Ausgabe 
12.10.1936
 
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grauen sind Heimat.

Von Herybert Menzel.

Im starken Volke dienen still die Frauen, Sie sind die Heimat, und sie sind das Haus. Wenn Männer wagen, schenken sie Vertrauen, Was Männer schaffen, schmücken sie erst aus.

Sie sind die frohen Mütter stolzer Söhne, Die wollen sie als ihren hellsten Ruhm.

Sie tragen in die Jahre alles Schöne, Sie wirken für ein hohes Menschentum.

Von solchem Volke wird die Kraft genommen, Was leuchten soll, muß stark durch Leiden gehn. Und wenn das Schwere düster ist gekommen. Groß muß die Frau dem Mann zur Seite stehn.

Alldeutsches Rechtsleben in Sprichwort ur. d Redensart.

Von Dr. Georg Hocke.

Fast täglich wendet jeder von uns die eine oder die andere der zahl­reichen Redensarten an, die im Volksmund umlaufen, und bei denen man sich sprachlich gar nichts denkt. Zwar weiß man, was die Redewendung inhaltlich besagen will; was sie jedoch eigentlich bedeutet, weiß bei den meisten kaum jemand. Das kommt daher, daß die Wörter, aus denen die Redensart besteht, veraltet oder ganz ungebräuchlich oder daß die Verhältnisse, auf die sich die Redensart bezieht, heute ganz anders geworden sind. Gelingt es uns aber, den ursprünglichen Sinn der Redensarten wieder aufzudecken, so wird uns ein tiefer Blick in die Seele unseres Volkes beschert; denn sie enthüllen uns die Lebensanschauungen und Gewohn­heiten unserer Vorfahren, zum Teil bis in die germanische Vorzeit hinein. Sprichwort und Redensart können uns so ein Spiegel alter deutscher Kultur werden.

Hier seien nur die Wendungen angeführt, die sich auf das alte Rechts­leben beziehen. Gerade diese zeigen deutlich den Entwicklungsgang alter Redensarten an; denn, einerlei, welche Redewendung wir auch gebrauchen, ursprünglich gehörte sie einem bestimmten Abschnitt der Kulturgeschichte an und meist auch zunächst einem einzelnen Stande oder Berufe. Im wört­lichen Sinne und nur für ganz bestimmte Fälle wurde sie ursprünglich gebraucht. Allmählich aber ging ihre wörtliche Bedeutung immer mehr verloren, und gleichzeitig wurde sie von einem immer weiteren Kreis benutzt, bis sie schließlich nur noch im bildlichen Sinne und damit stark abgeschwächt angewandt wurde.

Einmal ist keinmal", sagt man heute, wenn man eine eigene böse Handlung entschuldigen oder eine fremde gute herabsetzen will. Und ebenso ost sagt man bei den verschiedensten Gelegenheiten:Aller guten Dinge sind drei!". Kaum jemand ahnt dabei, daß beide Wendungen uralte Rechts­sprichwörter sind. Dreimal mußte man vor Gericht geladen werden, ehe man verurteilt werden konnte. Erst die Versäumnis der dritten Vorladung zog Strafe nach sich. Einmal war also tatsächlich so gut wie keinmal. In spaterer Zeit, als die heilige Feme Verbrechen ahndete, fand man die Vorladungen mit einem Dolch an der Tür steckend. Heute handelt es sich um eine bedeutend harmlosere Angelegenheit, wenn manes einem steckt"; denn damit gibt man ihm nur einen heimlichen Wink. Von der eigentlichen Bedeutung ist also nur der Begriff des Heimlichen übriggeblieben. Anders bei der Wendung: einen Diebdingfest machen", die noch ähnlich gebraucht wird wie einst, nur daß man ihre eigentliche Bedeutung nicht mehr ver­steht. DasDing" ist der Gerichtstag, und jemandendingfest machen" heißt: ihn vor Gericht bringen.

Ichrichte mich nach den Umständen", sagt dervorsichtige" Mann heute in allen Lebenslagen. Ichmache nicht viel Umstände", sagt der Draufgänger. Auch diese beiden bedienen sich damit eines Bildes aus dem germanischen Rechtsleben; denn dieUmstände", das sind die Um­stehenden, d. h. die große Menge der anwesenden Freien, ohne deren Zustimmung der Richter und Schöffen kein Urteil fällten. Hatten sie aber ihr Urteil gefällt, so hatte der Verurteilte das Recht, dies Urteil auf der Stelle oder, wie die alte Formel lautete,stehenden Fußes" anzufechten. So hat heute noch die Wendungstehenden Fußes" die ganz allgemeine Bedeutung sofort".

