Ausgabe 
13.11.1933
 
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Deutsche Bauern-Schicksale.

Vo« der germanische« Siedlung zum neue« freie« Bauernstand.

Von Dr. Wilhelm Gemperle.

Blicken wir aus die Entwicklung des nationalen Geschehens seit Beginn dieses Jahres zurück, so sehen wir ein allmähliges Hervor­treten der Landwirtschaft und des Bauernstandes aus dem Hinter­grund, in dem beide lange Jahre ihr Dasein gefristet haben, in der sozialen Geltung empfindlich geschwächt und immer von den Wehen unserer kapitalistischen Wirtschaft bedroht. Die Wandlung, die in der kurzen Reihe von Monaten vor sich gegangen ist, hat sachlich in dem großen Gesetzgebungswerk besonders vom 13., 15. und 29. September ihren Ausdruck gefunden und mit dem macht­vollen Erntedankfest, das zu einer Vertrauens- und Hilfekund­gebung des deutschen Volkes für seinen Bauernstand geworden ist, feierliche Bestätigung erfahren. Damit wird ein schicksalsvolles und unruhiges Stück deutscher Bauerngeschichte abgeschlossen. Der Neubeginn und Wiederaufbau gewährt Ausblick in eine schönere Zukunft, in der der deutsche Bauer wieder seiner eigentlichen Be­stimmung, die Kraftquellen des deutschen Volkes zu speisen und rein zu halten, froh werden kann. Mit dem Aufbau des Reichs­nährstandes, der Abhüngung der Landwirtschaft vom allgemeinen freien Markt durch die Maßnahmen zur Markt- und Preisrege­lung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, mit der landwirtschaft­lichen Schuldenregelung und mit dem Reichs-Erbhofgesetz hat die Regierung an alte Ueberlieferungen des deutschen Bauerntums angeknttpft, die durch den Hochkapitalismus und durch die liberale Wirtschaftsepoche unterbrochen worden war.

Die alten Germanen hatten von jeher eine tiefe religiös be­gründete Beziehung zum Boden, von dem sie dankbar Nahrung, Wohnung und Kleidung empfingen. Das Gefühl der Verbunden­heit mit der Scholle ist mit dem Zurückweichen gemeinwirtschaft­licher Formen, die sich noch lange in der gemeinsamen Nutzung an Weibe, Wald und Wasser erhalten haben, und mit der Ausbreitung von Einzelbesitz und Sondernutzung, also mit der stärkeren Be­tonung des Privateigentums, nur noch kräftiger geworden. Auch die unter dem Feudalismus allmählich sich herausbildende und durch das ganze Mittelalter sich fortsetzende Aufspaltung in Adlige und Unfreie, die neue Herrschafts- und Dienstverhältnisse be­gründete, hat dieses enge Verhältnis zur heimischen Erde solange nicht zerstören können, als der Herr nicht nur die Spanndienste und Abgaben seiner Hörigen annahm, sondern zugleich auch für ihren Schutz sorgte. Solange hielt auch die gütige Mutter Erde beide, Herrn und Knecht, in der Gemeinschaft der Verpflichtung gegenüber der Scholle umfangen und ließ daneben einen Stand freier Klein- und Mittelbauern, der sich in Friesland und Dith­marschen bis auf unsere Tage gehalten hat, stolz und fruchtbar gedeihen. Erst die Ausbreitung der Geldwirtschaft und das Vor­dringen des dem Deutschen wesensfremden römischen Rechts haben den Anstoß zur Auflösung jahrbundertealter Bindungen zwischen Mensch und Scholle und zur Erschütterung des Bauernstandes ge­geben. Die nüchterne, gleichmachende Tendenz des Römischen Rechts, die den Boden wie eine Ware behandelte und dem freien Verkehr überantwortete, führte zu Verschuldung und schließlich in vielen Fällen zum erfolglosen Existenzkampf des freien Bauern. Die freie Teilbarkeit, die Pfändbarkeit von Hof und Boden, die dem Bauernstand auf den ersten Blick große Vorteile, Beweglich­keit und Selbständigkeit zu gewähren schienen, brachten ihn in Ab­hängigkeit mächtiger Gutsbesitzer, von geistlichen und weltlichen Herren, die, nachdem alle gesetzlichen Schranken gefallen waren, ihren Besitzstand auf Kosten der Bauernhufcn zu erweitern trach­teten. Die Epoche desBauernlegens" setzte ein.

