Ausgabe 
21.8.1933
 
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Oe«

Hunderttausend- entfliehen im Sommer, zur Ferienzeit, den.

Humor im altdeutschen ZRe&t.

Von Dr. Kurt Haack.

Mit der stärkeren Betonung des deutschen Rechtes in unserer Recht­sprechung wird auch eine volkstümlichere Fassung der Gesetze gefordert. 'Berüchtigt war ja dasJuristendeutsch" mit seinen gewundenen Satz- labyrinthen dem undurchdringlichen Drahtverhau der Paragraphen und der^trockenen Unlebendigkeit des Stiles Zweifellos hat dir,es durch die fremden Einflüsse erstarrte und unverständlich gemachte Buchdeutsch zu der Kluft beigetragen, die sich zwischen Volk und Recht austat. Dem.alten deutschen Recht war dagegen schon in der äußeren Form eine hohe Volks­tümlichkeit eigen, und es besaß auch etwas, was uns heute besonders merkwürdig anmutet: Humor. Wie kam dieser heitere Einschlag m den ernsten und strengen Bereich des Rechtes? Er war em Zeichen der Iuqendkraft des Volkes, das allen Dingen des Lebens frisch und naiv gegenüberstand und selbst die düsteren Abgründe des Verbrechens noch mit einem lichten Schein erhellte. Die Gelehrten haben daher im^ alt­deutschen Rechts-Humor stets ein bezeichnendes Merkmal germanischen Geistes gesehen und eine Fülle von Beispielen aus den Quellen zu- sarnnren gestellt gQn3 natürlich aus der Vi l d h a f t i g k e l t d e r

alten Sprache; diese liebte Umschreibungen für die schaurigen Dinge und nannte etwa die Strafen des Stranges und der Enthauptung: m die Luft reiten, die Luft über sich zusammen schlagen lassen, einen Kops kürzer machen usw. Stets stoßen wir auf drastische Vergleiche, wie wenn es z B von der Teilung eines Nachlasses heißt, sie solle seinrote em Schweinefuß", womit die beiden gleichen Teile gemeint waren. Der St, hatte noch viel von dichterischer Anschaulichkeit bewahrt Wenn gesagt werden soll, daß der Zehnte von den ertragniffen alher liegenden Guter zu entrichten fei, so wird dies so gefaßt:Man soll geben den Zehnten von allen Gütern und Landen, die der Wind bewegt, der Regen besprengt, die Sichel schneidet, die Sense mäht." Besonders deutlich tritt die humo­ristische Form in manchen Rechts - S p r , chwortern ä.^age.Der letzte macht die Türe zu" - das soll bedeuten, daß das eheliche Ge amt- gut an den überlebenden Ehegatten fallt.Die Tochter frißt die Mutier damit wird gekennzeichnet, daß die Zinsen, wenn sie lange Zeit nicht bezahlt werden, so groß werden können, daß das Gut selbst ver­loren geht. Das Anerbenrecht wird mit dem Satz charakterisiert:Der Bauer hat nur ein Kind", weil nur einer erben kann Daß sich die Strafbarkeit auf Handlungen beschränkt, wird durch Wendungen ausge­drückt wie:Gedanken sind zollfrei", oderWorte schlagen einem fern Loch in den Kopf". Der Sinn der Strafe wird in dem Satze angegeben:

Wer sich nicht bessern will, den soll der Henker in die Schule nehmen. "Wer die Augen nicht auftut, tue den Beutel auf", heißt es von Geld­strafen.

Um gewisse Dinge recht deutlich einzuprägen, bedient man sich der Uebertreibung, die leicht ins Komische umschlägt. Der besonders geschützte Frieden der Nacht wird so umschrieben:Die Nacht soll so frei sein, daß einer seine Türen an der Landstraße zur Nacht herausnehmen mag und an seine Wand hängen und morgens roiederum hintun. Natür­lich wird niemand die Haustüre nachts wegnehmen, aber Die erhöhte rechtliche Sicherheit kann kaum sinnfälliger gekennzeichnet werden als durch diese Satzung. Die Pflicht der Wachsamkeit mir» in manchen Weis- tümern mit solcher Uebertreibung eingeschärft. So sollen die Weinberg- Hüterufitn der Schlaf sie ankommt, ihren Spieß zwischen ihren Arm und einen Kieselstein unter ihr Haupt legen und ihren Schlaf also tun. In so unheguemer Lage werden sie sofort wieder aufwachen. Den Hirten wird aus: diesem Grund anbefohlen, daß ihr Hirtenstab an beiden Seiten ein spitzitzes Eisen haben müsse und der Hirt, wenn er stillsteht, stets die eine /Spitze auf dem Fuß, die andere unter das Kinn lege, damit ihn das Eisen sticht, wenn er einschläft. In der Soester Gerichtsordnung soll dem Richter eingeschärst werden, daß er sich eine zweifelhafte Sache recht lange überlege. Da heißt es:Es soll der Richter auf seinem Richterstuhl sitzen als ein griesgritnmenber Löwe, den rechten Fuß über den Unten geschlagen, und wenn er aus der Sache nicht recht kann urteilen, soll er dieselbe 123mal überlegen." Um die Schnelligkeit, mit der eine Handlung vollzogen werden soll, zu bezeichnen, werden besondere Eimelheiten an­gegeben. Wenn einer von einer ihm zufallenden Erbschaft Kunde erhält, während er gerade bei Tisch sitzt, dann soll er sein Messer unabgewischt in die Scheide stecken, aufspringen und sein Recht ausüben. Wenn er sich gerade anzieht und erst einen Schuh anhat, dann soll er nicht den zweiten anziehen, sondern den ersten wieder abtun. Er soll sogar sofort aufdrechen, wenn er das eine Hosenbein an und das andere noch in der

