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er den leichtsinnigen Bubenstreich aufs lebhafteste bedauere. Unser gutmütiger Führer redete dem Jungen zu, die Wahrheit zu sagen, indem er ihm Straflosigkeit zusicherte und ihn darauf aufmerksam machte, wie leicht ein schweres Unglück hätte entstehen können. Inzwischen war die Mutter des Kerlchens gekommen und iam- merte im Hausgang über ihren ungezogenen Buben, während sich die Bürgermeisterin vergeblich bemühte, sie zu beruhigen. Es war eine Szene von überwälttgender Komik, trotz des düsteren Hiritergrundes, der so leicht der Schauplatz eines schweren Unglücks hätte fein können.
An seinem Schreibtisch der alte Bürgermeister vor seinem Küchenlämpchen, rundum wir als Zeugen, in der einen Ecke der Angeschuldigte, der allmählich gestand und dann noch ein Junge, der freiwillig kam und den anderen, der sich reinzuwafchen versuchte, belastete, im Hausflur die beiden Klageweiber, vor, den Türen eine Menge Menschen. . . kurzum, ein Ereignis, wre es die Annalen der Gemeinde Linier noch nicht zu verzeichnen hatten.
Als die Jungen endlich die Wahrheit gesagt hatten, worauf der Motorklub aus leicht ersichtlichen Gründen den größten Wett legte, war es nahezu 12 Uhr, und wenn die ganze Verhandlung in ihrer Art äußerst erheiternd ivirkte, so darf man doch nicht vergessen, daß eine ganze Anzahl Menschenleben auf dem Spiel gestanden hatte, was itmfo schwerer ins Gewicht fällt, als gemern- hin den Autofahrer bei jedem Unfall alle Schuld zugeschrieben wird. Da die Straße ziemlich belebt war, wären die Folgen unabsehbar gewesen, wenn der Chauffeur seine Geistesgegenwart auch nur einen Slugenblick verloren hätte.
Da die Sache glimpflich verlief, sah der Klub von einer Anzeige ab, weil er sich von einer ernsten Vermahnung genug verspricht. . „ m
Nach einstündiger Verspätung setzten wir dann unseren Weg fort und kamen nach glücklich verlaufener Fahrt durch das Lahntal, das in dichtem Nebel lag, kurz nach drei Uhr in der Nacht wieder in Gießen an.
Um dieselbe Zeit brachen die Soldaten aus ihren Lagern auf» um den Feind anzugreifen. K. N.
Römische RechtsstreitigMen.
Mit einem lustigen Prozesse hatte sich vor kurzem ein englischer Provinzgerichtshof zu beschäftigen: nach der Verheiratung seiner Tochter präsentierte der Schwiegervater feinem Schwiegersöhne eine Rechnung für gesellschaftliche Unkosten und Beleuchtung während der Brautzeit feiner neugebackenen Fran. Ter Schwiegersohn hatte keine Neigung, diese Schuld anzuerkennen, vor allem empörte er sich über die Zumutung, Beleuchtungskosten aus der Brautzeit zu bezahlen, und der entrüstete Papa lief schließlich zum Kadi und machte hier vor Gericht die Aussage, daß vor der Eheschließung zwischen ihm und seinem Schwiegersöhne em persönliches Abkommen getroffen worden sei, ivonach der Schwiegersohn die im Zusammenhang mit der Brautgesellschaft entstehenden Sonder» unkosten für die Belettchtung bezahlen sollte. Das erinnert an die Klage einer geizigen Schwiegermutter, die nach der Heirat ihrer Tochter dem Schwiegersohn eine Rechnung über sieben Schilling präfeittierte: „Für Gingerale und Kuchen während der Brautzeit." Beide Kläger mußten sich mit der Zurückweisung ihrer Ansprüche abfinden.