Die Zeugen wurden in alter Zeit an den Ohren herbeigezogen (daher tomrnt auch ihr Name; dennZeuge" gehört sprachlich zuziehen"); auch während ihrer Aussage wurden sie zum Zeichen der Wichtigkeit der Sache an die Ohren gesaßt. Die volkstümliche Wendungjemanden an den Ohren kriegen" für: ihn zur Verantwortung ziehen, ihn bestrafen, hat hier ihren Ursprung. Und wenn man jemandem etwas ganz besonders Wichtiges zu sagen hat, und ihm nun erklärt:Schreib es dir hinter die Ohren", so liegt auch dieser Redensart jene alte Gewohnheit zugrunde.

Wenn sich jemand gegen die Vorschriften und Gebräuche der Gemein­schaft vergeht, der er angehört, sowird der Stab über ihn gebrochen". In alter Zeit bedeutete das den Ausschluß aus der Rechtsgemeinschaft, etwa wie heute die dauernde Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Damals brach der Richter auch wirklich den Stab, und zwar über den zum Tode Verurteilten, und warf ihn dem armen Sünder vor die Füße. Daher kann man noch heute einem Menschen Feigheit, Undankbarkeit usw. vorwersen".

Ehe der Verurteilte nun aber wirklich gehenkt wurde, erhielt er noch eine letzteGalgenfrist", um alles ordnen zu können und eineHenkers­

mahlzeit", zwei Ausdrücke, die wir noch heute in völlig abgemildertem Sinne häufig anwenden, wobei wir uns ihrer Herkunft durchaus bewußt find. Anders ist es aber, wenn wir jemandenaufziehen" oderhoch­nehmen". Da kommt es uns nicht mehr zum Bewußtsein, daß es sich hierbei nicht um eine ulkige Angelegenheit handelt, sondern um eine verdammt ernste, nämlich um das Hochziehen am Galgen.

Die andere hochnotpeinliche Strafe, die zwar für ehrenvoller galt, aber nicht weniger unangenehm war, war die Hinrichtung mit dem Schwert. Sie ist noch enthalten in den Redensarten:Es kostet ihm den Hals", Es geht ihm an den Hals",Es geht um Kopf und Kragen" (Kragen = Hals). Nur die Gefahr, in die sich jemand durch feine Taten stürzt, soll heute dadurch ausgedrückt werden, nicht, daß es ihm wirklich ans Leben geht. Ebenso ist es mit demherhalten müssen" für büßen oder bezahlen müssen, wobei zu ergänzen ist:den Hals". Diese Wendung besagt also: den Kopf zum Todesstreich auf den Block legen. Auch der Ausdruck:Er ist geliefert", den wir im Sinne von:Es ist aus mit ihm",Es ist um ihn geschehen", gebrauchen, kann hier angeführt werden; denn das war die stehende Formel, mit der der Verurteilte dem Scharfrichter übergeben wurde.

Die furchtbarste Strafe im Mittelalter aber war das Rädern, wobei der Verurteilte auf ein waagerecht stehendes Rad geflochten und ihm bei lebendigem Leibe sämtliche Knochen zerschmettert wurden. Noch heuteist man wie gerädert" oberfühlt sich wie gerädert", wenn man nach einer körperlichen Ueberanftrengung einen Muskelkater hat. Aucheine Sprache radebrechen", d. h. sie verstümmeln, gehört hierher.

Nicht immer war es einfach, Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu erweisen; dann entschied in alter Zeit ein Gottesgericht/ In den seltensten Fällen begnügte man sich mit einer Entscheidung durch das Los oder den Strohhalm; doch hat sich auch dieser Gebrauch erhalten in der Redensart: den kürzeren ziehen" für unterliegen. Angeklagter und Ankläger mußten dabei aus einem Strohdach einen Halm herausziehen; wer nun den längeren Halm zog, dessen Ansprüche drangen durch. Meist wählte man aber eine Art und Weise, bei der Gottes Wille deutlicher in Erscheinung treten mußte, bei der vor allem auch das sensationshungrige Volk mehr auf seine Kosten kam. Welcher Ungeduldige, derauf glühenden Kohlen sitzt", welcher Verliebte, der für die Angebetetedurchs Feuer geht", welcher Mann, der für die Treue seines Freundesdie Hand ins Feuer (egt", denkt daran, daß all das Proben sind, die den Menschen einst wirklich zugemutet wurden. Auch die Redewendung:sich die Finger ver­brennen" gehört hierher; sie hat den Sinn: sich selber Schaden zufügen, und zwar im Grunde unnötigerweise, indem man sich nämlich in Dinge mischt, die einen gar nichts angehen. Sie beruht auf dem Gottesurteil, aus einem Kessel kochenden Wassers mit der bloßen Hand einen Gegen­stand herauszuholen. Verbrühte man sich dabei die Finger, so war man schuldig.

