Ausgabe 
21.6.1911
 
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Ms-rechte unbeschadet, in Da!

da mir diese durch weitere A . . gewinnm ititb dem Stiajate Vorteile gewähren könne".

*) Den Titel eines Grobherzoglich Hessischen Ober-Postdirek- torS erhielt toi 19. Juli 1807 der Fürstlich Thurn- und Daxissche ME. Geheimrat und Ober-Postqmtsdirektor in Frankfurt (Main) Freiherr von Vrints-Berberich, sein« Nachfolger waren Freiherr 1837 bis 1858 imd Freiherr Eduard von Schelk L858 bis 1866.

In Hessen wurden NM der Auflösung des deutschen Kaiser­reichs mit dem Fürsten Taxis Verhandlungen eingeleitet,damit Em Interesse des Staates die Postanstalten selbst, der Souverüni- ~ irisscher Verwaltung verbleiben konnten, Ausdehnung des Verkehrsnetzes bestehen,

Die Verhandlungen wurden wiederum durch den Großh. Ge­heimen Referendar Schmidt und den Geheimen Regierungsrat Freiherrn du Tbil mit dem Fürstl. Taxisschen Hofrat Grub geführt.

Das Ergebnis war der tot 28. Juni 1807 vom Großherzog Ludwig vollzogene PoMehnsvertrag, der tot 1. Juli 1807 in iKoaft trat. Durch diesen wurde dem Fürsten Karl Alexander von Thurn und Taxis sowie seinen männlichen Nachkommen die Würde jein es Erb-Land-Postmeisters des Großherzogtums als Thron- Lehen sowiedas nutzbare Eigentum und die Verwaltung sämt­licher Posten" übertragen. Das Postregal selbst und alle Hoheits- rqchte über die Posten, z. B. die Gesetzgebung in Postsachen, lAenderungen der Gebühren, Kurse und Dienstvorschriften, das Recht, Verträge mit den Posten anderer Staaten abzuschließen, Vie Benennung der Poststellen, Titelverleihungen, Uniformierung her Postbeamten und Postillione usw, wurden dem Landesherrn Vorbehalten.

Zur Wahrung dieser Rechte und zür Leitung des gesamten hessischen Postwesens trat an die Stelle der bisherigen fürstlichen Ober-Postdirektion ein eigenes Kollegium mit der Bezeichnung >-.£)6er-Post-Jnspeltion" *). Diese hatte den Verkehr zwischen dem Vandesherrn und der den Erb-Land-Postmeister vertretenden Ge- jneval-Direktion in Regensburg zu vermitteln und darüber zu wachen,daß die Posten den! Dienst leisten, welchen der Staat mit Recht von ihnen erwartet, daß teilte Unterschleife und Nachlässig­keiten von Seiten der Postbeamten stattfinden" nsw. Die Leitung der Ober-Post-Jnspektion wurde den: Großh. Geheimen Referendar Schmidt und dem Geheimen Reg.-Rat du Thil sowie dem Ober- Bostmeister Nebel übertragen. Zur weiteren Leitung und Aufsicht

>er das Postwesen in den einzelnen Provinzen, insbesonderezur Handhabung der Postpolizey" wurde am Sitze jeder Regierung aus deren Mitte ein der Ober-Post-Jnspektion unterstellterPost- ® emittierter" ernannt. Mir das Postamt in Darmstadt war schon tot 19. August 1806 die BezeichnungOber-Postamt" genehmigt Worden,weil in den Staaten wo Landesposten bestanden, die Residenzpostämter (München, Stuttgart, Dresden, Hannover, Gaffel) die gleiche Benennung führten". Die BezeichnungOber- Postamt" würde auch durch den Postlehnsvertrag aufrecht erhalten, desgleichen die Stellung des Vorstehers dieses Amtes, des Ober- Postmeisters, als Vorgesetzter aller Großh. Postbeamten. Neu da­gegen war die Bestimmung, daßzwey in Frankfurt ivohnende Postbeamte als Substituten Und im Namen des Ober-Postmeister, der eine bey den fahrenden, der andere bey den reutenden Posten, die vor'koMmenden Postungelegenheiten, welche schleunige Vor­kehrungen erfordern, besorgen sollten".

Die Besetzung der Poststellen bis zumScriüenten und Ex- Leditor" abwärts erfolgte durch den Landesherrn. Zn diesem Zwecke hatte Taxis für jede Stelle uns der Zahl der hessischen

Evon Wichtigkeit. Ank 12. Juli 1806 trennten sich bekanntlich m deutsche Fürsten, darunter auch der Landgraf von Hessen­stadt, als souveräne Herren von dem Deuts^n Reiche und Vereinigten sich zu deut unter demProtektorat des französischen Kaisers stehenden Rheinbunds. Me Kemeren fürstlichen, gräf­lichen Und reichsritterfchaftlichen Gebiete, dre zwuchen den Be­sitzungen der RheiNbmidKrsten lagen, wurden ^deren Oberhoheit Unterworfen. So erhielt Hessen-Darmstadt bte souveranttat über das Burggrafentum Friedberg, bte Herrschaft eit Breuberg, Heubach Nnd Habitzheim, die Grafschaft Eroach, dre Herrschaft Ilbenstadt, {enter über den Stotberg-Gedernschen Deck der Grastchaft Kontg- tein, über Besitzungen der fürstlich tod gräflich solmfrschen Hauser n der Wettmau, die Grafschaften Wittgenstern-Wittgensteut Und Wittgenstein-Berleburg, das Amt Homburg vor der Hohe, die bisher unmittelbaren Riedeselschen sowie mehrere retchsrttterschaft- liche Besitzungen. Austerdem erhielt der Landgraf von Hessen den TitelGroßherzog" mit dem PrädikatKönigliche Hoheit". Die Gründung des Rheinbundes hatte dis Auflösung des Reichs zur Folge. Am <6. August 1806 legte Kaiser Franz II, die Kaiser­krone nieder.

