Ausgabe 
10.7.1914
 
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«enschlÄst» GelsieS und des gesellschaftlichen Lebens so treffe»-, als wie bi« Tatsache, Hatz die scheußliche Prostitution uns der mit ihr notivenblgeriveise verknüpfte Mädchenhandel immer noch in voller Blüte stehen.

Der Mädchenhandel ist die Fortsetzung des Sklavenhandels in seiner schlimmsten Ausartung. Den alten Juden war es verboten, mit ihren Töchtern Handel zu frcifrcti, der Handel mit ausländischen Mädchen war ihnen jedoch nach der Gesetzgebung erlaubt. Aus dem alten Griechenland erzählt die Geschichte, daß Bordelle aus Staats­kosten mit Sklavinnen besetzt worden seien, die im Auslande gekauft wurden. Im alten Nom blühte ein lebhafter Mädchenhandel, die Bordelle erfreuten sich großer Beliebtheit und erforderten einen steten Wechsel der Insassinnen, die meist aus den unterworfenen Ländern besorgt wurden. Zu diesem Zwecke gab cs in allen Teilen des Reiches Agenten, die Spanierinnen, Gallierinnen, Karthager­innen und andere zufammeubrachten. Auch einzelne reiche Römer kauften sich junge, schöne Sklavinnett. Dieser Handel dauerte bis weit in das Mittelalter hinein. Noch im 12. und 13. Jahrhundert wurden in den obcritalienischen Städten Skiaoenmärkte obgehalten, auf denen meistens Sklavinnen zum Verkauf standen. Auf Grund eines Gesetzes vom Jahr« 1412 wurden die Staatsbordelle in Venedig mit Mädchen bevölkert, di« ans Deutschland bezöget! wurden. Tenn auch in Deutschland waren im Mittelater die Frauenhäuser öffent­liche Institute, von Amts wegen gegründet, und zwar, wie die Bordellordnung des Nürnberger Rates vom Jahre 1470 sogt«: . . . umb vcrmcndung meres Übels in der christcnheit." Die Bordcll- besitzer mußten sich vielfach verpflichten,für taugliche, saubere und gesunde Insassinnen zu sorgen und zu keiner Zeit weniger als 14 Franc» im Hause zu haben," oderder Stadt treu zu sein und Frauen zu werben." Nicht selten ist direkt vom Kaufen der Mädchen gesprochen. Die Bestimmung findet sich ebenfalls dnrchgehends, daß Stadtkinder zu Frauenwirten nicht zugelassen werdcn durften, wo­durch ohne weiteres ein über das ganze Land gehender Handel be­dingt wurde.

Diese Mädchen waren im 15. Jahrhundert keine Sklavinnen Im rechtlichen Sinn« mehr. Aber noch im 10. und 1l. Jahrhundert wurden auch in Deutschland noch Sklavin»«» verhandelt, die in der Regel von jüdischen Händlern aus dem Orient oder aus den slawischen Gebieten des östlichen Europa gebrach! und nach den west­lichen Ländern verkauft wurden, wie auch umgekehrt Mädchen von hier nach dem Orient gingen. Und das ganze Mittelalter hindurch wurde der Handel mit Mädchen ganz ofsenkundig betrieben, die An­werbung dieser Mädchen soll sogar vielfach große Aehnlichkeit mit Sklavenraub gehabt haben.

Ter heutige Mädchenhandel vollzieht sich als Verbrechen tm Geheimen, aber es wird von Kennern behauptet, daß er noch niemals so verbreitet geivesen sei und mit solchem Raffinement ausgettbt worben sei wie in »nfercu Tagen. Die Entwicklung der modernen Verkehrsmittel hat das ermöglicht. Aber ohne die Geringschätzung de? Weibes, die dem verhandelten Mädchen gegenüber in förmliche Mißachtung anSartet, hätte sich dieser Sklavenhandel nicht bis in die inodcrne Zeit hinein erhalten und hier ausbreitcn können. Leider wird ja der Dirne gegenüber meistens kein menschliches Empiinden bekundet und auch die Polizeibehörden sehen in der Regel in der Dirne nicht den Menschen, beachten nicht, was der Dichter Karl Hcnckell das bejahrte Freudenmädchen sagen läßt:

War doch auch ein Kind, rein wie ihr, las in dem Angebinb, dem Sammelbrevier: Herr Gott, dich loben wir. Bin wie ihr ge­sprungen zu Spiel und Tanz, habe so hell gesungen auf sonniger Heide: Wir winden dir den Jungfernkranz Jungfernkranz! mit veilchenblauer Seide . . . mir tvird schlecht. Hunger Brot! Brot! Liebste für'n Lumpengeld, ist doch 'ne elende Welt! O, lüg ich tot! . . ."