Das Mittelalter glaubte die Schuld oder Unschuld des Angeklagten auch auf andere Weise noch herausbekommen zu können: durch die Folter. Wenn man heute, jemandenauf die Folter spannt", indem man ihm eine spannende Geschichte möglichst umständlich erzählt, so ist das eine unvergleichlich harmlosere Sache als in früherer Zeit, woauf die Folter gespannt werden" gleichbedeutend war mitlangsam zu Tode geguält werden". Namentlich dieverstockten Sünder", d. h. die hartnäckig im Bösen beharrenden, wurden so behandelt; dieser Ausdruck leitet sich von dem Stock her, in den die Hände und Füße des Verbrechers gespannt wurden.

Glaubte man schließlich, den Uebettäter überführt zu haben, so kannte man eine ganze Reihe verschiedener, genau abgestufter Leibesstrafen. Nach der Todesstrafe war wohl die schlimmste das Abhacken der rechten Hand und des linken Fußes. Darauf führt sich unsere Redensart zurück:Das hat Hand und Fuß", d. h. ihm fehlt nichts Wesentliches, es ist alles in Ordnung. Eine andere, ebenso schmerzliche wie entehrende Strafe war das Brandmal auf Stirn und Wange, das feine Träger für ewig aus der Ge­meinschaft der Menschen ausschloß. Wenn wir heute jemanden als Ver­brecherbrandmarken", meinen wir nur: ihn überführen; und wenn wir von einem sagen:Er ist gezeichnet", so ist bas nur noch bildlich zu verstehen. Eine bloß entehrende, freilich im höchsten Grade entehrende Strafe war das Abschneiden der Haare; denn das lange Haar war das Zeichen der Freien, abgeschorenes Haar trug nur der Unfreie. Wurden also jemandem die Haare abgeschnitten, so wurde ihm gleichzeitigdie Ehre abgeschnitten". Und noch eine andere Redewendung leitet sich hiervon ab: jemandenungeschoren lassen"; heute bedeutet das nur noch: ihn nicht belästigen. Bei dem hochentwickelten Ehrbegriff des freien Germanen waren Rutenschläge eine höchst empfindliche Strafe. Der Betroffene verlor dadurch seine Ehre und jede Bedeutung in der Gemeinschaft, mitunter wurde er sogar aus dem Lande gejagt und mußte im Walde kümmerlich fein Leben fristen. Die Redensart:Ich bin ein geschlagener Mann" erinnert noch heute daran; sie bedeutet:Ich bin vom Schicksal unglücklich gemacht worden". Ein beliebtes Mittel des Mittelalters, namentlich keifende Frauen zur Vernunft zu bringen, war es, sie an den Pranger zu stellen, d. h. an einen Schandpfahl auf dem Markte. Jemandenanprangern" oderan den Pranger stellen" tun auch wir noch, wenn auch nicht mehr in Person. Die Ausdrücke haben aber immer noch den Sinn: ihn öffentlicher Ver­achtung preisgeben.

Noch andere Redensarten haben ihren Ursprung im alten deutschen Rechtsleben, so:etwas aufs Tapet bringen". Das Tapet ist der Teppich, die Decke auf dem Gerichtstisch. Die Wendung bedeutet also: etwas (vor Gericht) zur Sprache bringen.Auf die lange Bank schieben" heißt einfach: aufschieben" oder auchliegenlassen"; denn diese Bank war der Auf­bewahrungsort für die Prozeßakten, wo sie oft jahrzehntelang liegen- btieben, ehe sie bearbeitet wurden.Eine Sache bemänteln" heißt: mit dem Mantel, der als Schutz galt, bedecken. Wir verstehen heute darunter soviel wie beschönigen.

'verantwortlich: Dr. Hans Thyriot. Druck und Beklag: Drühl'sche AniversitätS»Duch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.