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selbständige Entwicklung der Städte von großer Bedeutung wurde. Zu den angesehensten unb- einflußreichsten Zünften in den oberhessischen Städten Alsfeld, Schotten, Grünberg, Gießen, Butzbach und Friedberg gehörte die Z u n s t d c r W o l l e n w c b c r. lieber die Wollemveberzunft in Friedberg geben uns die Friedberger Zunftrechnungen aus den Jahren 1519—1615 Auskunft, die neben dein Einblick in die damaligen Zunftverhältnisse des Wollen- weberhandtverks auch sonstige interessante Ausblicke in kulturgeschichtliche Verhältnisse dieser Zeit bieten.
Die ZunftrechnuNg von 1519 zahlt 65 Handwerksgenossen auf, die das „Paffxugeld in der Hiebst meß" entrichtet haben. Da diese Abgabe von einer bestimmten Anzahl angefertigter Tuche, die durchschnittlich 10 betrug, gezahlt wurde, so läßt sich mv= nehmen, daß es damäls in Friedberg 65 selbständige Meister des Wollweberhandwerks gab. Die Rechnung von 1524 nennt 60 Personen, die durchschnittlich je 15 Tuche verfertigten. 1531 beschicken 37 Friedberger Wollenweber die Frankfurter Messe; 1536 wird das „Hausgeld" von 49 Zunftgenossen erhoben. Die „Schätzung" von 1558 Nennt 58 Personen; 1572 bezahlen nur 12 Personen „Hausgeld". Die Zahl der Wollenweber mag wohl nm diese Zeit abgenommen haben; doch nicht in solch auffallender Weise, da nämlich nur solche ZuNftgenossen das „Hausgeld" zu zahlen hatten, die die Frankfurter Messe beschickten. Die Rechnungen von 1592—1615 führen die einzelnen Mitglieder der Zunft nicht mehr auf, so daß sich die Stärke der selbständigen Handwerksgenossen nicht mehr feststellen läßt. Daß die Meister nicht ohne Gehilfen arbeiten konnten, steht außer Zweifel, wenn sic sich auch zum Teil der Unterstützung durch ihre Söhne bc- dienten. Gesellen werden in den Zunstrechnungen nicht erwähnt, wohl aber wiederholt: „leer Knaben, leer Knechte."
An der Spitze der Wollweberzunft standen die beiden „Ke r tzen m ei st er", auch „Kir z e nm cister", Zunftmeister genannt, die alljährlich gewählt wurden. Ihnen lag neben der Verpflichtung, über das Handwerk zu wachen, ob, allährlich auf „Joh. Baptistae-Tag", auf Johannis des Täufers Tag am 24. Juni,"die Rechnung über Einnahme und- Ausgabe „wegen des Handwerks" vorzulegen. Sie erhielten je 2 fl. bis Ihr fl. Vergütung für ihre Bemühungen: „2 fl. Hin Eysin vor soin Ion, 2 fl. Jacob Hacken vor soin lon (1531); 3 fl. den Kertzenmeistern Vor yren lon" (1536). Ein wichtiges Amt neben den Zu.nft- ineifbcrn bekleidete der „Sygier", der unter alle Schreiben, die die Zunft betrafen, das Zunftsiegel zu drücken hatte. Wegen der Verantwortlichkeit ihrer Aemter wurden Zunftmeister und Siegler Vor der versammelten Zunft eidlich verpflichtet. Bei dieser Gelegenheit sowohl, wie auch bei Abhörung der Jahresrechnung bewilligte die Zunftkasse einen Betrag zum „Berdrinken". So heißt cs 1558 in der Rechnung: „7 alb. (ä 9 Pfg.) 3 Pfg. haben mir dem handwergk zu verdrinken giben alß die alten Kirzenmeistcr iv jar Rcchenung gethair haben; 8 alb. haben mir dem Handwergk zu verdrinken giben alß Kirzenmeistcr und sigler geschworen haben." Die schriftlichen Angelegenheiten der! Zunft besorgte der schreibkundige S t a d t s ch r e i b e r, der, je nachdem er in Anspruch genommen wurde, honoriert wurde., 1531 erhält der Stadtschreiber 1 fl. für seine Bemühung, wie die Rechnung besagt: „1 fl. dim statt schrhber vor (für) den Kerzenmeister sygeler zal beseyer (Bescher) vir zu schreiben." 1536 wurden „dem schryber vor sin lon" nur 18 alb. ausgczahlt. Der ZNnftknecht, Hausverwalter und Zunstdiener, erhielt als Lohn 2 fl., außerdem 2 fl. für einen' Rock und 3 Schillings (ä 12 Pfg.) für xin Paar Schuhe. Er war auch bei Aufstellen der Rechnung tätig, wofür er freie Zehrung erhielt: _„4 alb. Kcrtzcnmeister und Knecht vertzeret als sie die rechnung satzeten." Die Zunftvorsteher wachten sorgfältig darüber, daß die angc- fettigten Tuchstücke die vorschriftsmäßige Breite hatten. Wiederholt begegnen wir in den Rechnungen den Einnahmeposten von Strafgeldern oder „büeß", wie es heißt: „vor buche seynt zü schmal gewest." 1531 sind es 7 Personen, die durchschnittlich 5 Schilling „bueß" bezahlten. Wer in die Zunft eintreten wollte, namentlich, wenn es sich um Personen handelte, die von aus- tvärts zuzogen, mußte ein Eintrittsgeld bezahlen, das sich nach der Größe seines Handwerksbetriebes richtete. Daraufhin deuten wohl die Einnahmeposten mit der Bemerkung, „als er die Zunft kaufst". (Als er sich in die Zunft eingekäust hat.)
