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Wöchentliche Deilnge der Gderkeffischen Volkszeitung
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löieften, Freitag ven 17. Rpri! 1914.
6. Salsrgang
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Schuld und Sükue.
Cur alltäglicher Roman aus dem Leben hat sich dieser Tage vor einer Berliner Straskammer abgespielt. Auf nicht weniger als 3 Verbrechen lautete die Anklage: Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung. Schaudernd wendet sich der ehrbare Bürger ab. Was für ein verkommenes Menschenkind muß das sein, dem so viele Schandtaten zur Last gelegt werden, und das sie nicht einmal leugnet! Doch sehen wir näher zu.
Angeklagt ist eine 22jährige Arbeiterin, die mit einem 50jährigen Arbeiter ein „Verhältnis" hat und bei ihm wohnt. Ob es sich dabei um gegenseitige Liebe handelt, wobei das Verhältnis weit sittlicher sein könnte als so manche regelrecht abgeschlossene und sogar vom Pfarver eingesegnete Ehe, das ging ans der Verhandlung nicht hervor. Bei dcni großen Altersunterschied freilich läßt sich die Vermutung, nicht von der Hand weisen, daß das junge Mädel nur deshcüb zu dem alten Mann hält, weil eS dadurch eine Erleichterung seines Lebensunterhalts erhofft. Auch damit tut sie ja nichts anderes als so manche hoch ehrbare und sittliche Ehefrau. Aber allzu viel Vorteil hat sie jedenfalls nicht davon. Der Ar- beiter nämlich hat eine Wohnung gemietet, die nur ans einer Stube und einer Küche besteht. In der Stube schläft er m:t dem Mädchen, die Küche ist noch abverniietetl Nicht einmal eine so kleine Wohnung zu bezahlen, reicht das Einkommen zweier Personen, die beide arbeiten I In der Küche also „wohnt" noch eine Frau mit einem 10jährigen Knaben. 7 Mk. zahlen die beiden pro Woche, aber nicht etwa als Miete, sondern als vollständiges Kostgeld. Was die Angeklagte durch eigene Arbeit verdient und wieviel ihr der Mann dazu gab, das erfuhr nian aus der Verhandlung nicht. Jedenfalls aber wurde fcstgestellt, daß es ihr nicht möglich war, mit dem borhandcnen Gelbe sich und die andere» satt zu machen. Da ließ sie sich denn, >vic ein bürgerliches Blatt berichtet, verleiten, Kleidungsstücke, die ihr nicht gehörten, zu versetzen, „uni mit dem Erlös Brot und Kartoffeln zu kaufen". Lange reichte das natürlich auch nicht, und da nahm sie das Geld, das ihr übergeben war, um dem Hauswirt die Miete zu bezahlen, und kaufte dafür Fleisch und Gemüse. Nun mußte sie doch aber die Quittung vorzeigcn, die sie vom Hauswirt natürlich nicht hatte. Deshalb machte sie die Unterschritt selbst mit gefälschtem Namen. Ties war der Tatbestand. Dies die Urkundenfälschung, der Betrug, der Diebstahl. Der Staatsanwalt beantragte 5 Monate Gefängnis, das Gericht ließ cs bei zwei Monaten bewenden, weil die Sünderin für ihre eigene Person nur tvenig Vorteil ans ihren Taten gezogen hatte.
