Deutscher mar.
In privatrechtlicher Beziehung sei bemerkt, daß die Erben nach dem Sachsenspiegel für die Nachlaß-Schulden niemals persönlich hafteten, sondern nur mit den Nachlaß-Sachen, und auch hier nicht mit den Grundstücken, sondern nur mit der Fahrnis (bewegliche Sachen), über die sie frei verfügen konnten. Nach dem heute geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch haftet bekanntlich der Erbe grundsätzlich für alle Schulden des Erblassers, falls er nicht rechtzeitig die Erbschaft ausschlägt. Charakte- ristisch ist es auch, daß nach dem Sachsenspiegel Personen mit körperlichen Gebrechen (Krüppel) erbunfähig sind, also nicht Erben sein können.
Der Schwabenspiegel.
Neben dem Sachsenspiegel ist der Schwabenspiegel das wichtigste Rechtsbuch des Mittelalters. Er beruht auf dem fogenannten Deutschenspiegel oder Spiegel deutscher Leute. Der Deutschenspiegel ist um 1260 in Augsburg entstanden. Er verfolgte, wie schon der Name sagt die Absicht, nicht nur Stammesrecht, sondern gesamtdeutsches Recht darzustsllen. Hauptsächlich sind aber in ihm schwäbische Rechtssätze wiedergegeben. Der Verfasser ist wahrscheinlich ein Geistlicher gewesen, der als Rechtsquellen besonders den Sachsenspiegel, die Bibel, die gereimte Kaiserchronik, den Mainzer Landfrieden von 1235 und das Freiburger Stadtrecht benutzt hat. , c „
Der Schwabenspiegel, auch Kaiserrecht genannt, ist ebenfalls von einem Geistlichen versaht worden, der Über große Rechts- und Geschichtskenntnisse verfügte. Er enthält ebenso wie der Sachsenspiegel zwei Teile: das Landrechts- und das Lehnrechtsbuch. Er ist etwa 1275 ebenfalls in Augsburg entstanden. Den Vergleich mit dem Sachsenspiegel hält er nicht aus, da er stellenweise zu weitschweifig, unkritisch und unklar ist. Während der Sachsenspiegel überall „gut kaiserlich" ist, räumt der Schwabenspiegel dem Papst die erste Stelle ein. Auch der Schwabenspiegel fand weite Verbreitung. Er ist ins Lateinische, Französische und zweimal ins Tschechische übersetzt worden.
Zur Familie des Schwabenspiegels gehören: 1. Das Rechtsbuch des Ruprecht von Freising von 1328, das hauptsächlich ein Freisinger Stadtrechtsbuch ist: 2. das Kleine K a i s e r r e ch t, im Gegensatz zu dem aussührlichen Kaiserrecht, dem Schwabenspiegel. Die Abfassung fällt in das Ende des 13. oder den Anfang des 14. Jahrhunderts. Da das Kaisertum stark betont wird, so verdankt er seine Entstehung vielleicht der Zeit Kaiser Heinrichs VII.
Das Kleine Kaiserrecht hat vier Bücher, welche das Gerichtsverfahren, das Privat-, Straf- und Staatsrecht, das Lehnrecht und das Stadtrecht behandeln. , .
Das Rechtsbuch war in Nord- und in Süddsutfchland sehr verbreitet und dient oft als Quelle für die Gerichtsentscheidungen.
Wir sehen also, daß wir eine ganze Reihe deutscher Rechtsbücher besitzen, die im Mittelalter das deutsche Rechtsleben beherrschen. Der Nationalsozialismus wird dafür sorgen, daß die in ihnen enthaltenen deutschen Rechtsqedanken, die durch die Rezeption verschüttet waren, wieder voll zur Geltung kommen.
Beraniwc rtlich; l)r. HanS Tbvriot. — Druck und Verlag: Drühl'sche Untversitäts-Vuch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
Der Name „Sachsenspiegel" kommt nach den eigenen Worten des Verfassers daher, daß sich in ihm das unveränderliche Recht der wachsen rein und klar widerspiegelt. m , ..,
Eike von Repgowe hat bei der Abfassung seines Werkes kanonische Rechtsquellen und deutsche Reichsgesetze benutzt. Das römische Recht kannte er nur vom Hörensagen. Insbesondere aber stutzte er sich auf das Gewohnheitsrecht, das er selbst als langjähriger Schöffe in den Gerichten angewendet hat. _ , r . . , ...
