Die Entdeckungen folgten Schlag ans Schlag. Kunstwissenschaft und Archäologie haben sie längst in ihren Bestand eingerciht, und die Reihe der Bände darüber würde eine kleine Bibliothek füllen. Zum Schlüsse erhielten die Grabungen noch eine unerwartete literarische Bestätigung. Es wurden fast gleichzeitig zu Paris und London uralte äthiopische Handschriften entdeckt, welche die Menasstadt in ihrer Glanzzeit (5. und 6. Jahrhundert) schildern, von ihren Denkmälern erzählen und vom Pilgerstrom, der sich zu dieser antiken Wunderstätte ergoß. Auch berichten sie von Kaiser Zeno von Byzanz, der sich in der heiligen Stadt der Wüste einen Palast baute und von der starken Besatzung zum Schutze der aus allen Teilen der Welt dorthin Reisenden.
Seit der Entdeckung und Ausgrabung der Mcnapolis erlebte die aus ihrem tausendjährigen Dornröschenschlaf Erweckte, ein neues Pilgertum. Neu und prosaisch, denn an die Stelle der Kamele und feurigen Araberrosse ist nun ein regelrechter Autoverkehr getreten. Gelehrte aller Völker besuchen die Menasstadt, um an der Größe der Vergangenheit zu lernen, Reisegesellschaften, die Besatzungen der in Alexandrien Anker werfenden Schulschiffe und Ausflügler genießen nebenher die Wunder und Luftspiegelungen der Wüste. Mag dabei schon oft das Lob deutschen Geistes und deutschen Wesens erklungen sein, wohl selten werden die Besucher so aufgehorcht haben wie damals, als der „Held von Omdurman", Lord Kitchener of Khartum, ergriffen von dem im Menastempel Geschauten die „M u st e r l e i st u n g deutschen Fleißes, deutscher Ausdauer und deutscher Gelehrsamkeit" vor einem großen Gefolge pries. H o p k i n - son-Pascha berichtete ausführlich über diesen denkwürdigen Besuch des Mannes, der bald darauf Oberkommandierender der britischen Streitkräfte des Weltkrieges werden sollhe, und dem dann auf der Höhe seines Ruhmes ein deutsches U-Boot ein nasses Grab im nordischen Meere bereitete.
Gtadtlust macht frei.
Bemerkungen zur Frage der Eutstchuug der Städte.
Von Senator Karl Anlauf, Hannover.
Eine eigentümliche und doch so verständliche Erscheinung in der Gegenwart ist die Belebung des Interesses für die Vergangenheit unseres Volkes. Hierzu gehört es auch, die Frage nach dem Ursprung der deutschen Städte wieder zu beleben, nachdem der heftige wissenschaftliche Streit der Rechtshistoriker seit langer Zeit eingeschlafen ist, ohne eigentlich eine ganz klare Formulierung des Ergebnisses gefunden zu haben. Der schärfste Kämpfer war v. Below, der wie v. Maurer die Entstehung der Städte aus der Dorfgemeinde herlettete. Der ältere Arnold Heusler sah sie aus einer altfreien Gemeinde entstehen. Nitsch machte ein ganz kompliziertes Gebäude aus dieser Frage, er sprach^von einer Bereinigung der Ministerialien und Hörigen des Stadtherrn, Wilda und Girke vertraten die sogenannte Gildentheorie, S o h m und R i e t s ch e l entwickelten die Stadt aus einem Markt oder aus einer Marktansiedlung und Hegel sah sie aus natürlichen Anfängen entstehen.
Die Frage muß nur richtig gestellt werden: Wann ist eine Ansiedlung als Stadtgemeinde anzusprechen? In Wirklichkeit gehen nur darüber die Meinungen auseinander. Was war in der Zeit der Karolinger der volkstümlichste Eindruck von der Stadt? Der Rechtsgrundsatz: Stadtluft macht frei! Das heißt, die Abhängigkeit des Einzelnen von einem Grundherrn löschte die Stadtgemeinde aus.
