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tischen Begeisterung für deritfches Volkstum und für Die Herr­lichkeit deutschen Kaisertums hatte er abgesagt und sich mehr und mehr dem Banne der Gedanken der französischen Revolution gesangengegeben, die ja gerade am Mittelrhein seit langem einen besonders empfänglicher Nährboden gefunden hatten. Gin Zeug­nis für diese scharfe Wendung zum Radikalismus besitzen wir in denGrundzügen für eine künftige Reichsverfassung", in denen die Gießener Schwarzen die Ergebnisse ihrer seit dcnr Winter 1817/18 geführten politischen Unterhaltungen zusammengesaht hatten: Ein deutscher Einheitsstaat, auf die Schweiz, Elsaß und die Niederlande ausgedehnt, in Reichslande und Gaue geteilt; in den Landtagen und Reichstagen &e8 Volkesrechtliche All­macht und Alleinmacht" dargestellt. Die Fürsten der Reichs­lande und der König, die aus der Wahl der Volksvertreter hervor- gehen, unterstehen strenger Aufsicht. Auch die an die Stelle der stehenden Heere treten be Miliz wählt ihren Kriegsrat und Feld­herrn. Äiündliche und öffentliche Rechtsprechung nach einem ein­heitlichen deutschen Recht. Einführung einer Einheitsschule, die die sozialen Schranken niederlegt. Bereinigung aller Konfessionen zu einer die Sittenzucht streng überwachenden christlich-teutschen Kirche.

Fvllens Feuergeist hat freilich auch das demokratische Staats- gehilde dec GießenerGrundzüge" noch nicht befriedigt. Im Sommer 1818 setzte er bei ihrer nochmaligen Beratung die Be­seitigung der Einzelstaaten, die Gliederung des Reiches in Gaue mit "gleicher Seelenzahl (offenbar nach französischem Muster) und die Streichung des Königstitels des Reichsoberhauptes durch. Bedeutsamer noch als diese Abwendung von der monarchistischen Staatsform war es, daß Fvllen, zu dem seine Freunde wie zu einem unfehlbaren Propheten aufsahen, in diesem Kreise. gleich­zeitig durch die Aufstellung der Lehre von der unbedingten Geltung der persönlichen sittlichen Äeberzeugung einem schranken­losen Individualismus Eingang verschafft hat. Ein Stammbuch­blatt Fallens aus seiner Jenaischen Zeit, ein Zeugnis des tief­gehenden Einflusses von Fichtes Subjektivismus, nennt den feige, der,toenn er sieht, daß das Leben, wie es ist, das älrbild seines Strebens in seiner ganzen Wahrhaftigkeit nicht aufnehmen will, von seinem Urbilde etwas abbrechen zu müssen glaubt, damit er es dem Leben anpaßt, statt daß er seine Denk- und Tatkraft nur noch mehr angespornt fühlen sollte, um fein Stre­ben noch höher zu spannen und noch schärfer durchzuführen: des festen Glaubens, daß das Einfachste, das 'Wahre, dennoch endlich herrschend in das Leben eintreten müsse." Aber auch für die Wahl der Mittel zur Verwirklichung des sittlichen Ideals ist die freie .Ueberzeugung nach Folien allein entscheidend: wenn ein guter Christ etwas aus voller üleberzeugnng zu höheren Zwecken und zu des Vaterlandes Bestem tut, so hat er stets recht, auch gegenüber dem gewöhnlichen Sittengesetz. Die furcht­baren Gewissenskonflikte, in die Fallens Freunde durch diesen seinenGrundsatz" gebracht wurden, kennzeichnet am besten die Aeußerung eines derAnbedingten":Gr ziehe es vor, wegen einer gegen Gottes Gebot verstoßenen Tat, die sein Volk errette, in die ewige Verdammnis zu gehen, als alle seine Volksgenossen dauernder Knechtschaft zu überlassen." Für Zöllen freilich, dessen Phantasie von den Dlutgerichten der alttestamentlichen Propheten über die Daalsdiener erfüllt war, gab es solche Gewissensnöte nicht: in dein heiligen Kriege des um seine ewigen Rechte ge­brachten Volkes gegen die gottlosen Zwingherren und Molochs­priester war für ihn jede Freiheitstat, zumal wenn der Einzelne gleich Jesus sich selbst zum Opfer brachte, durch die Glorie reli­giösen Martyriums verklärt. In einer Reihe von revolutionären Dithyramben aus den Jahren 18161818, die später in den Rah­men be8Großen Liedes" zusammengefaßt wurden, hat Karl Folien das blutige Gericht, das die Märtyrer des Freiheits- gedankens in Gottes Auftrag vollziehen, um alsdann freudig das eigene Haupt unter das Richtbeil zu legen, in Bildern von zügel­loser Wildheit, zum Teil allerdings auch von packender Wucht und schauerlicher Schönheit geschildert.

