Ausgabe 
6.3.1914
 
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Alaska volles Wahlrecht (das auch für die Wahlen znni Bundesparlament gilt, da das Wahlrecht hierfür durch das der Einzelstaaten bestimmt ist) samt der Wählbar­keit zu allen vom Volke zu besetzenden Aemtern. einige andere nur für die Schulbehörden. In Australien und Neuseeland (wo von 100 wahlberechtigten Frauen 82 abstimmten) gilt für sie das volle aktive Wahlrecht, jedoch sind sie nicht wählbar. Ueber die Wirkungen dieses Wahlrechts erklärte das australische Bundesparlament im Dezember 1906:Das Parlament erklärt nach einer Er­fahrung von 10 Jahren in mehreren Teilen Australiens und von 9 Jahren ini Bunde, daß das Franenstimmrecht die Hoffnungen seiner Befürworter gerechtfertigt hat. Die erwarteten Ergebnisse sind tatsächlich eingetreten: a) wach­sende Erziehung der Frauen zum Verantwortlich­keitsgefühl in öffentlichen Angelegenheiten; b) wach­sende Wichtigkeit der Gesetzgebung über soziale und häusliche Fragen. Das Parlament ist überzeugt, Laß die Einführung des Frauenstimmrechts einfach die Anwen­dung des Grundsatzes ist, der im häuslichen Leben das beste Ergebnis liefert: Zusammenwirken des Mannes und der

Frau ini Hinblick auf das Gemeinwohl.

Manche bemerkenswerte Beobachtungen bietet die Be­antwortung eines Fragebogens, den B n i s s o n namentlich niit Bezug auf die Wirkungen des Franenwahlrcchts in der Gemeinde um dessen Einführung handelt es sich eben in Frankreich, und B. ist Berichterstatter der Kammerkom­mission ausgestellt hat. Hier sind auch die mannigfachsten Erfahrungen vorhanden, da ja viele Staaten bei dieser Rc- form schrittweise Vorgehen und mit 4er Gemeinde beginnen, andere einstweilen gar nicht daran denken, weiter zu gehen. Vor allein sind alle in einem Punkte einig: Nirgends, wo den Frauen das Recht einmal erteilt worden ist, sind Be­strebungen, cs wieder zu beseitigen ausgetreten. Na­mentlich in den Fragen der Gesundheitspflege, Erziehung und des Unterstützungswesens, wo ja auch die Heranziehung der Frauen am weitesten verbreitet ist, wird ihr günstiger Einfluß anerkannt. Keine Bestätigung finden einige land- läufige Einwände. Nirgends hat sich gezeigt, daß die Frauen sich als willenloses Stiinmvieh in den Händen der Geistlich­keit gebrauchen ließei'. und so eine Reaktion herbciführen halfen. Im Gegenteil hat fast überall durch den Eintritt deS neuen Wählerelements die dcniokratische Entwicklung sich zugcspitzt und vertieft. Ebensowenig die anderen, einander allerdings widersprechenden, aber häufig vorgetragencn: die Frauen niachten doch keinen Gebrauch von ihrem Rechte und umgekehrt: die Neuerung bringe einen allgemeinen Wirrwarr und einen Umsturz des Familienlebens mit sich. Es hat sich gezeigt, daß ini allgemeinen die Wahlbeteiligung der Frauen bei den einzelnen Wahlen, ihren: Interesse ent­sprechend, verschieden und der der Männer ungefähr gleich ist ebenso, daß die Nechtserwciterung sich ruhig und ohne besondere Schwierigkeiten überall cingelebt hat.