Hier ist der Beginn der Entwicklung, die dann später im neun­zehnten Jahrhundert mit ganz anderen weltanschaulichen Vor­zeichen unter der Herrschaft des Wirtschaftsliberalismus fortgesetzt wurde. Wollte man die Eigentumsverhältnisse in der Landwirt­schaft in den vergangenen Jahrhunderten auf einer farbigen Land­karte darstellen, so ergäbe das ein weitaus buntscheckigeres Ge­bilde, als die schon so mannigfaltige politische Gliederung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Am weitesten ging die Zersplitterung von Grund und Boden im Siidwesten Deutsch­lands, wo häufig mit jeder Erbfolge eine Neuaufteilung der land­wirtschaftlichen Nutzfläche vorgenommen wurde, bis das einzelne Anwesen kaum noch den notdürftigen Lebensunterhalt einer kleinen Familie deckte. Große Ströme wertvollsten Bauernnachmuchses flössen aus der Heimat in fremde Länder. Die Nachkommen schwä­bischer Bauerngeschlechter finden wir noch heute in aller Welt. Ihn große Teile des westlichen Deutschlands stand es ähnlich. Die iveiten Gebiete östlich der Elbe bewahrten sich auch in der Besied- lunqsweise bas koloniale Gepräge, sie wurden der Sitz der großen fsintsherrfchasten, hatten aber Mangel an bodenständiger Bauern- 'chaft, die das Reich später so dringend als Wall gegen die Aus- 'tebnungsgelüste der Polen brauchte. Im nordwestlichen Deutsch­land hingegen blieb bis heute der selbständige Bauernhof als Träger selbstbewußter Geschlechter, die sich durch ihr Erbrecht gegen Auflösung und Zersplitterung zu schützen wußten, die Regel. Die Adligen und Eigentümer der großen Güter belaßen in der Ein­richtung des Majorats, das die ungeteilte Erbfolge des Bodens scherte, einen wirkungsvollen Damm gegen den Ansturm der 'tcitPit Geldmächte. _ _ ,.

Der Staat hat dieses Recht bis in das 29. Jahrhundert hinein immer wieder bestätigt, um die Kraftquelle seines Offiziers- und Jeamtennachwuchses nicht versiegen zu lassen. Aber auch gegen das Janernlegen wendeten sich im 18. Jghrbundert bereits ecnnchtige , Herrscher in erster Linie aus Gründen der Volksgesundheit und ies militärischen Nachwuchses, der doch hauptsächlich aus den Krei­

sen der Bauernschaft stammte. Friedrich Wilhelm I. und Friedrltz «er Große waren die ersten preußischen Monarchen, die Verbote gegen das Bauernlegen erließen, damit den Einziehungsgelüsten geldbedürftiger Adliger einen Riegel vorschoben und die bevölke­rungspolitischen und wehrpolitischen Grundsätze verwirklichten, die jetzt wieder zu Ehren kommen.

. Die Stein-Hardenbergschen Reformen zu Anfang des 19. Jahrhunderts, besonders das Oktobcredikt von 1807 und ^?L^?guiikrungsedikt von 1811 sollten ganz im Sinne dieser preu­ßischen Ucberliefcrung nicht nur die Aufsaugung eines freien Bauernstandes verhindern; sie wollten darüber hinaus sogar die «der kurzem in Hörigkeit geratenen Bauern durch ein Ablosungssystem von den auf ihnen lastenden Fronden und Ab­gaben befreien, um in Zeiten der tiefsten nationalen Erniedrigung ein für den preußischen Staat begeisterungsfähiges Volk gleich­berechtigter Staatsbürger zu schaffen, die Kampftruppe der Be- frciungskriege. Es war die Tragik dieses mit so viel vaterländi­schem Schwung in Angriff genommenen Werkes, daß es in halben Maßnahmen stecken blieb, daß nur die eine Seite der Agrarfrage gelöst wurde, die Befreiung der Bauern aus den sie umgebenden gutsherrschaftlichen Klammern, daß ihnen aber nicht der Platz im Rahmen eines gesicherten Bauernstandes angewiesen wurde. So wurde ihnen zwar die juristische Freiheit geschenkt, zugleich aber wurden sie, überbürdet mit den Lasten der Ablösungsschulden, den Schwankungen und Erschütterungen des freien Marktes ausgesetzt, so daß sie letzten Endes eine neue, den Bauernstand demorali­sierende Abhängigkeit etngetanscht hatten, die ein bäuerliches Pro­letariat entstehen ließ und wertvolle Kräfte an die rasch anwach­senden Industriestädte auslieferte.

