Ausgabe 
7.10.1911
 
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Unsicht ausgeht, daß die Braut erkauft werden müsse, und nur Um den Preis marktet, Als ein reicher Muselmann in Syrien aui den Gegensatz der Gebräuche aufmerksam gemacht wurde, und man ihm bemerkte, daß es Wohl viel angemessener wäre, wenn er seine Tochter ausstattete, anstatt sie sich abkaufen zu lassen, erwiderte er:Die Europäer müssen ihre Töchter ans- stattcn, damit der Mann die zu deren Bedienung nötigen Mägde bezahlen kann, unsere Töchter werden die Dienerinnen ihrer Männer und arbeiten für sie; es ist also nur gerecht, daß jene den Preis der zu erwartenden Dienste bezahlen." Wenn dies noch immer und überall so wäre, so gewännen allerdings die Moslims dabei, aber wie es ist, zahlen sie heutigen Tages zumeist die Frau und die Dienerinnen. Die erste Gabe führt den wenig poetischen Namen:Schmerzgeld" Agyrlik. Es wird der Braut in zierlicher, versiegelter Verpackung zu- geschickt, und seine Annahme beweist, daß die Verhandlungen Dren Fortgang nehmen können. Hierauf wird der Tag zur Abschließung des Ehekontrakts bestimmt, und die Braut beginnt ihre Vorbereitungen und die Einkäufe des Hochzeitsstaats. Bis zilm Augenblick des Abschlusses des Ehekontrakts steht es ihr frei, das Agyrlik zurückzugeben und von der Verbindung zurück- zutreteir,. ein Schritt, der, da der Ankauf des Agyrliks einmal gemacht ist, für den Bewerber immer mit Verlust verbunden ist.

Der Abschluß des Ehcvertrags Nikiah findet in der Regel am Vormittag statt, und es ist dazu die Zuziehung eines Gesetzeskundigen nötig, der vor allem die Zulässigkeit der Ehe bezüglich beg allenfallsigen Verwandtschaftsgrades prüft. Ge­wöhnlich versieht der Jman der nächsten Moschee diesen Dienst. Die Zusammenkunft findet im Hause der Braut statt, beide kontra­hierende^ Teile werden durch Bevollmächtigte vertreten, an deren Seite wieder je zwei Zeugen stehen. Ein Schreiber verfaßt unter Aussicht des Jinans den Vertrag, in welchem das der Frau Ankommende Heiratsgut festgesetzt wird. Es beträgt etwas Weniges mehr als das Agyrlik, wenn nicht besondere Umstände dessen Erhöhung bedingen, z. B. der bekannte Hang des Bräutigams zu Ehescheidungen. In der Regel wird um den Betrag der Nikiah, wenn auch nur zum Scheine, gehandelt, und wenn sie vereinbart, noch die spezielle Zustimmung der Braut eingeholt. Der Betrag der Nikiah gehört vom Momente des ausgefertigten und ihr zugestellten Ehevertrags der Braut, die Ehe mag vollzogen werden oder ohne ihr Verschulden unterbleiben; doch ist auch sie auf Lebensdauer oder bis zum Eintritt einer gesetzlichen Scheidung an den Bräutigam gebunden, und der Vertrag kann nur unter gegenseitiger Zustimmung gerichtlich gelöst werden. Im Todes­fälle, beim Bankerott des Gatten wird die Nikiah vor allem und ohne Abzug än die Witwe oder Gattin, sowie auch, wenn sie nicht mehr am Leben wäre, an ihre Leibeserben bezahlt; bei jeder Trennung, wenn Nicht der Frau die Schuld zur Last fällt, oder wenn sie nicht selbst Verzicht leistet, muß gleichfalls die Nikiah voll ausbezahlt werden.

Beim Abschluß des Ehevertrags wird der Tag des Vollzugs der Ehe festgesetzt, und nach dem Abschluß sendet der Bräutigam der Braut das Hochzeitsgeschenk,Nikiah Takümi", bei welchem ein Spiegel und eine Kassette die unerläßlichsten Bestandteile sind. Der türkische Serdar Großkonetabel Omar Pascha sandte seiner Braut einen Spiegel in Gold gefaßt und mit Brillanten verziert und eine silberne Kassette, welche einen reichen Schmuck und eine ansehnliche Summe Goldes enthielt. Die Braut er­widert die Geschenke des Bräutigams aber minder wertvoll. Ein Bartkamm, etwas Leibwäsche angeblich ihre Arbeit und ein Stückchen Kandiszucker, das der Bräutigam selbst verspeisen muß, müssen sich darunter befinden.

