■ ^nrrLsLr>^uuo^A
- 158 -
—
anderen Staaten doch gehabt: immer lauter | erhoben ernstgesinnte Männer den Ruf nach j einem Zusammenschluß der Lutheraner urid! Reformierten, nach gemeinsamer Abend-1 mahlst eier, in der die Zusammengehörigkeit aller Protestanten ihren sichtbaren Ansdruct! finden sollte. Die Gelegenheit mar günstig. Die bevorstehende Jubelleier der Reformation 1817 bereitete den Boden und vor allem: König Friedrich Wilhelm III. von! Preußen strebte mit allen kästen einen derartigen Zusammenschluß an. Bereits 1804 hatte er den reformierten Schleiermacher nach dem lutherischen Dalle a. S. berufen, 1813 hob er die Verpflichtung der Geistlichen auf die symbolischen Bücher auf. Am 27. September 1817 erließ ereinen Aufruf an sein Volt zu dem Zweck, „die beiden getrennten protestantischen Kirchen zu einer evangelisch- christlichen zu vereinigen". „Eine solche wahrhaft religiöse Vereinigung der beiden nur noch durch äußeren Unterschied getrennten protestantischen Kirchen ist den großen Zwecken des Christentums gemäß; sie liegt im Geist des Protestantismus; sie wird die Quelle vieler nützlichen, oft nur durch den Unterschied der Konfession bisher gehemmten Verbesserungen in Kirchen and Schulen. Dieser heilsamen Vereinigung steht kein in der Natur der Sache liegendes .Hindernis mehr entgegen, sobald beide Teile nur ernstlich und redlich in wahrhaft christlichem Sinn sein wollen." Aber der König will in dieser Angelegenheit weder etwas verfügen oder bestimmen noch sie irgend jemand aufdrängen. „Diese Union hat nur dann einen wahren Wert, wenn weder Ueberredung noch Jn- disferentismus an ähr teilhaben, wenn sie, aus der Freiheit eigener Ueberzeugung rein hervorgeht und sie nicht nur eine Vereinigung in der äußeren Form ist, sondern in der Einigkeit der Herzen nach echt biblischen Grundsätzen, ihre Wurzeln und Lebenskräfte hat."
Klarer und deutlicher noch als in diesem Aufruf formulierte der König seinen Standpunkt zur Union in der Kabinettsorder vom 28. Februar 1834, wo es heißt: „Die Union bezweckt und bedeutet kein Aus geben des bisherigen Glaubensbekenntnisses, auch ist die Autorität, welche die Bekenntnisschriften der beiden evangelischen Konfessionen bisher gehabt, durch sie nicht ausgehoben worden. Durch den Beitritt zu ihr wird nur der Geist der Mäßigung und Milde ansgedrückt, welcher die Verschiedenheit einzelner Lehrpunkte der anderen Konfession nicht mehr als , den Grund gelten läßt, ihr die äußerliche kirchliche Gemein sch aft zu versagen. Der Beitritt zur Union ist Sache des freien Entschlusses. Endlich gestattet er noch, um alle entstehenden Mißhelligkeiten aus dem Weg zu räumen, daß die Feinde der Union, in, Gegensatz zu den Freunden, derselben, als eine besondere Religionsgemeinschaft sich konstituieren."
Freilich, ganz so glatt, wie der gutgemer- nende, warm religiöse, aber politisch wenig weitblickende König gehofft hatte, ging drei Einführung und Durchführung der Union nun doch nicht vonstatten. Zwar gab es viele, die der Bitte des Königs mit Freuden folgten, allen voran die lutherische und reformierte Hof- und Garnisongeinein.de in Potsdam, ebenso die Berliner Geistlichkeit. Aber es blieben doch auch starke Mißtöne nicht aus, die den Gesamteindruck schwächen mußten. Und zwar knüpften sich diese vor allem an die Einführung einer gemeinsamen Agende, meiner neuen Gottesdienstordnung. Sie, die unter eifrigster Mitarbeit des Königs entstanden war, stteß bei den ernstgesinnten und strengen Lutheranern auf starken Widerspruch, da diese nunmehr eine Vergewaltigung ihres Bekeuntnisstandes fürchten zu müssen glaubten. Der Streit pflanzte sich durch mehrere Jahre hindurch fort. Dem König fiel es schwer, irgendwelche Zugestäud- nisse zu machen. Aber unter dem Zwang der Verhältnisse mußte er auf ein Kompromiß eingehen: er gestattete endlich die Einführung von Provinzialagenden mit Paral- lelsormularen, die den provinziellen Eigentümlichkeiten und den konfessionellen Anschauungen Raum ließen.
Die Gedenkfeier an die Augsburgische Konfession im J>al>re 1830 ließ den Gedanken an die völlige Durchführung der Union wieder neu auf leben. Aber nun erhoben sich die strengen Lutheraner, vor allem in Schlesien, und erklärten, einer gewaltsamen Durchführung der Union, wie sie der König versuchte, stärksten Widerstand entgegenzusetzen. Mit Gefängnis- und Geldstrafen schritt man gegen die Widerspenstigen ein; die Folge aber war nur die, daß diese streng lutherischen Gemeinden von der Landeskirche absplitterten und sich zur „alt-lutherischen" Gemeinde zusammenschlossen. Erst Friedrich Wilhelm IV. nahm diese Zwangsmaßregeln zurück, gab die verhafteten Geistlichen wieder frei und verlieh diesen Separatisten das Recht, neben der uuierten Kirche als „Evangelisch-lutherische Kirche in Preußen" zu bestehen.
So war denn in Preußen die Union, wenn auch mit einigen Schwierigkeiten und Absplitterungen, durchgeführt.
Noch bevor in Preußen die Pläne zur Durchführung der Union ein praktisches Ergebnis gezeitigt hatten, hatte man diesen Gedanken bereits in einem anderen innerdeutschen Staat zur Reife gebracht, in dem kleinen .Herzogtum Nassau. Dieses, 4800 qkm umfassende, fruchtbare, von einer arbeitsamen Bevölkerung bewolute Staatsgebilde bedurfte im Faire 1815 nach dem Zusammenschluß der beiden Fürsten von Nassau-Weil- burg und Nassau-Usingen zu einem gemeinsamen .Herzogtum einer völlig neuen Or- ganisation im Jünern. Derjenige, der sich dieser lohnenden, aber auch schweren Auf-
t


