Ausgabe 
1-30 (3.2.1914)
 
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Da hundert Jahre nach seiner Geburt erwachte Fichte zum Leben. Mit ihm begann Ferdinand Lassalle 1862 den wahrhaften Krieg um die Erlösung der Menschheit in der Be freiung des Proletariats. Der in seinem wirklichen Wesen auf⸗ erstandene Fichte ward lebend in der sozialdemokratischen Bewegung. Mehr noch: seine Prophezeiung vom deutschen Weltberuf der Freiheit erhielt eine wunderbaren Erfüllung, insofern der wissen schaftliche Sozialismus deutschen Ursprungs war: Marx, Engels, Lassalle und die Nachfolger Fichtes, und die erdumspannende Be- wegung des Proletariats gestaltete aus dem Zukunftsenthusiasmus des einsamen Denkers eine stetig wachsende Gewißheit.

Das sozialdemokratische Proletariat spricht nicht Fichtes Sprache, denkt nicht in den Formen seines Geistes, in ihm aber lebt tatzeugend, das höchste Wollen und Sehnen des Mannes. So er⸗ füllten die deutschen Sozialisten in Wahrheit das so seherische Ver⸗ mächtnis von 1813:

So wird von ihnen(den Deutschen) aus erst dargestellt werden ein wahrhaftes Reich des Rechts, wie es noch nie in der Welt er⸗ schienen ist; in aller der Begeisterung für Freiheit.... für Frei⸗ heit, gegründet auf Gleichheit alles dessen, was Menschengesicht trägt.

Die Grundzüge des gegenwärtigen Zeitalters. Von J. G. Fichte.

Aus den Berliner Vorlesungen, die Fichte im Winter 1804/05 hielt und in denen er sich mit dem vor dem Zusammenbruch herrschenden Zeitgeist aus einandersetzte, sind die nachfolgenden lebendigen Ge danken wiedergegeben. Der Endzweck. Der Zweck des Erdenlebens der Menschen ist der, daß sie in demselben alle ihre Verhältnisse mit Freiheit nach der Vernunft einrichten. Die Religion muß dem Volke erhalten bleiben!

Wenn ein innsrlich religionsloses, grob materielles Zeitalter den übersinnlichen Inhalt eines vorhandenen Religionssystems bei behält, so wird diese Schonung ganz allein dem Bedürfnisse eines Zaumes für den ungezügelten Pöbel, dessen der Gebildete nicht be darf, und dem Mangel eines zweckmäßigeren Ergänzungsmittels der Polizei und des gerichtlichen Beweises verdanken.

1 Person und Gattung.

Sonach besteht das vernünftige Leben darin, daß die Person in der Gattung sich vergesse, ihr Leben an das Leben des Ganzen setze und es ihm aufopfere; das vernunftlose hingegen darin, daß die Person nichts denke, denn sich selber, und ihr ganzes Leben lediglich ay ihr eigenes persönliches Wohlsein setze: und falls das, was ver⸗ nünftig ist, zugleich aut, und das vernunftswidrig ist, zugleich schlecht sein dürfte, so gibt es nur eine Tugend, die sich selber als Person zu vergessen, und nur ein Laster, das an sich selbst zu denken.

Märtyrer.

Wir selber, mit allem, was wir sind, sind das Resultat der Auf⸗

opferung aller früheren Generationen, und besonders ihrer würdig⸗

sten Mitglieder. Unsterblichkeit der Entwicklung.

Alles, was zum Gefühle des Daseins gekommen, falle zum Opfer dem ins Unendliche fort zu steigernden Sein; und dieses Gesetz waltet unaushaltbar, ohne irgend eines Einwilligung zu er⸗ parten. Nur dies ist der Unterschied, ob man mit der Binde um das Haupt sich zur Schlachtbank wolle führen lassen; oder frei und edel, und im vollen Vorgenusse des Lebens, das aus unserem Falle sich entwickeln wird, sein Leben am Altar des ewigen Lebens zur Gabe darbringen.

Idealismus.

