263
W IS. Oktober 1797 Wußte bekanntlA Ser deutsche Kaiser yrmti II. (1792—1806) in die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich willigen. Die Franzosen teilten die gewonnenen Landstriche sogleich in vier Departements — das Departement Donnersberg mit dem Regierungssitz in Mainz umfaßte die früher *n Hessen gehörigen linksrheinischen Besitzungen —, führten in diesen sofort französische Verwaltung und Gesetzgebung ein, hoben die fahrenden Posten auf und ließen nur die Briefpost bestehen, Sie jedoch nach französischem Muster umgestaltet wurde.
An den Kämpfen der zweiten Koalition gegen Frankreich (1798—1801) nahm der Landgraf Ludwig X. (1790—1830) keinen Anteil; er schloß vielmehr aut 3, März 1799 mit Frankreich einen Neutralitätsvertrag.
Der Frieden von Luneville, der am 9. Februar 1801 _ den Krieg beendete, setzte wiederum den Rhein als Grenze zwischen Deutschland und Frankreich fest und bestimmte, daß die hierdurch geschädigten ReicWürsten durch Säkularisation und durch Einziehung freier Reichsstädte und Reichsdörfer aus dem Schoße des Reiches entschädigt werden sollten. Durch den am 25. Februar 1803 zustande gekommenen Reichs-Deputations-Hauptschluß wurden dem Fürsten von Thurn und Taxis als Entschädigung für die Einkünfte der Reichspost in den an Frankreich abgetretenen Provinzen mehrere Ländereien überwiesen; außerdem wurde ihm die Erhaltung der kaiserlichen Reichspost in dem zur Zeit des Lune- viller Friedens bestehenden Zustande gewährleistet (§ 13 des Reichs-Deputations-Hauptschlus ses).
Auch der Landgraf von Hessen erhielt eine ansehnliche Entschädigung, die das verlorene Gebiet bedeutend überstieg. Landgraf Ludwig mußte an Frankreich die auf dem linken Rheinufer liegenden Gebiete der Grafschaft Hanau-Lichtenberg, an Baden die Aemter Lichtenau nnd Äillstcidt und an Nassau die Aemter Katzenelnbogen, Braubach, Ems, Kleeberg, die Herrschaft Eppstein iinS das Dorf Weiperfelden abtreten, erhielt aber dafür das Herzogtum Westfalen mit Zubehör, ferner die Mainzer Aemter! Gernsheim, Heppenheim, Lorsch, Fürth, Steinheim, Alzenau, Vilbel (zur Hälfte), Rockenberg, Haßloch, Astheim, Hirschhorn und die linksmainischen, im Darmstädtischen gelegenen Besitzungen des Domkapitels von Mainz, der Mainzer Klöster und der Universität, ferner die pfälzischen Aemier Alzey und Oppenheim und die rechtsrheinischen Gebiete des Bistums Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloß, die Probstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg.
2. Neugestaltung der Landespost.
Nachdem die neuen Gebietsteile in Besitz genommen worden waren, wurde das ganze Land am 30. Oktober 1803 in drei Provinezn: Starkenburg, Oberhesseil und Westfalen eiugeteilt. Jede Provinz erhielt eine Regierungsbehörde mit dem Sitze in Darmstadt, Gießen und Arnsberg. Zur Regelung des Post- wesens wurden in Darmstadt eine General-Postkommission und am Sitze der drei Provinzial-Regiernngen je eine Post-Deputation eingesetzt. Im weiteren sollten die während der Kriegsunruhen im Postwesen eingeschlichenen Mißstände beseitigt, die alten Post- verbindungen weiter ausgebaut, und zur engeren Verbindung der alten und neuen Gebietsteile neue Postverbindungen hergestellt werden. Schon im Jahre 1802 hatte das hessische Ministerium „ex speciali Eommissione Serenissimi um den häufig erhoben werdenden Klagen des reisenden Publikums über will- Whrliche Behandlung und ohnerlaubte Abnahme eines übermäßigen Postgeldes für die Zukunft gänzlich abzuhelfen" durch Verordnung vom 16. Februar den Postmeistern und Posthaltern bei 50 Reichstalern Strafe verboten, die gewöhnliche, auf 1 fl. für das Pferd festgesetzte Gebühr für die Folge willkürlich zu überschreiten. Sollte der Preis des Hafers, und zwar das Darmstädter Malter (= 90 Pfund Landgewicht) 2 fl. 48 Kr. oder! mehr betragen, so hatten sie bei der vorgesetzten Regierung um Bewilligung einer dem Preis des Hafers entsprochenden Erhöhung der Gebühr für jedes Pferd nachznfuchcm.
