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Sobald sich noch Liebhaber gefunden haben n>erden, so kann der Ochse noch vor Weih- nachten oder auch in der Woche nach Weihnachten geschlachtet und Bestellungen bei Hrn. Matthäus Weidig auf dem Neuenweg gemacht werden." Gehungert haben demnach vor zwei Menschenaltern die Gießener nicht.
Aber nicht nur für die materiellen, sondern auch für die geistigen Bedürfnisse war gesorgt. Tie Buchhändler Hetzer und Ricker empfahlen gute Jlugendschriften, unter denen namentlich die Bücher von Franz Hoffmann und die kleinen Schriften des Schützer Kirchenrates Schlez beliebt waren. 1840 gab der Kreisrat Knorr bekannt: „Um den durch das Freveln der sogenannten Ch.istbäumchen in den Waldungen verursacht werdenden Schaden zu verhüten, werden auf Anordnung der Forstbehörde dazu geeignete Bäumchen gehauen und von der städtischen Behörde dahier abgegeben werden. Man bringt dieses mit dem Bemerken zur Kenntnis der hiesigen Einwohner, daß nicht legitimierte Besitzer solcher Bäumchen nach der bestehenden Vorschrift werden bestraft werden." Tie Bezeichnung „sogenannte Christbäumchen" scheint darauf hinzudeuten, daß die Sitte, Christbäume im Hause aufzustellen, damals in Gießen noch neu war.
An Weihnachtsvergnügungen fehlte es nicht. Im „Buschischen" Gartensaal fand alljährlich am zweiten Weihnachtstag „vollständige Harmoniemusik" statt. Bei einem am 20. Dezember 1840 dort veranstalteten Konzert trug ein Gießener Gesangverein das Lied vor: „Sie sollen ihn nicht haben, den freien, deutschen Rhein". Tiefes Lied, das bekanntlich von Nikolaus Becker gedichtet ist, wurde damals im ganzen deutschen Lande mit großer Begeisterung gesungen. Es entstand, als in dem angeiührten Jahre die Franzosen Lust bezeugten, das linke Rheinufer in ihr Gebiet ein zu beziehen, Das schöne Lied n>ar ein flammender Protest gegen dieses Gelüste.
In je dein Jahre dieser Zeitepoche erließ der Kreisrat kurz nach Weihnachten die Bekanntmachung: „Das Verbot des Schießens in der Neujahrsnacht, welches nach allerhöchster Verordnung bei einer Strafe von 10 Reichsthalern untersagt ist, wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Einer gleichen Strafe unterliegt das Legen oder Losbrennen von Kanonen schlügen innerhalb der Stadt und deren Umgebung. Sodann wird das Verbot des Singens und des Schreiens aus der Straße ebenfalls eingeschärft und verordnet, daß alles Zusammenrotten und truppweise Gelen, sowie Hin- und Herziehen auf der Straße mit einer Strafe von 1—5 Gulden geahndet lverden wird und alle Kinder und Lehrlinge von 6 Uhr gedachten Abends an bei einer gleichen Stra'e von der Straße sich entfernt zu halten haben."
Man war damals in Gießen sehr streng, und doch gelang es nicht, dem Lärm in der
Neujahrsnacht Einhalt zu gebieten. Noch heute wogt in die.er Nacht das „Lustgc- brause" durch unsere Straßen.
Erinnerungen einer alten Männer.
Bon Generalarzt a. T. Dr. Otto Kap pesser in Tarmstadt.
32. Allerlei Gestalten und Ge- schichtenaus meiner Kindheit.
Wer Augen hat zu sehen und Ohren zu hören in dem ewig gleichen Gang des Uhrwerks, genannt Menschenleben, der findet auch in der ländlich kleinen Dorfgemeinschaft den Stoff zum Trama, wie zum Lustspiel, so gut wie draußen in der großen Welt. Diesen Satz finde ich bestätigt, wenn ich an so manche Gestalt aus meiner Kürdheit zurückdenke und mir vergegenwärtige, was in dem Torfe, in dem ich vor mehr als 88 Jahren geboren bin, geschehen ist, sowohl in den Tagen, da ich noch ein Knabe war, als auch in der Zeit, ehe ich geboren war.
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Mein Geburtsort Jugenheim in Rheinhessen gehörte vor der französischen Revolution dem Fürsten von Nassau-Saarbrücken. Als dieser 1794 vor den anrückenden Franzosen fliehen mußte, übertrug er seinen Jugenheim er Besitz seinem Oberamtmann Ge- heimerat Handel. Es wurde erzählt, daß der fliehende Fürst seine Habe dem Beamten geschenkt habe. Viel glaubha ter erscheint mir die andere Erzählung, daß es sich um einen gesetzlich verklausulierten Scheinverkauf handelte, vielleicht unterstützt durch einen Barvorschuß von seiten des als guter Haushalter bekannten Oberamtmanns. Damals als noch ganz Europa in Waffen gegen Neu- srankreich stand, war eine Rückkehr zur alten Herrschaft noch nicht ganz ausgeschlossen. Nachdem jedoch der Fürst nach einer Nachricht durch Sturz mit dein Pferde, nach einer anderen in einem Duell sein Leben einge- bützt hatte, die Erbprinzessin mit einer Anzahl Notabeln von der wütenden Eineute unter schweren. Mißhandlungen nach Metz verschleppt worden war und der Erbprinz auf der Kadolzburg bei Nürnberg sang- und klanglos ahne Leibeserben aus dem Leben geschieden war, da konnte es ja leicht geschehen, daß aus dem Provisorium ein Teüniti- vum wurde, dem zu widersprechen niemand mehr vorhanden war. Ter Handelsche Besitz kam dann an den früheren Jugenl>eimer Bürgermeister und Hauptmann der Bürgermiliz Vogt, der zuletzt Ortseinnehmer ivar. Wie sehr damals der Bodenwert gesunken war, das zeigt sich daran, daß der ganze Besitz, ein fast neues Herrschaftshaus mit ausgedehnten Wirtschaftsgebäuden (letztere jetzt Gemeindebesitz zu Schul- und anderen Zwecken) nebst 6 Morgen angrenzendem Gelände um die Sumiine von ich glaube 4000 Gulden an den neuen Besitzer überging.


