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Wöchentliche Geilage der Gderkessischen Golkszeitung
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Nummer 26
Sieften, Freitag den Z. Juli 1914.
6. öakrgang
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Witlesnlterliche Aevölkerungspotitik.
Dcr dreißigjährige Krieg, der in der ersten Hälfte des siebzehnten Jahrhunderts in Deutschland getobt hat, brachlc in seinem Gefolge Unsumnien von Not und Elend über das Reich. Weite Gebiete verödeten, blühende Städte und Dörfer verfielen in Trümmer, Handel und Wandel kamen vollständig zum Stillstand. Die Bevölkerung war um rund dreivicrtel ihres ursprünglichen Bestandes vermindert worden — von etwa 17 Millionen um 1618 auf knapp 4 Millionen im Jahre 1648. Nicht allein die immerwährenden Schlachten und Kämpfe, das» rohe Treiben einer entarteten Soldateska hatten diese entsetzliche Masscnvcrnichtung von Menschenleben ver- ursacht, vielmehr noch die schrecklichen Seuchen und Pestilenzen, welche'von den Schlachtfeldern durch die Lande strichen.
Als nun nach der Beendigung des Krieges allmählich wieder geordnete Zustände zurückkehrtcn. als die Handwerker und Kausleute ihre Arbeit wieder aufnahmen, machte sich in diesen Zeiten der Herrschaft der Handarbeit natürlich auf das empfindlichste der Menschenmangel bemerkbar. Ueberall wurden Arbeitskräfte benötigt und nirgends waren welche aufzutreiben. Hatten doch zumal die Männer, in deren Händen damals fast die gesamte Warenproduktion lag, unter dem Kriege am meisten gelitten. 2*6 Millionen Frauen standen um 1650 nur rund 1*6 Millionen Männer gcgenüberl Es galt also unbedingt, auf eine ganz intensive Vermehrung der Bevölkerung hinzuarbeiten, die sich um diese Zeit, als durchaus seßhaft, kaum nennenswert durch Zuzug aus fremden Ländern verstärken ließ. Das ökonomische Erfordernis machte daher das Kinderzeugcn und zwar das Zeugen möglichst vieler Kinder zur Pflicht, dcr jedes Individuum im Allgemeininteresse zu gehorchen hatte. Und um es zur Erfüllung dieser feiner höchsten ökonomischen und sozialen Pflicht anzntrciben. machten sie die Behörden gewissermaßen auch noch zur sittlichen, indem sie ihm nicht nur die umfangreichste geschlecht- liche Betätigung erlaubten, sondern ihr direkt Vorschub leisteten. Eduard Fuchs zitiert in seiner Illustrierten Sittengeschichte verschiedene Belege zu dieser gewiß eigentümlichen Art behördlicher Arbeit. So veröffentlichte der N ü r n - b e r g e r K r e i s t a g am 14. Februar 1650 folgenden Erlaß: „. . . Demnach auch die unumgängliche des heyl. Römischen Reichs Notthürst erfordert, die in diesem 30- jerigen blutigen Krieg ganz abgenommcn, durch das Schwert.Krankheit uind Hunger verzehrteMannschaft wieder zu ersehen . . . auf alle Mitl, Weeg und Weiß zu gedenken, als seinds aufs Deliboration und Beratschlagung folgende 3 Mittel vor die bequembste und beyträglichste erachtet und allerseits beliebt worden. 1. Sollen hinfüro innerhalb den nechsten 10 Jahren von Junger Mannschaft oder Manns- Personen, so noch unter 60 Jahren sein, in die Klöster nsf- zunehmen verbotten, vor das 2te denen Jenigen Priestern. Pfarrherrn, so nicht ordersleuth (Ordensleute), oder auf den Stifftern Canonicaten sich Ehelich zu verheiyraten; 3. Jedem Mantz Personen 2 Weiber zu hey - raten erlaubt sein; dabcy doch alle und Jede Mannß- person ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öffters er- manth werden sollen, sich dergestaltcn hierinnen zu ver- halten und borzusehen, daß er sich völlig und gebärender Discretion und versorg befleiße, damit Er als ein ehelicher
Mann, der ihm 2 Weyber zu ncmmen getraut, beede Ehefrauen nich allein nothwendig versorge, sondern auch undex Ihnen allen Unwillen verhüette...