Die Friedberger W ollen web er zun st besaß eilt eigenes Haus, das Beratungs- und- Vergnügungszwecken diente. Es lag auf dem ,/Bornzügel, Bornzigel, Bornsigel" und hieß wohl auch „Bornsigel", weil dort die Br'unneiigesell- schaften auch ihre Beratungen hatten. In den Rechnungen werden ost Reparaturkosten an und in dem Hause erwähnt, die die Zunftkasse an Zimmerleute, Schreiner, Glaser und Schlosser zu zahlen hatte. 1531 scheint man an dem Zunfthaus eine größere Reparatur vorgenommen zu haben; denn in den Rechnungen ist öfter die Rede von dem Ankauf mehrerer Wagen Holzes sowie eines „Kirn vol lei, mir (Leimen) „zu dem Bornzigel". Auch wurden damals 6 schill. 2 hell, verausgabt „vor in fessel (Fäßchen) wins of Samstes Dag nach samt margriten Dag den Mister zu ver drinkcn als sie die borir zigil sorgin zu baweu." Das Haus ging wahrscheinlich 1572 in den Besitz des Hospitals „zum heiligen Geist"; zu dieser Zeit ist von einer Verschreibung dix Rede: „1 fl. hem Katt schreiber geh-cir vop -den brijf zu
Mächen vber den horNzügel; 1 sch. 1 hell, vov ein halb puut licht geben als mir ein gebot gehabt haben der Verschreibung halber vber den bornzügel." Die Zunft hatte anscheinend später' noch eine Hypothekenforderung von 100 fl.; denn das Hospital zahlt fortlaufend 5 fl. Pension (Zinsen) an die Zunft. Heute noch steht das ehemalige Zunsthaus, nach privaten Mitteilungen eines Friedberger Bürgers, in der Kaiserstraße und ist im Besitz des Seilermeisters Stadelmvnn. Auf dem Zunfthaus werden auch Tanz, Hochzeiten von privaten, der Zunft nicht angehörcndeN Personen abgehalten, die für das Uebcrlassen der Räumlichkeiten eine Abgabe an die Zunft zu zahlen hatten, wie die Einträge in der Rechnung bemerken: 1558. „1 fl. haben wir cndpfangen von dem schneidern mathias benders snun, hat Hochzeit im boru- zigell gehabt ao 57.; 1 fl. haben mir von dem spilmann cnbl= Pfangen das er spiel hott gehalten; 1 fl. von Hauns Schmidts eiden (Eidam) von Dorheim, hat Hochzeit im bornzigell gehapt." Die Hochzeiten dauerten oft zwei Tage, und Hochzeitsordnungen mußten den übertriebenen Aufwand, der allgemein üblich war, steuern.