Endlich rückt ^oer Tag der Hochzeit, die nur des Abends und zwar an einem Dienstag oder Sonntag stattfinden soll, heran. Vorher finden selbst bei den ärmsten Leuten Festlichkeiten statt, die verhältnismäßig große Kosten verursachen, von deren Belauf der Bräutigam sich ein Geschäft hätte einrichten oder ein Grund­stück erwerben können, denn er bestreitet alle Kosten dieser Feste in seinem eigenen sowie im Hause der Eltern der Braut. Selbst­redend versammeln sich die männlichen Gäste beim_ Bräutigam und die weiblichen bei der Braut, wobei jedes anständige Frauen­zimmer Zutritt hat, um die Braut zu sehen und zu beglückwünschen. Wenn wegen Raumbeschränkung die Festlichkeiten nur im Hause des Bräutigams oder in jenem der Braut statthaben, so pflegen sich Mittwochs die geladenen Männer und Donnerstags die Frauen einzufinden. Erstere bleiben gewöhnlich bei Musik und dem Tanz einiger TänzerknabenGötschek" bis in die Nacht versammelt, letztere aber, mit Ausnahme der nächsten Nachbarinnen und Ver­wandten, die im Hause übernachten, zerstreuen sich 'vor Sonnen­untergang, da in der Regel außer dem Fastenmonat Ramazan keine ehrbare Frau nachts auf der Straße getroffen wird. Bei der Wiederverheiratung von Witwen geht es stiller zu, und die Hochzeitsfeier beschränkt sich auf ein Gastmahl, das am Vorabend der Hochzeit im Selamlik und Harem einem kleinen Kreis von Freunden und Verwandten gegeben wird.

Uebrigens sind in Stambul und den Provinzen die Ge­bräuche sehr verschieden. In der Hauptstadt wird die Braut am hellen Tage vor der Hochzeit, wenn dieselbe im Hause des Bräutigams stattfindet, zu Wagen dorthin geführt, und alle Freundinnen und Verwandte, die sich einen Wagen verschaffen können, folgen nach. Am Tore des Harems empfängt der Vater Les Bräutigams die Braut, deren Kleidersaum dann gewöhnlich

eine rhr geschenkte weiße Sklavin küßt, und übergibt sie dem Sohne, der sie aus rhr Zimmer geleitet, aber alsbald wieder Orten findet der Umzug der Braut des Nachts tn Begleitung von Fackeln statt.

Wird die Hochzeit im Hause der Braut vollzogen, so geht nach der Stambuler Sitte der Bräutigam in der Stille dahin. Anders m den Provinzen; bei einer Hochzeit in Ursah z. B. ging es. aus folgende Art her. Von seinen Jugendfreunden geleitet, besuchte der Bräutigam am Nachmittage ein ausschließlich ge- wietetes Bad, aus dem er gegen abend in seiner Eltern Haus ziiruckkehrte, wo für jedermann, der nur eintreten wollte, offene Tafel gehalten wiirde. In einer schönen, lauen Sommernacht hielt endlich der Bräutigam unter Musik und Fackelschein, um­geben von seinen Freunden und gefolgt von zahlreichem Volke, stinen Umzug. Nach einem kleinen Scheinwiderstande wurde das HtiuA der Braut eingenommen und der Bräutigam erfuhr im Wege wohlfeiler Bestechung von einem alten Weibe den Platz, an welchem sich die Braut versteckt hielt. Alle Frauenzimmer ver­ließen das Hochzeitshaus, um bei den Nachbarn ihr ohrenzerreißen­des FreudengeschreiLillili" auszustoßen, und länger als eine Stunde lärmte Musik und Volk um die Wette ans der Straße.

