Ausgabe 
6.7.1911
 
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MrÄ Einsanrmlung daselbst ititS Beförderung zur nächsten Post- anftalt lag den Großh. Amtsboten ob.

Diese Einrichtung hatte zwar int 17. und 18. Jahrhundert dein schwächen Verkehr der Landbevölkerung genügen können, entsprach ift:6cr dem gesteigerten Verk'ehrsbedürfnis des 19. Jahrhunderts, nicht mehr und wurde daher durch Verordnung vom 18, März 1823 aufgehoben. B

An die Stelle der Amtsboten traten in jedem Landratsbezicke 1 bis 2 Bezirksboten, die auf Kosten des Staateszum Zweck der Spedition von Dienst- und anderen Schreiben zwei Mal in der Woche" bestimmte Rundgänge auszuführen hatten.Privat- schreiben, Pakete, Zeitungen und Wochenblätter für Individuen und Gemeinheiten" mußte jeder Bote gegen die durch Ministerial- erlaß. vom 9. Dezember 1824 veröffentlichten Gebühren mitnehmen Und bei der nächsten Postanstalt abliefern. Es wurden erhoben: für Briese und Pakete unter 1 Pfund 2 Kreuzer, über 1 his 2 Pfund (ausschließlich) 3 Kreuzer und für jedes weitere Pfund 1 Kreuzer mehr. Für die Neberbringung von Regierungsblättern, ferner für Zeitungen und Wochenblätter betrug die Gebühr jährlich '45 Kreuzer. Zur Beförderung boit Wertsendungen waren die Bezirksboten nicht verpflichtet. Wurden ihnen mit der Post ein- gegaugene Wertsendungen auf Wunsch des Empfängers zur Be- 'stellung übergeben, so erfolgte diese lediglich ans Gefahr des Emp­fängers, da sie nicht alsfortgesetzte Spedition durch die Post" galt, und der Staat keine Verantwortung für Verluste übernahm. Ebenso hatte der Postbeamte, der ohne allgemeinen oder besonderen, Auftrag des Empfängers eine Wertsendung einem Bezirksbotcu zur Bestellung übergab, für etwaigen Beclnst zu hasten. (Mini-, sterinlerlaß, vom 16. November 1836.) Das Bezirksboteuwcscst blieb bis zum Jähre 1863 bestehen, zu ivclchcr Zeit die Landbrief-, Bestellung - von der Taxisschen Postverwaltung übernommen und für deren Rechnung ausgeführt wurde,

10. Postordnung und Tarife vom Jahre 1824.

Bereits 1812 hatte die Großherzogliche Ober-Postinspektiön zur Beseitigung der mannigfaltigen Tarife in den alten und neuen Gebietsteilen des Großherzogtums Verhandlungen mit der General- direltiou der Großh. Hess. Posten wegen Aufstellung eines General­tarifs für Brief- und Paketsendungen, sowie für die Personen­beförderung cingcleitet. Diese konnten aber zunächst ivegcu der Kricgsunruhen nicht abgeschlossen >verden und zogen sich später wegen der in Rheinhessen aus französischer Zeit bestehenden hohen Portosütze in die Länge. Erst nach Vollziehung des Postlehns- vertrags von 1818 wurden die Verhandlungen wieder ausgenommen Und int Jahre 1824 zu Ende geführt. Durch Ministerialerlass vonr 16, April 1824 traten für die Großh. Hess. Brief- und fahrenden Posten neue Tarife und Bestimmungen in Kraft, und zwar: 1. die Tabelle über die Progression der Brief-Porto-Taxe; 2. der allgemeine Tarif über das Briefporto im Großhcrzogtum; 3. der Tarif über das Porto nach dem Gewicht für die Großh. Hess, fahrenden Posten; 4. der Tarif über das Porto nach dem Wert (bei Versendungen von Geld, Kostbarkeiten, Papieren von Wert) für die Großh. Hess, fahrenden Posten; 5. der Tarif über die Personeutaxe für die Großh. Hessischen Posten; 6. die Be- stimmuugen über Gegenstände der Briefpost und 7. die Bestim- mnngen über die fahrende Post.

