Einzelbild herunterladen

_S- C7 -7- _

_ '

- 202 -

Sobald sich noch Liebhaber gefunden haben n>erden, so kann der Ochse noch vor Weih- nachten oder auch in der Woche nach Weih­nachten geschlachtet und Bestellungen bei Hrn. Matthäus Weidig auf dem Neuenweg gemacht werden." Gehungert haben demnach vor zwei Menschenaltern die Gießener nicht.

Aber nicht nur für die materiellen, son­dern auch für die geistigen Bedürfnisse war gesorgt. Tie Buchhändler Hetzer und Ricker empfahlen gute Jlugendschriften, unter denen namentlich die Bücher von Franz Hoffmann und die kleinen Schriften des Schützer Kir­chenrates Schlez beliebt waren. 1840 gab der Kreisrat Knorr bekannt:Um den durch das Freveln der sogenannten Ch.istbäumchen in den Waldungen verursacht werdenden Schaden zu verhüten, werden auf Anordnung der Forstbehörde dazu geeignete Bäumchen gehauen und von der städtischen Behörde dahier abgegeben werden. Man bringt die­ses mit dem Bemerken zur Kenntnis der hie­sigen Einwohner, daß nicht legitimierte Be­sitzer solcher Bäumchen nach der bestehenden Vorschrift werden bestraft werden." Tie Be­zeichnungsogenannte Christbäumchen" scheint darauf hinzudeuten, daß die Sitte, Christbäume im Hause aufzustellen, damals in Gießen noch neu war.

An Weihnachtsvergnügungen fehlte es nicht. ImBuschischen" Gartensaal fand alljährlich am zweiten Weihnachtstagvoll­ständige Harmoniemusik" statt. Bei einem am 20. Dezember 1840 dort veranstalteten Konzert trug ein Gießener Gesangverein das Lied vor:Sie sollen ihn nicht haben, den freien, deutschen Rhein". Tiefes Lied, das bekanntlich von Nikolaus Becker gedichtet ist, wurde damals im ganzen deutschen Lande mit großer Begeisterung gesungen. Es ent­stand, als in dem angeiührten Jahre die Franzosen Lust bezeugten, das linke Rhein­ufer in ihr Gebiet ein zu beziehen, Das schöne Lied n>ar ein flammender Protest gegen dieses Gelüste.

In je dein Jahre dieser Zeitepoche erließ der Kreisrat kurz nach Weihnachten die Be­kanntmachung:Das Verbot des Schießens in der Neujahrsnacht, welches nach aller­höchster Verordnung bei einer Strafe von 10 Reichsthalern untersagt ist, wird hier­durch in Erinnerung gebracht. Einer gleichen Strafe unterliegt das Legen oder Losbrennen von Kanonen schlügen innerhalb der Stadt und deren Umgebung. Sodann wird das Verbot des Singens und des Schreiens aus der Straße ebenfalls eingeschärft und ver­ordnet, daß alles Zusammenrotten und truppweise Gelen, sowie Hin- und Herzie­hen auf der Straße mit einer Strafe von 15 Gulden geahndet lverden wird und alle Kinder und Lehrlinge von 6 Uhr gedachten Abends an bei einer gleichen Stra'e von der Straße sich entfernt zu halten haben."

Man war damals in Gießen sehr streng, und doch gelang es nicht, dem Lärm in der

Neujahrsnacht Einhalt zu gebieten. Noch heute wogt in die.er Nacht dasLustgc- brause" durch unsere Straßen.

Erinnerungen einer alten Männer.

Bon Generalarzt a. T. Dr. Otto Kap pesser in Tarmstadt.

32. Allerlei Gestalten und Ge- schichtenaus meiner Kindheit.

Wer Augen hat zu sehen und Ohren zu hören in dem ewig gleichen Gang des Uhr­werks, genannt Menschenleben, der findet auch in der ländlich kleinen Dorfgemeinschaft den Stoff zum Trama, wie zum Lustspiel, so gut wie draußen in der großen Welt. Die­sen Satz finde ich bestätigt, wenn ich an so manche Gestalt aus meiner Kürdheit zurück­denke und mir vergegenwärtige, was in dem Torfe, in dem ich vor mehr als 88 Jahren geboren bin, geschehen ist, sowohl in den Ta­gen, da ich noch ein Knabe war, als auch in der Zeit, ehe ich geboren war.

*

Mein Geburtsort Jugenheim in Rhein­hessen gehörte vor der französischen Revolu­tion dem Fürsten von Nassau-Saarbrücken. Als dieser 1794 vor den anrückenden Fran­zosen fliehen mußte, übertrug er seinen Ju­genheim er Besitz seinem Oberamtmann Ge- heimerat Handel. Es wurde erzählt, daß der fliehende Fürst seine Habe dem Beamten ge­schenkt habe. Viel glaubha ter erscheint mir die andere Erzählung, daß es sich um einen gesetzlich verklausulierten Scheinverkauf han­delte, vielleicht unterstützt durch einen Bar­vorschuß von seiten des als guter Haus­halter bekannten Oberamtmanns. Damals als noch ganz Europa in Waffen gegen Neu- srankreich stand, war eine Rückkehr zur alten Herrschaft noch nicht ganz ausgeschlossen. Nachdem jedoch der Fürst nach einer Nach­richt durch Sturz mit dein Pferde, nach einer anderen in einem Duell sein Leben einge- bützt hatte, die Erbprinzessin mit einer An­zahl Notabeln von der wütenden Eineute un­ter schweren. Mißhandlungen nach Metz ver­schleppt worden war und der Erbprinz auf der Kadolzburg bei Nürnberg sang- und klanglos ahne Leibeserben aus dem Leben geschieden war, da konnte es ja leicht gesche­hen, daß aus dem Provisorium ein Teüniti- vum wurde, dem zu widersprechen niemand mehr vorhanden war. Ter Handelsche Be­sitz kam dann an den früheren Jugenl>eimer Bürgermeister und Hauptmann der Bürger­miliz Vogt, der zuletzt Ortseinnehmer ivar. Wie sehr damals der Bodenwert gesunken war, das zeigt sich daran, daß der ganze Besitz, ein fast neues Herrschaftshaus mit ausgedehnten Wirtschaftsgebäuden (letztere jetzt Gemeindebesitz zu Schul- und anderen Zwecken) nebst 6 Morgen angrenzendem Ge­lände um die Sumiine von ich glaube 4000 Gulden an den neuen Besitzer überging.