Ausgabe 
18.9.1911
 
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In Mainz wgr die Telegraphenstation anfangs itüf der Citadelle (dem Windmühlenverg) errichtet, wurde aber bereits Anfang No- dember 1813 auf den Turm der Stephanskirche verlegt. Die nächste Signalstation befand sich an der nordöstlichen Grenze der Gemarkung Schwabenheim a. d. Selz amHeidehof", einem Ge­höfte, das bis in die Jahre 1840 bis 1850 bestanden hat, heute über verschwunden ist. Bon hier wurden die Zeichen, weiter nach Sprendlingen, wo ein Beobachtungsgerüst auf dem St. Jo- Hannes-Psad (jetztNapoleoushöhe") stand, ferner weiter nach Kreuznach, Desloch usw. übermittelt.

Die erste elektromagnetische Telegraphenlinie wurde in Hessen im Jahre 1848 von Frankfurt (Main) über Gießen, Kassel, Eisenach, Erfurt, Halle Cöthen, Jüterbog nach Berlin durch Preußen erbaut. Diese Linie war ausschließlich preußisches Eigen­tum und wurde auch nur von preußischen Beamten bedient., Die Staaten, durch deren Gebiet die Linie führte, genossen als Gegenleistring für die dem preußischen Staate zur Anlage erteilte Erlaubnis mäßige Vergünstigungen für ihren. Staatstelegramm- Verkehr. Die Linie wurde anfangs mit dem Sieniensschen Zeiger­apparat, später mit bent Morseapparat betrieben und diente ledig­lich dem Staatsverkehr. Erst im Jahre 1850 gestattete Preußen auch dem Publikum die Benutzung der Anlage.

Die Bedingungen für die Benutzung waren in einem Regu­lativ vom 6. August 1849 zusammengefaßt. Hiernach wurde z. B. kein Telegramm befördert, das nicht in unzweifelhafter WiÄse! dm Namen des Absenders als Unterschrift trug; kein Telegramme durfte über 100 Worte zählen. Telegramme in franzö­sischer Sprache konnten nach einer Bestimmung aus dem folgenden Jahre (1850) nur auf den Grenzstationen aufgegeben werden. Alle anderen nicht deutschen Telegramme blieben von der Be­förderung ausgeschlossen. Die telegraphische Uebermittelung der Börsenkurse in bloßen Zahlen, ohne Bezeichnung der Effekten,, war gestattet; jedoch durften Bei jeder Effektensorte nur 4 Zahlen gebraucht, und es mußte die der Telegraphenstation von den Absendern im voraus mitzuteilende Reihenfolge, in der jedesmal die Kurse der Effekten aufzuführen waren, genau iunegehaltest löerben, bannt sich die Kontrolle nach beit Kurszetteln ausüben ließ. Aenberungen (Streichungen, Verbesserungen), bie eine Ab­kürzung beS Telegramms bezweckten, waren unzulässig; war ein Schreibversehen vorgekonnnen, mußte das Telegramm umgeschrie- beit werden. Mit Bleistift geschriebene Telegramme wurden nicht angenommen. Wer etwa mehr als ein Telegramm gleichzeitig aufgeben wollte, dem wurde bedeutet, daß, diese Massenanfliefe- l'ung sich mit den maßgebenden Verwaltungsgrundsätzen (§ 5 des Regulativs) nicht vereinbaren ließe. Als Zeitgrenze, bis zu der ein Privattelegramm von der Auflieferung an abtcle- graphiert sein mußte, war eilt halber Tag festgesetzt. Lief auch diese Frist ab, ohne daß das Telegramm befördert war, so konnten dem Absender auf Verlangen die Gebühren zurückgezahlt werden.

Die Tiens! stund en derTelegraphenbureaus" währten von 7 oder 8 Uhr morgens bis 9 Uhr abends; doch konnten in dringen­den Fällen auch zur Nachtzeit Telegramme gegen Bezahlung der doppelten Gebühren befördert werden.

Am 2'6. Juli 1850 schlossen sich Preußen, Oesterreich, Bayern Und Sachsen zum Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvcrein zu­sammen; damit wurden für die Benutzung der Telegraphenlinien 'einheitliche Grundsätze und gleichmäßige Gebühren geschaffen.

Der erste sogenanntevorläufige" Tarif vom 6. August 1849 berechnete durchgängig annähernd 17 Pfennig für die Meile und stieg nach den ersten 20 Worten von 10 zu 10 Worten stm. .Vi des ursprünglichen Betrags.

