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Ein hüttenbergisches Dorf im Jahre M3.
Kon Fritz Sauer.
Vor mir liegt ein dünnes Quartheftchen aus dem leider Nur sehr mangelhaft erhaltenen Archiv der Gemeinde Allendors an der Lahn aus dem' Jahre 1703. Es trägt den Titel: > Bürgermeister Rechnung,
So Johann Adam Volck und Johann Peter Beppler zu Allendorff da Anno 1703. abzulegen gehabt.
Diese Bürgermeisterrechnung ist besonders interessant deshalb, Weil in diesem Jahre 1703 das bisher _ zwischen Hessen und Rassau gemeinsame Amt Hüttenberg zwischen beiden Staaten geteilt wurde, wobei Allendorf mit noch sechs Dörfern (Annerod, Hausen, Langgöns, Kirchgöns, Pohlgons. und Leihgestern) an Kessen kam, während Nassau die übrigen sieben sowie das bisher auch gemeinschaftliche Vollnkirchen und das bisher hessische Klern- rechtenbach erhielt. ZuM Zweck der Teilung wurde nach langen Streitigkeiten eine besondere Kommission eingesetzt, deren Kosten auf die einzelnen Orte des Hüttenberges verteilt wurden. So erscheint in der Rechnung als Kosten der Tilgungskommission der Betrag von 76 Gulden 5 Albus 3 Heller?) Dazu kamen noch 1 Gulden 6 Albus 4 Heller Erheberkosten. Außerdem wird der Verbrauch der Landscheidc«, mit 6 Gulden ■ 27 Albus angeführt — ob für Speise oder Trank wird nicht besonders angegeben, nur liefert der Wirt Johannes Volck den Landscheidern 7 Maß Bier, tiie 7 Albus kosten. So kam also die Teilung der kleinen Gemeinde (sie hatte nach den Teilüngsakten im Staatsarchiv 32 Häuser) auf 84 Gulden 8 Albus 7 Heller zu stehen. Aber die Teilung war nicht ohne Streitigkeiten erreicht worden. Es hatte kne- gevische Verwicklungen gegeben, zu deren Lösung Brandenburger und Pfälzer Truppen herangezogen worden waren. Das bezeugt eine Notiz: „Den Bernbeckischen Kindern für Hafer für die Brandenburgische Völker. . 2 Gulden 5 Albus. Die Gesamtkosten der Einquartierung, deren letzte Rate im November 1703 bezahlt wurde, belaufen sich auf 31 Gulden 11 Albus nusd 4 Heller.
Die Streitigkeiten, die zur Teilung des Hüttenberges führten, hätten ihren Grund in den drückenden Abgabenverhältnissen im Hüttenberg: Es waren Abgaben zu zahlen an die Verwaltung des Amtes Hüttenberg; von allen übrigen Gefällen erhielten Hessen und Nassau je Y8, Kleeberg % *) Wenigstens war das von Anfang an so gewesen, aber im Laufe der Zett hatte sich das Verhältnis durch Wlösung usw. etwas verschoben. Trotzdem war die Abgabenlast sehr groß, hatte dock) Allendorf im Jahre 1703 allein an ganz regelmäßigen Abgaben 900 Gulden 22 Mbus 4 Heller zu zahlen! Die Hüttenberger hatten sich über die Hohe der Leistungen beschwert und waren um Erleichterung eingekomMen. Daraufhin hatte ihnen der Landgraf Ernst Ludwig von Hessen seinen Anteil an gewissen Abgaben erlassen, die aber Kassau, weil diese Erleichterung ohne seine Zustimmung geschehen war, auch weiterhineinziehen ließ. Es entspann sich em Street um die Frage, ob 'einer der Mitbesitzer ohne Mitwissen des andern an den Verhältnissen im Gemeinschaftslande etwas ändern dürfe, in dessen Verlauf die fremden Truppen herangezogen wurden und der — wie schon erwähnt — zur Teilung führte.
