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Wöchentliche Gelinge der Gderdessischen VoZkszeitnng
Nummer Z
Siesten, Freitag den 23. Januar 1914.
6. Jahrgang
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Die ßrnäyrung der Minchener Säuglinge.
Bei der letzten Volkszählung vorn 1. Dezember 1910 hat das Statistische Amt der Stadt München unter der seinen Einwohnern vorgelegten Fragen auch die nach der Ernäh rungsweise der Kinder unter einem Jahre ausgenommen. Es wurde zunächst gefragt: Womit wird daS Kind
jetzt ernährt? (Nur mit Mutter- oder Auimenmilch? Mit Muttermilch und Beikost? Nur mit Ticrmilch? Oder mit Beikost? Oder wie sonst?) Für Kinder, die jetzt n i cf) I Brustmilch bekommen, wurde seiner die Frage gestellt: Hat das Kind früher Brust bekommen? Allein oder mit andere Nahrung zusammen? Die Ergebnisse der Erhebungen sind kürzlich in den Mitteilungen des Amtes Bd. XXLV, Heft 1, veröffentlicht worden. Es wurden -in München am 1. De- zembcr 1910 insgesamt 10 090 Kinder unter einem Jahre ermittelt, davon 5055 männlichen und 5041 weiblichen Ge schlechtes. Von den Kindern waren 1907 unehelich, wobei die Pflegekinder und Anstaltsinsassen, der Legitimität »nbe kann! war, den Unehelichen zugerechnct wurden.
Das Hauptergebnis erhielten
Brultmilch allein Bruiimilch »ud Tiermilch Brnstnulch mit Beckost Termilch allein Tiermilch mit Beikost Präpai irrte Milch allein Präpaiictte Milch mit Beikost Sonstige Nahrung Otine Ängab e
zusammen Davon mit Ammcnmilch
daß von den Münchener Säuglingen ani Tage der Erhebung nur 16,4 Prozent überhaupt Brustinilch bekamen, davon 11,6 Prozent Brustmilch allein und 4,8 Prozent mit Tier- milch oder anderer Beikost zusammen. Dabei erhielten von den ehelichen Kinder» 17,1 Prozent die lebenspendende Mut- terbrust, von den unehelichen 16,7 Prozent. Weit großer ist der Prozentsatz der mit Tiermilch allein oder unter Hinzufügung von Beikost ernährten Kinder: 78,5 Prozent. Aus die anderen Ernährungsnrten, die in ihrem Wert natürlich noch hinter der Tiermilchernährung znrürkblciben, entfallen nur kleinere Prozentsätze. Weit günstiger als für den Durchschnitt ist die Ernährungsweise der in Anstalten unterge- brachten Kinder. Von diesen bekamen 56,5 Prozent Brustmilch, davon 19,6 Prozent unter Zugabe von Tierniilch oder Beikost. Für diese Kinder ist allerdings in den meisten Fällen die Ernährung mit Brustniilch — hier sehr häufig Ammenmilch — die Vorbedingung der Lebensrettuug.
Sehr interessante Ergebnisse liefert ferner eine Kombi- nation der Ernährungsweise der Kinder mit ihrem Alter. Hier zeigte cs sich, daß von den bis zu 10 Tage alten ehelichen Säuglingen 50,9 Prozent allein mit Muttermilch und weitere 3,8 Prozent mit Mutterinilch und Beigabe ernährt wurden. Von den unehelichen Kindern bekamen in diesem Alter sogar 71,9 Prozent die Brust. Von den bi« zu einem Monate alten ehelichen Säuglingen wurden noch 50,2 Prozent gestillt, von den unehelichen aber nur noch 31,3 Prozent. Die un
Erhebung
wor
folgendes
Es
Eheliche
Außerehel. zus.
in o/°
975
191
1 ltiö
11,6
19
22
4,8
406
61
167
1569
374
1943
19,3
4 816
1 161
5 980
59,2
102
30
132
1,3
100
34,
131
1.3
159
■41
203
2,0
43
6
49
9,5
8 189
1997
10096
100,0
13
56
69
erade erfreulich.
Es zeigt
sich.
eheliche Mutter ist eben häufiger durch die Erwerbsverhält- nisse gezwungen, ihr Kind zu verlassen. Nach 2 Monaten erhalten noch 36,9 Prozent der ehelichen und 24,9 Prozent der unehelichen Säuglinge die Brust und so sinkt der Prozentsatz immer tiefer.
