Mütter, weil den Frauen gelehrt wird, daß, wer den Befreiungskampf der Menschheit mitkämpsen will, sich auch bemühen muß, selbst im kleinen und vor ollem auch in der Familie ein besserer Mensch zu sein. Alles das wurde in den Parteiblättern den Genossen gesagt, um sie für die Werbeaktion zu gewinnen. Und als dann der Tag gekommen war — am 9. September 1913 begann unsere Werbewoche —, da kamen in den Parteilokalen die Genossen und Genossinnen zusammen, um das Agitationsmaterial in Empfang zu nehmen. Schon nach wenigen Tagen kamen die ersten Nachrichten. Als in Wien das erste Tausend gewonnen war, da jubelten wir. Als dann die Aktion abgeschlossen wurde, hatten wir in Wien fast 2000 neue weibliche Parteimitglieder ge- Wonnen. Dann kamen die Nachrichten von Böhmen. Auch dort hatten vornehmlich Parteigenossen die Werbeaktion durchgeführt. Einzelne Bezirke gewannen zwischen 300 und 400 neue weibliche Mitglieder. Heute, wo die Aktion längst abgeschlossen ist, zählt die Frauenorganisation in Oesterreich um 5000 Mitglieder mehr als im September 1913. Die neu Gewonnenen wurden auch erhalten. Die Arbeitcrinnenzeitung wurde so eingerichtet, datz in den ersten Nummern, die nach der Aktion erschienen, immer etwas enthalten war, das gerade die „Neuen" packen und auf sie wirken mutzte. Trotzdem wurden in den meisten Bezirken im Anschlutz an die Werbeaktion Frauenvcrsamnilungcn veranstaltet, wozu alle Gc- uossinnen speziell eingeladen wurden, die Beitrittserklärungen erhalten hatwn. So wurden viele, auf die das geschriebene Wort allein nicht gewirkt hatte, durch das gesprochene gewonnen, oder es wurde ihr Entschluß, beizutreten, befestigt.
Die Arbeit war schwer. Genossen — und vor allem Genossen, weil sie die ohnedies überbürdeten Frauen nicht mit dieser Arbeit belasten wollten — und Genossinnen hatten viele Treppen zu steigen, viele Worte zu sprechen gehabt Aber die Mühe wurde reich belohnt. Mit Stolz blicken die österreichischen Genossinnen auf ihre Werbeaktion zurück. Aber sie ztveifeln nicht, die Werbeaktion in Deutschland in der Woche nach dem Frauentage wird die in Oesterreich weit in den Schatten stellen.
Jas Kittdesmord-chesctz.
Von Georg Davidsohn.
I.
Am 18. November 1913 hat die deutsche Rcichsregierung eine Vorlage hcrausgebracht, die de» unschuldigen Titel siihrl: „Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderung der KZ 56, 56c der Gewerbeordnung." Diese Novelle hätte nicht viel Aussehen erregt, wenn sie nicht auch den Vertrieb und das Angebot solcher Gegenstände zu erschweren suchte, „die zur Verhütung der Empfängnis oder zur Be- seitigung der Schwangerschaft bestimmt sind." — Schon der Laie nierkt, das; da zwei ganz verschiedene Dinge zusaniincngckoppclt ivurden: die legale Empfängnisverhütung und die kriminelle „Abtreibung". Wer aber diese Tinge genauer kennt, der weist zweierlei, nämlich: 1. das; scharfes Vorgehen gegen Verhütung der Empfängnis in allen Schichten der Bevölkerung eine ganz ungeheuerliche Schädigung des Nervensystems beider Geschlechter heraufbeschwört durch den „coitus lnterruptus" sunlcrbrochencn Beischlas), dem kein Gesetz de- Welt an den Kragen kann: 2. hast mit der Eindämmung der Vorbeugung Hand in Hand geht die Steigerung der Ktnbermorde!
Air sehen also: zwei Teufel sollen durch zwei BelzebubS aus- getrieben werden . . .
