dem, was die Post und die Kreise, die hinter ihr stehen, immer wieder behaupten. Wenn aber schon manche von diesen sinanziell immerhin gesichert dastehenden Familien die Ge- burtenzahl beschränken müssen, wieviel mutz man dem Arbeiter das gleiche Recht zugestehen, dessen Einkommen bei weitem kleiner ist, und der bei jeder wirtschaftlichen Krise befürchten muh, auch seinen geringen Verdienst noch einzu- bützen. Dazu kommt hier noch die Erwerbsarbeit der Ehefrau, auf die viele Arbeiterfamilien angewiesen sind. Jeder Lohnausfall reiht eine cnipfindliche Lücke in das Haushaltungsbudget, die natürlich am stärksten empfunden wird, wenn durch die Geburt eines Kindes neue und nicht unerhebliche Kosten entstehen.
Die Post wird natürlich keine Nutzanwendungen aus,der ihr zuteil gewordenen Belehrung ziehen. Sie hält sich an die „sittliche Entrüstung".
.Die Arau als technische Angestellte.
Noch vor wenigen Jahren hat man kaum etwas von Frauen In den technischen Bernsen gehört, ihre Zahl war so klein, daß sie nicht weiter beachtet wurde. Seit 1895 ist jedoch eine erhebliche Zunahme der technischen Frauenarbeit erfolgt; in der Industrie, im Bergbau und Baugewerbe finden wir 8884 weibliche technische Angestellte, im Handel und Verkehr 2494, in der Landwirtschaft wurden 38 gewählt. Zweifellos sind aber seit der letzten Berufszählung die Ziffern noch erheblich gestiegen, lieber die wirtschastliche Lage dieser berufstätigen Frauen mar die Oesfentlichkcit bisher so gut wie garnicht unterrichtet, und es ist deshalb zu begrüßen, dass jetzt Frau Josephine Lcvii-Rathenau, die Leiterin des Frauenberussamtes des Bundes Deutscher Frauenvcreinc, in einer Broschüre das von ihr gesammelte Material und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen veröffentlicht hat. (Josephine Levq-Nathenau, Die Frau als technische Angestellte, Heft 1 der Schriften des Frauenberuss- amtes, Leipzig, B. G. Teubncr, Pr. 1 Mark.)
Tie Materialbeschassung war aus leicht begreiflichen Gründen mit großen Schmierigkeiten verknüpft; irgend ivclchc wisienschaft- lichcn Arbeiten über diese Frage existierten noch nicht, in de» Berufsorganisationen stehen verschwindend wenige technische weibliche Angestellten, so daß die von ihnen erhaltenen Auskünfte nicht als Norm sür den ganzen Berus angesehen werden konnten. So stellt die vorliegende Arbeit eigentlich nur eine Einführung in das große Gebiet dar, die vielleicht rasch überholt sein wird, deren Wert aber darin beruht, daß sic eine absolut zuverlässige Basis sür lpäterc llntersuchnngen abgeben kann.
Als Grund für das Eindringen der Frau in die Stellungen als technische Anqeslcllte gibt Frau Levy-Rathenau neben den allgemein wirtschaftlichen Ursachen an, daß die Art der Arbeit sich gewandelt habe.
„Die Trennung der verschiedenen Arbeitsgebiete, bei der gelegentlich auch schon die technische Bnrcauarbeit von der eigentlichen Bciricbsarbcit abgesondert wird, sowie die sich daraus auch ergebende Vermehrung des technischen Verwaltiinosapparates ermöglicht nun die Verwendung von weiblichen Kräften und schasst veränderte Voraussetzungen für erfolgreiche Frauenarbeit in technischen Berufen. Es entstehen neuartige Stellungen, die den weiblichen Fädigkeiten und Kräften, einen vor kurzem noch nicht vorhandenen Spielraum gewähren. Besondere Zcichcn- bureaus, Versuchsstationen, Laboratorien aller Art erledigen jetzt vielfach vorbereitende Arbeiten, die nicht unmittelbar mit der Führung und Beaufsichtigung des Betriebes znsammenhängen."