Bemerkenswert ist die Raschheit, mit der die Reform, die ursprünglich nur langsam, vereinzelt und allgemein als Kuriosität angesehen, sich Boden ertasten mußte, in den letzten Jahren vorwärtsschrcitet. Zuerst wurde 1838 in Kentnckh ein kleiner Schritt getan: Wahlrecht der Witwen mit schulpflichtigen Kindern zu den Schulräten. 1867 folgte Neusüdwales mit dem ganzen Gemeinde-, 1869 Wyo­ming mit dein vollen Wahlrecht. Wie rasch es heute geht, zeigen zwei Karten der Vereinigten Staaten von 1910 und 1913. 1910 erst 4 Staaten des fernen Westens mit vollen:, einer mit Geineinde-, 23 mit Wahlrecht zu einzelnen Be­hörden. 1913 schon 10 Staaten mit vollen: Rechte, darunter Illinois, 12 weitere, in denen es, vor» Landtag beschlossen, noch der Bestätigung durch Volksabstimnurng unterliegen muß, dabei Newyork, Pennsylvania, eine Reihe mit beschränk­tem und fast nur noch die reaktionären alten Sklavenhalter­staaten des Südens ganz ohne Franenstiimnrecht.

Es ist zu erwarten, daß Frankreich, als erster der euro­päischen Großstaaten, mit der Einführung des allgemeinen Gemeindewahlrechts für die Frauen einen ähnlich raschen Fortschritt in Europa cinlciten wird.

So Hirte.

Von Michael Feucrstciir

Aus den AufrufMarie Prokop!" betrat ein junges, etwas auffallend gekleidetes Mädchen de:: überheizten Vcrhandlungssaal des Bezirksgerichtes, in dem ei» hagerer, bebrillter Mann aus einen, weißen Tatar heraus die strafende Gerechtigkeit verwaltet«. Das Mädchen zwängt« sich zwischen Parteien, Zeugen und Gcrichissaal- kiebitzen, die hinter dem Holzschrankc,, dicht bei einander standen, mühsam durch und blieb vor dem Richter in der koketten Haltung einer Frau stehen, die sich ihrer Wirkung aus Männer bewußt ist. Mit einer seinen, biegsamen Gestalt und dem anmutigen, etwas übernächtigen Gesicht zog sie sofort aller Blicke ans sich. An dem Verteidigertisch nahn: ein glatt rasierter junger Mann Platz, während sich an den, gegenüberstchenden Tische ein älterer Herr mit ei,,«,» wallende» Patriarchenbart behäbig niederließ. Ticsciu zur Seite stellt« sich ein robuster Mensch in einem Stadtpelz hin.

Der Schriftführerahm de», Mädchen die Generalien ab. Es hieß Marie Prokop, war siebzehn Fahre alt, in Holleschau geboren, nach Napagedl zuständig, Prostituierte, unehelich, besaß kein Ver- nwgen und konnte lesen und schreib«».

Passen Sie ans den Gang der Verhandlung aus", begann der Richter mit einer von vierstündigem Rechtsprechen bereits heiser ge­wordenen Stimm«,cs ist gegen Si« von, Polizeikommissariat eine Anzeige erstattet worden."