In der Polemik wider die Fanatiker der „Sittlichkeit" haben alle möglichen Gcgcngriinde der Vernunft bisher verhältnisinästig ivenig ausgcrichtet, denn die Freunde des NcgierungSentwurscJ kommen schliestlich immer wieder mit ihrer einzigen Weisheit: die Zahl der Geburten in Deutschland müsse verniehrt werden! Als ob sich eine so mit den, tiefsten Lebensnerv des Volkes, dem wirtschaftlichen Problem, verwachsene Sache durch Quacksalbereien kurieren ließe!
Darüber wäre nun sehr viel zu sagen, jedoch es soll hier und henie „nur" ein ivissenschastliches Hilfsmittel in Feld geführt werden, bat — sonst io sehr beliebt — bisher in dieser Sache »och nicht genügend zur Verwendung gekommen ist: dir Stati st t kl Mit vllfc. der jüngsten Kriminalstatistik des Deutschen Reiches (1913 veröffentlichst stellt sich folgendes heraus:
Während im Durchschnitt der Jahre 1882 bis 1961 wegen Ab- > > e i b ii » fl 391 Personen jährlich bestraft wurde», stieg dies« Zahl im Durchschnitt der Jahre 1902 — 1911 aus 741. Aber! In dein- selben Zeitraum sank die JahreSdnrchschnittLzahl der Bestrafungen wegen Aussetzung hilfloser Kinder von 29 ans 22 und die Zahl der Bestrafungen wegen KindeSmordS von 181 auf 142. SS
sind also zwar aus je 160 000 strafmiindige deutsche Zivilpersonen 55 mehr gekommen, bi« abtriebc», dafür sank die Zahl der Kinder» aussetzerinnen um 38 und die der Kindesmörderinnen um 33 auf je 100 000 Zivilmenschen. Das aber must ich unverhohlen sagen: Wenn Ich Aussetzung, vor allem aber Kindesmord in dieser Weise niedriger halten kann, so nehme ich eine höhere AbtreibungSrate wohl oder Übel in Kauf, so traurig es auch ist, Last unsere wirtschaftlichen, soziale», „rechtlichen" und „sittlichen" Zustände nicht dazu angetan sind, dem traurigen Uebcl zu steuern.
II.
Spezialisiert zeigen sich die hier in Betracht konin>c»Le>; strafbaren Handlungen in folgenden Gruppen: 1. Kindermord, 2. Tötung der Leibesfrucht durch die Schwangere oder mit Einwilligung der Schivangcren durch Tritte, 3. Beihilfe zur Tötung der Leibesfrucht gegen Entgelt, 4. Tötung der Leibesfrucht ohne Wissen und Willen der Schwangeren durch Tritte, 5. Aussetzung. Sehen wir uns nun die rechtkräftig erledigten Verurteilungsfälle des Jahres 1911 in diesen 5 Gruppe,, an: 1: 141, (darunter 10 Jugendliche, also im Lebensalter zwischen 12 und 18 Jahrcnllj, 2: 985 <79 Jugendliche), 3: 41, 4: 2 (1 Jugendliche), 5: 22 <1 Jugendliche).
Die Strafen bewegen sich zwischen mehr als 5 Jahren Zuchthaus und weniger als 4 Tagen Gefängnis. Doch sind die mittleren und leichteren Fälle viel häufiger als die schwersten. So z. B. im Jahre 1911: 5 und mehr Jahre Zuchthaus: 1: 1 Person, 2: 2, 8: 8, 4: 0, 5: 0. Dagegen 8 bis weniger als 12 Monate Gefängnis: 1: 10 Personen, 2: 351, 8: 1, 4: 1, 5: 17 Personen.
Je nach der „Schwere" des Einzclsalls wird bekanntlich auf die „Nebcnstrafc" des Ehrverlustes erkannt. Dies ist wegen der uns hier beschäftigenden Delikte im Jahre 1911 geschehen: Zu 1: 8mal, zu 2: 46mal, zu 3: 22mal. Gegen weibliche erwachsene <d. h. über 18 Jahre alte) Personen ist im Jahre 1911 auf die Nebeustrafe des Ehrverlustes erkannt worden: Wegen 1: 8mal (alle Ehrverlustfälle), 2: 15mal, 3: 16mal.