Die Idee, und allein die Idee füllet aus, befriedigt und be⸗ seligt das Gemüt; ein Zeitalter, das der Idee entbehrt, muß daher notwendig eine große Leere empfinden, die sich als unendliche, nie gründlich zu hebende und immer wiederkehrende Langeweile ofsen bart; es muß Langeweile so haben, wie machen.

Meinung und Wahrheit.

Ein Endurteil fällen und durch dieses Endurteil zur Wahrheit kommen, bei der es nun bleibe auf immer und ewig, will dieses Zeiltalter nicht, denn dazu ist es zu verzagt: nur einen Reichtum von Materialien der Meinung will es, unter denen es die Auswahl habe, falls es etwa dermaleinst zum urteilen kommen sollte; und da ist ihm denn jeder willkommen, der diesen Vorrat vermehrt. Dadurch geschieht es, daß der einzelne nicht nur ohne Scham, son⸗ dern sogar mit einer gewissen Selbstgefälligkeit auftritt und ver⸗ kündigt: sehet da meine Meinung, und wie ich für meine Person mix die Sache denke, der ich übrigens sehr wohl zugebe, daß jeder andere sie sich wiederum anders denken könne, und daß dieser ein⸗ zelne dabei noch sehr bescheiden zu sein glaubt; indeß vor der wahr⸗ haft wissenschaftlichen Denkart es die größte, Arroganz ist, zu glau⸗ ben, daß unsere persönliche Meinung irgend etwas bedeute und daß jemand interessiert sein könne, zu wissen, wie wir, diese wichtigen Personen, etwas ansehen; und ohnerachtet vor dem Richterstuhle dieser Denkaxt keiner das Recht hat, eher seinen Mund zu öffnen, ehe er nicht sicher ist, daß sein Ausspruch nicht der seinige, sondern der der reinen Vernunft sei: und daß schlechthin jeder, der ihn nur verstehe, und der den Rang des vernünftigen Wesens behaupten wolle, diesen Ausspruch wahr und richtig finden müssse.

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l Der Slaal.. 1

Der absolute Staat in seiner Form ist eiue künstliche Anstalk, alle individuellen Kräfte auf das Leben der Gattung zu richten und in demselben zu verschmelzen.:: a a

Es wird dadurch gefordert: erstens, daß alle Individuen, durch⸗ aus ohne Ausnahmen eines einzigen, in benen genommen werden; zweitens, daß jedes mit allen seinen indivi⸗ duellen Kräften, ohne Ausnahme und Rückhalt eines einzigen, in denselben Anspruch genommen werde. Daß in dieser Verfassung, wo alle als Individuen der Gattung aufgeopfert sind, zugleich allen, ohne Ausnahme eines einzigen, in allen ihren, als Vestand⸗ teile der Gattung zukommenden Rechten, alle übrigen Individuen aufgeopfert sind, folgt aus dem ersten von selbst. Denn worauf sind die Kräfte aller gerichtet? Auf die Gattung: was aber ist dem Staate die Gattung? Alle seine Mitbürger, ohne Ausnahme eines einzigen. Somit geht in dieser Verfassung ganz und durchaus die Individualität aller auf in der Gattung aller, und ein jeder erhält seinen Beitrag zur allgemeinen Kraft, durch die all⸗ gemeine Kraft aller übrigen verstärkt, zurück. Der Zweck des isolierten Individuums ist eigener Genuß; und er gebraucht seine Kräfte als Mittel desselben: der Zweck der Gattung ist Kul⸗ tur und derselben Bedingung wlürdige Subsistenz: im Staate ge⸗ braucht jeder seine Kräfte unmittelbar gar nicht für den eigenen Genuß, sondern für den Zweck der Gattung; und er erhält dafür zurück den gesamten Kulturzustand desselben, ganz, und dazu seine eigene würdige Subsistenz. So sind keineswegs die Regierenden der Staat, sondern sie sind Mitbürger desselben, sowie alle übrigen; und es gibt im Staate überhaupt keine Individuen, außer Bürger.

Bildung.