Der eigentliche Gebührentarif (vom 26, Juli 1850) brachte eine merkliche Ermäßigung der Gebühren: das gewöhnliche Tele­gramm bis zu 20 Worten wurde in der ersten Zone (bis 10 Meilen) ntft 2 Mark und in den weiteren Zonen (25, 45, 70, 100 usw. Meilen) um diesen Betrag höher berechnet. Bei Telegrammen mir 21 bis 50 und mit 51 bis 100 Worten verdoppelten oder veÄweifachten sich diese Beträge. Der erste Nachtrag zu diesem Tarife vom 10. Oktober 1851 setzte fest, daß die Telegramm- 'gebühren nicht mehr nach der Länge der vom Telegramm durch­laufenen Linien, sondern nach der geographischen Entfernung, des Aufgabeortes vom Bestimmungsorte bemessen werden sollten. Gleichzeitig wurde für das ganze Vereinsgebiet der Morse-Schreib- apparat eingeführt.

Auch Bayern ging in Hessen, und zwar in Starkenburg Und Rheinhessen, mit der Erbauung von Telegraphenlinien und der Einrichtung von Telcgraphenanstalten vor. So wurden am 1. April 1853 in Darmstadt und Offenbach' (Main), am 1. No­vember des gleichen Jahres in Worms, am 25. August 1854 in Mainz und am 1, Juli 1855 in Bingen bayerische Telegraphen- anstalten eröffnet. Da Bayern dem Deutsch-Oesterreichischen Tele- .graphenverein angehörte, so galten auch für die bayerischen Sta­tionen in Hessen die vorstehend aufgezählten Tarifbestimmungen Vom 10. Oktober 1851.

Eine Ermäßigung dieser brachte das Jahr 1858, indem die Gebühr für das einfache Telegramm innerhalb der 1. Zone von 20 auf 12 Sgr. herabgesetzt wurde. Eine Verbilligung des preußischen Telegrammverkehrs erfolgte int folgenden Jahre durch die Festsetzung der Gebühr für däs einfache Telegramm im inneren Verkehr auf 10 Sgr. Im Jahre 1863 wurden dann die Ge­bühren für dm preußischen Verkehr, und Mar für ein einfaches

Telegramm bis zu 20 Worten in der ersten Zone (10 Meilen) auf 8 Sgr., in der zweiten Zone (10 bis 45 Meilen) auf 10 Sgr.- und in der dritten Zone (über 45 Meilen) auf 16 Sgr. herabgesetzt; für je 10 Worte mehr wurde die Hälfte dieser Sätze berechnet. Am 1. Juli 1867 wurden schließlich, noch bie Sätze bet drei Zonen auf 5, 10 und 15 Sgr. ermäßigt.

Im gleichen Jahre gingen durch besonderen Vertrag vom! 27. August sämtliche Telegraphenaltlagen int Gtoßherzogtum in die Verwaltung Preußens, am 1. Januar 1868 zusammen mit denen der meisten übrigen deutschen Staaten laut Artikel 48 der Verfassung in diejenige des Norddeutschen Bundes und schließlich am 1. Januar 1872 in bie Verwaltung des Reiches über. Gleiche- zeitig erfolgte bie Einrichtung zahlreicher neuer Telegraphen- anstalten.

Es erhielten den Telegraphen: Schlitz am 16. Dezember 1867,- Lauterbach am 24. Dezember 1867, ferner im Jahre 1868 Jugen­heim (Bergstraße), Büdingen, Grünberg, Hungen, Alzey, Groß- Umstadt, Ortenberg, Pfungstadt, Alsfeld, Gernsheim, Laubäch, Nidda, Schotten, Wöllstein, Fürth, Lorsch, Michelstadt, Wörrstadt, Und Erbach (Odenw.), im Jahre 1870 Bad-Nauheim, im Jahre 1871 Bensheim und Friedberg, int Jahre 1872 Oppenheim, int Jahre 1873 Ober-Ingelheim, im Jahre 1874 Darmstadt-Bes- suNgen, Heppenheim (Bergstr.), Neustadt i. Odenw., Vilbel, Die­burg, Griesheim, Groß-Gerau, Kastel, Viernheim, Neu-Isenburg,- Lampertheim, im Jahre 1875 Osthofen, Langen, Seligenstadt, Eberstadt und Groß-Zimmern.

Ende 1875 waren 48 Telegraphenstativnen im Betrieb.

