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Wöchentliche Beilage der Bberöessischen Volkszeitung
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Nummer 25
Liehen, Freitag den 26. Juni 1914.
6. Sakrgang
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Eine Heichichle der chelchlechlsnwral *).
(Schluß.)
Tag „alles sittliche Gebühren in Theorie und Praxis bestimmten gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht", geht schon aus den bis jetzt gegebenen Beispielen hervor. Fuchs begründet diesen Leitsatz durch die Sittengeschichte aber noch eingehender, indem er die Moralanschanungen der verschiedenen sozialen Klassen, die sich ztir selben Zeit oft diametral gegenüberstandcn, als Folgen der wirtschaftlichen Sonderbedürfnisse dieser Klassen nachwcist. Zu diesem Zwecke führt er die Sittenanschauungen der Klassen der Handwerker und der reichen Kausleute des 16. Jahrhunderts auf ihre Wurzel zurück. Ter Handwcrkerfrau schrieben in dieser Zeit die Sittengesetze ihres Standes strengste Ehrbarkeit und Züchtigkeit, peinlichste Treue gegen ihre» Mann und rastlose Betätigung in ihrem Haushalte vor! Weshalb? Nur indem sie von früh bis spät ihre Wirtschaft überwachte, in peinlichster Ordnung hielt, indem sie die größtmöglichste Sparsamkeit auch im kleinsten übte, war die Existenzmöglichkeit der handwcrkerlichcn Faniilie sichergestellt. Eine liederliche Fra» hätte unbedingt ihren Ruin hcrbeiführen müssen. Deshalb mutz die Handwcrkerfrau jede Gelegenheit, die sie zur Vernachlässigung ihrer Pslickiten bringen konnte, wie die Pest meiden. Deshalb wird ihr das eingezogcne Leben vor- geschrieben, deshalb hat sie ihre weibliche Eitelkeit, die nach Putz und Schmuck verlangt, zu überwinden. „So erwächst in ihr der Typ der züchtigen Hausfrau, die „in Zucht und Ehren" ihr Leben verbringt, und so lautet daher auch das für sie gültige Sittengesetz. Tiefem Gesetz mutz sie ge- horchen bei Strafe des Unterganges." Es ist daher „das für sie gültige Sittengesetz. daß sie entweder zur züchtigen Hausfrau oder zur schlechten Hausfrau stempelt, eben nicht- anderes als der ideologische Ausdruck der wirtschaftlichen Basis, auf der sich die Existenz und Blüte des Handwerks aufbant. Ganz dasselbe gilt natürlich in entsprechender Weise auch vom Manne dieser Klasse." (Bd. I, St. 5t.)
Ter reichen Kaustnannssrau oblagen andere Pflichten. Der Reichtum ihres Mannes enthob sie von der Tätigkeit im Haushalte. Sie hatte keine andere Ausgabe mehr, als die, ihrem Manne zu gefallen, ihin das Leben zu verschönern. Sie wurde zum „Lurrrsticrchen" des Mannes, statt ihm, wie beim Handwerker, trcusorgeirde Gefährtin zu sein. Natüc- lich formten sich auch die für sie und ihren Stand geltenden Moralanschauuligen entsprechend. Sie muß den Reichtum ihres Mannes sinncnfällig präsentieren — und auch, das gehört dazu, daß sic nur Werkzeug seiner Lüste ist. Ein Besitz erfreut natürlich umsomehr, je mehr er geneidet wird — also muß sich die reiche Frau auch anderen Männern als nur ihrem Gatten begehrenswert machen. Sie darf und muß daher durch ihr Gebaren durch provozierende Kleidung, die Rückschlüsse auf ihre körperlichen Reize erlaubt, jedem zeigen, wie begehrenswert sie ist, wie gut die Natur sie zum Licbcswcrke ausgestattct hat. „Und wahrend sie dos tut. wahrt sie den Anstand, den'von ihrer Klasse geforderten spezifischen Anstand. Durch ihre Sprache, durch die Ge- wähltheit ihres Ausdrucks steigert sie dies alles. Das Leben soll ein einziger Festtag sein, ist die aus dem Besitz, dem Uebcrfluß von selbst sich stets gebärende Logik und Forderung. Die äußere Erscheinung der Ftay ist daher vom
