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' Der erftel evangelische Prediger im Ebsdörf'er Grund wurde m Hachborn angestellt, wo seit Jahrhunderten ein Kloster bestand. Tie dortigen Augustiner-Mönche kleideten sich mit langem Weißen Rock und schwarzem Gürtel. Gegründet wurde das Kloster 1470 n. Ehr. von Hartrart III. von Merenberg, der in der Nähe von Weilburg a. d. L. reich begütert war. Im 14. Jahrhundert kam dm Herrschaft Merenberg .durch eine Merenbergische Erbtochter an Johann von Nassau-Saarbrücken. Tie Aufsicht über das Kloster Hachborn führte der Abt vom Kloster Arnstein, die Oberaufsicht der Erzbischof von Mainz. Landgraf Ludwig III. (4172—1190) stellte im Jahre 1186 die Stiftungsurkunde aus; 1189 kamen Stücke Waldes durch Schenkung hinzu. Das Mönchskloster wurde 1247 in ein Nonnenkloster verwandelt, eine der ersten Vorsteherinnen war Jutta. Um 1255 brannten die Kloster- gebäude ab.
Auf dem Reichstag zu Frankfurt a. M'. (1489)' machte der Landgraf Wilhelm III. den Legat des Papstes Jnnocenz VIII. tauf den lasterhaften Lebenswandel der Nonnen, auch in Hachborn, aufmerksam. , Mehrere Stifter unterschrieben 1515 ein Schrift- üuck liegen eines „Seelengerätes", das Anna von Mecklenburg, Philipps des Großmütigen Mutter, für sich gestiftet hatte. Dieses sogenannte ewige Gebet des Klosters Hachborn war in Hessen hoch- geschätzt, und viele kauften sich in dasselbe ein, um an ihrem Sterbetage in dasselbe eingeschlossen zu werden. — Mit etwa 50 anderen hessischen Klöstern wurde dasjenige zu Hachborn 1527 bon dem Landgrafen Philipp, der 1563 in Hachborn anwesend war, aufgehoben; die Gebäude erhielt die Familie von Scheuernschloß, und die Einkünfte wurden der neugegründeten Universität Marburg überwiesen. Von dem letzten Herrn von Scheuernschloß wurde das Klostergebäude verschönert. Als dann 1593 die Familie ausstarb, fiel es an den Landgrafen zurück, der das Haus Hachborn seinem Günstling Philipp Ludwig von Baumbach gab. Die fünf letzten Nonnen wurden mit Frucht Und Geld abgefunden und verließen noch 1527 das Kloster. Der Landgraf gab 1593 die Klostergüter an 24 Familien in Hachborn auf Erbleihe; 1850 gingen sie in deren freien Besitz über. Nur einige Reste des Kellers und der Umfassungsmauern zeugen von einstiger Herrl- lichkcit.
1540 wurde die Kapelle zu Mölln verkauft und 1583 der Pfarrsitz von Hachborn nach Ebsdorf verlegt. Der Pfarrer Johannes Werner widersetzte sich der Einführung des reformierten Bekenntnisses und wurde entlassen. Bis ins vorige Jahrhundert besaß die Familiü von Rau das Patronatrecht über die Pfarrei Wittelsberg. Das Kirchspiel Drei hausen wurde 1858 von Ebsdorf abgezweigt. Die kirchliche Bewegung infolge der Umwandlung von 1866 fand auch in Dreihausen Anhänger, weshalb dort und in Heskem auch Renitenten-Kapellen erbaut wurden.
In der Kirche zu Hachborn sieht man noch Grabdenkmäler des Johann von Scheuernschloß, seiner Gemahlin und drei vor ihm verstorbenen Kinder. Tie Kirche zu Ebsdorf, mit Mauern aus romanischer Zeit, ist einschiffig; Südpforte und Chorschluß sind im 16. Jahrhundert erbaut. 1844 wurde die romanische Kirche in Wittelsberg errichtet, und im vorigen Jahre die zu Drcihausen wiederhergestellt. Diejenige von Heskem hat einen vierseitigen, massiven Turm mit einer Uhr. Zum Kirchspiel Hassenhausen gehört seit einigen Jahren außer Bellnhausen noch Sich erts^- hausen, das nach Treis a. d. L. eingepsarrt wär. WermertÄ- häusen gehört zum Kirchspiel Winnen.