Trotz der von Landgraf Ernst Ludwig zugebilligten .Erleichterung blieb die Abgabenlast noch drückend genug, umsomehr, da die Gemeinde den Erhebern und Exekutoren eine gewisse Summe bei jeder Erhebung zahlen mußten und außerdem noch für dre Zehrung dieser Leute aufzukommen hatte. So betrug das Hebegeld für die Monats- und Römergelder 12 Gulden; außerdem erhielt der Gemeinderechner dafür kroch 4 Gulden 3 Albus 4 Heller. M wird auch stets ganz sachlich angegeben: so und so viel hat der Betrcsfendc damals verzehrt, nur einmal schlagt dre Rechnung einen anderen Ton an: Als der Langßdorff das Teilungsgeld ein- zog, erhielt er für seine Mühe 6 Albus. Außerdem verzeichnet aber die Rechnung sehr entrüsteten Tones:
„10 Albus derselbige daMahlß verthan"
Ter Vertrag über die Teilung des Hüttenberges kam am 16. Juni 1703 zustande. Die Abgaben für Juni wurden schon allein an Hessen gezahlt.
Die Zahlungerr an die Verwaltung des Hüttenberges wären auch noch nach der Teilung zu entrichten — wenigstens m den hessisch gewordenen Dörfern. Denn diese Orte gehörten nach wie vor zum Amt Hüttenberg mit dem Vorort Langgöns, das jetzt ein rein hessischer Gebietsteil war, während der nassauische Anteil zum Amt Atzbach geschlagen worden war. Unter den nach Langgöns geleisteten Zahlungen findet sich: „2 fl — für dreh Karn voll Brennholtz zum Langgönßer Rahthaus . ,
Die Gemeinde Allendorf besaß damals noch keinen Wald, mußte also das nach Langgöns zu liefernde Brennholz erst selber kaufen. Das jetzt vorhandene Wäldchen war damals noch nicht angelegt, sondern an seiner Stelle befanden sich der Gemeinde gehörende Mecker, die im Jahre 1703 mit Hafer eingesäet wurden, tote folgende
u t) 1 Gulden (fl) = 30 alv; 1 alb = 8 Pfg. . „
2) Das KleiLerger Viertel erscheint schon 1129 Bet, der Stif- tung des Klosters Schiffenberg.
Notiz besagt: „2 fl. 15 alb. für zehen Mesten Säehafer auf den Hubenstein. Heinrich Bolcken, Johannes Volcken u. Peter Weigelu."
Leibeigen waren in Allendorf — nach einer Notiz der Teilungsakten im Staatsarchiv zu Darmstadt 12 Männer und 17 Weiber. An Wohnhäusern waren nach derselben Notiz 32 vorhanden, deren jedes 3 Rauchhühner zu entrichten hatte. Unverheiratet „einläufftig" waren 15 Leute, Witwen waren 3 int Dorfe.
Bis zum Jahre 1703 war Allendorf Filialdorf gewesen und zuletzt von dem Lützellinder Pfarrer versehen worden. Auch die Schulkinder waren nach Lützellinden zur Schule gegangen. Nun erhielt es seine eigene Pfarrei und damit auch seine eigene Schule. Die Besoldung des Pfarrers — der erste hieß Eckhard — 'Betrug 41/s Gulden jährlich. Int Jahre 1713 erhielt sowohl der Pfarrer Rampo von Lützellinden, der Allendorf bis zum Juni.versah, als auch der Pfarrer Eckhard je die Hälfte dieses Betrages. Für em Schulhäus müßte natürlich Sorge getragen werden. Es wurde eins gebaut, das bis vor einigen Jahren benutzt worden ist. Die Baukosten sind außer dem Verbrauch der Arbeiter an Branntwein usw. — mit 24 Gulden 10 Albus angegeben. Ueberhaupt scheint es, als ob 'die Leute, die mit 'der Gemeinde geschäftlich zu tun hatten, sich nichts hätten abgehen lassen. Denn der Verbrauch der einzelnen spielt eine große Rolle in der Rechnung. Wurde ein Bürgermeister und ein Vorsteher nach Langgöns Bernsen, so erscheinen sofort 3 MBüs in der Rechnung. Der Verbrauch der Landscheider, der Vorsteher und des Langgönser Amtsverwesers Eller Bei Gelegenheit der Teilung beläuft sich — wie erwähnt — auf ß Gulden 27 Albus. Die Arbeiter an dem! Neubau des Schulhänses verbrauchten nach und nach 1 Gulden 6 Albus. Der Uhrmacher von OBertteen. der die Kirchenubir reinigte und eine neue Unruhe einsetzte, verzehrt 2 Mbus und so geht es weiter. U. a. verbrauchten die Vorsteher, als sie das Geld zu Heuchelheim holten, 16 Albus.
