Ausgabe 
17.6.1912
 
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u) In der obengenannten Beschwerdeschrift von 1581 heißt es:Ist auch offenbar clar und am tage, daß vor verflossenen Jahren diß ordtts Herbstein woll inn die dreh oder vier pfaffenn oder prister gc'wesenn, welche alle Ire pfrundtt auß der Kirchenn gehabt, welches ehr (Eckhardt) daß mehre theill Jzig zeidtt allein hedtt" und ebenda heißts von Eckhardt, daß erGottes Wordtt lerdtt" und daß in Herbsteinwenig Leudtt, die nicht bey ime inn Ehestandtt confirmirt worden",

Httb evangelischen Pfarrer.") Der evangelische Chat- ratter des PfarrerS Eckhardt Dürfte sich auch für katho­lische Chronisten überzeugend in der Tatsache dokumen­tieren, daß & in ordentlicher Ehe lebte, mit seinem Eheweibe zehn Kinder zeugte und 1604 vom Fürstabt Balthasar von Dernbach abgesetzt und' ins Elend gejagt wurde, weil er sich nicht von seinem Weibe trennen und zum ka­tholischen Glauben und Ritus bequemen wollte. Daß er bei seinem Aufzuge in Herbstein schon evangelisch war und seitdem mrt Zustimmung der Gemeinde evan­gelisch wirkte, geht daraus hervor, daß der evangelisch ge­sinnte Adel (insbes. die Von Milchling, Fischborn und Rieoesel) sich für seine Anstellung interelsterten, ihm Geld liehen und Besoldungsteile zuwandten, daß die Bürger Von Herbstein ihm, weil er dazumal nicht viel zum' Besten gehabt", bei seiner Ankunft 3 R.zur Stetoer" gaben und daß Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde zu Herbstein in erwähntem Schriftstück von 1581 ihm bezeugten und bekannten, daß sie ihrem Pfarr­herrn seit seiner Ankunftgehorcht, zue jeder geburenden Zeidtt bei ihm zue Gottes Wordtt ganngen und ann seyner Lehr nie­mals Einigenn mangell erfunden oder gehabtt." Auf Grund dieses erdrückenden Beweismaterials müssen wir die Notiz Bro- wers, daß Herbstein durch die Wachsamkeit und Sorge des Pfarrers Konrad Saun bis zum Jahre 1568 beim katholischen Glauben erhalten worden sei, als irrig ablehnen. Konrad Saun wurde, wie wir gesehen haben, bereits 1559, spätestens 1560, durch den evangelischen Pfarrer Valentin Eckhardt abgelöst. Es kann also spätestens das Jahr 1559 oder 1560 als das AnfangSjahr der an­geblich allmählichen Durchführung der Reformation in der kirch­lichen Praxis zu Herbstein angesp-rochen werden. Keinesfalls aber bedeutet das_ Jahr 1568 einen solchen Wendepunkt. Nach einem alten Herbsteiner Gerichtsbuch war 1568 in Herbsteinein großes, Vestilenzialisch Sterben, wodurch 500 Menschen, jung und alt, um­kamen." Es ist eine allgemeine, religionspsychologische Erfahrung, daß rn Notzeiten die Menschen eher zu einem Rückfall in alten, abgetanen Glauben als zu' religiöser und kirchlicher Neuerung neigen. Also erscheint auch von hier aus die Annahme Browers und der ihm folgenden gedruckten Quellen als unwahrscheinlich. Ebenso unhaltbar ist die herkömmliche Annahme, daß Pfarrer Ludwig Reitz Nachfolger des Konrad Saun gewesen sei. Zwischen Saun und Eckhardt bleibt kein Raum Mehr für einen Dritten, und da Brower das bekannte Abenteuer des Pfarrers Reitz als im Jahre 1550 geschehen berichtet, fo müssen wir umgekehrt annehmen, daß Reitz der Vorgänger Launs gewesen ist.