Das Briefporto wurde nach der Entfernung und nach dem Gewicht berechnet. Tie Entfernungen zwischen den 38 Post-anstalten des Großherzogtums und das für jede dieser Postanstalten aus­gerechnete Porto für den einfachen bis Ve Lot ----- 15Vs Gr. -schweren Brief waren aus dem allgemeinen Tarif über das Briefporto zu ersehen. Für die inländischen Sendungen, d. h. für Briefe, die innerhalb des Großherzogtutus blieben, galt die Vergünstigung, daß für Briefe unter 1 Lot die einfache Gebühr, für solche von 1 bis 2 Lot ausschließlich die anderthalbfache und für Briefe von 2 Lot die doppelte Gebühr zu zahlen war. Bei Briefen, die das Gewicht von 2 Lot überWegett, wurde das Porto Mach derProgressionstabelle" berechnet.

Ein Brief von Erbach nach Schlitz (26y2 Meilen, die weiteste Entfernung innerhalb des Großherzogtums) im Gewichte von mehr als ].2 Lot, aber unter 1 Lot, kostete z. B. nach dem allgemeineni Tarif 12 Kreuzer (34 Pfg.), bei einem Gewichte von 2 Lot (2x12=) 24 Kreuzer und bei einem Gewichte von 4 Lot laut Progresfionstabelle 54 Kreuzer. Auch das Porto für Pakete wurde nach der Entfernung und dem Gewicht berechnet; so waren für ein 10 Pfund (5 Kg.) schweres Pichet von Darmstadt nach Schlitz (Entfernuitg laut Allgemeinem Tarif 18 Meilen) 1 fl. .12 Kr. (2 Mk. 6 Pfg.) zu zahlen.

Die Beförderungsgebühren für Wertsendungen richteten sich stach der Entfernung und der Höhe des Wertes; es betrug z. B. das Porto für die Uebermittlnng von 1000 fl. von Darmstadt nach Schlitz 3 fl. 26 Kr. (5 Mk. 90 Pfg.). Heute beträgt das Porto für einen solchen Wertbrief 70 Pfg. und für ein- 5 Kg. schweres Wertpaket 80 Pfg.

Nach dem Personen-Darife zahlte man für die- Meile: in der Diligence 36 Kreuzer, imi Eilwagen 40 Kreuzer; Kinder unter -4 Jahren wurden nicht aufgenommen; Kinder von 410 Jahren zahlten die halbe Gebühr. Außerdem! hatte jeder Reifende zu Kahlen: a) die gewöhnliche Einschreibgebühr 4 Kreuzer; b) dem Wägenmeister am Abfahrtsorte 9 Kreuzer; c) dem Postillion bei der Diligence für die Meile 4 Kreuzer. Bei den Eilwagen wurde

Postillions-Trinkgeld nicht erhoben. Die Gebühr für einen PlaA in dem Lokäl-Eilwagen von Darntstadt nach Frankfurt war aus- nahmsweife auf 1 fl. 48 Kr. (3 Mk. 9 Pfg.) und für einest Platz von Darmstadt nach Frankfurt und an demselben Tage zurück aus 3 Gulden (5 Mk. 14 Pfg.) ermäßigt.

Von den Bestimmungen über die Briefpost find folgende be- merkenswert: Alle Briefe nach Orten, wo Posten unter Fürst!. Thurn und Taxisscher Verwaltung sich befanden, ferner nach Preußen, Sachsen, Bayern, Hannover, Baden, Biecklenbtirg, Braun­schweig und Oldenburg konnten entweder ganz unbezahlt abgesendet oder bei der Ausgabe bis zum Bestimmungsort frankiert Werben.: Die Briefe nach außerdeutschen Staaten waren fast sämtlich dem Frankierungszwange unterworsen; so mußten solche nach Spanien bis zur spanischen Grenze, solche nach England bis zur Meeres­küste und Briese nach Nord-Amerika bis Hamburg bezahlt werden; für letztere wurde noch ein Zuschlag von 24 Kreuzer wegen des. Seetransportes erhoben-

Di.e Versendung der Briefe war von derjenigen der Pakete streng getrennt. Erstere wurden durch die Brief-Post, letztere zusammen mit den Wertsendungen durch die fahrenden Posten befördert.

Für die Drucksachen, d. h. nicht eingebundene' Druckschriften! bis zum Gewicht von 1 Pfund, wurde erhoben: 1. nach Baden, Bayern und dem Taxisschen Gebiet die Hälfte der Taxe eines einfachen Briefes und für das weitere Gewicht der vierte Teil des auf das Gewicht fallenden Briefportos; 2. nach Hannover und den freien Städten Bremen,. Hamburg und Lübeck die Hälfte des Briefportos; 3. nach dem Königreich Sachsen $/» des Briefportos.:

Für rekommandierte (Einschreib-) Briefe, für die im Verlust­falle ein Ersatz 'von 25 fl. gezahlt wurde, waren außer dem tarif­mäßigen Porto bei der Auflieferung 4 Kreuzer für einen Postscheiu Uud bei der Aushändigung an beit Empfänger ebenfalls 4 Kreuzer! Einschreibgebühr zu entrichten.

