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Luthers Kleiner Kötedjismus. erfahrungen heraus — im Rpril 1529 den „Deutschen Ka=
Die geistige Reformation durch Luther war bis etwa ^techismus" (den „großen"), dem er unmittelbar danach den
zum Jahre 1525 vollzogen. Rber nun galt es, auch die praktischen Folgerungen daraus zu ziehen. Kirche und Volk befanden sich vergleichsweise im Stande der stärksten Gärung jungen Ldelmostes. Run hieß es zugrcifen, daß auch ein goldklarer Feuerwein daraus werde. Die Schwärmer von Zwickau, Wittenberg und Thüringen, die bitterbösen Dauernwirren vom Dodensee bis zum harz waren ein warnendes Menetekel. Ordnung, vor allem auch im Kirchenwesen und der Jugenderziehung, mußte werden. Da das Reich sich ihrer nicht annahm, mußten die Städte und Fürstentümer vorangehen. So geschah es vorweg in Nürnberg, Magdeburg, Erfurt, Straßburg, ebenso in Hessen und dem Herzogtum Preußen. Das Muster für alle abzugeben war aber Kursachsen berufen, denn hier konnten Luther und die Wittenberger Theologen selber die Maßstäbe finden. So traten die Landeskirchen ins Leben. Luther hat sie stets nur als „Rotkirchen" und die Landesherren als „Rotbischöfe" bezeichnet, aber um so ernster ihre Rrbeit betrieben. Zn Kursachsen bekam er durch den Tod Friedrichs des Weisen freie Hand. Es will uns fast unbegreiflich dünken, daß dieser edle Fürst, ohne den Luther sein Werk kaum je hätte durchsetzen können, doch sein Lebtag es streng gemieden hat, je mit ihm persönlich zusammenzutreffen. Friedrich ist sogar in evangelischem Glauben am 5. Mai 1525 verschieden, aber im Verkehr mit Luther hat er sich stets nur seines Geheimschreibers und Beichtvaters Spalatin als Vermittler bedient. Er wägte allezeit mehr, als er wagte. Rnders sein nun zur Regierung kommender Bruder Johann, der voll Eifers, Entschiedenheit und Beständigkeit für die evangelische Sache war.
Luther war es vor allem darum zu tun, eine Volkskirche zu schaffen. Rls erstes Glied derselben erschien am 29. Oktober 1525 die neue Gottesdienstordnung, entworfen von Bugenhagen, Jonas und ihm. Ihr schloß sich 1528 die um Ostern von Melanchthon verfaßte Visitationsordnung an, die am 26. September die kurfürstliche Genehmigung erhielt. Schon 5 Jahre zuvor hatte sie zuerst der Zwickauer Pfarrer Hausmann, dann Luther angeregt. Denn es sah böse aus in Pfarrerstand und Jugenderziehung. Luther forderte vor allem Rufrichtung und Sicherstellung der Pfarreien, dann aber auch Sichtung und Prüfung der Geistlichen unter Russcheidung der untauglichen Elemente. Die nun einsetzenden Visitationen, an denen sich zum Teil Luther selbst beteiligte, offenbarten an vielen Orten geradezu schauderhafte Dinge. Rade erzählt darüber u.a.: „hier gebrauchte man noch das Weihwasser, dort feierte man noch die Messe,' manche Geistliche, die zwei Kirchen zu besorgen hatten, hielten je nach Wunsch in der einen das Rmt auf römische, in der andern auf evangelische Weise. Manche trieben lieber das Waidwerk als das Predigtamt,' andere ernährten sich durch ein bürgerliches Gewerbe, etwa durch Schankwirtschaften, viele waren verkommen in Trunksucht. Etliche hatten geheiratet ; aber nicht wenige zogen es vor, nach der alten W.ise in wilder Ehe zu leben. Schulen gab es auf dem Lande fast garnicht." Kein Wunder, daß die Visitatoren mit eisernem Desen all diese schweren, aus dem Schlendrian der alten Kirche entstandenen Mißstände ausfegten. Luther selbst bedrückte aber mehr als alles, daß viele Geistliche, vollends der schlichte Mann aus dem Volk und die Jugend, nicht einmal in den entscheidendsten Grundlagen des christlichen Glaubens Descheid wußten. Manche waren unwissender als kleine Kinder. Da ging er hin und schrieb unmittelbar aus den visitations-