Es gibt keine Art der Bildung, die nicht von der Gesellschaft, d. i. vom Staate im strengsten Sinne, ausgehe, und die nicht wieder l in dieselbe zurückzulaufen streben müsse; diese Bildung ift daher

selbst Staatsgweck. Die Gleichheit im Staate. 5 Es ist nicht verstattet, daß der eine sage: ich bin stärker als alle übrigen, leiste darum dem Ganzen mehr, und muß eben darum auch im Genusse etwas vor den übrigen voraus haben; denn die Vereinigung und Verschmelzung aller zu einem Ganzen ist durch⸗ aus unbedingt: das dieser eben der stärkste ist, ist zufällig: wäre er der schwächste, so würde für ihn nicht weniger gesorgt sein; oder wird er durch Zufall einst schwach oder krank, so daß er gar nichts mehr 81 könnte, so wird immer auf dieselbe Weise für ihn ge⸗ sorgt sein. i Kunst und Friede. 8 Während des Krieges vermag die Kunst kaum aufzuleben, viel weniger aber unaustilgbar und nach einem sicheren Plane fortzu⸗ schreiten: Krieg aber ist nicht nur, wenn Krieg geführt wird, sondern die allgemeine Unsicherheit aller vor allen, und die daraus erfolgende immerwährende Vereitschaft zum Kriege, ist auch Krieg, und hat für das Menschengeschlecht sast dieselben Folgen, als der geführte Krieg. Nur der wirkliche, d. h. der ewige Friede wird

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die Künste.. gebären. Religion ist Privatsache. Religion, Wissenschaft, Tugend können nie Zwecke des Staates

werden. Das römische Recht.

In diesem vielhundertjährigen Streite des mit dem höchsten Witze versehenen Strebens nach Gleichheit des Rechts, gegen die mit nicht geringerem Witze ausgerüstete Begierde nach Ungleichheit, ent⸗ stand eine Meisterschaft in der bürgerlichen Gesetzgebung und in der innneren und äußeren Staatsverwaltung, und eine beinahe er⸗ schöpfende Uebersicht aller möglichen Auswege, das Gesetz zu um gehen, wie sie vor den Römern keine Nation besessen. Es war auf eine höchst künstliche Weise gesichert, Gleichheit des Rechts: kein a wegs aber noch, teils wegen des rastlosen Strebens der Aristo⸗ kraten, teils durch den Zufall, den die Verfassung nicht aufzuheben vermochte, fand Gleichheit der Rechte statt. 7 g

Religion und Staat.. l

Die Religion soll nie die Zwangsanstalt des Staates für ihre Zwecke in Anspruch nehmen: denn die Religion ist, so wie die Liebe des Guten, innerlich im Herzen und unsichtbar, und sie erscheint nie in der äußeren Handlung, welche, obwohl sie dem Gesetze gemäß ist, aus ganz anderen Triebfedern hervorgegangen sein kann; die Reli⸗ gion ist Liebe, der Staat aber zwingt; und nichts ist verkehrter, als Liebe erzwingen zu wollen. Ebensowenig soll der Staat sich der Religion für seine Zwecke bedienen wollen... er muß erzwingen können, was er begehrt, und nichts begehren, als das, was er er⸗

zwingen kann. 4 Privilegien. Ein auf Vergrößerung seiner Kraft unablässig hinarbeitender Staat ist genötigt, die allmählige Aufhebung aller Begünstigungen zu wollen; somit die Rechte aller vollkommen gleichzustellen, damit nur er, der Staat selber, in sein wahres Recht eingesetzt werde, in das Recht, den gesamten Ueberschuß aller Kräfte Sta bürger ohne Ausnahme für seine Zwecke zu verwenden. 3

Besitzgleichheit. Seinen Rechtsanspruch auf Eigentum dieser Rechtsanspruch aller ist gleich: das tum zu Machende, müßte daher von Rechtswe geteilt werden; diese gleiche Teilung en, w ungleich derselben Natur den Staat die Not und die Sorge für fe Selbsterhaltung.* 7