Als neue Postverbindungen kamen in Vorschlag:
il. eine reitende Post von Darmstadt nad? Arnsberg über Frank- Srt (Main), Friedberg, Butzbach, Gießen Biedenkopf und ieschede;
2. nach Seligenstadt über Dieburg;
3. nach Wimpfen über Heppenheim, Fürth, Waldmichelbach (von hier durch Fußboten weiter) und Hirschhorn.
Für die nach Westfalen einzurichtende Postverbindung war es sehr schwierig, einen Unternehmer zu finden. Auch der Hofrat Nebel, dem nach dem Tode seines Oheims, des Postmeisters Thom, die obcrländische Post übertragen worden war, lehnte es ab, den Neu geplanten Kurs auf seine Rechnung zu betreiben und schlug vielmehr vor, „das ganze Postwesen auf herrschaftliche Kosten chizufangen und für immer zu führen".
Da die fürstliche Regierung diesen Vorschlag unterstützte, befahl Landgraf Ludwig unterm 26. Juli 1803 den Briefpostbestand in den alten Landen (Starkenburg und Oberhessen) aufzuheben und dafür auf eigene Rechnung eine neue erweiterte Landes-Brief- Post anzuordnen,, deren technische Leitung dem „Postbeständer" Hofvat Nebel in Gießen übertragen wurde gleichzeitiger Ernennung zum Oberpostmeister und unter weiterer Ueber- tragung der Stelle eines Mitglieds der General-Organisations- kommission mit einem Gehalt von 800 Gulden in Geld und 300
Gulden ist Naturalien', worunter vorzüglich solche gehörten, >,welche zur Fütterung eines Pferdes erforderlich und hinreichend" waren, Bei Dienstreisen hatte der Ober-Postmeister Tagegelder von vier Gulden zu beziehen. Nebel, nach Darmstadt berufen, arbeitete alsbald einen Plan für die Gestaltung des fürstl. Postwesens aus/ der die volle Billigung des Ministeriums und des Landgraseitz fand. Dieser befahl, die Vorschläge, unverzüglich auszuführen., Besonders dringend war die Einrichtung einer Postverbinduna zwischen den alten Landen und dem Herzogtume Westfalen. Nach einer bei der fürstl. Regierung in Arnsberg eingelaufenen Anzeige des preuß. Ober-Postmeisters Kellerhaus in Lippstadt hatte dieser auch bereits vom Kgl. Preuß. Ministerium den Auftrag erhalten, mit den hessen-darmstädtischen Kommissionen zusammen zu treten und wegen Verbindung der preußischen Posten mit den ftirst- lichen eine Kouvenion abzuschließen.
Für die Landes-Briefpost wurden drei Hauptbureaus errichtet 'in Darmstadt, Gießen und Arnsberg; ferner solltest 30 Nebenbureaus, und zwar in Starkenburg 8 (Frankfurt a. M.> Dieburg, Seligenstadt, Heppenheim, Fürth, Waldmichelbach, Hirschhorn und Wimpfen), in Oberhessen 7 (Friedberg, Butzbach, Grünberg, Alsfeld, Gladenbach, Biedenkopf und Battenberg) und inj Herzogtum Westfalen 15 eingerichtet werden,.