Eine englische Zeitschrift berichtet bei dieser Gelegenheit von ähnlich feltfamen Rechlsstreitigkeiten, die in der Chronik der eng- lifchen Gerichtshöfe zur Belehrung und Belustigung der Mitwelt fortleben. So hat vor einiger Zeit ein junger Brite eine Schadenersatzklage gegen feine ehemalige Braut eingeleitet. Die Erwählte feines Herzens hatte eines Tages die Verlobung gelöst, und der enttäufchte Freier wies mm vor Gericht daraus hin, daß seinem Rufe unb feinem Ansehen damit ein schwerer Schaden zugefügt worden fei. Die Verlobung war allen Bekannten und Freunden milgeteilt worden, und da bei Aufhebung von Verlobungen die öffentliche Meinung stets dazu neige, den Bräutigam als den schuldigen Teil zu betrachten, seien seine Chancen ans eine künftige Verehelichung verschlechtert, und dafür verlange er Ersatz. Aber der Richter wies ihn schließlich ab. Ein anderer Exbräutigam, der von seiner ehemaligen Braut den Laufpaß erhalten hatte, strengte einen Prozeß an, in dem er geltend machte, durch die Auflösung der Verlobung fei er um jene wertvolle gefellfchaskliche Stellung gekommen, die die Eheschließung ihm gebracht hätte, doch auch er mußte sich mit der Abweisung seiner Schadenersatzansprüche absinden.
Noch reicher an kuriosen Fällen ist die amerikanische Gerichtschronik. So belustigte man sich in Washington vor einigen Jahren köstlich über einen" Prozeß, in dem ein Papagei die Heldenrolle spielte; der mackere Bogel war beschuldigt, das religiöse Gefühl der Oeffentlichkeit zu beleidigen. Als Kläger traten die Nachbarn
hatte, seinen Wundervogel ins offene Stratzenfenster zu hängen Die Sache endete mit einem Vergleiche, und der Besitzer mußte sich verpflichten, den Papagei eine Zeitlang einem Vogelzüchter zu übergeben, der sich bemühen sollte, den sittlich verkommenen Bürger des Vogelreiches zu bessern. Ein anderer nicht alltäglicher Prozeß erregte im Jahre 1903 in Japan Aufsehen. Auf der Anklagebank hatte ein Parlamentsmitglied zu erscheinen unter der Beschuldigung, während der Sitzung der Volksvertreter durch Gähnen die Würde des Hauses verletzt zu haben. Der Staatsanwalt machte geltend, daß der Miffetäter nur gegähnt habe, um die Regierung zu verhöhnen, und der merkwürdige Rechtsstreit endete auch damit, daß der Parlamentarier zu einer Geldstrafe von zehn Mark verurteilt wurde. Den Gipfel der Komik aber hat doch >vohl der Richter Frank Courtright erklommen, der in Winnipeg sich selbst anklagte, verteidigte, verurteilte und schließlich begnadigte. Bei Beginn der Sitzung rief der wackere Richter vorwurfsvoll: „Frank Courtright, stehe auf!" Er befolgte dann dieses Selbstgedot und verhandelte in aller Form gegen sich, indem er sich anklagte, am Abend vorher betrunken geiuefen zu fein und durch öffentliche Vorführung eines indischen Schlangentanzes Aergernis erregt zu haben. Voll Würde und Entrüstung verurteilte er sich hierfür zu einer Geldstrafe von 80 Wik. Dann aber fuhr der weise Richter fort: „Aber, Frank Courtright, du bist 20 Jahre lang ein nüchterner Mann gewesen und ein geachtetes Mitglied dieser Gemeinde. In Anbetracht dieser 20 jährigen guten Führung werde ich dir diesinal die Strafe noch erlaßen." Im Gerichtsfaal brach bei diesen Worten ein dröhnender Beifall los, dem der wackere Richter durch eine ernste Vermahnung ein Ende machte, worauf man würdevoll zur Verhandlung des nächsten Falles überging.
vermischtes.