Wenn man den unsanft aus seinen Freiheitsträumen erwach­ten Bauern seinem Schicksal überließ, so entsprach das durchaus dem Fortschrittsglauben des Wirtschaftsliberalismus und seinem Vertrauen in den harmonischen Zusammenhang der Einzelinter- eßen. Die Wirklichkeit aber sah anders aus. Die Landwirtschaft wurde nach den Perioden der Blüte in die Wirtschaftskrisen hin- eingeriffen, von Spekulationen und Konjunkturschwankungen hin- und hergeworfen, mit denen sich der Bauer wie jeder andere Produzent abfinden mußte. Der Bauernschutz verkümmerte. Erst Bismarck hat im Jahre 1879 mit seiner Vündniskündignng an die Nationalliberalen und mit seiner Begründung der Zoll­politik zum Schutze der nationalen Arbeit, die der Landwirtschaft Agrarzölle brachte, auf die Lebenswichtigkeit des Bauernstandes hingewiesen und auch immer wieder betont, daß der Bauer eine besondere Stellung im Volksganzen einnimmt, die über seine wirtschaftliche Aufgabe weit hinausgeht. Die Erkenntnis, daß die Landwirtschaft mit den Maßstäben der Rentabilität allein nicht gemessen werden dürfe, begann sich wieder Bahn zu brechen. Der Kampf gegen die Polonisierung des deutschen Ostens, die drohende Gefahr der Entvölkerung der Grenzmarken beleuchtete grell die Notwendigkeit eines kräftigen Bauernschutzes.

Der Bauer ist kein Unternehmer im landläufigen Sinne." Dieser Ausspruch des Reichsernährungsministers Darre und die Worte des Reichskanzlers bei der Aussprache über das Reichserb­hofgesetz, daßeine große Anzahl lebensfähiger kleiner und mitt­lerer Bauern möglichst gleichmäßig über das ganze Land verteilt, die beste Gewähr für die Gesunderhaltung von Volk und Staat bietet", zeigen den Weg, den die nationale Revolution dem deut­schen Bauern eröffnet hat, und verkünden die Hoffnungen, die das deutsche Volk auf seinen Bauernstand setzt.

wiesele.

Die Geschichte eines kleine« Pferdes.

Von Nikolaus Schwarzkopf.

(Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.)

Es gibt außer körperlicher Arbeit und außer der hohen Wissenschaft noch andere Dinge in der Welt, mit denen man die Menschen beglücken, mit denen man schließlich auch sein Brot verdienen kann."

Soll er etwa das lebendige Spielzeug werden verwöhnter Kinder? Soll er Schlachten schlagen helfen auf den umhegten Spielplätzen? Soll er den Kopf senken vor den Herrschaften dieser Erde, wie wenn er ein Sklave wäre gleich den meisten unserer Mitmenschen?"

Die Freiheit, Herr, steckt ihm zu sehr im Blut, als daß er sich hierzu eigne! Er soll, in Freiheit dressiert, ein großer Künst­ler werden."

Ich seh' mein Gäulchen, meiner Treu, schon auf dem Hochseil tanzen! Nein, wollten Sie gar einen Künstler aus ihm machen, gäb ich Riesele erst recht nicht her. Auch in meinem Haus wird mehr gelacht als geweint."

Riesele schritt indes züchtig einher, da die Schmicke der Peitsche über seinen Ohren drohte und nicht verschwinden wollte!

Am Bahnhof stieg der Fremde aus, nahm Nieseles Köpfchen zwischen die Hände und sagte zu ihm:

Wir sehen uns wieder" und zum Bauern sagte er:

Ich komme nach drei Wochen wieder und werde dann das Riesele abholen! Und wie gesagt: Sie sollen keinen Schaden haben bei der Sache!"

Als der Vater zu Hause erzählte, was ihm begegnet war, öffneten sich die drei kleinen Mäulchen und schlossen sich schier nicht mehr an diesem Abend. Der Vater hatte beim Militär aller­hand Stückchen gesehen: der Rittmeister war ein Pferdenarr ge­wesen der neunzehn Reitpferde besaß und sie dressieren konnte.