Die verführten und verkauften Mädchen fanden bis in bi« jüngste Zeit auch nirgends Gehör und Glauben, di« Behörden nahmen sich der sic um Hilf« anflchcnden Mädchen in der Regel nicht an. War ein Mädchen einmal in ein Bordell geraten, dann war es für in mer verloren. Aber der Mädchenhandel erstreckt sich nicht nur auf die Länder mit staatlich konzessionierten Bordellen, er ist ebenso auch da zu finden, Ivo kein« Bordelle geduldet werden, und eine Grenze ist da nicht zu ziehen. Der Mädchenhandel eristiert in Frankreich, wo, namentlich in Paris, eine Reglenientiernug streng dnrchgeffihrt wird, er besteht aber noch viel mehr in England, wo die Prostitution frei von allen Fesseln ist. Er ist in Spanien und in Deutschland zu Hause, in Oesterreich, Italien, Rußland, in der Schweiz usw. Es gibt sogar feste Organisationen, Ringe der Mädchenhändlcr. die sich gegenseitig in die Hand arbeiten. Auch im Mädchenhandel gibt cs Börsen- und Stapelplätze, Preiskurants. Agenten, Makler, Zuführer. Die Händler haben ihre eigenen Klubs und sogar ihren eigenen telegraphischen Gcheimkod«, »ni sich untereinander in unauffälliger Weise verständlich zu machen. Sic besitze» ein aller zwei Jahre neu erscheinendes Adreßbuch, in deni 1100 Bordelle und 150 mit Mädchen­handel verknüpfte Vcrgüngungsort« aufgeführt werden. Es gibt Mädchenhänbler, die sich ein großes Vermögen niit ihrem ver­brecherischen Gewerbe erworben haben.

Die Gesetzgebung beschäftigt sich seit einigen Jahrzehnten mit diesem Mädchenhandel, und wie die interessante Arbeit von Dr. Albert Hachfeld über den Mädchenhandel und seine Bekänipfung im Völkerrecht lVerlag von Bonneß u. Hachfeld, Leipzig und Potsdam) zeigt, sind bereits viele Gesetze in Krast, um dem modernen Sklaven­handel beizukommen. Das neueste Gesetz ist daß internationale llebereinkommen, das in, Jahre 1012 dem Deutschen Reichstage vor­lag und für Deutschland am 24. Februar 1913 in Kraft getreten ist. Aber auch dieses Gesetz, nach deni in allen Ländern bestraft werden

soll, wer eine minderjährige Frau zu unsittlichem Zweck« anwirbt. verschleppt oder entführt, oder wer eine volljährige Frau anwirbt usw. durch Täuschung, Drohung, Mißbrauch des Ansehens, und da« ein Zusanimenarbciten aller Länder in die Weg« leiten und regeln soll, wird den Mädchenhandel nicht ganz aus der Welt schaff«,. Solange es eine Prostitutton gibt, wird auch der Mädchenhandel bestehen. Tie Prostitution tritt ja auch immer mehr in den ver­schiedenartigsten Verkleidungen auf. In Berlin gibt es ungefähr 4000 Mädchen, die unter Kontrolle stehen: die Zahl aller Dirnen aber wirb auf mindestens 30 000 geschätzt. In einem Berliner Hotel steigt jedes Jahr einigemal «in«Stellcnvermittlcrin" ans Königs­berg ab, um in BerlinChorsängerinnen",Stattstinnen",Eis- läuserinnen" usw. für große Etablissements anzuwerbcn nicht wenig« diescr Mädchen dürften nach Rußland verschickt werden. Andere gehen unter dieser Flagge »ach Südamerika usw.