Bei einem Vergleich der jetzigen mit der früheren Ernährungsweise ergab sich die mit den soeben mitgcteilten Ziffern allerdings in einem gewissen Widerspruch stehende Tatsache, daß von den ehelichen Kindern 42,8 Prozent und von den unehelichen 56,6 Prozent niemals Mutterniilch erhalten hatten. Von den tatsächlich gestillten Kindern wurden 29,4 Prozent der ehelichen (49,3 Prozent der unehelichen) nur bis zir 1 Monat, 33,5 (30,9) Prozent 1 bis 2 Monate, 17,9 (9,9) Prozent 2 bis 3 Monate, 8,2 (4,1) Prozent 3 bis 4 Monate, 4,8 (2,4) Prozent 4 bis 5 Monate, 4,0 (1,7) Prozent 5 bis 6 Monate und 2,6 (1,7) Prozent über 6 Monate gestillt. Ferner zeigte cs sich, daß bi$ in jüngerem Alte» stehenden Mütter ihre Kinder häufiger stillen als ältere Mütter.
Jedenfalls zeigt die Untersuchung mit erschreckender Deutlichkeit, daß die natürliche Ernährung der Münchener Säuglinge längst nicht in den« Maße stattfindet, wie es die gesunde Entwicklung der Kinder erfordern würde. Statt eine Ausnahme zu sein, ist die Ernährung mit Tiermilch oder viel minderwertigeren Surrogaten fast zur allgemeinen Regel geworden und die natürliche Ernährung bildet die Ausnahme. Auch selbst da, wo gestillt wird, geschieht dies für eine viel zu kurze Dauer. Teils Trägheit, teils der Zwang der wirtschaftlichen Verhältnisse — hauptsächlich in den unteren Volksschichten — verhindern die Mütter, ihren Kindern die einzig zweckmäßige Ernährung zu teil werden zu lassen, die diesen einen ganz anderen Fonds von Kraft und Gesundheit auf den Lebensweg mitgibt als alle noch so schön znbe- rcitetc Sorhletmilch oder sonstige Kindernährmittel.
Kinderarveil in chell erreich.
Tic Anfänge des Kinderfchutzes gehen in Oesterreich bis znm Jahre 178» ziiril-k. Trotzdem gedeiht heute „och die Kinderaus- beutung in dem Land der schwarz-gelben Grenzpfähle besser als in den meisten sonstigen Kulturländern. Tos gegenwärlige Kindcr- schntzgefetz verbietet die Verwendung von Kindern vor Vollendung des 12. Lebensjahres in allen Betriebsarten. Kinder im Alter von 12—14 Jahren dürfen in nicht gefährliche» oder gesundheitsschädlichen Gewerben Verwendung finden, wenn dadurch der Schulbesuch nicht beeinträchtigt wird. Tiefe Bestimmung wird aber in ihrer Wirksamkeit sehr stark beeinträchtigt durch di« Schulgesetz- uovelle von 1885, die sowohl einzelnen Kindern als auch ganze» Gemeinden SchulbcsuchSerleichterungen sllr das 7. und 8. Schuljahr gcitattet und autzerdem einigen Ländern das Recht gibt, die Schul- Pflicht aus « Jahre hcrabzosetzen. Von der erste» Ermächtigung haben, wie wir einem sehr interessanten Airssatz« von Georg Schniiedl, Obmann der Sozialpädagogischc» Gesellschaft in Wien, in den „Tokmnenieii des Fortschritts" über diese Frage entnehme», 14 9:J1 Gemeinden und 114 918 Kinder, von de« letztgenannte» <5 Länder Gebrauch gemacht.
Für 12- bis 14jährige Kinder ist eine tägliche Arbeilsdancr von 8 Stunden crlanb». Diese ohnehin schon sur den jugendlichen Körper und die Schulleistnng sehr bedenklich« Arbeilsdauer wird in vielen Fällen noch aus 19, ja 14 Stunden erhöht, da es erlaubt ist, daß sich die gewerbliche Arbeit unmittelbar an de» Schulunterricht anschlicßt, reip. bis zu dessen Beginn dauert. Ferner bc- stimmt das Gesetz, dass Kinder unter 18 Jahren nicht von 8 Uhr abends bis 5 Uhr morgens arbeiten dürsen. Aber auch diele Bs>.