Er schrieb es hauptsächlich deshalb in seinem Sachsenspiegel nieder, um das römische Recht zu bekämpfen, welches sich mit dem deutschen Rechtsqefühl durchaus nicht vertragen konnte. Der Papst in Rom war über den Sachsenspiegel keineswegs erbaut. Im Jahre 1374 erwirkte Papst Gregor XI. eine Bulle gegen die als ketzerisch verdammten Artikel des Spiegels. Trotzdem sand der Sachsenspiegel schnell durch Sachsen und Deutschland, ja bald auch durch Böhmen, Polen und Livland Verbreitung. „ . .. . (
- Schon im 14. Jahrhundert erklärte man das Landrecht des Sachsenspiegels für ein den Sachsen 810 von Karl dem Gro ß e n erteiltes Privileg, das Lehnrecht für ein Gesetz Kaiser Friedrichs! Der Sachsenspiegel wurde wie ein Gesetz angewendet. Bis zum 1. Januar 1900 galt das Recht des Sachsenspiegels noch in Thüringen. Anhalt, Lauenburg und in leiten von Holstein. .
Es sind auch Bilderhandschriften des Sach)enfp>egels erhalten. Der Text wird durch die Bilder belebt und anschaulich gemacht. Es gibt ein Landrechts- und ein Lehnrechtsbuch des Sachsenspiegels. Das Landrechtsbuch hat vier Vorreden, darunter eine Genealogie des sächsischen hohen Adels „Von der Herren Geburt". Das Landrecht selbst war ursprünglich nur in Artikel eingeteilt. Seit der Glosse des brandenburgischen Hofrichters Johann von Buch, der in Bologna studiert hatte, besteht die Einteilung in drei Bücher. .
Das Lehnrechtsbuch ist in zwei Texten erhalten, einem gereimten lateinischen und einem prosaischen deutschen.
Auf den Sachsenspiegel stützt sich eine große Zahl von meist tm 14 Jahrhundert entstandenen Werken, die man zusammenfassend die Familie des Sachsenspiegels nennt. Hierher gehören außer der oben genannten Glosse des Johann von Buch z. B. die Richtsteige tue das gerichtliche Verfahren darstellen, das Sächsische Weichbild, Blume des Sachsenspiegels und Blume von Magdeburg.
Der Inhalt des Sachsenspiegels kann hier nicht näher bargelegt werden Es sei nur auf einiges hingewiesen Schon der Sachsenspiegel stellt die erst in der Goldenen Bulle von 1536 für das ganze Reich feftgelegte Kurfürstentheorie auf. Danach wird der deutsche Kaiser von sieben Kurfürsten gewühlt. Diese sind die Bischöfe von Mainz, Trier und Köln, sowie der Pfalzgraf vom Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen. Nach dem Sachsen- spiegel hatte aber der König von Böhmen kein Wahlrecht, da er kein
Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters.
Von Landgerichtsrat Dr. Bergmann.
Ein wichtiges Ziel der nationalsozialistischen Revolution ist die Erneuerung des geltenden Rechtes auf d eu t s chr echtl ich er Grund - läge. Ist doch unser heutiges Recht seit der etwa um 1500 herum erfolgten Aufnahme des römischen Rechtes (der sog. Rezeption) in weitem Umfange von dem Geiste des römischen, also uns fremden Rechts, durchdrungen. Es soll hier nicht aus die Ursachen dieser für unser ganzes Rechtsleben verhängnisvollen geschichtlichen Tatsache eingegangen werden. Vielmehr wollen wir uns mit den deutschen Rechts quellen beschäftigen, aus denen wir die deutfchrechtlichen Anschauungen schöpfen können. Entsprechend der staatlichen Zerrissenheit des Deutschen Reiches war auch das alte deutsche Recht nicht einheitlich. Es gab Reichsgesetze, Lcmdesqesetze, Stadtrechte usw. Eine besondere Bedeutung hatten die sogenannten R e ch t s b ü ch e r erlangt. Darunter versteht man mehr oder weniger systematisch angelegte Bearbeitungen des in Gesetzen und Gewohnheiten vorliegenden Rechtsstofses. Es waren private Arbeiten, die in der Regel bald offizielles Ansehen erlangten, in den Gerichten wie in der Gesetzgebung zugrunde gelegt wurden und zum Teil erheblich zur Fortbildung des Rechts beigetragen haben. Sie behandelten sowohl das Lehnrecht wie auch das Landrecht. .
Unter Lehnrecht verstand man die rechtlichen Beziehungen zwischen freien Männern, welche sich infolge von Benefizialverleihungen oder Vasallität in einem Lehnsverhältnis befanden. — Das Landrecht dagegen war das allgemein übliche Recht. Dazu gehörten das Staatsrecht, Straf- und Privatrecht sowie die Gerichtsverfassung und das Gerichtsverfahren.
Der Sachsenspiegel.