Ein entschiedenes Vorgehen gegen die Mädchenhänbler ist erst mit dem Erstarken der Frauenbcwegnng zutage getreten. Und von den Frauen selbst wird auch fernerhin das meiste getan werden müssen zur Eindänimung dieses schändlichen Treibens, lim cs gänz­lich zu beseitigen, dazu wird es wohl einer gründlichen Besserung unserer sozialen Zustände bedürfen, aber auch einer höhere» Be­wertung des Weibes, bi« sozial« und rechtliche Gleichstellung der Frau mit dem Manne. Kurz: einer höheren Sittlichkeit, wie sic im Sozialismus zum Ausdruck kommt!

Msilllhuil;; weiblicher Arbeitskräfte in fefir gesundbeitsgefälirlichen Betrieben.

Man kann den Tiefstand der Arbeiterschutzgesetzgebung in Deutschland kauni besser kennzeichnen als mit der Angabe, daß hier noch immer zirka 12 000 weibliche Arbeiter sogar in der bekanntlich höchst gesundhcits- und lebensgefährlichen Montanindustrie beschäftigt werden. Allerdings entfallen davon fast 10 000 allein auf die o b e r s ch l e s i s ch e n Grubcn- und Hüttenwerke. Indessen beweist die auffallende Tatsache der so territorial begrenzten - niontanindustriellen Frauen­arbeit, daß sie in solchen Betrieben überhaupt entbehrt werden kann. Die einzig triftige Erklärung des Festhaltcns der obcrschlesischen Jndustriemagnaten an der Frauenbeschäfti- gung ist die Sucht nach billigen Arbeitskräften. 'In den westdeutschen Montanwerken, wo keine Frauenarbeit vor- koinmt, sind erwachsene männliche Arbeiter gegen eine Ent­lohnung, die etwa dreimal höher ist wie der obcrschlcsische Frauenlohn, mit Verrichtungen betraut, die in Oberschlesien non Mädchen und Frauen ausgcübt werden. Die natürliche Folge ist auch ein gegen Westdeutschland ganz erheblich a - - ringcrer Männerlohn in Oberschlesien. Dieser wieder bewirkt die Mitnahme der Frauen und Töchter zur Grube und Hütte, damit diese Familienmitglieder das zu geringe Einkommen der Männer aufbesscrn helfen.

Nicht genug, daß die weiblichen Arbeiter zu beschwer­lichen ihrem Organismus durchaus unzuträglichen Tat :* keilen hcrangezogen werden, sie finden auch Verwendung in Betrieben, deren hohe G e s u n d h c i t s g c f ä h r l i ch k e t längst notorisch ist. Sogar in den Zink -und Blei- Hütten werden in Obcrschlesien weibliche Ar­beit e r b e s ch ä f t i g t. An die unter deniZinkhütte:- siechtum" bekannte Erkrankung der betreffenden Arb.it:- und die Gefahren der Bleivergiftungen braucht nur erinnert zu werden, um die Beschäftigung von Frauen und Mädchen in diesen Betrieben als ganz besonders verurteil.«' wert zu charakterisieren. Nach dem neuen Bericht des r'- schlesischen Montanindustriellen-Vereins betrug 1913 die Zahl der weiblichen Arbeiter in den Zinkblenderöstehlltten 372, 1 ' der Nohzinkfabrikation 1276, in den Zinkblechwalzwerken 1 . im Blei- und Silberhüttcnbetrieb 31. Die Bedeutung t»')- Frauenarbeit für die Unternehmer wird vollkoinmeu klar, wenn man sich die Entlohnungen ausieht. Der Durchschintts- Jahreslohn betrug 1913 für die

ertvachsenen weiblichen

männlichen Arbeiter Arbeiter

1296,46 Mark 405.04 Mark

1277,38 .. 431,81

1120,43 329,73 ..

1054,22 442.52

Zinkblenderösthütten Rohzinkfabrikation Zinkblechwalzwerke Blei- und Silbcrhütten

Die große Billigkeit der Frauenarbeit ist entscheidend für ihre Verwendung. Außerdem ist sie ein direktes und inbircT- tcs Mittel zum Niedrighalten de« Männcrlohnes.