Wie aber steht's nun mit dem angeblich ersten evüngelischen Pfarrer zu Herbstein, Johannes Leining, der 1548 schon die Re­formation daselbst eingeführt haben soll? Und wie steht's mit diesem Reformationsdatum überhaupt? Wir bemerkten schon, daß sich von einem Pfarrer Johannes Leining zu Herbstein keine archivalischen Spuren finden und daß er für Brower nicht als Pfarrer von Herbstein, sondern als in der ganzen Gegend be­rüchtigter Anführer der verkappten Reiter, die 1550 den kathol. Pfarrer Reitz gefangen nahmen, in Betracht kommt. Man ist versucht, die Ueberlieferung, daß Johannes Leining erster evan­gelischer Pfarrer von Herbstein gewesen fei, als geschichtlich nicht zu begründende Legende abzuweisen und anzunehmen, daß die Autoren, die 1548 als Refo rmationsjahr angeben, sich ähnlich geirrt haben könnten wie Brower, daß sie, während dieser das Reformationsjahr 9 Jahre zu spät ansetzte, es umgekehrt 11 Jahre zu früh angesetzt hätten, und also in Wirkrichkeit bloß das Jahr 1559 als solches in Betracht komme. Aber dem widerspricht ein Doppeltes. Einmal wird der Name Lemings Von fast allen fuldischen Chronisten und Geschichtsforschern ge­nannt, unb dann wird von Hassenkamp und Äüff, welche beide auf 'Grund sorgfältiger archivalischer Quellenstudien gearbeitet haben, das Jahr 1548 so bestimmt und in so pointiertem ge­schichtlichem Zusammenhang als Reformationsjahr Herbsteins an­gegeben, daß man ohne zwingenden Grund an der Richtigkeit ihrer "Behauptung nicht zweifeln kann. Auch daß Brower, der 'fast noch als Zeitgenosse der Reformation angesehen werden kann Snd, wie mir Herr Archivdirektor Freiherr von Schenk zu Darm- adt mitteilte, in archivalischen Einzelheiten sich als zuverlässig erweist, den Namen des Joannes Lemingius, wenn auch als den eines Räuberhauptmannes, int Zusammenhang mit dem Pfarrer Reitz nennt, nötigt uns, mit diesem' Namen als einem ge­schichtlichen Faktum zu rechnen. Zum Glück aber besitzen wir noch das m. E. unanfechtbare Zeugnis eines wirklichen Zeit­genossen, das allen Zweifel über das, was wirklich 1548 in Herbstein Vorgegangen ist, in erwünschtester Weise behebt. Der tut Jnterimsstreit als Unionsmann bekannte fuldische Hof- theologe Witzel schreibt nämlich in einemaulae caesäreäe

oonsideranda hoc tempore" überschriebenen Bedenken vom Juli 1549:Von den Chatten ober zunächst wohnenden Hessen wird das Buch der katholischen Ordnung (d. i. das In­terim) so sehr verachtet und zurückgewiesen, daß man meinen könnte, ihr Äriovist (d. i. der gefangene Landgraf Philipp) fei los- gelassen. Es liegt da eine feste Stadt, wo jetzt erst ein abtrünniger Prediger herbeigeholt wurde, während vorher ein katholischer da war.") Zu Marburg blühte die Theologie Luthers nie so wie jetzt." EI besteht kein Zweifel, daß 'mit dem- im Bereiche der Hessen liegenden castrum nur das fuldische befestigte Städtchen Herbstein ge­meint sein kann, denn es findet sich in der bezeichneten Gegend kein anderer fester Platz, auf den die Beschreibung paßt.") Kann aber nur Herbstein gemeint sein, dann ist klipp und klar der Beweis erbracht, daß bereits im Juli 15 49 Herbstein 'evangelisch war und daß also die übereinstimmend von Hassencamp und Büff überlieferte Nachricht, Herbstein sei bereits 15 48 öffentlich zum Luthertum übergetreten, tatsächlich richtig ist. Die Nachricht Witzels besagt weiter, daß in diesem Jahre der ftühere katholische Pfarrer nicht mehr vorhanden war und daß man, um den Uebertritt durchzusetzen, sich von außen her einen evangelischen Prediger herbei holte. Da der Stadtvorstand von Herbstein im Jahre 1581, als Pfarrer Eckhardt in einem verärgerten Augenblick seinen Abschied begehrte, erklärte, man wäre in besserer Zu­versicht gegen "ihn und »erhoffe, daß er von seinem BovnehMen abstetze.dann kein pfarherr des ortts Herbstein abg^ogen, son­deren durch denn nattürlichenn Dodtt", so ist anzunehmen, daß der bis 1548 in Herbstein amtierende katholische Geistliche gestorben oder Versetzt worden und nicht etwa gewaltsam verdrängt worden war. Da ferner nach Brower 1550 wieder ein katholischer Pfarrer Namens Ludwig Reitz in 'Herbstein angestellt war, Jo ist an­zunehmen, daß der von der evangelisch gesinnten Gemernde Herb­stein 1548 herbeigerufene evangelische Prediger enttoeber vom katholischen Abt, der damals in Herbstein das unbeschränkte Pfarr- besetzungsrecht hatte, nicht bestätigt wurde oder daß er gar nicht auf Anstellung in Herbstein reflektierte. Das alles drängt mich zu der Vermutung, daß der in diesem Zusammenhang als erster evangelischer Pfarrer Herbsteins bzw. alswilder Räuber" ge­nannte Joannes Leiningius kein anderer war als der bekannte Hoftheologe des Landgrafen Philipp, Johannes Leining, der damals Pfarrer zu Melsungen war unb als Mitglied der JnterimskomMission viel im Hefsenlande umherreiste unb sich aus Gefälligkeit gegen den gefangenen unb sich nach Freiheit sehnenden Fürsten allenthalben um Annahme des kaiserlichen Interims bemühte.")