Hierzu wurde weiter bestimmt:
1. Das KoMPtoir in Darmstadt muß der Ober-Postmeister „äußer seiner Aufsicht über das Gänze noch besonders unter seine spezielle Direktion nehmen und bei seiner Anwesenheft und Muße? von Direktionsgeschäften selbst auf dem Komptoir zugegen sein.: Da aber mit demselben nicht nur die bereits nach Frankfurt errichtete Diligence, sondern auch die in der Folge etwa nach Heidelberg und Aschaffenburg zu errichtenden Diligencen in Verbindung zu setzen sind, Und da ferner dieses, in Versendung der collegiw- lischen Depeschen in sämtliche Laude, das wichtigste ist, so erfordert dasselbe auch, daß außer dem, schon für die Diligence bestimmten Spediteur, Bereuter Berchelmann, noch ein weiterer Postofsiciant mit dem Titel eines Postscribenten angestellt werde",« Hierzu wurde Johann Gravelius aus Gießen gegen eine Vergütung von 250 fl. jährlich in Geld angenommen; er war verpflichtet, „der Sicherheit halber auf dem Komptoir zu schlafen",,
Das „Komptoft" wurde in der neu angelegten „Diligence- Expeditions-Stube" untergebracht, nachdem durch Aufsetzen eines hölzernen Stockwerkes auf den Remisenbau (neben dem fürstlichen Marsdall) weiterer Raum geschaffen worden war. Ein Briefträger! besorgte den Bestelldienst, und zwar zuerst der Diligeuce-Pccket- träger und Marstall-Pensionär Möser im Nebenamt gegen ein Gehalt von 60 fl. und Belassung der „Bestellkreuzer und Ein- schreibbatzen".
2. Die Postverwalterstelle in Gießen wurde auf Vorschlag des Hofrats Nebel dem Stadtschullehrer Philipp Gravelius übertragen!., Es ist von Interesse, die Begründung des Vorschlags kennen zu lernen: „Der Stadtschullehrer Philipp Gravelius besitzt bereits alle zu dieser Stelle erforderlichen Kenntnisse, die er sich währenA seiner vierjährigen Beschäftigung im Postdienst erworben hat. Die Station Gießen ist bis jetzt die wichtigste und einträglichjstq Station; erfordert auch aus dem Grunde einen Mann, welcher im praktischen des Postwesens erfahren ist, well hier neben der Spedition der Landespost auch die Spedition der Casselschen und Taxisschen Posten versehen werden muß. Wird hier ein Mann an gestellt, welcher berefts das Zutrauen der benachbarten Stationen besitzt, desto besser für die Landespost und Unterhaltung guter! Freundschaft mit den Nachbarn."
Tie Einnahme der Landespost in Gießen betrug jährlich 4—5000 fl. (einschließlich der Ablieferung von den Stationen Darmstadt, Frankfurt, Roßbach, Butzbach, Grünberg und Ms- feld). Die Station versah:
a) Die Spedition der Taxisschen Post und bezog dafür; „Salarii loco" die Hälfte der Einnahmen, etwa 700 fl. jährlich.
b) Die Spedition der Casselschen, sowohl der fahrenden als reitenden Post; die Arbeit war besonders beschwerlich, weil die Postwagen wöchentlich sechsmal und immer während der Nacht ankamen. Cassel zahlte dafür: „Vs rabbat von der Einnahme de§ Briefportos, Vs rabbat von der Einnahme des Päckereiportos, Vs rabbat von der Einnahme des Passagiergeldes und der ganzen in Gießen fallenden Einnahme von den Briefen nach und von Hanau. und Marburg und von Nauheim"; etwa 700—800 ft« jährlich. In dem Berichte führte Nebel noch gus:
„Dies macht es begreiflich, daß ein Mann nicht hinrerchenA ist, diese Arbeit allein versehen zu können. Ein Scribent ist in Gießen unentbehrlich, überdies ein Briefträger, welcher zugleich! Wagenmeister bei den Casselschen Postwagen ist; ich bezahlte noch außerdem eilten Mann mit jährlich 58 fl., welcher den Wagenmeister assistirt, weil die Postwagen nachts vtsitirt und expedier werden und daher doppelte Vorsicht und Accuratesse nötig, ist, und an Posttägen sich mit Ausgabe der Zeitungen MMftigte. Die dem Postbeamten in Gießen unumgänglich notwendigen Ausgaben sind: für Salarirung eines Spediteurs und Zins furS Postkomptoir 250 fl., Heizung des Komptoirs 30 fl.,. Siegellack und Schreibmaterialien 25 fl., zusammen 305 fl. Die Postformulare werden extra von Darmstadt geliefert. Das Minimum, welches daher an Gehalt gegeben werden könnte, wäre baar 700 fl.. Ertrag der Aktenspedition, Postscheine und Estaffettcn-Expedinon 100 fl., 2 Achtel Korn, welche die Universität jährlich für poft