frühen Morgen bis zum späten Abend nie anders als fest- täglich. Nichts an ihr erinnert an den Alltag; und alles, was daran erinnern könnte, ist aus ihrer Nähe verbannt. Um dies zu erreichen, scheidet man aus ihrem Leben alles aus, was diese Bestimmung beeinträchtigen könnte. Dazu gehört selbst ... der Mutterbcruf der Frau. Von dem Augenblick an, wo die Frau durch die ökonomischen Verhältnisse prinzipiell zum Genußinstrunient erhoben wird, schränkt sich die Neigung zum Mutterbcruf von selbst ein. Denn Kindergebären raubt die Frau der Gcscllsck)ost, zerstört die Fest- tagsstimnlung für lange, und beeinträchtigt vor allem die körperliche Schönheit. Also rückt dieser Teil des Ehezwecks in die zweite Reihe und wird schließlich zui» notwendigen Uebcl degradiert. Tie ideologische Ausstrahlung davon, wie sie in der Klasienanschauung zum Ausdruck kommt, ist, daß das persönliche Stillen des Kindes allniählich als „unanständig" gilt, und in noch höherem Grade eine häufige Schwangerschaft. . . . Analog formen sich alle anderen Anschauungen, gemäß dem anderen geschlechtlichen Gebaren. Der Ehebruch verliert seine soziale Gefahr. Denn die Frau, die in erster Linie Genußinstrument ist und in der Liebe nur die delikatesten Formen des Genusses sicht, erfüllt die Gesetze der Natur nicht in taumelnder Trunkenheit, sondern als Künstlerin, die auch beim gewagtesten Spiel die Spielregeln nicht vergißt, die alles gestatten und nur die Folgen ausschließcn, die an das Spiel die Last knüpfen. Weil der Ehebruch aber seine soziale Gefahr verliert, hört er auf, die größte Sünde zu sei». . . (Bd. I, St. 56.)
Die Unterschiede in den Moralanschauungen verschiedener Klassen sind aber auch das Mittel gewesen, die Macht der jeweils herrschenden Klasse zu befestigen. Diese hat sich stets eine besondere Moral als Zeichen ihrer bevorrechteten. Stellung im Staate und in der Gesellschaft zugclegt. Sie tat das, um sich damit bei den übrigen Dolksgcnoffen gewissermaßen den Anschein besonders hochstehender Menschen zu geben, denen daher auch besondere Vorrechte, vor allem die Hcrrschatt im Staate zukomme. Ihre besondere Moral ist also wiederum „das aus ihrer historischen Stellung als- herrschende Klasse resultierende spezielle gesellschaftliche Bedürfnis . . ." Das spezielle geschlechtliche Gebaren und die entsprechenden sittlichen Satzungen einer Klasie sind immer eins der wichtigsten Klassenunterschcidungsmittcl gewesen. Während aber eine he reichen de Klasse für sich alles das als erlaubt und das mit als sittlich erklärt, was ihren speziellen Lebensbedürfnissen, ihren Genußmöglichkeiten, die ihnen der Besitz garantiert, adäquat ist, erklärt sie damit zu gleicher Zeit ganz dasselbe bei den von ihr beherrschten Klassen als unerlaubt und somit als unsittlich. Außerdem erklärt sie alles das als unsittlich, was ihre Herrschaft schmälern oder gar in Gefahr bringen könnte. . . . Dem Bauern, Hand- werker, Gesellen galt in der Tat, wie historisch an hundert Beispielen nachweisbar ist, iinmer alles das als unsittlich und unerlaubt, wodurch die Klassennnterfcheidung verwischt wurde. Ein solches Tun wurde mitunter direkt zum Verbrechen an der Sittlichkeit gestcnipclt, wenn es die Macht der herrschenden Klasse gefährdete.... Als in den Handwerken das Kleinbürgertum im 16. Jahrhundert zu einem immer ausgeprägteren Klaffenbcwußtsein gelangte und die öffentlichen Badestuben, wo man sich entsprechend der großen Rolle, big