" „kleinen" folgen ließ. Deide Schriften sind Taten Luthers, die unbeschreiblichen Segen gestiftet haben. Rn ihnen er- - füllte sich sein eigenes Wort: „Es stehet in Düchern genug geschrieben,' ja, es ist aber noch nicht alles in die Herzen getrieben." So legte er seine Katechismen in Frage und Rnt- wort an, als einen wundervollen „Unterricht für Kinder und Einfältige", den er gleichwohl auch den Geistlichen und Hausvätern widmete. Er sagte davon: „Der Katechismus ist die rechte Laienbibel, darinnen der ganze Inhalt der christlichen Lehre begriffen ist, so einem jeden Thristen zur Seligkeit zu wissen vonnöten." - Und über den „Kleinen Katechismus" hat kein Geringerer als der große Geschichtsschreiber Leopold von Ranke geurteilt: „Er ist ebenso kindlich wie tiefsinnig, so faßlich wie unergründlich, einfach und erhaben. Glückselig, wer seine Seele damit nährte, wer daran festhält. Er besitzt einen unvergänglichen Trost in jedem Momente, hinter einer leichten hülle den Kern der Wahrheit, der dem Weisesten der Weisen genug ist."
Gewaltig ist die Wirkung der Katechismen denn auch seinerzeit gewesen, besonders auf das Heranwachsende Geschlecht, auf das Luther seine Hoffnung setzte,' also, daß er ein Jahr später schon seinem Kurfürsten einmal jubelnd schreiben konnte: „Ls wüchset jetzt daher die zarte Jugend von Knäblein und Maidlein, mit dem Katechismo oder Schrift so gut zugericht, daß mir's in meinem Herzen sanft tut, daß ich sehen mag, wie jetzt junge Knäblein und Maidlein mehr beten, glauben und reden können von Gott, von Thristh, denn vorhin, und noch alle Stifter, Klöster und Schulen Le- konnt haben und noch können." -
Durch unser deutsches Volk geht während des jetzigen grimmen Weltkrieges daheim eine stetig wachsende Sorge: die um unsere Heranwachsende Jugend. Man gebe ihr wieder Luthers „Kleinen Katechismus" mehr in die Hand! Wir Riten aber, damit wir sie recht „unterweisen" können, täten gut, wieder mehr zum „Großen" zu greifen. Rber man tue es auch im Geiste Luthers, der im Großen Katechismus einmal schreibt: „Darum darfst du hier kein Gesetz stellen, wie der Papst. Streich nur wohl heraus den Rutz und Schaden, Rot und Frommen, Gefahr und heil in diesem Sakrament, so werden sie wohl kommen ohne dein Zwingen. Kommen sie aber nicht, so laß sie fahren und sage ihnen, daß sie des Teufels sind, die ihre große Rot und Gottes gnädige Hilfe nicht achten noch fühlen. Wenn du aber solches nicht treibest oder machest ein Gesetz und Gift daraus, so ist es deine Schuld, daß sie das Sakrament verachten. Wie sollten sie nicht faul sein, wenn du schläfst und schweigest?" - Ja, wache auf, deutsches Thristenvolk, im großen Lntscheidungsjahr 1917!
^Sin Eichener Kaufvertrag aus dem Zahre N85.
Das im Rachfolgenden abgedruckte, interessante Schriftstück ist mir vor einiger Zeit von einem aus einer alten alten Gießener Familie stammenden Gemeindegliede geschenkt worden. Tin großer Teil des Textes ist vorgedruckt, ihn kenntlich zu machen, ging nicht gut an. Wie jedoch der kundige Leser leicht merkt, so sind die allgemeinen Bestim- mungen vorgedruckt,' Ramen, Bezeichnung des Geländes sowie der Kaufpreis sind selbstverständlich mit der Feder eingetragen. Die durch .... bezeichnete Stelle fehlt in dem Schriftstück, das Papier war hier gefaltet und ist etwas ausgerissen, so daß ein oder zwei Worte ausgefallen sind.