Mit dem Heiligen giömischen Reiche deutscher Nation stürzte ttuch das ganze Daxissche Reichspostwesen in seiner bisherigen Rschtssorm zusammen. Die Posthoheit ging als unveräußerliches Staatsregierungsrecht (jus majest. essentiale) auf die Fürsten des Rheinbundes über, und diese hatten nunmehr das Recht, die in ihrem Gebiete verkehrenden TakisschSn Posten aufzuheben.

Untertanen 7,zwey täuMche Subjekte" Kur engeren Wahl vobzW schlagen. Ausländer dursten nur dann vorgeschlagen werden, wenn Taxisnotorisch (wenigstens nicht ohne große Opfer zu! bringen) reine präsentationsfähigen JNnlände'r" finden konnte« Der Ernannte Wurde von der Ober-Post-Jnspektion oder dem- ständigen Postdeputierten für den Landesherrn und von der Ge- neraldirektion oder dem Ober-Postmeister für den Erb-Land-Post-' meister verpflichtet; gleichzeitig erhielt pr von Taxis ein Be- stallungs- und vom Landesherrn einBestätigungs-Dekret".

Die Diszipliitar-Gerichtsbarkeit über die Postbeamten stand dem Erb-Land-Postmeister zu. Als Strafen, gegen die innerhalb 10 Tagen Berufung beim hessischen Hofgerichte zulässig war« durften von Taxis jedoch nur Verweise, Geldstrafen und vorläufigö Amtsenthebung verfügt werden; zur Entlassung eines Postbeamten bedürfte es der landesherrlichen Entschließung.

Bezüglich der Chausseegeld-Entrichtung und der Verzollung blieben die bereits in der Uebereinknnft vom 28., April 1804 er­lassenen Bestimmungen bestehen,

6, Aufhebung der Hessischen PoststatioN ist Franffurt,

Nach Auflösung des Deutschen Reiches und Errichtung deI Rheinbundes blieb die Hessen-Darmstädtifche Poststation in Frank­furt ebenso wie die übrigen daselbst eingerichteten fremden Posten zunächst bestehen. Als jedoch der französische GeneralkomMissäh Lambert die Stadt dem Fürsten Primas Carl Theodor von Dal­berg, dem früheren Kurfürsten von Mainz übergab, belehnte diesen den Fürsten von Taxis mit dem Erblandpostmeisteramt in Frank­furt und erließ, untern! 21. November 1807 ein Dekret, welches die Aufhebung sämtlicher fremden Postanstalten im primatischen Ge­biet anordnete. Zu Folge dieses Erlasses begab sich am 1. Dezember der taxissche Postmeister Herrfeld zunächst in den darmstadtischen Poststall des Postmeisters Klees und alsdann in das darmstädtischä Palais zu Purgold, dem Vorsteher des Hess.-Sächs. Sammtwagens/ und forderte die Genannten zur Uebergabe ihrer Posten auf. Klees hatte sein Postschild bereits in das darmstädtische Palgis abge- liefert. Purgold erklärte den Sammtwagen für Privateigentum des Hofrats Dr. Krumm in Eisenach, der ihn 1777 für 18,750 Thaler gekauft habe.

Von dem hessisch-darmstädtischen Personal der FranHuMv Station ging der Postverwalter Gern mit 1400 fl., Briefträger Supp mit 984 fl. und der Postpacker Mckert mit 232 fl. in taxissche Dienste über. Der Hofrat Purgold wurde mit 300 fl, pensionierte (Fortsetzung folgt.)

vüchertlfch.

Schillers Gespräche. Zum ersten Male gesammelt und herausgegeben von Julins Petersen. Insel-Verlag. (490 Seiten.) Goethe äußerte einst, als ihm von Fveundeshandi eine kleine Sammlung von Aufzeichnungen über Unterhaltungen mit Schiller dargebracht wurde:Schiller erscheint hier, wie immer, im absoluten Besitz seiner erhabenen Natur; er ist so groß am Teetisch, wie er es tut Staatsrat gewesen sein würde. Nichts geniert ihn, nichts engt ihn ein, nichts zieht den Flug seiner Gedanken herab; was in ihm von großen Ansichten lebt, geht immer frei heraus ohne Rücksicht und ohne Bedenken." So gelten diese Worte von der vollständigen Sammlung, dies Petersen jetzt aus zahlreichen Briefen, Tagebüchern und sonstigen Aufzeichnungen der Schillerzeit zusammengebracht hat, denn Schiller ist nicht zur Ausführung der geplanten Geschichte feine® Geistes gelangt; er hat kein Tagebuch geführt; die Gespräche sind neben den Briefen seine einzigen Lebensbekenntnisss gen blieben.

Skat-Aufgabe.

Meine Herren, dieses Spiel diskontiert ja die Reichsbankl" erklärte schmunzelnd Herr Lehmann, als er in Mittelhand folgende Karten erhielt:

Doch 0 weh I Herr Lehmann mußte erfahren, daß Uebermut selten gut tut: Er verlor sein Spiel. Was spielte er? Wie ging das zu und wie war die Kartenverteilung der Gegner? Borhand hatte ein unverlierbares Null ouvert und 23 Angen in ihren Karten weniger als Hinterhand.

Auslösung in nächster Nummer.

Auflösung des Zitatenrätsels in voriger Nummer: Ein Jeder lernt nur, was er lernen kann.

Redaktion: K. Neurath. - Rotationsdruck und Verlag der Vrühl'schen Universttäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gieße»