Das wichtigste und am meisten in Deutschland verbreitet gewesene Rechtsbuch ist der Sachsenspiegel. Sein Verfasser ist Eikev.Repgowe (Repkau), der Sproß eines altedeln Geschlechts, dessen Stammsitz das anhaltische Dorf Reppichau ist. Er hatte das Werk auf Bitten des Grafen von Falken st ein ursprünglich in lateinischer Sprache verfaßt und es bann auf Veranlassung bes,eiben Grafen ins Deutsche Übersetzt. In Anerkennung ber großen Berbienfte biefer beiben um das beutfche Recht hat der Bund Nationalsozialistischer deutscher Juristen im Jahre 1933 dem Eike von Repgowe und dem Grasen Falkenstein auf ber Burg Falkenstein bei Meisborf im Harz einen Gedenkstein
' Die genaue Entstehungszeit bcs Sachsenspiegels steht nicht fest, fällt aber in die Zeit von 1215 bis 1276. Das ist bie glänzenbste Periode der deutschen Literatur, als der Hohenstaufe Friedrich II. deutscher Kaiser war und Walter von der Vogelweibe, Wolfram von Esche n b a ch unb Gottfrieb von Straßburg ihre herrlichen Dichtungen bem deutschen Volke schenkten.
Teil auf ben undurchdringlichen Nebel, der während der Schlacht Herrschte, zurückgeführt. Ein Beispiel, wie bie Witterung einen Felbzug begünstigen kann ehen wir beim Zuge bes schwebischen Königs Karl X. über ben Belt im Jahre 1658. Dieser Winter hatte sich in ganz Europa durch große Kälte unb reichlichen Schneefall ausgezeichnet. In Rom fiel somel Schnee, wie feil Jahrhunderten nicht. Ware in diesem Winter ber Belt nicht zugefroren, wäre ber Friebe von Roskilbe nicht so rasch zustanbe gekommen. Einen weniger günstigen Emsluß hatte der Winter 1708/09 auf bas Kriegsglück Karls XII. Das Adriatische Weer und d Themse waren zugefroren unb in Spanien lag ber Schnee 10 Fuß hoch, so daß Karl XII. unb feine Mannen unten in ber Ukraine furchtbar unter ber Kälte litten. Aber beinahe ebenso schlimm war das darauf- folgenbe Tauwetter, von Regen unb Gewittern begleitet, roobur^ bas Wasser bes Flusses Borsfla von ein paar Dezimetern auf drei Meter stieg Ein ungewöhnlich kalter Winter trug auch zu bem ungludlidjen Schicksal bei, bas Arnfelbt unb feine Karolinger im Felbzuge gegen Nor- 11,6 ©ie’b'ie'ft'älte in weltgeschichtliche Ereignisse eingreifen Eaun. beweist auch ber Feldzug ber Franzosen gegen Hollanb tm Winter 1794/95, ber ebenfalls ungewöhnlich streng war. Der französische Oberbefehlshaber rückte über bie zugefrorenen Flüsse Maas unb Waal vor unb de mach - tlate sich ber ganzen vom Eise eingeschlossenen holländischen Flotte. Den Entschluß zu diesem Vorgehen beeinflußte eine Wetterprophezeiung bes Natrnforschers Disjon V a l, ber währenb langiahnger Gefangenschaft in Utrecht bas Leben ber Spinnen ftubiert unb dieselben als ausgezeichnete Wetterpropheten erkannt hatte. Durch ben glücklichen Ausgang dieses Unternehmens ergibt sich eine gewisse Aehnlichkelt mit bem Zuge Karls X. über den Großen Belt, während Napoleons schicksalsschwerer Ruckzug aus Rußland mit Karl XII. Unglück verglichen werden kann Und doch war man damals so weit, daß man nicht nur Spinnen, fonbern auch bie Meteorologen zu Rate zog. Napoleon hatte sich nämlich hei seinen Plänen auf so eingehenbe Auskünfte, wie man sie bamals überhaupt erhalten konnte, gestützt. Aber ber Winter begann bebeutenb früher als vorgesehen unb war auch viel strenger als sonst. Unb auch diesma machte heftiges Tauwetter bie Wege grunblos unb brachte bas Eis ber Beresina zum Brechen, eine ber Ursachen ber enbgultigen Katastrophe.
Im Weltkrieg würbe, bank eines ausgezeichneten meteorologischen Beobachtungsbienstes, ber währenb bes Krieges irmner mehr entwickelt würbet bie Witterung für Kampfzwecke ausgenufct. Mit sE", beklagenswerten Folgen auf ben verfchiebensten Gebieten hat ber Weltkrieg, boch auf bem Gebiete ber Meteorologie in verschiebener Hinsicht besruchtenb gewirkt, unb heutzutage finb bie meteorologischen Arbeiten em notwen- biaer unb wichtiger Bestanbteil militärischer Uebungen unb ber Kriegsbereitschaft. Aber bie Kräfte ber Natur können wir nie ganz meistern, unb auch in Zukunft werben bie geschichtlichen Ereignisse oft genug ber Gewalt ber Elemente unterworfen sein unb bie Plane ber Felbherren von Regen unb Sturm, Kälte ober Hitze zerstört werben.