In besondere Einnahme wird in der Rechnung das „Hausgeld" und das „Gcleitgcld" gestellt. Das Hausgeld wurde! zur Zeit der Frankfurter Messen im Herbst und im Frühjahr erhoben und wurde ausgeschlagen auf die einzelnen Tuchstücke, die der betreffende Wollenweber auf den Frankfurter Markt brachten Von jedem Stück Tuch wurden durchschnittlich 4 Pfg. erhoben, was eine Einnahme von 30—40 fl. ergab. Wozu wurde das Hausgeld verwendet? Für die Friedberger Meister, die die Frankfurter Messen besuchten, wurde für die Zeit der Messe ein Haus gemietet, in dem die Tuchhändler gemeinschaftlich wohnten. Das gemietete Haus enthielt int Erdgeschoß, wie die Kaufhäuser im! Mittelalter überhaupt, Hallen, in denen die Verkäufer ihre Waren auslegten. Außer dem Zoll beim Eingang der Waren in Frankfurt wurde noch ein besonderes Standgeld erhoben, das sehr niedrig war. 1572 wird ein Schilling, 7 Heller, dafür bezahlt, wie es in der Rechnung heißt: „1 schill., 7 hell, den Hern zu' Franckfurt staut geld in der fasten meß." Die Friedberger Tuch- Händler hatten keine bestimmten Verkaufshallen, wie die Butzbacher, soudern wechselten auch manchmal, wie bie, Rechnung berichtet: 6 sch. Joh. Mürllen geben ist zu Frankfurt gewest und hat die hall abverkündet." 1572 befinden sich die Verkaufsstände der Friedberger in dem Haufe des Arztes Adam Lonicerus; denn es werden bezahlt 20 fl. „Adam Lonicerus der artzency Dochther zu Frankfurt vor die Haln nach laut zweier quit Duncgen." 1558 werden bezahlt: „22 fl. Hauus gelt in, der Herbst mcs nach laudt einer Quittung." Die Friedberger Meister brachten ihren eigenen K o ch mit nach Frankfurt, um ihnen dort zu kochen. Er erhielt außer freier Verpflegung 11 schill. als Lohn, „das ehr den meistirn in der hirbst meß gekocht hat. Außerdem erhielt er eine Vergütung an Zehrungskosten von Friedberg nach Frankfurt! und wieder heim, in der Regel 1 schill. und 8 hell. Auch die Zehrungskosten in Frankfurt selbst wurden dem Koch vergütet, wie es heißt: „2 alb. 3 Pfg. hat der Knecht und den Koch vcrzerd in der fasten meß." Für die Frankfurter Messe war ferner das „Gel eit geld" bestimmt. Es wurden von dest einzelnen Tuchstücken, die zur Messe gebracht wurden, erhoben und berechnete sich auf 3 Pfg. für das Stück. Das Geleitgeld brachte! etwa 6 fl. ein, wovon aber meist nur 4—5 fl. verbraucht wurden. Das Gclcitgeld sollte verwendet werden, um den Messebesuchern ein bewaffnetes Geleit bei der Unsicherheit der Wege auf ihrev Reise nach Frankfurt zu. beschaffen. Die Friedberger schlossen sich auf ihrem Handelszuge den Butzbacher Händlern an. Diese aber nahmen für sich das „H cf fest g e l e i t e" in Anspruch, das! den Butzbacher Stadtherrn, den adligen Herren von Eppcusteiii oder von Falkcnstein zustand. Die Butzbacher Kaufleute zahlten dafür auch eine Abgabe. Das Friedberger Geleitgeld mußte vor Antritt der Frankfurter' Reise nach Butzbach entrichtet werden; denn es heißt wiederholt in den Friedberger Rechnungen: „4 fl. gen butzbach geschickt für geleyt gelt zn der herbst meß" (oder fasten meß). 1 alb 5 Pfg. wurden dem „hotten geben daß er des geleid gelt gen butzbach hat getragen."
Gelegenheiten zu Schmausereien und Gelagen gab es für die Zunftgenossen gar viele im Jahre. Jedes Ereignis, das „das Handwerk betraf", mußte „begossen" werden, und die Zuuft- kasse kargte durchaus nicht, Beträge „zum ver drinken" auszuzahlen. Dabei wurde stets Wein getrunken; weniger wie eine „fer maß kan" wurde selten gestiftet. Der Wein war damals auch billig; denn die Maß, vier Schoppen, waren zu 6 albi, 54 Pfg., erhältlich. Die „gute, alte Zeit" hielt sich durchaus nicht frei von Genußsucht, innb das Trinken bei besonderen Anlässen im bürgerlichen Leben artete sehr oft aus in eine, wüste Sauferei. An zwei Tagen im Jahre wurde auf dem Zunfthaufe!, besonders stark gezecht, am Jahresfeste der Zunft, am 24. Juni, dem Tage ihres Schutzheiligen Johannis des Käufers und zur Fastnacht. Diese Feiern dehnten sich gewöhnlich auf mehrere Tage aus. In der Regel luurbe bei einem Zunftfestei für 5 fl. Wein verbraucht, wofür man bei beit billigen Preisen schon 50 bis 60 Liter erhielt. Die Rechnung von 1612 führte sogar eine Ausgabe an von 40 fl. für etwa 400 Liter Wein auf Johannistag. Bon beut bei sonstigen bürgerlichen Festen dauialigcr Zeit üblichen Braten ist in den Zunftrechimngen nickst