triebe der Großstadt, um an den Küsten unserer heimischen Meere Er­holung zu finden. Bon Borkum an der holländischen Grenze bis zur Kurischen Nehrung im äußersten Nordosten reiht sich Ort an Ort, Bad an Pad, und so reich und mannigfaltig ist die Auswahl, daß der Er­holungsuchende oft in Verlegenheit gerät, wohin er reifen soll. So groß aber die Gegensätze sind, welche die deutschen Küsten in sich emschließen, sie werden nicht allein durch die Gestaltung des Festlandes verursacht, das Meer selbst ist in hohem Grade maßgebend für den Charakter der Stuften« landschast und für ihre klimatischen Verhältnisse. Kaum irgendwo sonst auf unserer Erde wird man zwei benachbarte Meere finden, die mit­einander in Verbindung stehen und doch so verschiedenartig sind wie

Nordsee und Ostsee. .

Zwar stellen beide Meere nur eine verhältnismäßig flache lieber« flutung des europäischen Kontinentalsockels von meist weniger als 100 Meter Tiefe dar. Aber während die Nordsee sich in breiter Pforte gegen das über 3000 Meter tiefe Nordmeer öffnet und außerdem durch den Englischen Kanal mit dem Atlantischen Ozean in Verbindung steht, führen vom Skagerrak und Kattegat nur schmale, slußähnliche Meerengen zur Ostsee, die somit ein fast allseitig von Land umschlossenes Binnen­meer darstellt. Mehrere Schwellen gliedern die langgestreckte Ostfeemulde in einzelne Becken; dagegen bildet die Nordsee eine einheitliche Senke, deren Boden langsam aber stetig von 20 bis 30 Meter im Süden auf 150 bis 200 Meter Tiefe im Norden abfinkt.

Durch die mächtige veffnung zwischen Schottland und Norwegen bringt mit dem Golfstrom salzreiches atlantisches Wasser tropischen Ur­sprungs in breitem Strom in die Nordsee ein, fließt nahe der engli|d)en Küste nach Süden, um sich dann, durch Sanalmaffer verstärkt, längs der holländischen und deutschen Küste ostwärts und schließlich nach Norden zu wenden wo ein Teil in das Skagerrak eintritt, wahrend der Rest längs der norwegischen Küste zum Nordmeer zurückflutet. Diese atlan- tische Strömung verleiht der Nordsee ihren hohen Salzgehalt von 34 bis 35 Gramm im Liter. Im Gebiet der Deutschen Bucht wird allerdings das reine Nordseewasser durch die Süßwassermengen von Ems, Weser und Elbe etwas verdünnt, und der Salzgehalt betragt an den deutschen Nordseebädern nur 30 bis 33 Gramm im Liter.

Aus seinem langen Wege von Schottland bis zur Deutschen Bucht erfährt das in die Nordsee eindringende kühle atlantische Wasser im Sommer eine beträchtliche Erwärmung, so daß hier 18 Grad und mehr erreicht werden und die deutschen Nordseebäder in dieser Hinsicht beionvers begünstigt erscheinen. Starker Seegang und die durch Ebbe und Flut ye « vorgerufenen kräftigen Strömungen mischen das Wasser der südlichen Nordsee derart, daß von der Oberfläche bis zum Boden in der Reget gleicher Salzgehalt und gleiche Temperatur herrschen. Diesem Umstano

berechtigunq dadurch ausgedrückt, daß etwas übertrieben Großes oder Unmögliches geleistet werden soll. So erwähnt Jakob Grimm in seinen Rechtsaltertümern eine Buße von hundert schwarzen Schwanen und hundert weißen Raben. DasUnmögliche" soll sogar bisweilen geleistet worden sein. So berichtete eine Chronik, daß der Graf von Tecklenburg, als er 1370 von den Osnabrückern gefangen genommen wurde, von ihnen zu einem Lösegeld verurteilt wurde, das in einem gestrichenen Scheffel Welinghöfer, einer münfterifchen Silbermünze, aus breimanns hohen Rasenstücken ohne Dornen und aus drei blauen Windhunden bestand. Das Lösegeld soll nun wirklich nach acht Jahren bezahlt worden [ein, indem die Münzen aus nah und fern gesammelt, die Rosenstocke in Glasröhren aufgezogen, und die Windhunde in der Art gezüchtet wurden, daß man ein blaugefärbtes Paar in ein blaues Zimmer einsperrte und nur mit blauen Speisen fütterte!