In gewöhnlichen Fällen wird der Bräutigam nach verrichtetem Aoend- und Nachtgebet in den Harem geführt, wo ihn eine alte Frau der Verwandtschaft empfängt und ins Ärautgemach führt, das durch die von einer Zimmerecke ausgehenden künstlichen Ranken das Aussehen einer Laube erhält. Dicht an der Tür findet der Bräutigam den Gebetteppich ausgebreitet, er tritt, um ein kurzes Gebet zu verrichten und wenigstens zwei doppelte Proster- nationen zu machen. Hiernach geht er zur Braut, die, tief ver­schleiert. in der entferntesten Zimmerecke stehend, ihn erwartet. Nun erst Hat er das Recht, den Schleier zu lüften und seine Braut zu sehen. Wenn er aber ihre Stimme hören und ihren Namen erfahren will, so muß er sie erst durch die SchleiergabeJüs- pörümlik", gewöhnlich ein mehr oder minder wertvoller Gegen­stand des Schmuckes, gewinnen. Von diesem Augenblicke an beginnt der Kampf weiblicher List, denn die Braut trachtet, un­vermerkt ihren Fuß auf den des Bräutigams zu setzen, weil das Gelingen nach dem Volksglauben die Oberherrschaft im Hause sichert. Die Braul ist immer im höchsten Putz und außer ihren eigenen oft noch mit entlehnten Diamanten geschmückt. Dem Bräutigam wird Pfeife und Kaffee gebracht, und die Braut be­dient ihn zum erstenmal. Später folgt wohl noch ein kleiner Imbiß von Zuckerwerk und Früchten; endlich befiehlt der Bräu­tigam, daß man das Bett nach orientalischem Gebrauche auf dem Fußboden ausbreite. Die Braut hilft ihm sich entkleiden und die neue von ihr gemachte Nachtiväsche anlegen. Dann entfernt sie sich, um in einem anderen Zimmer die Nachtkleider anzuziehen, in welchen sie ins Brautgemach zurückkehrt und alle Lichter mit Ausnahme einer schwachen Nachtlampe auslöscht, nach­dem sie zuvor die Tür verschlossen. Leser, die noch mehr zu wissen wünschen, verweisen wir auf Ovid und dessencetera quis nescit.

Am nächsten Morgen hinterläßt der neue Ehegatte unter seinem Kopfkissen ein Geldgeschenk für die Bettmacherin unö überweist seiner Frau das Badegelo, einen Betrag, den er sich stillschweigend verpflichtet, jeden Monat zu geben. Nachdem er gebadet ober die religiösen Abwaschungen des ganzen Kör­pers Dorgenommen, verfügt er sich in das Haus seiner Schwieger­eltern, -von denen er die Mutter gewöhnlich mit reichgestickten Pantoffeln beschenkt, während er vorn Vater ein Geschenk emp­fängt. Eine Woehe nach der Hochzeit erhält die junge Frau vom Gatten dasJedilik", ein gewöhnlich in Kleidern bestehendes Geschenk, das in dem Maße bedeutend ausfällt, als der Gatte zufrieden ist.

So sehr nun auch die Umstände bei Schließung von Ehen sich 'gegen die ursprünglichen geändert haben, so wenig hierbei leidenschaftliche Liebe ober auch nur gegenseitige Zuneigung die Wahl bestimmt, so darf man doch nicht glauben, daß das Resultat dieser Verbindungen durchweg ein unglückliches sei, wie dies bei nur halbwegs ähnlichem Vorgehen in Europa der Fall feilt würde. Nach unserem Ermessen sind bei dem Glücke solcher Ehen zwei Faktoren besonders einflußreich: das verhältnismäßig wenige Beisaminensein der beiden Ehegatten, weil der Mann vom Morgen bis zum Abend sich nur auf Augenblicke und zu bestimmten Zwecken in den Harem verfügt, ist unzweifelhaft der eine Grund, während der andere, vielleicht minder positive, in der großen Jugend und Unerfahrenheit der Frau liegt, welche nie einen anderen Mann gekannt, und daher, die äußere Er­scheinung ausgenommen, nichts in seinem ganzen Wesen einer Vergleichung unterziehen Tann. Gewohnheit und Notwendigkeit erzeugen dann ost eine Zuneigung zwischen beiden Gatten, und wenn die Ehe mit Kindern gesegnet ist, schließt sich ein Band anderer und edlerer Natur um die Gatten, wenn nicht gerade dann niedere Leidenschaften störend eintreten.

Wie die Heirat ohne kirchliches Zeremonienwesen statt hat, so wenig Zeremonien kommen auch bei der Trennung vor, wenn solche von feiten des Mannes beabsichtigt wird. Ein bloßer Ausspruch deö Mannes genügt, um die Scheidung vor Religion und Gericht zu begründen; ist dieser Ausspruch getan, so wird ihm die verstoßene Gattin sogleich eine Fremde, und kann nicht mehr unverhüllt vor ihrem bisherigen Gatten erscheinen. Ohne seinen Entschluß durch Auszähluna von Gründen zu belegen, er-