Im Anfang aller Siedlung steht das Dorf, das im Anschluß an eine Burg, eine königliche oder fürstliche Pfalz, an einen Bischofssitz oder ein Kloster entstand, unter dessen Schutz und Hörigkeit sie sich begaben. (Die freien Kolonistendörfer unter Karl dem Großen waren gewissermaßen Gründungen der fränkischen Söldner.) Das Dorf ist nicht der Vorgänger der Städte gewesen. Erst im 12. Jahrhundert kamen auch Städtegründungcn durch Verleihung des Stadtrechtes an ländliche Siedlungen vor. Solche Urkunden sind ganz selten. (Auf einem schon älteren Privilegium Ottos I. fußend richtete der Retchenauer Abt Ekkehardt 1075 eine Handelsniederlassung im Dorfe Allensbach ein.)
Die Regel ist die Gründung eines Marktes neben einem Dorfe, aus dem später eine Stadt geworden ist. Die älteste Ansiedlung Hildesheims war ein Dorf in der Nähe der heutigen Stadt, das später einfach das Alte Dorf hieß. Von diesem Dorfe ist die Stadt Hildesheim völlig getrennt geblieben. Auch in Goslar bestand eine völlige Trennung des alten Fronhofes von der Siedlung und der eigentlichen Stadt. Ein interessantes Beispiel ist Radolfszell. Im alten Dorfe galt Hofrecht, in der Marktsiedlung öffentliches Recht,- über anderthalb Jahrhunderte haben die beiden Ansiedlungen nebeneinander bestanden. Erst 1287, nachdem beide bereits mit einer gemeinsamen Mauer verbunden waren, bekamen beide öffentliches Recht. Auch Göttingen wurde neben dem alten grundherrschaftlichen Dorfe erbaut.
Ebensowenig wie in Burgen, Pfalzen oder Klöstern der Keim steckte, der zu städtischer Wirtschaftsform den Anstoß hätte geben können, ist er im Dorfe zu finden. Dieser Keim konnte nur im Markte liegen. Der Markt entstand aus dem Bedürfnis des Warenaustausches. Es waren einfache Zusammenkünfte von Käufern und Verkäufern an irgendeinem günstig gelegenen Orte, un einer Straßenkreuzung oder einem Flußübergang oder einem Landungsplätze. Den Markt errichten konnte jeder, der da» dazu nötige und gelegene Grundeigentum besaß. Das waren damals nur die großen Herren.
, Die Grundherren, die einen Markt besaßt, hakten nnn ein i Interesse daran, die Zoll- und Münzegerechtsame zu erhalten. So i entwickelte sich der öffentlich verliehene Markt und damit das Marktregal für den Landesherrn, das Karl der Kahle durch seinen 1 Befehl an die Grasen des Reiches, sämtliche bestehenden Märkte zu verzeichnen, befestigte. Alle zur Zeit Karls des Großen vor- j handenen wurden anerkannt, alle anderen mußten die Genehmi- I gung nachsuchen. Aus dem Zeitrauin vom 9. bis 12. Jahrhundert liegen eine lange Reihe von Urkunden über Markt-, Münz- und ! Zollverleihnngen vor. Sie nehmen wieder ab unter den Staufern - und verschwinden zuletzt fast ganz, da die geistlichen und weltlichen Territorialhcrren schon im 12. Jahrhundert wieder ansingen, selbst Märkte zu errichten, ohne nach des Kaisers Bewilligung zu fingen.
Das Marktrecht ist vielfach irrtümlich dem Stadtrecht gleichgesetzt worben. Das Stadtrecht umfaßt aber das ganze bürgerliche Leben, nicht nur den Markt, Münze und Zoll. Das Stadtgericht richtet über sämtliche Angelegenheiten der Gemeinde.
Der Bürger wird der allein regierende Herr in der Gemeinde: damit hat er eigentlich die städtische Verfassung begründet. Die Städte waren somit nach ihrem Charakter schon Städte, bevor die Verleihung des Stadtrechtes erfolgt ist, genau so, wie es Märkte vor der Verleihung des Marktrechtes gegeben hat. In den sogenannten Stadtrechtsurkunden ist sehr wenig vom Stadtrecht die Rede, zumeist sind es nur Bestätigungen von Rechten der Selb st Verwaltung.