Namens uicineS Mandanten beantrage ich den Ansschlnß der Oesfentlichkett", sie! der Doktor mit den, Patriarchenbart ein, indem er sich schwerfällig von seinem Sitze erhob.Es werden Dinge z»r Erörterung kommen, die die öffentlich« Sittlichkeit gefährden könn­ten . . ." In Wirklichkeit war ihm die öffentliche Sittlichkeit gleich- giltig, aber er stellte den Antrag, einerseits, weil er das Rocht dazu hatte, andererseits, weil es im Interesse seines Klienten lag, dieses Recht ausziiiiüe». Ter junge Verteidiger sprach sich mit großer Entschiedenheit gegen diesen Antrag ans, der darauf hinauslief, ihn »in die Wirkung einer wohlvorbcveitcten Rede zu bringen. Er führte zum erstenmal eine Verteidigung und war fest entschlossen, sich nichts bieten zu lassen. Ti« Zuhörer, denen der Genuß diescS offenbar interessanten Falles in Frage gestellt schien, gerieten in eine leichte Unruhe, die sich einigermaßen legte, als der Richter einen schwungvollen Satz des Verteidigers gerade, als er das ärgerliche WortPalladium" aussprach, mit der Erklärung unterbrach, er be­halte sich den Beschluß über den gestellte,, Antrag vor. lind nun begann er die im Rapportstil abgefaßtc Anzeige zu verlesen, der man folgendes entnahm: Als der Tichcrheitswachinann Karl Pa nutz am 21. November um 1 Uhr nachts auf seinem Dienstwea die Berg- gasse abschritt, vernahm er Hilferuf«, die aus de», Hause 12 drangen. Erst auf wiederholtes Pochen wurde ihm geöffnet. Fm Zimmer der Prostituierte,, Marie Prokop, die zur Nachtschicht dieses HaufeS gcbörte, land er de» Bäckermeister Franz Högelmüller au? einer Kopfwunde blutend, die ihm die Genannte angeblich mit einer Kohlenschaufel zugenigt hatte. Sie bestritt dies, behauptete viel­mehr, von Högelmüller einen Fußtritt in de» Uuterletb erhall:,, zu haben. Dies wurde zum Teil auch vom Herbergsvater bestätigt. Das Zeugnis des Polizeiarztes konstatierte eine fünf Zentimeter lange und drei Zentimeter breite Nißguetschwuild«, die mit einer viertägigen Gesundheits- und Bernssstürnnq verbunden war.

Also, ivas sagen Sie dazu, Prokop?" fragte der Richter mit einer g.laiigweilten Miene.

Es iS net wahr," sagte das Mädchen, «in wenig verschüchiert.

Was ist nicht wahr?"

Na das . . . waS dri» steht."

So erzählen Sie. wie sich's zugctragen hat: aber sprechen Sie die Wahrheit. Das Geständnis ist ein MildcrungSgrunü," fügte der Richter mechanisch hinzu.

Dös ivar a so," begann sie. während sie nervös an ihrer Hand­tasche nestelte.Der Hem da" sie zeigte auf den Mann im Stadtpelzhat mi am Montag vnr zwa Woch'n b'suacht. Es war so geg'n a zwölf!. Er hat mit mir über a Stund' umag'hetzt und mir dann ziva Krank'» hina'legt. Ta Hab' t zu eahm g'sagt, döS gibt's net! . . . F kriag viere! Da hat er zum stveit'n ang fangt und hat furtgehn woll'n. F Hab' n,i ob« vnr die Tür hlng'stellt und Hab' eahm »et ansstlass'n. Da hat a ma nitsin Fuaß ans in d' Mitten versetzt, daß i tamelt bin, und da Hab' l mein Halbschuach von, Fuaß g'strast und eahm jm Zürn am Schad'l g'haut. Er hat an' Krawänl g',nacht, bis da Herr Ztnimerl ts kumma ..."

Wer ist Herr Zimmert?"

Dös ts da Wirt. Der hat woll'n a Urönnnq mach'», d>: ,8 giad a Wochta kumma, der hat de» Lärm g'hert und hat uns alle aufg'schrieb'n."

Fhre Erzählung klang sehr treuherzig. Das Publikum hatte di« Empfindung, daß sic die Wahrheit sprach.

Tic behaupten also, erst dann geschlagen zu haben, als Fhney Herr Högelmüller einen Fußtritt versetzt hatte," fragte der Richter.

Z'crchst hat a ma «»' F»aßtritt geb'iy" sagte das Mädchen, und wia a zum zweit'» ausg'holt hat. Hab' i eahm mit» Sch nach an« am Schäd'l g'hant. F Habs nur in da Notwehr tan," fügte sie mit einem unsicheren Blick ans den Verteidiger hinzu. Der Zusatz klang nicht echt, man hatte de» Eindruck, daß er cingelernt war.

Ich beantrage tu diesem Zusammenhang," nahm der Ver­teidiger das Wort,die namens meiner Mandantin erstattete An« zeige gegen Högelm.üllcr zur Verlesung zu bringen und im Filterest«!