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Inschriften für Kriegergräber.

Tie Fälle mehren sich, daß auf den Fried­höfen der Heimat Krieger, die in werter Ferne gefallen oder in den Heimatlazaretten ihren Wunden oder einer Krankheit erlegen sind, zur Ruhe bestattet werden. Tie An­gehörigen haben den sehr berechtigten! Wunsch, ihren lieben HeimgegaMenen eine sinnreiche Inschrift auf das Grab zu letzen'. Tiefer Wunsch kommt auch der Allgemem- heit entgegen; denn es ist von großer Be­deutung, daß auf unseren Friedhöfen nichts Unpassendes, Triviales oder gar Unchrrst- liches zu lesen ist. Es erhebt sich deshalb ge­rade am Totensonntage die Frage: wre sollen die Grabinschriften gefallender Sol­daten ab gefußt sein?

Es wird zunächst von Bedeutung fern, daß man klar erkennen lasse, Mas der Tote im Leben nach seinen Familienbeziehungen und unter Umständen auch nach seinem bür­gerlichen Berufe war, wann unld wo er ge­boren ist und wann und wo er den Tod ge­funden hat. Ter überzeugte Christ wird auch nicht außer acht lassen, an den Eingang das Wort zu setzen: Hier ruht in Gott. Tenn es ist ein großer Unterschied, ob man schreibt: Hier ruht, oder: Hier ruht in Gott, ^rre erste Form lautet hoffnungslos, will augen­scheinlich vom Auferstehen und vom ewigen Leben nichts sagen, die zweite stützt sich auf die Gewißheit, daß unsere Toten in Gottes Gnade und Liebe geborgen sind. Unbedingt nötig ist diese Einleitung natürlich nicht, der nachfolgende Bibelspruch kann von dem' christlichen Glauben derer Kunde geben, die den Grabstein setzen. Wichtig ist, daß mm Name, unter Umständen, wenn auch nicht immer, den Stand des Tahingeschredenen, außerdem Sterbetag und Sterbeort genau bezeichnet, wichtig ist das für die Nachwelt. Tie Grabsteine, die wir setzen, sollen \a noch von unseren Enkeln und Urenkeln gesehen werden und sollen den Nachlebenden sagen, was die heute lebende Generation zur Er­haltung des nationalen Besitzstandes für Opfer gebracht hat. Nachstehende Inschrif­ten können vielleicht als Muster gelten. Namen, die hier gewamst werden, entnehme ich Grabinschriften, die ich auf Kriegergrä- berii des Jahres 1870 gesunden habe. Die übrigen Angaben sind natürlich frei erfun­den. Ich füge noch an, daß man unter Um­ständen auch die militärische Stellung und, wenn auch nicht in allen Fällen, so doch mitunter, den Truppenteil des Gefallemau angeben kann.

Folgende Muster gebe ich an:

Hier ruht in Gott unser lieber Ehegatte und Vater

Albert von Sellin,

Major und Bataillonskommandeur im ersten Nassauischen Infanterie-Regiment Nr. 87, geboren den 2. Oktober 1869 zu Frankfurt an der Oder,

gefallen den 26. Februar 1916 bei Touam mont.

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Hier ruht in Gott unser lieber Sohn und Bräutigam Karl Hildebrandt,

Oberlehrer zu Dessau, Leutnant der Land­wehr im Reseroe-Jäger-Bataillon Nr. 24, geboren den 27. Mai 1885 zu Lauterbach, verwundet den 16. J'uni 1916 bei Stanis­law,

heimgegangen im Lazarett zu München den 13. August 1916.

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Hier ruht in Gott

unser teurer einziger Sohn, unser lieber Bruder-

Hans Heims, .

Student der Medizin, Einjährig-Freiwilli­ger im Nassauischen Feldartillerie-Regiment Nr. 27,

geboren den 6. Dezember 1893 zu Lollar, für das Vaterland in den Tod gegangen den 22. August 1914 bei Maizin.

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Selbstverständlich ist es nicht immer,- ttg, daß man die korrekte Form nimmt, die in den vorstehenden Mustern, gewählt ist. Tie Hinterbliebenen können auf dem Grab­stein auch reden, wie es ihnen um das Herz ist, sie können auch eine ausführliche, weit­läufige Form wählen. Wenn man, einem lie­ben Angehörigen einen Grabstein setzt, so soll man nicht ängstlich besorgt sein, daß die Sache nicht viel kostet: bekanntlich richtet siai die Forderung des Bildhauers nach der Zahl der Buchstaben. Nur um einen billigen Preis zu erzielen, sollte man nicht eine kurze, viel­leicht unpassende Form wählen. Unter allen Umständen sollte man sich, wenn man an die Ausführung eineD Grabsteins geht, be­raten lassen. NiemaK sollte dieser Rat nur von dem Bildhauer erbeten werden: denn die Bildhauer schlagen oft inhaltslose, ba­nale Worte vor. Man lasse sich beraten von Pfarrern, Lehrern, Kunstkennern oder son­stigen Personen, die lster etwas Erfahrung haben. Nicht angängig erscheint es, daß die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen den- gehörigen eine bestimmte Form des Grab­steins vorschreiben, das heißt in das Recht des einzelnen eingreifen und eine unschöne- Uniformität herbeiführcn. Einem lieben An­gehörigen einen Grabstein fetzen, ist eine sehr persönliche^ Sache. Daß auch eine etwas ausführlich gehaltene Inschrift wirkungsvoll sein kann, zeigt die nachfolgende, die ich auf einem Kriegergrab im Ehrentale bei Saar­brücken gefunden habe. Sie lautet:

Hier ruht in Gott Ludwig Turina aus Luckau, Gefreiter im Grenadier-Regiment Nr. 12, geboren 1844, gestorben den 16. Oktober 4 1870.

Als Maurermeister etabliert, folgte er dem Ruf des Königs.