Seit 1904 ist Ebsdorf Sitz einer Schwesternstation, die seit 1907 ein eigenes Heim besitzt. In demselben wurde auch, eine Kleinkinderschule eingerichtet, weshalb es die Inschrift trägt: Lasset die Kindlein zu mir kommen.
RechtspsflegÄ.
Zur Zeit des Götterglaubens, ja selbst noch im christlichen Mittelalter, hatte jeder Bezirk, auch der kleinste, sein eigenes Volksgericht. Tie erfte Gerichtsbarkeit im Ebsdörfer Grunde mag, wenn nicht die jedenfalls schon früher bedeutsame Gegend von Roßberg in Betracht kommt, von den Königlichen Beamten des Königshofes zu Ebsdorf ausgeübt worden sein.
Die Schirmvogtei des Klosters Hachborn ging 1189 an Mainz Mer. Zur Zeit des deutschen Königs Otto II. (973—983) wohnte an der oberen Edder der Gras Thimo von Battenberg. Thankmar (um 1000) und Richmond (um 1020) behaupteten und erweiterten die battenbergische Gerichtsbarkeit bis nach Ebsdorf. Thankmar dehnte seine Herrschaft über Wermertshausen aus; und unter Wchmond kam auch Leidenhofen hinzu.
Mainz übertrug um 1370 durch das Kapitel zu Amöneburg die Vogtei zu Ebsdorf nebst anderen alten Lehen in Hessen den hessischen Landgrafen. Mit dem Städtchen Mendorf a. d. Lda. und der sogen. Londorser Mark bildete dann ein Teil des Ebsdörfer Grundes -eine besondere Gerichtsbarkeit. Diese Herrschaft gehörte den Herren von Nordeck, deren Stammherr Thimo um 1080 lebte.
Einst hätte R o ß b e r g seinen Torfspieß; man sand diese Hellebarde an dem dem Eingang der Röderburg gegenüber gelegenen Teil des Walles. Um 1670 Mußte sich der Lehrer Johannes Engel zu Ebsdorf wegen Hexerei (!) verantworten.
Won 1249 bis 1802 besaß Hessen als Mainzisches Lehen das Gericht Ebsdorf, dessen Hauptort Ebsdorf war. Zn diesem Gericht gehörten außerdem noch folgende Orte: Hachborn, Erben
hausen, Hassenhausen, Ilschhausen, Heskem, Mölln, Leidenhofen, Treihausen und Roßberg. Tie Gerichtspersonen saßen auf großen Stühlen um den Tisch in der Ratsstube. Sie erschienen zu den Sitzungen in ihrem Kirchenanzuge, dem blauen Rock mit langen Schoßen, stehendem Kragen sowie einer Reihe von Knöpfen und cem dreieckigen Hut, dem sogen. Dreimaster. Noch steht die Ge- richtslinde, unter der früher Gerichts-Versammlungen abgehalten wurden. Nach Anschauung unserer heidnischen Vorfahren hielten auch die Heiden unter der Esche Uggdrasil Gericht.
. 2luch in Wittelsberg war ein herrschaftliches Torfgericht; hier ließen gleichfalls die hessischen Landgrafen Recht sprechen. Zu diesem Gericht, das später zum Frauenberg geschlagen und deshalb auch Gericht Frauenberg genannt wurde, gehörten noch 4>w Orte Moischt, Beltershausen und Bortshausen. Es war oft an Adelige, die Herren von Rau, an Hermann von Truffurt, der 1374 von der Burg zu Frankenberg vertrieben wurde, u. a. verpfändet. Tie Sitzungen des Schultheißen und der GerichtI- schöffen fanden im Rathause zu Wittelsberg statt, das 1870 durch ein anderes ersetzt wurde.
Bis zum Jahre 1866 gehörte ein großer Teil des Ebsdörser Grundes zum Justizamt Treis! a. d. L. Heute sind die Orte von Hachborn bis Sichertshausen denr Amtsgerichtsbezirk Fronhausen zugeteilt: Tie übrigen zählen nach Marburg. —r.
Lex parsifal.