kk. H a i f i s ch g e s ch i eh t e ii. In Seeromanen lieft man zuweilen die abenteuerlichsten Geschichten von Haifischen. Diese „Hyänen des Meeres" sollen im Staude fein, ganze Menschen zu verschlucken. Mit dieser Frage beschäftigt sich William All ing- h a m in „Chambers Journal". Aus glaubwürdigen Beruhten von englischen Kriegsfahrzeugen hat er Erfahrungen über Haifische zusammengestellt. Die Mannschaft des englischen Kriegsschiffes „Atteste", das in den chinesischen Gewässern ivar, behauptete z. B. einmütig, in einem gefangenen. Haifische fei ein vollständiger Dürfen- köpf gefunden worden. Das Wahre hieran war, daß der Haisifch einen Dchfenkopf, der von dem Fahrzeug über Bord geworfen ober gefallen war, verschlungen hatte, währenb der übrige Dchsc in ben Borratsräumen des Schiffes geblieben war. Daß der Haifisch zu den gefräßigsten Geschöpfen gehört, ist jedoch wirklich wahr. Haifische verfolgen tagelang Schiffe unb verschlingen alles, was über Bord geworfen wirb, Nahrtmgsabfälle, Pakete ober Leichen, bte ins Meer versenkt werden sollen. Es ist häufig vorgekommen, daß man im Magen von gefangenen Haifischen größere Pakete von Zeitungen entdeckt hat. Aus dem Jahre 1799 hat sich em ähnlicher Fall im Gedächtnis erhalten, mit dem die Gerichte sich beschäftigen mußte». Ein englisches Kriegsschiff hielt das französische Schiff „Nancy" an, weil es unter dem Verdachte stand, Sklaven» handel zu treiben. Bei der Untersuchung der Bordbücher tonnte man nichts Belastendes entdecken, später stellte sich jedoch durch einen Zufall heraus, daß das belastende Material über Bord geworfen war. Jin Magen eines Haifisches sand man nämlich Dokumente, die von der „Nancy" flammten. Durch sie konnte bewiesen werden, was für ein Handwerk der Führer der „Nancy trieb unb so würbe er bestraft unb das Fahrzeug eingezogen.
* Seine Hilfsbereitschaft. Vater: „Ich darf der nicht länger verschweigen, daß ich mich in finanziellen Schwier rigkeiten befinde." — Studiosus: „Vater, soll ich dich ’tauä* pumpen?"
*-Der Verliebte. „Meine Braut hat himmlische Augen!" — ,Ach finde, sie hat graue Augen." — „Na, ja,, kann denn der Himmel nicht auch Mal grau sein?"
Hättet
Ein Freund bin ich für ben, der seine Pflicht Stets eifrig hat erfüllt unb auch gewissenhaft; Gar häufig unterstütze ich ben nicht, Der jebe Arbeit flieht und niemals etwas schafft.
Zwar kann kein Sterblicher mich immerwährend missen f Doch gern pfleg' ich von Zeit zu Zeit zu meiden, Wer frevelhaft befleckte sein Gewissen, Unb durch mein Fernfein laß ich ihn dann leiden.
Auflösung in nächster Nummer.
Auslösung des magischen Dreiecks in voriger Nummert RUBIN URAL BAN I L N
des Papagetbesitzers auf unb roiejen barauf hm, daß der sprechende Vogel alle Kinder der Nachbarschaft das Fluchen lehre und damit die Erziehungsarbeit der Eltern durchkreuze. Der brave Papagei fang außerdem lustige Volkslieder und leichtsinnige Couplets, was wieder die Kirchenbefucher, die bei ihrem Kirchgänge am Sonntag morgen an der Wohnung des Papageibesitzers vorüber mußten, aufs Tiefste kränkte, um so mehr, als der Besitzer die Gewohnheit
Redaktion: K. Neurath. — Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steinbruckerei, R. Lang«, Gießen»