Da die Herbstein benachbarten Riedesel auch in und Um Mel­sungen begütert waren, dürfte durch ihre Vermittlung Leining nach Herbstein gekommen fein. Offenbar hatten die Medesel ein großes Interesse an der Zuführung der Reformation in Herb­stein. Vielleicht auch hegten sie bei der 1548 eingetretenen Pfarr- vakanz im Einverständnis Mit der Herbsteiner Bürgerschaft die Absicht, den ihnen bekannten Pfarrer von Melsungen zum Pfarrer von Herbstein zu machen. Da aber der durch die Erfolge der kaiserlichen unb päpstlichen Politik und durch die (gefangennähme der Häupter des fchmalkaldischen Bundes wieder in seinen reak­tionären Bestrebungen stark gewordene Abt Philipp von Schweins- herg diese Pläne durchkreuzte und der evangelisch gesinnten Stadt Herbstein und der evangelischen Ritterschaft zum Trotz bett Katho­liken Ludwig Reitz zum Pfarrer von Herbstein ernannte, ent­

schloß man sich zur Obstruktion, und so fällt auch auf die von Brower erzählte Räubergeschichte eine gewisse geschichtliche Be­leuchtung. Man half sich eben, wie man sich damals allein Helfen konnte, man. ließ Macht vor Recht gehen unb entfernte durch einen kühnen Handstreich bett von Fulda den Herbsteinern in Mißachtung ihres erklärten llebertritts zum Luthertum auf» genötigten katholischen Priester Reitz heimlich auf das damals den Riedeseln vom Landgrafen verpfändete Schloß Ulrichstein. Wir lassen es dahingestellt, ob der Gefangene durch Unachtsam­keit der Burgleute wieber, wie erzählt wird, bald entfliehen

A Cattis seu Hassis proximis adeo contemnitur atque reicitur ordinationis catholicae über, ut diceres, Ariovistum libe- ratum suum esse. Est castrum ubi nunc primum accersitus sit schismaticus preco, cum antea fuerit catholicus. Marpurgi numquam perinde floruit theologia Lutheri atque nunc. Nach Herrmann, Tas Interim in Hessen, S. 90 f.

16) So nimmt auch Herrmann a. a. O. an.

17) Ilm 4. Januar 1549 schreibt der Landgraf:Sagt dem Pfarhcrn zu Melfungen gute Nacht unb daß er im Interim fort- fahre." S. Herrmann, Interim S. 63. Trotz seiner oft ärgernis- erregenben Konnivenz gegen die persönlichen Wünsche des Land­grafen (z. B. audji 'ich der skandalösen Doppelehe), die ihm viel Haß und Spott einbrachte, hat Johannes Leitting unstreitige Verdienste um die Sache der Reformation. So unterschrieb er auch u. a. die geharnischte Erklärung der hessischen Geistlichen gegen beit Bischof von Mainz, als dieser unter dem Vorwand der Durchführung des Interims sie wieder unter die Jurisdiktion feines Krummstabes zu bringen suchte.