So schafft die veränderte Arbeitseinstellung neue Berufe, für bie sich Frauen besonders gut eignen. Zn einem großen Teil aber wird die Anstellung von Frauen natürlich deshalb bevorzugt, weil sic billiger arbeiten.
Es ist nicht möglich, die Zahl der heule bereits tätigen weiblichen technischen Angestellten auch nur annähernd genau fcstzn- stellen. In den Berufsorganisationen ist nur ein verschwindend f[einer Bruchteil z„ finden: so siitd in den in Betracht kommenden gemischten Verbänden neben den 23 983 männlichen nur 47 weibliche Mitglieder anfgcfjihrt. und in 6cn Frauenorganisationcn finden sich etwa 1854 technisch: Angestellte, von denen aber ein großer Teil nicht einmal alo technische Angestellte im engeren Sinne gelten kann. Grade Laß aber nur io wenige weibliche technische Angestellte organisiert sind, bedeutet eine große Gefahr sür den Beruf. Tic unorganisierte Frau ivird stets leichter zur Loh^drückcrin und schädigt dadurch nicht nur sich und die übrigen weiblichen Angestellten, sondern ^überhaupt alle in dem gleichen Berufe tätigen.
Heute sindcn ivir weibliche technische Angestellte in gewerblichen und industrielle» Werkstätten und Betriebe» lWrrtmcist-'- rinnen), in technischen Bureaus, in Laboratorien, als technisch ?: Zcichnerinncn, Modcnzcichncriunc», Kalligraphen. Panserinnen, in der Eiscnbahnverwaltuna, bei der Hersicllnicg der L'iche-anfnahv'.c, in wissenschaftlichen Instituten und Museen, .als PlakaOeich- jicrimicii, als Chemikerinnen und Chemotechnikeriimen. besonders als Znckerchcmikcrlnncn. l» landivirlschasllichcn Versuchsstationen, in der technischen Photographie, der Nönigcnphotographic und der Mikrophotographie. Kurz und gut die Stellungen sind von einer Äiofjni Vielseitigkeit,
Die AusbilbungSmöglichkeiten sind dagegen nicht allzu zahlreich, zum mindesten nicht die Institute, die eine gründliche Ausbildung gewährleisten: und aus der anderen Seite gehen auch »och viele Frauen mangelhaft auSgebildct in die technischen Berufe hinein und erlangen dann natürlich nach vielen Mühen nur sehr schwach bezahlte Stellen. Ten knnstgecvcrbliche», kunstindustrlcllen und technischen Zeichncrinnen fehlt es meist ag jeder gewerblichen Ausbildung, die unbedingt verlangt werden muß. Frau Levn-Rathenau bedauert, daß bei Eltern und Töchtern immer noch die Ausfassung verbreitet sei, „daß technisches Wissen und Können llbersiiisiig und Zcilvcrschwcnduna ist. . . Viele weibliche Eristcnzen scheitern dann auch hier (im Kunstgcwerbc) kläglich, ohne sich bewußt zu weiten, daß der Mißerfola in erster Reihe auf das Fehlen aller praktisch- technischen Vorkenntnisi« zuriickzuführcn ist." Für die zeichnerischen Hilfskräfte sind vor allem Pslichtsortblldnnqsschulen, Lehrwerkstätten und Fachkurse zu errichten oder zu öffnen.
Von größter Wichtigkeit aber ist es, die in technischen Berufen stehenden Frauen den aewerkschastliche» Organisationen zuzufnhrcn. Tie nächsten Jahre werden zweifellos eine rapide Vcrnichrung der Stellen für weibliche technische Angestellte, aber auch eine Steigerung der Nachfrage nach solchen Stellungen bringen. Sollen gesunde Arbeitsbedingungen geschaffen werden, so muß man unter allen Umständen versuchen, das Unterbieten, die Schmutzkonkurrcnz zu verhindern, und das kann ans die Tauer und wirksam nur durch die intensive Arbeit der aroßcn gewerkschaftlichen Organisationen geschehen.