Während so Karl Follens dämonische Leidenschaft seine Vertrauten an dem schwindelnden Rande moralischer Abgründe hinsührte, ist die Saat der von den Gießener Schwarzen aus­gestreuten studentischen Reformgedanken allenthalben im burschen- schaftlichen Kreise verheißungsvoll aufgegangen. Zielbewuht hatten Folien und die Seinen an einer Reihe von Universitäten enggeschlossene Zirkel von Gesinnungsgenossen innerhalb der Burschenschaft gegründet. Von jenen Mittelpunkten aus wurde dann auf den im Jahre 1818 begründeten großen deutschen burschenschaftkichen Bund eingewirkt. So konnte, es geschehen, daß die im Gießener Ehrenspiegel geforderte Reform des Duell- Wesens durch Einsetzung von Ehrengerichten, die Beseitigung der mit der pennalistischen Altersrangordnung verbundenen Miß­bräuche, die Ausprägung des christlich-germanischen Charakters der Burschenschaft durch Ausschluß aller Nichtdeutschen und Nichtchristen und durch das Gebot streng sittlicher Lebensführung, daß alle diese Forderungen in überraschend kurzer Zeit in die Gesetzgebung der allgemeinen deutschen Burschenschast über­gegangen sind.

Durch Kotzebues Ermordung wurde dieser vielversprechenden Blüte burschenschaftlichen Lebens ein jähes Ende bereitet. Karl Sand, der Folien schwärnterisch verehrte und auch dessen Zu- neiaung in hobem Grade besaß, hatte "zweifellos von Foilens

Kerntruppe für die Revolutionierung der öffentlichen Meinung sollte aber- nach Follens Auffassung die akademische Jugend werden: von den Universitäten sollte eine vollständige Umbildung des geistigen, sittlichen und politischen Lebens des deutschen Volkes ins Werk gesetzt werden.

Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, erhält der Gie - heue r Ehrenspiegel eine über die studentische Verbin- dungsqeschichte weit hinausgehende politische Bedeutung. -Hut seiner' Abfassung erstrebten Karl Folien und seine Freunde die Begründung eines akademischen Idealstaates, dessen Grund­sätze aus allen deutschen Hochschulen zur Geltung kommen und derRegeneration" Gesamtdeutschlands den Weg bereiten sollten. Rur Deutsche und Christen sollten diesem Burschenstaate ange­hören dürfen. Mit dem Hinweis auf die strenge Tugend des alt» germanischen Geschlechtes, das aus seiner Reinheit seine Welt- bezwingende Kraft schöpfte, aber auch auf des Heilands Vor­bild wurde von dem jungen Burschenschafter nicht nur Keusch­heit' sondern geradezu der Verzicht auf Frauenliebe gefordert, um sich ungeteilt dem Dienste des Vaterlandes hinzugeben. Auch der studentische Ehrbegriff wird von Fvllen in engste Ver­bindung mit der ethischen und vaterländischen Gesinnung ge­bracht. ' Zum erstenmal begegnet im Shrenspiegel die scharfe Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Ehre. Der Wider­streit zwischen beiden Begriffen wird durch, eine Regelung der studentischen Beziehungen nach sittlichen Grundsätzen unter Be­seitigung' der Minderrechte der jüngeren Semester und durch Errichtung eines Ehrengerichtes zu lösen gesucht, das Leig- heit sowohl tote Verstöße gegen Sitte und Tugend, aber auch böswilliae Beleidigung unter Strafe stellt. Rur als letztes Mittel zur Giitscheidung über Recht und Pinrecht wird der Zweikampf zugelassen. Indem so die Schwarzen die studen­tische Mensur zu einem förmlichen Gottesgericht gestalteten, haben sie die ihnen eigene Willenskraft auch, im Gebrauche des Schlägers betätigt und sich damit, allen voran Karl Fallen, ihren Gegnern als Meister in der Führung der Klinge furchtbar gemacht. Der Ausbildiing der körperlichen Kräfte im Dienste des Vaterlandes sollte vor allem die Turnkunst dienen, die von den Schvarzen als begeisterten Verehrern Jahns weithin in Hessm, auch, in den nichtstudentischen Kreisen eingebürgert wurde. Von Arndts teutschen Gesellschaften" batten chie Schwarzen ferner die Ver­anstaltung von Vorträgen über wissenschaftliche, religiöse und politische Fragen übernommen die erste Form der für die spätere Entwicklung so bedeutungsvoll getoorbenen burschenschast- lichen Kränzchen. Untrennbar von ihrem vaterländischen Emp­finden war endlich die herbe Frömmigkeit der Schwarzen, deren Wurzeln in-dem erschütternden Ernste der Freiheitskriege und in den starken Einwirkungen Arndts und Schleiermachers zu suchen sind, und die aus den Lichern Karl Follens und seiner Freunde widerhallt. Es toar der ihnen im Flammenglanze des Sieges über die Welschen aufgegangene deutsche Gott, an den sich die feurige Andacht der Schwarzen richtete. Für ihre reli- giöfen Anschauungen gab es keine trennenden konfessionellen Schranken. Durch die Schaffung einer deutschen Reichskirche sollte das deutsche Giniguiigswerk seine Krönung erhalten.