Wirte waren schon 1703 genau so viele in Allendorf toie jetzt, nämlich vier. Die Bürgermeisterrechnung nennt: Johannes Böhmer, Johannes Volck, Heinrich Volck und Koch. Allerdings waren die Getränke damals auch billiger als heute. Män denke, die Maß Bier (4 Schoppen) kostete eine« Mbus = ungefähr 6 Pfennig!
In der Bürgermeisterrechnung spielt auch die öffentliche Wohltätigkeit eine Rolle. Den Armen wurden nach und nach 17 Albus 4 Heller gesteuert, ein verwundeter Darmstädtischer Soldat erhält 2 Albus, zwei „von den Türken gefangene" desgleichen, 2 Albus werden zwei Brandbeschädigten zu Wetzlar gegeben, die Brandbeschädigten zu Gambach erhalten einen Gulden, zu einer Kirche hei Alsfeld stiftet die Genteinde 2 Albus usw.
Die Beamten der Gemeinde versahen ihren Dienst nicht rein ehrenamtlich, sondern sie wurden dafür Bezahlt. Die Beiden Bürgermeister erhielten je 2y2 Gulden, der Gemeindeschreiber 2 Gulden, der PfenmgMeister (Rechner) erhielt seinen Lohn nach Maßgabe seiner Einnahmen. Nebenbei wurden besondere Arbeiten auch besonders bezahlt und außerdem' hätten diese Leute, wenn sie im Dienste der Gemeinde tätig waren, Anspruch auf freie Zehrung.
Das Jahr 1703 war für die Gemeiiide Ullendorf recht günstig. Sie konnte nicht nur Rückstände ans früheren Jahren begleichen und aufgenomMene Kapitalien zurückzahlen, sondern es blteb auch im Jahresabschluß ein Ueberschuß von — 13 Gulden 11 Albus und 3 Heller. Dieser günstige Abschluß ist hauptsächlich darauf zuruckzuführen, daß int Jähre 1703 ein Prozeß zu Allendorfs Gunsten entschieden wurde. Den sogenannten Schlaumschen Sand an der Lahn hatten die Heuchelheimer sich widerrechtlich angeeignet und 18 Jahre lang die Nutznießung davon gehabt. Mehrere Jahre schwebte der Prozeß. Endlich int Jahre 1703 wurde Heuchelheim zur Herausgabe und' zur Zahlung von 1000 Gulde« verurteilt. Aber das Geld war zunächst Ntcht zu erlangen. Mitte 1703 beschwerten sich die Mlendörfer in Darmstadt, daß Heuchelheim nicht zahle, und baten, man möge doch die Heuchelheimer zwingen, die durch das Urteil anerkannte Schuld zu zahlen. So zahlte denn Heuchelheint zunächst 600 Gulden — aber öAt nach vielen, sehr vielen Gängen von und nach Darmstadt, nach Verbrauch manches gestempelten Bogens, deren jeder getreund) mit einem Albus und 4 Hellern verzeichnet steht. Außerdem war die Oertlichkeit von dem Gießener Kammerrat in Augenschein genommen worden und mancher Gulden war für Gänge und Wegzehrung von Bürgermeistern und Boten, für Verehrungen und Zahlungen an Kanzleiräte und -Diener verbraucht worden, bis die Bürgermeister das Geld in Heuchelheim holen und damtt über die Lahn setzen konnten, wobei sie auch wieder 16 Mbus verbrauchten. 1
Die sonstigen Einnahmen der Gemeinde setzten sich zusammen aus: Monatsgelder Satzgeldern, Mai- und Herbstbrand, Pachtgeld der Gemeinde., r und' Ausbrand'. Das Ausorand war von denen zu zahlen, die in der Gemarkung liegende Guter hatten, aber in einem anderen Orte wohnten, also den sogenannte« Forensen Rheinhessens entsprachen. So bietet uns diese Burgermeisterrechnung ein im ganzen erfreuliches Bild von dem stillen Dörfchen int unteren KleeBachtal.


