Ausgabe 
20.3.1914
 
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Kelcher tf mit gleicher Treue dient. Heiratet ein Dienst­mädchen, oder fängt ein Bedienter dieser Art ein Gewerbe an, so bekommen sie eine Summe zur ersten Einrichtung. Alte, abgelebte Dienstboten werden zeitlebens versorgt." Nach dem letzten Satze zu schließen, handelt es sich also um eine Art privater Pensionsversicherung. Und diese Einrich­tung hat sich auf allgemein staatlicher Grundlage trotzdeni erst 100 Jahre später richtig Geltung verschafft.

Beschließen wir nun den Aufsatz mit einer bedeutungs- dollen Tatsache und registrieren, daß ini März vor 115 Jahren in Rom die weiblichen Biihnenrollcn, die vordem von verkleideten jungen Kastraten gespielt, zum ersten Maie vom weiblichen Geschlecht selbst dargestellt wurden. Ein Jahrhundert ist seitdem vergangen. Die Frau ist Berufs­mensch geworden. Ihre Arbeitskraft darf die proletarische Fran auch heute noch der Nation opfern. Ihre Liebe aber soll immer noch Sklavenliebe, und ihre Treue Sklaventreue sein. Und ihr Schrei nach Gerechtigkeit findet die biblische Antwort:Wir sollen euere Herren sein!" Aber wenn die Frauen erwachen und sich stark neben die Männer in die Front stellen, dann wird die Vergangenheit, die Zukunst nicht Lügen strafen und der Brotschrei nach Versailles, diese erste große Frauentat, wird von späteren Geschlechtern in tausend­fachem Widerhall gedankt werden. Aber dies ist mehr als Dank!

I)as Kiildesnrord-cheleh.

Be» Georg Davidsohn.

III.

Erschütternd wirkt es, bah wir auch in so traurige» Regionen Jugendliche fin&tn müsse». Aber so verkonnnen sind die un­glückseligen Jugendlichen, die bereits mit diese» Partie» des Straf­gesetzbuches Bekanntschaft »lachen, wenigstens nicht, das, eins von ihnen gegen Entgelt Beihilfe zur Tötung der Leibesfrucht geleistet hatte. Es sind im Jahre 1911 mit Gefängnis bestraft worden: Wegen 1: 10 Jugendliche, wegen 2: 79, wegen 4: 1 und wegen 8: ebenfalls nur 1. Die Strafen dieser Jugendlichen liegen zwischen weniger als 2 Jahren und weniger als 4 Tagen Gefängnis.

Obwohl es nun gar keinem Zweifel unterliegen kann, daß gerade bei Delikten wie Abtreibung und dergleichen nur ein ge­ringer Bruchteil der Manipulanten gefaßt und der Bestrafung zu- gcfiihrt wird, so lohnt es sich doch wohl der Mühe, schlichlich auch noch die Verteilung der Bestrafungen nach den einzelnen Provinzen, Lanbesteilcn usw. zusammenzustcllen. Denn da diese Dinge in Stadt und Land, in allen Berufen und Gassen getrieben werben und allenthalben aus einen Fall der Ermittelung 1000 Fäll« der Nichtermittelung kommen dürften, so gleicht sich bas, was die amt­liche Statistik hierbieten" kann, übers ganze Reich hin dermaßen aus, daß der Vcrgleichszweck doch wohl erreicht wird. Im Jahre 1911 wurden rechtskrästig verurteilt:

Kindesmörderinne» Abtreibende Wegen Kindesausschnn, Siadt Berlin 1< 2

V> ruhen 87 (Marienwerder) 696 (Düsseidork) 20 (Posen)

Bayern 18 (Schwaben) 56 (Oberbayern) 1 (Oberb.)

Sachsen (Könige.) 9 iDresdcn, Leipzig) 53 (Bnutzen) 3 (Chemnitz Württemberg 8(Ncckar>u.Tonankr.)K8(Neckarkreis)

Baren Hessen Mccklbg.-Schweri» 3 Oldenbitrg lHzgt) 1 Brannfchweig 2 Sachfen-Altenb.- Sachsen-Mcining. 1 Sachf.-Cob.-Gotha l Anhalt

Schwarzb -Nudelst. Reuh, j. Linie

10 (Freibnrg)

40 (flarUm&ci 20 (Pr. Stärkend.) 10

2

13

11

Lübeck

Bremen

Han,bürg

Elsaß-Lothringen_1

Deutsche» bleich 141

2

6

14

30 (Lothringen) 1026

1

26

In den Klammern sittd die Regierungsbezirke, Kreise usw. der betreffenden Provinz »sw. angegeben, in denen die absolute Höchst- snmtnc der Verurteilungen erfolgt ist.