So weit auch solche Phantasien die Schranken aller gegebenen Verhältnisse überflogen, so waren doch die Schwarzen keineswegs gewillt über ihrem himmelstürnreiiden Deutvnismus dem tätigen Eingreifen in die damals im deutschen Süden entbrannten Poli­tischen Kämpfe zu entsagen. So sehen wir Karl Fvllen im Sommer 1817 bei der Abfassung der an den Bundestag gerich­teten Petition um die allgemeine Einführung landständischer Verfassungen Mitwirken, während feine Gießener Freunde eben­sowohl an der Verbreitung jener Massenbittschrift wie an den lebhaften Agitationen sich beteiligen, die sich auf die Durch­setzung einer Volksvertretung im Großherzogtum Hessen rich­teten. Als schon weithin bekam'.ter Dolkstribun errang im Herbste 1818 Karl Zollen der hessischen Regierung gegenüber einen außerordentlichen Erfolg. Im Auftrage von mehreren Hun­derten oberhessischer Gemeinden, die bisher vergeblich gegen die von der Regierung in Aussicht genommene Regelung der drücken­den Gemeindeschulden durch eine staatliche Dchuldenlilgungsanflalt Verwahrung eingelegt und sich eigenmächtig zu einer Art von Provinzialparlament zusanunengeschlosserr hatten, arbeitete der kaum Zweiundzwanzigjährige eine Beschwerdeschrift aus, die den Plan der Regierung mit einem Schlage zu Fall brachte. Die Vergeltung dafür blieb freilich nicht aus. Fvllen hatte sich im Sommer 1818 als juristischer Privatdozent in Gießen habilitiert, sah sich aber alsbald mit einer .Untersuchung wegen seiner Tätig­keit in der hessischen Verfassungsfrage und. mit der Entziehung der Venia legendi bedroht. Es war eine Art von Flucht, als er im Oktober 1818 an die Universität Jena, damals dem einzigen Hort der akademischen Freiheit in deutschen Landen, übersiedelte.

Diese neuen Kämpfe und Enttäuschungen und der seit dem Wartburgfeste immer unverhohlener sich kundgebende Wille der Reaktion, denentarteten Zeitgeist" niederzuringen, hatten Zöllen inzwischen auf der Bahn zum Radikalismus ungemein rasch weiter geführt. Seinen Zukunftsstaat auf der durch die Dundes- akte geschaffenen dynastisch-territorialen Grundlage aufzubauen, lehnte Fallen nun mit aller Bestimmtheit ab. Ader auch her einst ihft grimmem Hasse gegen -st» Wrlschm verbundenen roman­