Mit dem Gericht wollen wir nicht rechten. Das hätte keinen Sinn, denn die Herren würden uns einfach antworten, sie seien an die bestehenden Gesetze gebunden, und soweit möglich, hätten sie ja Rücksicht genommen. Aber vom Standpunkt einer höheren Moral wird man wohl fragen dürfen, ob denn hier überhaupt eine Schuld vorliegt. Worauf basier! letzten Endes jede Rechtsvorstellung, jedes RcchtSgcsühl und folglich auch jedes Gesetz? Auf dein ersten und ursprünglichsten aller Rechte, auf dem Recht zu leben. Sowie ein junges Menschenkind geboren ist, hat cs den Anspruch und das Recht, in seiner Existenz erhalten und geschützt zu werden. Das erkennen ja sogar die Gesetze an, und jedenfalls
beruhen auf diesem ursprünglichen, instinktiven, uns sozusagen eingeborenen Rechtsgefühl alle komplizierten Rechtsverhältnisse und alle Gesetze. Ein jedes Gesetz hat letzten Endes, direkt oder indirekt, den Zweck, den Menschen in seinem Recht zu leben, zu schützen. Am klarsten sieht man das bei den Gesetzen, die Mord, Totschlag, Körperverletzung verbieten. Aber zum Leben^gehört ja auch Nahrung und Unterhalt, die die Menschen aus dem Eigentum ziehen. Deshalb sind Gesetze da, die das Eigentum gegen Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Fälschung schützen sollen. Und auch d:e Zivilgcsetze, die den Verkehr mit Mein und Tein regeln wollen die Existenz der Menschen gegen Verkümmerung und Vernichtung sichern.
Das ist die Theorie. Jedoch „Vernunft wird Unsinn. Wohltat Plage". Da ist eine junge Arbeiterin, die nicht ans noch ein weiß, die mit dem Geld, das sie hat, sich und die ihr Anbefohlencn schlechterdings nicht ernähren kann. So nimmt sie anderes, das ihr irgendwie in die Finger gerät, ohne ihr zu gehören. Tut sie Recht oder Unrecht? Du Rcchtsgelehrten schwanken keinen Augenblick mit der An!- wort: sie tut Unrecht; denn einmal schädigt sie dadurch andere Leute in ihrer Existenz, und zwar gerade im vorliegenden Fall Leute, die selbst arnie Teufel sind und nichts übrig haben; sodann aber, was noch schlimmer ist — wollte man eine solche Praxis, ein solches Recht, einfach zu nehmen, was einem in die Finger kommt, allgemein zugestchen, so hört» lebe Rechtssicherheit auf und jedes Menschen Recht z» leben wäre aufs ärgste gefährdet. Dem allgemein Notwendigen aber muß der Einzelne weichen. — Wir hören's und wir glaubcn's. Aber betrachten wir doch auch die andere Seite. Hätte die junge Arbeiterin nicht das fremde Geld genommen, um Brot und Kartoffeln, Fleisch und Gemüie zu kaufen, so wäre sie mit ihren Pflegebefohlenen nicht satt geworden, und bei einiger Fortdauer dieses Zustandes wären sie allesamt an Hunger zugrunde gegangen. Das Gesetz also, das in Wahrheit alle Menschen in ihrem Recht zu leben schützen'soll, dieses selbe Gesetz hätte ihr das Recht zu leben entzogen! Welches ist nun das wahre Recht? Und will man cS den Armen, den Aermsten, wirklich so sehr verdenken, wenn sie dieses Recht, daS für sie das Gegenteil dessen bringt. daS es angeblich bringen soll, nicht immer achten? Wohlverstanden, cs handelt sich nicht etwa darum, mildernde Um- stände für ein in der Not begangenes Vergehen aufzufinden, 'andern darum, zu zeigen, wie das Rechtsgcfühl unter solchen Umständen eine vollständige Umkehrung erleiden muß. Die Aermsten in solcher Lage können gar nicht die Vorstellung haben, daß sie ein Unrecht tun, wenn sie ihr Recht zu leben sichern mit denjenigen Mitteln, die ihnen gerade zu Gebote stehen.
Wir zweifeln nun keinen Augenblick daran, daß die Rcchtsgelehrten mit Leichtigkeit in schön gesormtcn Sätzen alle diese Zweifel und Widersprüche beheben werden. Nur daran zweifeln wir, daß sie damit auf die Hungrigen irgend welchen Eindruck machen können. Wenigstens so lange nicht, als der herrschende NechtSzustand den fortgesetzten Eingriff in die Lcbcnsrechte der Armen duldet, die wir jeden Tag erleben. Weit strafbarer als die junge Arbeiterin, die sich au fremdem Gelde vergriff, scheint cs uns zu sein, daß sie trotz aller Arbeit des Lebens Notdurft nicht befriedigen konnte.