Gewisse Vergehen wurden mit dem Fluch der Lächerlichkeit preis« gegeben, so, wenn ein Ehemann von (einer Frau geschlagen wurde. Die böse Sieben mußte bann rücklings auf einem Esel, den -schwänz in der Hand, durch den ganzen Ort reiten, wahrend der Pantoffelheld das Grautier führte. (Eine noch merkwürdige Bestimmung verlangt, daß der von der Frau geprügelte Mann das Haus verläßt, eine Leiter ansetzt, ein Loch in das Dach macht und das Haus zupfählt. Dann soll er ein Pfand im Wert eines Goldstückes mitnehmen und dieses mit zwei Rach- baren als Buße vertrinken, aber es muß so gleichmäßig getrunken wer« den daß beim Einschenken aus der Kanne unter dem zum Messen an­gebrachten Ringe soviel Raum übrig bleibt, als eine mit aufgerichteten Ohren kriechende Laus braucht.) Sehr reich war das altdeutsche Recht überhaupt an k o m i s ch e n S t r a f e n. So muhte der überführte Hunde­dieb entweder den Hund vor versammeltem Bolke küssen oder fünf Schilling zahlen. Ein Krieger, der sich betrank, wurde so bestraft, daß er nichts als Wasser trinken durfte, bis er sein Unrecht eingesehen hatte. Man liebte es, die Strafen an dem Glied zu vollziehen, mit dem die Tat begangen war. Der unrechtmäßige Lauscher sollte mit den Ohren ans Fensterbrett genagelt werden, der Läger beim gerichtlichen Widerruf der Schmähungen sich selbst aufs Maul schlagen usw. Ein lächerlicher Schimpf lag in den Strafen wie dem Hundetragen, dem Schnellen und Wippen, wobei der Missetäter in einen Korb gesetzt wurde, der über einer Pfütze schwebte; der Korb wurde dann in die Pfütze hinabgelassen und wieder heraufgezogen. Ein besonders anmutiges Kapitel des altdeutschen Rechtshumors beschäftigt sich mit der Geselligkeit. Bei den Zu­sammenkünften und Festen wurden gewisse Bestimmungen festgesetzt über Gröhe und Menge der zu liefernden Gegenstände, über Art und Zu­bereitung der Gerichte, Farbe der Geräte usw. Da heiht es z. B. auch, daß der, der sich übergibt oder die Treppe hinunterfällt, alles bezahlen muh, oder es soll den Schöffen solange eingeschenkt werden, bis sie eine Taube von einer Krähe auf dem Dach nicht mehr unterscheiden können. Aus diesen lustigen Rechtsbräuchen tritt uns em buntes und heiteres Bild mittelalterlichen Lebens entgegen.

Oie deutschen Meere.

Nordsee und Ostsee ein geographischer vergleich.

Von Dr. Erwin Kossinna.

Hand hat.

Komisch wirken auch häufig die Scheinrechte, die in scherzhafter Aus­schmückung etwas gewähren, was so gut wie nichts ist. Das Nutzungs­recht am Holz wurde sehr streng innegehalten. Daher wird dem, der durch einen Wald reitet, zwar erlaubt, sich ein Reis abzubrechen, um dem Pferd die Mücken fernzuhalten, aber bevor er den Wald verläßt, muß er den Zweig wegwersen. Dem Herzog von Lüneburg wird gestattet, wenn er durch den geschütztenTruwald" reitet, sich einen Kranz zu winden, als Sinnbild seiner Würde,aber wenn seine fürstliche Gnaden aus der an- deren Seite wieder aus dem Walde kommt, soll er den Kran^ in den Wald werfen, und dem Wald danken". Am häufigsten besteht das Schein­recht in einer Scheinbuhe, die eigentlich rechtlosen Leuten zugebilligt wird. Die Spielleute und Fahrenden haben für den Fall ihrer Verletzung nurauf den Schatten eines Mannes" als Buhe Anspruch, Diebe und Räuber aufzwei Besen und eine Schere", d. h. nur auf die Werkzeuge, mit denen sonst die verdienten Strafenzu Haut und Haar" wirklich voll­zogen wurden. Eine Scheinersüllung wird bei der Auslieferung von Verbrechern bisweilen zugeftanden, wenn man die Uebergabe an den Richter umgehen will. Man soll bann nach einem bayerischen Weistum den llebeltäter mit einem Strohband an eine Türsäule binden, worauf er sich natürlich losreißen kann, oder man soll den Diebgebunden in ein lediges Schiff setzen, und ihn ohne alle Ruder drinnen lassen, darf also eine Art Gottesgericht mit ihm vornehmen. Vielfach wird dieje Schein-