Gegen das deutsche .Urheberrechtsgesetz wird wieder einmal ein Ansturm unternommen, der es, wenn er gelänge, zum Urheber- unrechtsgesetz herabdrücken müßte. Wohl alle Musikzeitungen haben dem Bayreuther Parsifal-Monopol bereits ihre Spalten geöffnet und Meinungen entgegengenommen, aber nur wenige haben redaktionell dazu Stellung genommen. Sie überließen bisher die Verantwortung ihren gelegentlichen Mitarbeitern, weil sie, wohl aus geschäftlichen Gründen, gern über den Parteien stehen wollen. Auch Tageszeitungen behandelten bereits diese Materie, bei ihnen tritt aber in der Mehrheit das Motto hervor:! Jedes Kunstwerk muß frei werden; eine 30jährige Schutzfrist nach dem Tode ist lang genug. Eine begrenzte Schutzfrist hat ja eigentlich mit dem Bayreuther Monopol gar nichts zu tun, da die Parsifal-Schutzmannschaft dieses Monopol ohne Zeitbegrenzung bis ans Ende aller Dinge anstrebt. Aber der Pferdefuß, der immer noch nicht gestillte Hunger nach der 50jährigen Schutzfrist, lugt, wenn auch vorläufig noch undeutlich, daraus hervor. Das Monopol soll wieder den ersten Keil bilden, der das kürzlich erst gefestigte Gefüge lockern soll; das Nachstürzen wird dann spater von den Maulwürfen besorgt werden. Im Börsenblatt Nr. 179 hat die Redaktion bereits kräftig und deutlich^ ihre Stellungnahme bekundet und damit klar ausgesprochen, daß der Buchhandel gegen jedes Ausnahmegesetz und jede Gesetzesänderung ist. Ich habe in „Musikhandel und Musikpflcge", dem Organ des Deutschen Musikalienhändler-Vereins, lediglich für meine Person, einen Punkt herausgegriffen, den ich für ausschlaggebend halte und der, wie mir bekannt, in andere Blatter übergegangen und auch in der bereits erwähnten Nr. 179 des Börsenblatts veröffentlicht worden ist. Der Kernpunkt meiner kurzen Ausführungen war: Ein Parsifal-Monopol, das doch nur für Deutschland dekretiert werden kann, schließt, mit Ausnahme einiger Wohlhabenden, alle übrigen Deutschen aus, während jeder Ausländer in seinem Lande den Parsifal für ein geringes Eintrittsgeld kennen lernen und genießen kann. Die verehrliche Redaktion des' Börsenblatts hat sich nun aber, wie sich jeder Leser überzeugen kann, nicht so ganz berauscht an meiner Entdeckung, sie hält diese für p r a k t i s ch nicht bedeutsam, da nach ihrer Meinung die ganze Angelegenheit zwecklos im Sande verlaufen wird. Ich bin, in diesen: Ausnahmefalle, aber ganz anderer Ansicht, trotzdem ich wünschte, mich im Irrtum zu befinden. Tie Kreise, in denen der Ansturm vorbereitet ist, sind zwar nicht groß, aber einflußreich, ein kleiner freiwilliger und ein größerer durch die Verhältnisse gezwungener Anhang werden sich ihnen anschließen. Sind doch jetzt schon aus Verlegerkreisen, die sich dabei in ihr eigenes Fleisch schneiden, die Werbungen erfolgreich gewesen. Es ist zweifellos, daß, wenn im 'Deutschen Reich der Parsifal nur in Bayreuth bargetoten werden kann, int Auslande aber überall unbeschränkt, der größte Teil des händlerischen Vorteils ins Ausland abwandert. Nur Werke, die dem großen Publikum durch öfteres Hören an für seine, Kasse erreichbaren Plätzen bekannt- gemacht werden, bilden sich zu nutzbringenden Artikeln des Verlegers und Sortimenters aus. Ein deutsches Parsifal-Monopol hieße den gesamten deutschen Musikhandel ausschließen. Aber ganz abgesehen von dem geschäftlichen Standpunkt, den ich hier nur andeute, muß der ideale besonders betont werden. Wieder will man, wie bei dem Anstreben der erweiterten Schutzfrist, zw gunsten eines Häufleins einer ganzen Nation ein deutsches Kunstwerk vorenthalten. Und das Häuflein ist wirklich ein ganz kleines; selbst bemittelte Leute klopfen oft in Bayreuth ohne Erfolg an. Schon seit Jahren besteht das Gros der dortigen Besucher aus Ausländern, der Reichsdeutsche bemüht sich oft vergebens nach Eintrittskarten. Darum heißt es die Augen offenhalten, die Gegner nicht unterschätzen; Artikel wie der der Vossischen Zeitung (s. BW« Nr. 179) müßten weiteste Verbreitung finden. Nicht mit Kompromissen darf man hier kommen, sondern scharf muß man W-


