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anderen Staaten doch gehabt: immer lauter | erhoben ernstgesinnte Männer den Ruf nach j einem Zusammenschluß der Lutheraner urid! Reformierten, nach gemeinsamer Abend-1 mahlst eier, in der die Zusammengehörigkeit aller Protestanten ihren sichtbaren Ansdruct! finden sollte. Die Gelegenheit mar günstig. Die bevorstehende Jubelleier der Reforma­tion 1817 bereitete den Boden und vor allem: König Friedrich Wilhelm III. von! Preußen strebte mit allen kästen einen der­artigen Zusammenschluß an. Bereits 1804 hatte er den reformierten Schleiermacher nach dem lutherischen Dalle a. S. berufen, 1813 hob er die Verpflichtung der Geistlichen auf die symbolischen Bücher auf. Am 27. Sep­tember 1817 erließ ereinen Aufruf an sein Volt zu dem Zweck,die beiden getrennten protestantischen Kirchen zu einer evangelisch- christlichen zu vereinigen".Eine solche wahrhaft religiöse Vereinigung der beiden nur noch durch äußeren Unterschied getrenn­ten protestantischen Kirchen ist den großen Zwecken des Christentums gemäß; sie liegt im Geist des Protestantismus; sie wird die Quelle vieler nützlichen, oft nur durch den Unterschied der Konfession bisher gehemmten Verbesserungen in Kirchen and Schulen. Dieser heilsamen Vereinigung steht kein in der Natur der Sache liegendes .Hindernis mehr entgegen, sobald beide Teile nur ernst­lich und redlich in wahrhaft christlichem Sinn sein wollen." Aber der König will in dieser Angelegenheit weder etwas verfügen oder be­stimmen noch sie irgend jemand aufdrängen. Diese Union hat nur dann einen wahren Wert, wenn weder Ueberredung noch Jn- disferentismus an ähr teilhaben, wenn sie, aus der Freiheit eigener Ueberzeugung rein hervorgeht und sie nicht nur eine Vereini­gung in der äußeren Form ist, sondern in der Einigkeit der Herzen nach echt biblischen Grundsätzen, ihre Wurzeln und Lebenskräfte hat."

Klarer und deutlicher noch als in diesem Aufruf formulierte der König seinen Stand­punkt zur Union in der Kabinettsorder vom 28. Februar 1834, wo es heißt:Die Union bezweckt und bedeutet kein Aus geben des bis­herigen Glaubensbekenntnisses, auch ist die Autorität, welche die Bekenntnisschriften der beiden evangelischen Konfessionen bisher ge­habt, durch sie nicht ausgehoben worden. Durch den Beitritt zu ihr wird nur der Geist der Mäßigung und Milde ansgedrückt, wel­cher die Verschiedenheit einzelner Lehrpunkte der anderen Konfession nicht mehr als , den Grund gelten läßt, ihr die äußerliche kirch­liche Gemein sch aft zu versagen. Der Bei­tritt zur Union ist Sache des freien Ent­schlusses. Endlich gestattet er noch, um alle entstehenden Mißhelligkeiten aus dem Weg zu räumen, daß die Feinde der Union, in, Gegensatz zu den Freunden, derselben, als eine besondere Religionsgemeinschaft sich kon­stituieren."

Freilich, ganz so glatt, wie der gutgemer- nende, warm religiöse, aber politisch wenig weitblickende König gehofft hatte, ging drei Einführung und Durchführung der Union nun doch nicht vonstatten. Zwar gab es viele, die der Bitte des Königs mit Freuden folg­ten, allen voran die lutherische und refor­mierte Hof- und Garnisongeinein.de in Pots­dam, ebenso die Berliner Geistlichkeit. Aber es blieben doch auch starke Mißtöne nicht aus, die den Gesamteindruck schwächen mußten. Und zwar knüpften sich diese vor allem an die Einführung einer gemeinsamen Agende, meiner neuen Gottesdienstordnung. Sie, die unter eifrigster Mitarbeit des Königs ent­standen war, stteß bei den ernstgesinnten und strengen Lutheranern auf starken Wider­spruch, da diese nunmehr eine Vergewalti­gung ihres Bekeuntnisstandes fürchten zu müssen glaubten. Der Streit pflanzte sich durch mehrere Jahre hindurch fort. Dem König fiel es schwer, irgendwelche Zugestäud- nisse zu machen. Aber unter dem Zwang der Verhältnisse mußte er auf ein Kompro­miß eingehen: er gestattete endlich die Ein­führung von Provinzialagenden mit Paral- lelsormularen, die den provinziellen Eigen­tümlichkeiten und den konfessionellen An­schauungen Raum ließen.

Die Gedenkfeier an die Augsburgische Konfession im J>al>re 1830 ließ den Gedanken an die völlige Durchführung der Union wie­der neu auf leben. Aber nun erhoben sich die strengen Lutheraner, vor allem in Schlesien, und erklärten, einer gewaltsamen Durch­führung der Union, wie sie der König ver­suchte, stärksten Widerstand entgegenzusetzen. Mit Gefängnis- und Geldstrafen schritt man gegen die Widerspenstigen ein; die Folge aber war nur die, daß diese streng lutheri­schen Gemeinden von der Landeskirche ab­splitterten und sich zuralt-lutherischen" Gemeinde zusammenschlossen. Erst Friedrich Wilhelm IV. nahm diese Zwangsmaßregeln zurück, gab die verhafteten Geistlichen wie­der frei und verlieh diesen Separatisten das Recht, neben der uuierten Kirche alsEvan­gelisch-lutherische Kirche in Preußen" zu be­stehen.

So war denn in Preußen die Union, wenn auch mit einigen Schwierigkeiten und Absplitterungen, durchgeführt.

Noch bevor in Preußen die Pläne zur Durchführung der Union ein praktisches Er­gebnis gezeitigt hatten, hatte man diesen Ge­danken bereits in einem anderen innerdeut­schen Staat zur Reife gebracht, in dem klei­nen .Herzogtum Nassau. Dieses, 4800 qkm umfassende, fruchtbare, von einer arbeitsamen Bevölkerung bewolute Staatsgebilde be­durfte im Faire 1815 nach dem Zusammen­schluß der beiden Fürsten von Nassau-Weil- burg und Nassau-Usingen zu einem gemein­samen .Herzogtum einer völlig neuen Or- ganisation im Jünern. Derjenige, der sich dieser lohnenden, aber auch schweren Auf-

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