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Teutschlaud besteht. Auch in Gießen schritt man zur Gründung einer altkatlolischen Ge­meint«. Am dritten Weilprachtstag 1875) ivnrde hier in der Hospitalktrclie der erste' altkatholische Gottesdienst abgehalten, und zwar durch den altkatholischen Pfarrer Ricks «US Heidelberg. Der Raum war überfüllt, zumal da aus Offenbach unter der Führung des Pfarrers Steinwachs viele Altkatholiken gekommen waren. Ricks sielt die Messe und die Predigt. In einem Zeitungsberichte hieß es, er labe Wahrheit, Liebe und Gehorsam gegen Gott, den Staat und die Mitmenschen gepredigt Es sei auch niemand gewarnt worden, einen anderen Gottesdienst zu be­suchen, wie das am zweiten Weihnachtstag in einer Gießener Kirche geschehen sei. Ein Mann, der in einer lstestgen Wollspinnerei j beschäftigt war, suchte diesen Gottesdienst zu stören, was ihm aber nicht gelang. In den ' nächsten Tagen wurden auf der Expedition desGießener Anzeigers "»Anmeldungen zum Beitritt zur altkatholischen Gemeinde entgegengenommen, Noch im Jahre 1888 wurde hier altkatholischer Gottesdienst ge­halten, kurz darnach scheint er jedoch einge­gangen zu fein.

Für alle Kirchengemeinschaften war es > wichtig, das; aml 1. Januar 1870 das neue Gesetz über die Beurkundung des Personen­standes iii Kraft trat. Durch dieses Gesetz! wurde die Beurkundung der Geburten, Trau-i nngen und Todesfälle den Pfarrämtern Ent­zogen und den neugebildeten Standesämtern, die stets mit den Bürgermeistereien verbun­den find, übertragen. Die Geistlichen be­schränkten fick von nun an auf die rein reit glösen Handlungen. Man glaubte zuerst, durch dieses Gesetz ivürden viele dazu ge­führt werden, ihre Kinder nicht mehr taufen, ihre Verstorbenen nicht Mehr kirchlich zu Grabe bringen zu lassen und sich beim Ehe- schlus; mit der standesamtlichen Handlung zu begnügen. großen Städten, wie in Ber­lin, ist das auch geschehen. Dagegen konnte die Gießener Dekanatsspnode bei ihrer ersten Tagung nach dem Inkrafttreten des Ge­setzes feststellen, das; im ganzem Dekanate keine einzige kirchliche Handlüng abgelehüt worden war. Leider können wir das jetzt in der .Kriegszeit nicht mehr sagen. Viele Kriegsgetraute versäumen es, sich kirchlich trauen zu lassen und zwar lediglich in dem Gedanken, das später nach Friedensschluß nachzuholen. Möchten sie doch bedenken, daß es gerade in diesen schweren Tagen von Le­gen ist, wenn ein Pgar, das bald wieder voneinander getrennt wird, den Segen Got­tes zu seinem Bunde begehrt hat!

Man war allerdings auch schon vor dem 1. Januar 1876 nicht gezwungen, seine Kin ­der taufen zu lassen. Der Gießener Bürger- Heppe. der einer religiösen Gemeinschaft an­gehörte, die die Kindertaufe verwarf, hat vor­dem genannten Zeitpunkte seine Kinder wohl zur Eintragung in das Kirchenbuch angemel­

det hierzu )var er gesetzlich verpflichtet, aber die Taüfe ließ er nicht vollziehen. ^

Hier sei noch nachgetragen, das; im Jahre 1870 folgende Herren den evangelischen Kirchen Vorstand zu Gießen bildeten: Kauf­mann Wilhelm Baiser, Rentner Louis Bücking, .Hofgerichtsadvokat Karl Dornfeiff, Fabrikant Ferdinand Gail, Fabrikant Jean Han stein, Buchdruckerei des i tze r Willxelm Kel­ler, Kupferschmied Kirsch, Gastwirt Baltha­sar Lenz, Bauunternehmer Anton Petri, Schneidermeister Louis Ptmper, Professor Dr. Albrecht Thaer, Bankdirektor Georg Wortmann.

4. Ge s ch ä f ts l e ben.

Das Gesetz von der Beurkundung des Personenstandes war eine der ersten Errun­genschaften des neugegrüudeten Deutschen Kaiserreiches. Gerade in der ersten .Hälfte der 70 er Jahre hatten die deutsche Reichs­regierung und der deutsche Reichstag ihre große Zeit. Bismarck stand an der Spitze der Negierung und überhaupt auf seinem' Höhepunkte. Alle Parteien des Reichstages wiesen außerordentlich hervorragende Män­ner ans, Männer von großer geistiger Be­deutung, wir erinnern nur an die Namen Moltke, Bennigsen, Miauet, Birchow, Gneist, Bamberger und Windthorst: auch stand der Ton, in dem in diesem Parlamente ver­handelt wurde, auf einer Höhr, die Man später oft verlassen hat, um dafür die Ge­ologen hei teu der wildesten Volksversamm­lungen anzunehmen So hat man in dem angegebenen Zeiträume eine Reil^e höchst wertvoller Reichsgesetze geschaffen. .Hierzu ge­hört auch die Einführung einer- deutschen Reichsmünze. Am 1. Januar 1875 trat die Markrechnung, die so viele Erleichterungen bot. in das Leben, die Gulden- und Kreuzer­rechnung war damit in Hessen abgeschafft. Gießen war früher deshalb so übel daran, weil es int Halbkreise von preußischen Ge­bieten umschlossen ist und naturgemäß wie heute noch, mit diesen Distrikten in lebhaf­tem Geschäftsverkehr stand, sich mithin viel­fach dom preußischen Münzfüße anpassen mußte. Mit der Einführung der Markrech­nung war ein alter Wunsch der deutschen Patrioten in Erfüllung gegangen. Schon in der Zeit unmittelbar nach den Befreiungs­kriegen hatten sie diesen Wunsch ausgespro­chen. Tie Frist, innerhalb deren man die alten Münzen umwechseln konnte, währte bis zum 1. Januar 1876. Aber viele Leute, namentlich auf dem Lande, vermochten sich nicht von den alten Kronentalern, Brabanter Gulden, Karolinen, Franken, Sechsbätznern, und was sie sonst an altem, außer Kurs ge- ! letztem Geld noch hatten, nicht zu trennen. In einer rheinhessischen Landgemeinde wurden im Jahre 1883 einem alten Manne solche Münzen, die er mit großer Zähigkeit fest­hielt, gestohlen. Eine ähnliche Erscheinung ist es, wenn jetzt viele Leute in unbegreif- ' sicher Weise das Kleingeld festhalten. Mit