IrattMsÄes Gesetz zur Kelumg des Kinderreichlums.
In Frankreich, wo ja auch der allgemeine Geburtenrückgang die für den Bevölkernngsbestand bedrohlichsten Dimensionen angenommen hat, ist inan jetzt dabei, dieser Gefahr ernsthaft zulcibc au gehe». Eine Reihe kleinerer Gelegen- hcitsgesetze hat ihre Krönung gesunden durch das am 14, Juli 1913 erlassene Gesetz für kinderreiche Familien. Danach wird künftig jedcrFainilicnvater, der mehr als 3 legitime oder anerkannte Kinder unter 13 Jahren besitzt und nicht imstande ist, genügende Mittel für ihren Unterhalt anfznbringcn, eine Unterstützung bekonuncn. Dabei werden Lehrlinge von 13—IG Jahren den Kindern unter 13 Jahren gleichgestellt werden. Mütter, die infolge Ablebens oder Verschwindens des Vaters ihre Kinder allein zu erhalten haben, bekommen die gleiche Unterstützung, die aber in diesem Falle schon vom zweiten Kinde ab cinsetzt. Dieselbe Bevorzugung gilt auch für Väter, die die Ehefrau verloren haben. Die Unterstützung darf nicht unter 60 »nd n^cht über 90 Francs pro Kind und Jahr betragen, und zwar wird die Höhe der Unterstützung vom Gcnieinderat bestimmt, unter Vorbehalt der Anerkennung durch den Krcisrat und das Ministerium des Innern. Ebenso bestiimnt der Gemeinderat den Begriff der „nicht genügenden Mittel".
Legt man eine Untersuchung ans dem Jahre 1911 zugrunde, so würden etwa 371 500 Kinder unter 13 Jahren, die beide Eltern haben, 210 000, die nur noch die Mutter, und 221 000, die nur noch den Vater besitzen, und anßerdeni 50 000 Lehrlinge zu unterstützen sein, Tic Gesamtausgabe sür die Unterstützung würde ilach der gleichen Berechnung 121/2 Millionen Francs betragen, von denen 25 Millionen ans den Anteil des Staates entfallen. Aber dieser Gesamtbetrag wird sich voraussichtlich auf 50 Millionen Francs erhöhen, da es notwendig sein wird, das neue Gesetz mit den bereits früher erlassenen sozialen Gesetzen, insbesondere mit dem Gesetz über billige Votkswohnnngen, in Einklang zu bringen. Diesem Gesetz zufolge gibt der Staat den Gemeinden Subventionen zur Errichtung von Häusern für kinderreiche Familien. Diese Subventionen betragen bis zu 2 Prozent dcS Mietseinkommens der Häuser, falls die Kontrakte mit kinderreichen Familien die Hälfte des gesamten Mieiswertes der betreffenden Hauser ausmachen,
Tic durch das neue Gesetz erforderlichen 50 Millionen Francs 'werden zwischen Staat, Departement und Gemeinde : eic ilt werden, Die Gemeinden werden ihren Anteil teils ans speziell für diesen Zweck gewidmeten Stiftungen und Spenden, sowie ans Wvbltätigkeitsinstitntioncn, teils mit Hilfe ihrer gewöhnlichen Stenern, resp. ans neuen Steuern und Taxen, deren Eintreibung das Gesetz gestattet, bestreiten.
Die Unterstützung selbst wird monatlich oder in kleineren Zwischenräumen zur Auszahlung gelangen. Sie ist unantastbar und unpfändbar. Je nach der Bestimmung dcK Ge».