Man hat bei diesem raschen Erstarken des Bürgertums nach nach den Triebkräften gesucht und geglaubt, sie im Gildewesen zu erblicken. Es wurde häufig die für den Bürger des Mittelalters gangbare Bezeichnung „mercator" so verstanden, die Einwohner der ersten Städte seien nur Kaufleute gewesen, und ihre Gilden hätten die Städte gegründet. Der Name Kaufmann kommt nicht von Verkaufen, sondern vom Einkäufen, im Gegensatz zum Landmann, der sein Saatkorn selbst erzeugt. Auch der Handwerker kaufte ein, namentlich Rohprodukte und war damit ein „mercator". Zudem hat es im 12. Jahrhundert in Deutschland nur wenige Kaufmannsgilden gegeben, dagegen schon eine ganze Anzahl von Handwerkerzünften. Zwar war der Kaufmannsstand im Mittelalter angesehener als der Handwerkerstand, und das Patriziat, welches in den Städten das Regiment führte, setzte sich überwiegend aus Kaufleuten zusammen. Dennoch hat der Kaufmann die übrigen Stände nicht so zurückgedrängt, daß man sagen könnte, die Stadt sei seine alleinige Gründung.
Wir dürfen heute als feststehend Folgendes betrachten: Außer den Römerstädten sind in Deutschland fast alle Städte aus Märkten entstanden. Die erste Etappe zur Stadtwerdung war die Seßhaftigkeit der bisher nur im Umherziehen ihren Berus ausübenden Kaufleute und der Handwerker. Wirtschaftlich gesehen war diese Marktsiedlung etwas vom Dorfe Verschiedenes, denn die ! Bewohner nährten sich nicht mehr ausschließlich von der Ackerbewirtschaftung. Für diese Art der Siedlung gab es zwar noch keine Rechtsform, aber man darf sie als alsUrform der S t a d t ansprechen. Sie war noch nicht ganz Stadt, weil das Marktrecht noch der Grundherr hatte und sein Vertreter, der Vogt oder Schultheiß, noch die Siedlung verwaltete.
Schon ganz früh jedoch gestaltete sich die Marktsieblung zur „urbis" (mittelalterliche Bezeichnung sür Stadt, die eigentlich Burg bedeutet), d. h. der Ort wurde befestigt. Mit dieser militärischen Sicherung seines Gebietes erstarkte auch das Bürgertum. Wir sehen in diesem Stadium schon eine Vertretung der Bürgerschaft neben dem Stadtherrn. Im 12. Jahrhundert entwickelte sich dieser Rat zum Inhaber der obrigkeitlichen Gewalt, nicht ohne Kämpfe mit dem Stadtßerrn. Langsam kam die Stadtverwaltung in die Hände der Bürger.
Das war der klare Weg der Stadtentwicklung, die Kaiser hatten nichts anderes dabei getan, als diese Rechte zu bestätigen. Damit trat auch der Zustand ein: Stadtluft macht frei. In den jungen Städten fanden sich viele Hörige ein, denn sie sahen sich sämtlich der Gewalt des Hofgerichts entrückt. Da ihre Zahl in den Städten erwünscht war, erreichten sie in der Tat mehr oder weniger ihr Ziel, von ihren persönlichen Verpflichtungen gegen ihren Herrn frei zu werden. Nachdem zunächst die Stadt sie in ihren eigenen Angelegenheiten als frei behandelte, wurden sie wirklich frei.
Oer Mann, der mit dieser Zeit fertig wird.
Roman von Walter Julius B l o e m (GDS.).
(Fortsetzung.)
Nun soll in ein paar Wochen die Schlacht losgehen, deren Munitionsvorräte hier aufgehäuft sind. Sie erschöpft im voraus die Kredite des kleinen Wagenschanz-Werkes dermaßen, daß die Angestellten und die Arbeiter am nächsten Zahltag nur die Hälfte der Löhne erhalten können, und was die Lieferanten anbetrifft, so werden sie sichtlich nervös und schicken Boten mit den Rechnungen. Warten, wenn ich bitten darf!
Es riecht bei uns verdammt nach dem Gerichtsvollzieher. Unter diesen Umständen vermag Doktor Wagenschanz dem Fall Elli nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegenzubringen. Er hat seine Schlacht vorbereitet und dachte an alles dabei, nur fehlt noch eine Kleinigkeit, ein einziges Wörtchen sozusagen. Dies einzige Wörtchen will sich nicht finden lassen. Nun rächt es sich, daß die Wagen- schanz-Werke keinen gelernten Propagandisten besitzen. Kieselbach gibt sich die größte Mühe, der Kandidat stößt Qualm bervvr wie eine Dampfmaschine, es müßte ihm etwas unbedingt Ueberzeugen- des einfallen, etwas ganz Einfaches und sehr Starkes — nun er-