Ans die 29 Oberlandesgerichtsbezirke verleilctt sich die rechts­kräftigen Verurteilungen des Jahres 1911 in folgender Weise: (Es bedeutet: I: Kinbesmord, II: Tötung der Leibesfrucht durch die Schtvangcrc oder mit Einwilligung der Schwangeren durch Dritte, 111: Beihilfe zur Tötung der Leibesfrucht gegett Entgelt, IV: Tötung der Leibesfrucht ohne Wissen und Willen der Schwangere» tjirch Drifte, V: Aussetzung.)

Obeilandesgerichtrbezirk.

Verueteilnngen zu

I

II

III

IV

V

Augsburg

5

13

1

__

Bamberg

6

1

1

Berlin

7

190

0

_

1

Braunschweig

2

11

_

Breslau

17

47

1

2

Celle

b

40

1

2

Colmar

1

29

1

_

1

Tarmstadt

20

*_

Dresden

9

49

2

1

2

Düsseldorf

1

100

11

2

Frankfurt a, M.

16

3

Hamburg

22

Hamm

2

68

4

2

Jena

2

18

1

1

Karlsreihe i. Bad

10

39

1

Kassel

2

14

Kiel

2

32

1

Köln a. Rh.

1

37

1

1

Königsberg !. Pr.

15

80

1

Marienwerder

11

9

München

2

27

8

1

Naumburg

7

51

1

1

Nürnberg

3

4

1

Oldenburg

1

2

Posen

18

21

1

5

Rostock i. M.

3

10

Stettin

4

7

1

Stuttgart

8

64

1

Zwcibrücken

9

8

Sunime:

141

985

41

2

22

IV.

Wer Augen und Ohren hat zu sehen und zu hören, der sehe und höre! Wem aber sei» Pharisäertum lieber ist als der Mut zur Wahrheit, der gehe weiter blind und taub vorbei am Leben mit all seiner Rot und an jenen Erscheinungen, in deren Gefolge Tötnnaen der Leibesfrucht und Kindermord so ivenig schien können, wie der Schatten beim Licht.

Dem deutschen Volke fehlt ein Mann wie Zola, der in seinem RomanFruchtbarkeit" alle Kreuel zeigte, die das kindermordende Jahrtausend des Kapitalismus dem französischen Reiche gebracht hat. -- Eins aber wissen wir auch ohne deutschen Zola und holten eS fest zur Einpräguna für alle Terualauacksalber und scheinheiligen Mustermenschen: Wer mit blöder Gemalt, mit plumpen Gesetzes-

und Polizcimastregcln wider die Konzcptionsverhiituna anstsirmt, dabei aber unscre wirtschaftlichen, sozialen und politische» Verhält­nisse »»angetastet läßt, der tut eine Arbeit, die noch aussichtsloser sein must, als die des Snsiphus. Und ivas das Allcrschlin,niste ist: Wenn diese Arbeit mit Gewalt vornbcraehcndc Erfolge erzwingen könnte, so doch nur auf Kosten eines nnachcuren Anstiegs der Rate von Nervcn-Erkranknngrn infolge des coitus intcrr»,>t»s und Kindermordcni

tzill bürgerlicher Protest gegin den Gevärzwang.

Allmählich wagt sich auch im bürgerlichen Jrauenlager ein leiser Widerspruch gegen das Verbot der gebnrtenvei- hinderuden Mittel und den Gebürztvatig hervor. So beschloß z. B. die Berliner Ortsgruppe des Bundes für Mntterschntz am Dienstag abend folgende Resolution:

Der Deutsche Bund für Mutterschutz, Ortsgruppe Berlin, spricht seine lebhafte Entrüstung darüber aus, daß durch den beabsichtigten Gesetzentwurf, der den Verkehr mit Schutzmitteln verbieten will, der Versuch gemacht werden soll, in die privatesten Entschließungen der Eltern mit Polizci- mitteln cinzitgreifcn. Er sieht darin ein ebenso untaugliches wie unmoralisches Mittel, das die freie sittliche, verantwort- lichkeitsbewußtc Entschließung zur Elternschaft beeinträchtigt und einen staatlichen Gebärzwang durch Polizeimittel her­beiführt. Nicht Aufstieg, sondern Niedergang der Nasse, Vnmchrung der Geschlechtskranken und Prostitution sind die Folgen einer wahllosen Volksvermehrnng, während ini Gegenteil Kranke, geistig, sittlich und körperlich Minder­wertige im Interesse der Gesellschaft von der Fortpflanzung ausgeschlossen lverden mußten I

Der Bund für Mutterschutz konstatiert, daß dieselben Kreise, die jetzt durch Polizeimittel einen Gebärzwang her- vcifllhren lvollen, seinerzeit einen weitgehenden Mutterschutz abgelchnt haben.

Der Bund für Mutterschutz fordert daher: Hebung von Volkskraft und Geburtenzahl durch Förderung des Mutter­schutzes, unter anderem durch Ausbau der Mutterschaftsver-