Es gibt patriolische Gemütsmcnsche», die mit mehr Behagen als Kenntnis lehr gern und leichtsinnig denselben Ausländern, die sie als Lohndrücker, Streikbrecher usw. nur zu gern sehen, andererseits einen unvcrhältnismäßia großen Kriminalitätsanteil zuschrieben. Wie stanbs mit der Ausländerverurteilung im Jahre 1911? Wegen Kindesmord ivnrden 22 Ausländerinnen verurteilt, wegen Abtreibung 18 Ausländer und Ausländerinnen, wegen Aussetzung 8 weibliche Personen „nd zwar 4 Rnssiuucn und 1 Ocsterrcichcrin.
lieber die persönlichen Verhältnisse der im Jahre 1911 wegen der uns hier beschäftigenden Straftaten Verurteilten ist folgendes sestgestellt: Von den wegen KindeSmorbs verurteilte» 141 Personen waren ohne Vorstrafe 134, desgleichen von den 1028 wegen Abtreibung Vorbestraften 841. Kindekmord begingen nur weibliche Personen: wegen Abtreibung wurden verurteilt: 214 männlich«
(147 ohne Vorstrafen) und 814 weibliche <694 ohne Vorstrafe»),
Das Alter der Kindesmörderinnen verteilt sich folgendermaßen: 10 waren 15—18 Jahre alt. (Alle ohne Vorstrafen!)
47 „ 18—21 „ „ (Alle ledig, 45 ohne Vorstrafen.)
49 „ 21—25 „ „ (3 davon verheil., alle ohne Vorstr.)
23 „ 25—80 „ „ (22 davon ledig. 20 ohne Vorstrafen.)
12 „ 30—40 „ „ <9 ledig, 1 verheiratet, 2 verwitwet
oder geschieden, 10 ohne Vorstrafen.)
Nach der Beschäftigung stammten unter den Kindes- mördcrinncn 69 aus der Fischerei, Land- und Forstwirtschaft, in der sie als Gehilfin,icn, Arbeiterinnen, Tagelöhnerinnen (einschließlich landwirtschaftlicher Dienstboten) arbeiteten, desgleichen 14 in derselben Art (nur für gewerbliche Zwecke) in Industrie, Bergbau und Bauwesen tätig waren. (Dazu kommen 3 Kindesmörderinnen, die in Industrie „sw. als „Angehörige" verzeichnet sind.) Von den 10 Kindesmörderinnen aus Handel nud Verkehr war eine selbständig (oder Geschäftslciterin). 8 Gehilfinnen und dergleichen (einschjicßlich Dienstboten für Handels-. und Vcrkchrszivecke) und eine „Ange- höriae". Ohne bestimmten Erwerbszwcig waren 5, Dienstboten für h ä u S (i ch e Zwecke 40.
Das Religionsbekenntnis der verurteilten KindeS- niördcrinncn: 61 cvanaclische, 80 katholische, keine Jüdin.
Von den wegen Abtreibung Vcrurtelitc» deS Jahres 1911 waren
I», Alter männlich weiblich verheiratet verwitw, od. geschied.
von Jahren unter 15
1
2
IN.
w.
in.
w.
15—18
6
71
—
—
—
—
18—21
26
156
—
15
—
—
21—25
88
151
9
40
—
—
25—30
43
155
20
92
2
8
80—40
63
184
47
148
2
22
40—50
21
57
17
38
—
14
50—60
9
28
6
18
2
9
60—70
6
7
2
4
8
3
über 70
1
8
1
1
—
2
Von den
verurteilten Abtrcibern
U»d
Abtreiberinnen de»
Jahres 1011 stammten aus der Fischerei, Jagd, Land- »nd Forstwirtschaft 135 <10 Selbständige und GeschästSlcitcr, 107 Gehilfen, Gehilfinnen, Arbeiter, Arbeiterinnen, Tagelöhner und Tagelöhnerinnen, landwirlschastlichc Dienstboten und 18 Angehörige), ans Industrie. Bergbau »nd rlKruwese» 514 <43 Selbständige und Geschäftsführer, 250 Gehilfe» usw. einschließlich gewerblicher Dienstboten, 22 1 A n g e h » r i gei), a»S Handel und Verkehr 148 <30 Selbständige usw., 77 Gehilfe,, usw. einschließlich der Dienst- boten silr Zwecke von Handel und Verkehr 82 Angehörige^