Im Jahre 1876 mürben Post und Telegraphie zu einer ein­heitlichen Verwaltung vereinigt. Dementsprechend wurden auch die Telegraphenanstalten in Hessen, die bis dahin zur Telegraphen­direktion Frankfurt gehörten, der Ober-Postdirektion in Darm­stadt unterstellt und mit Ausnahme derjenigen in Mainz mit den Postämtern an den betreffenden Orten vereinigt. Die Tele­graphendirektion in Frankfurt trat außer Wirksamkeit.

2, Fernsprechwesen.

Der Fernsprecher, eine ursprünglich deutsche Erfindung, die 1877 in verbesserter Gestalt aus Amerika nach' Deutschlaitd zurück- Iain, wurde von der Reichs-Telegraphenverwaltung zunächst dazu! verwendet, solche Orte an das Telegraphennetz anzuschließen, bereit geringer Verkehr bie Aufstellung kostspieliger Morseapparate und die hierfür unerläßliche Ausbildung von Beamten int Telegra- phiereu nicht gerechtfertigt hätte.

Die erste derartige Telegraphenanstalt mit Fernsprechbetriebj im Großherzvgtum Hessen wurde am 16. März 1878 in Fränkischs- Crumbach eröffnet; dann folgten int Jahre 1879 Uffenheim und Reichenbach (Odenw.). Die Verbesserung des neuen Apparats- der ohne Vorkenntnisse von jedermann zu bedienen ist, seine Billig­keit und Einfachheit haben seitdem wesentlich dazu beigetragen,- daß die Zahl der Telegraphenanstalten bedeutend vermehrt wer­den konnte.

Ein weiterer Schritt in der Verwendung des Fernsprechers war die Herstellung von Stadt-Feriisprecheinrichtungen, durch die dem Publikum die Beförderung von Nachrichten, zunächst fürs den Bereich des eigenen Ortes, selbst in die Hand gegeben wurdch Jeder Teilnehmer konnte während der Dienststunben der Ver- mittelungsaiistalten mit den übrigen Teilnehmern derselben Stadt- Fernsprecheinrichtung mündlich verkehren, sowie Nachrichten an die Vermittclungsanstalt zur Weiterbeförderung durch die Post oder den Telegraphen übermitteln.

Die erste Stadt-Fernsprecheinrichtung im Großherzogtum! wurde in Mainz am 15. Oktober 1883 mit 38 Teilnehmern (jetzt 2123 Teilnehmer) eröffnet. Dann folgten: Offenbach (Main) ain! 28. Dezember 1884 mit 19 Teilnehmern (jetzt 105/), Kastel (Rhein) am 28. Juni 1885 mit 5 Teilnehmern (jetzt 65), Darmstadt am 22. September 1885 mit 26 Teilnehmern (jetzt 1539), Worms am 15. September 1888 mit 27 Teilnehmern (jetzt 746), Gießest am 1. November 1889 mit 47 Teilnehmern (jetzt 546).

Welche Bedeutung die Einrichtung gewann, erhellt daraus- daß gegenwärtig an Gesprächen vermittelt werden: in Mainz 5 627 810 Stück = 15 419 Stück täglich, ist Offenbach (Main) 3 686 878 Stück = 10101 Stück täglich, in Kastel (Rhein) 156 543 Stück = 429 Stück täglich, in Darmstadt 3 067 369 Stück = 8404 Stück täglich, in Worms 1687151 Stück = 4623. Stück täglich, in Gießen 1278932 Stück = 3501 Stück täglich..

Um die Benutzung des Fernsprechers immer weiteren Kreisest des Publikums zugänglich zu machen, namentlich aber um dest Einwohnern kleinerer Sanborte Gelegenheit zu geben, bei plötz­lichen Unglücksfällen usw. sofort entsprechende Nachrichten an bie nächste Telegraphenanswlt abzusenden, würben seit 1883 nach dem Muster der Posthilfstellen Telegraphenhilfstellen mit Fern­sprechbetrieb, und zwar zuerst in Elsheim und Groß-WinternhetM- eingerichtet. Mitte September 1907 waren 308 Posthilsstellest mit Telegraphenbetrieb vorhanden.

IX. Statistische Angaben.

Die Entwicklung des' Post- und Telegraphenwesens in Dessen seit den sechziger Jahren bis zur Gegenwart spiegelt sich' in fol­genden statistischen Angaben wieder.

Im Jahre 1867 hatte Hessen 133 Postanstalten nut einem Personal von 1112 Köpfen, ferner 8 Telegraphenanstalten; rm Jahre 1907 bestanden 965 Postanstalten und 696 Telegraphen-