Bigamie, die bis dahin als das fluchwürdigste Vergehen unter der Sonne galt und noch heute gilt — in einigen Staaten Nordamerikas steht bekanntlich die Todesstrafe, in den meisten europäischen Ländern schwere Zuchthausstrafe darauf —, sie wurde also zum Zwecke der Volksvermchrung, zur Hebung des Handwerkes, Handels und Wandels, zuk Stärkung der kommunalen und staatlichen Verbände von der Obrigkeit ausdrücklich erlaubt, ja geboten I Besser kann in der Tat nicht illustriert werden, wie sehr selbst die Gestaltung der intimsten menschlichen Betätigung, die doch für gewöhn- lich zu allen Zeiten mit den allerundnrchdringlichsten Schutz- niauern umbaut wurden, von der Gestaltung des Wirtschaft- lichen Lebens abhängig ist. Nicht sittliche Erwägungen sind cs, welche die geschlechtliche Moral der Menschen bestimmen, sondern lediglich ökonomische Interessen. Das galt nicht nur für die traurige Zeit nach dem 30jährigen Kriege, wie das bürgerliche Ideologen wissen wollen, vielmehr gilt es für alle Zeiten und gesellschaftlichen Zustände, wie sie auch gestaltet sein mögen.
Zum Beweise hierfür braucht man sich bloß die bäuerlichen Moral- und Sittenanschauungen, zumal die des Mittelalters, zu vergegenwärtigen. Für den Bauer sind Kinder das wertvollste Kapital, weil sie ihm die billigsten Arbeitskräfte abgeben. Ter mittelalterliche Landmann zog aus seiner Scholle gerade soviel, als er und seine Familie zum Leben bedurften. Fremde Arbeitskräfte in seiner Wirtschaft konnte er sich nicht leisten, weil ihr Ertrag kaum ihren Lohn bestritten hätte. Die eigenen Kinder dagegen arbeiteten umsonst auf dem elterlichen Acker und kosteten nur, was sie verzehrten. Kleider usw. wurden ja für sie in der Familie selbst hergestellt, zumeist sogar mit ihrer Hilfe. Es leuchtet ein, daß unter solchen Verhältnissen Kinder ein wahrer Glückssegen für den Bauern waren. Je mehr er besaß, um so reicher war er. Tie katholische Kirche, mit ihrem feinen Instinkt für das sie und ihre Interessen am meisten Fördernde, tat ein übriges, indem sie Kinder als Gottesgaben proklamierte und es ihren Schäflein zur Pflicht machte, möglichst viele zu erzeugen. Blieb nun einem Bauern dcr erhoffte Kindersegen aus, so mußte er eben einem Nachbarn sür eine zcitlang seine Gattenrechte übertragen, bis das Ziel erreicht war. So bestimmt z. B. das bäuerliche Bockumer Landrecht — eines der wichtigsten Dokumente zur mittelalterlichen Sittengeschichte;
.. Item ein Mann, der ein ächtes Weib hat und ihr an ihren fraulichen Rechten nicht genug helfen kann, der soll sie seinem Nachbar bringen, und könnte derselbe ihr dann nicht genug helfen, soll er sie sachte und sanft aufheben und thun ihr nit wehe und tragen sie über neun erbtüne und setzen sie sanft nieder und thun ihr nit wehe und halten sie daselbst fünf uhren lang un rufen wagenl daß ihm die Leute zu Hülfe komnien: und kann man ihr dennoch nichts helffen, so soll er sie sachte und sanft aufnemmcn und setzen sie sachte darnieder und thun ihr nit wehe und geben ihr ein neu Kleid und einen Beutel mit Zehrgeld und senden sie auf einen Jahrmarkt, und kann man ihr alsdann noch nit genug helffen. so heisse ibr tausend Teufel. .