Die Briefseudungen jeder Art mußten spätestens eine Stiinbe vor der Abgangszeit der Post eingelicfert fein.

Nach den Bestimmungen über die fahrende Post durfte ohuS Wertangabe kein Gegenstand (Akten, Rechnuitgen und der gl. Pnpierei waren ausgenommen) zur Beförderung mit den fahrenden Posten angenommen werden.

Der Aufgeber konnte die Sendung sogleich bei der Auflieferung frankieren oder sic unbezahlt abschicken; auf Verlangen und gegen eine Gebühr von 4 Kreuzer erhielt er einen Einlieferungsschein,

Die Aufgabe der Pakete mußte 2 Stunden vor dem Abgänge! des Wagens und bei den nachts ober früh morgens ab gehenden! Posten am Tage zuvor erfolgen.- Den Paketen nach Bayern, Badem, Württemberg, Herzogtum Nassau und den außerdeutschm Staaten! mußten Inhaltserklärungen (Deklarationen) beigefügt werden. Ferner mußten alle größeren nicht in Papier gepackten Poststücke, z. B. Koffer, Mantelfäcke usw., mit eigenen Begleitungsbriefeiil ober Frachtbriefen, die bis zum Gewicht von 1 Lot portofrei be­fördert wurden, versehen und die Stücke selbst mit Buchstaben ober! anderen Zeichen nebst dem Bestimmungsort bezeichnet fein. Die; Mit den fahrenden Posten ankommenden ©enbuitgeit wurden von dem Packer ober Wageiimeister gegen eine Gebühr von 4 Kreuzer fiir ein Paket von unter 100 Pfund und von 12 Kreuzer für! schwerere Pakete in die Wohnung der Empfänger bestellt. Mit Briefen angestillte Schachteln, Kisten ober Pakete durften durch die fahrenden Posten nicht versendet werden. Im Entdeckungsfalle wurde für jeden Brief eine Hinterziehuugsstrafe von 1 Gulden er­hoben. Bares Geld in Säcke verpackt war von der PostbeförderunÄ ausgeschlofseii.

Briefe., worin Geldstücke yersaudt werden sollten, müßten ofsest zur Post gebracht und im Beisein des Postbeamten, nachdem derselbe das Geld nachgezählt und richtig befunbeit hatte, mit dem Privat­fiegel des Aufgebers und dem Postamtsfiegel verschlossen werden. Für diese Bemühung des Postbeamten waren ohne Rücksicht ans den Betrag der Versendung 2 Kreuzer zu entrichten.

(Fortfetzung folgt.)

Zur Entdeckung Carrelr.

Tr. Alexis Carrel, der Chirurge des RockescUer-Jnstttutes in Neuyork, der auch, diesseits des Ozeans durch seine außer­ordentlich kühnen, aber erfolgreichen O r g a n ü b c r p f l a n z n n- gen bekannt geworden ist, ist gegenwärtig, wie schon mitgeteilt, auf dem Wege, der Chirurgie ein neues Gebiet zu erschließen. Gemeinsam mit Tr. Montrose T. B ur r o w s hat er eine g a uze Reihe von Versuchen angestellt, bei denen es ihm gelungen ist, lebenswichtige Organe vom Tierkörper außerhalb des Körpers nicht nur längere Zeit lebend zu erhalten, sondern mich zum Wachstum zu bringen, und er hofft, diese ärztliche Errmtgen- schast schließlich auch für den Mensche n nutzbringend anwenben zu können. Nach beut Berichte, den er selbst m demJournal of Experimental Medicine" veröffentlicht, bas das Rockcfeller- Jnstitut herausgibt, hat, wie gleichfalls schon erwähnt, seine ersten Versuche mit Teilen von tierischen Nieren, mit Knochenftncken mit der Milz, einzelnen Drüsen des Halses und mit Hautstücken, gemacht. Allen Versuchen gemeinsam ist, baß ein Stück, eines völlig hcransgeschnittcnen Organs,, das in bestimmte. Flüssigkeiten gebracht würde, dort nicht iwr seine Lebcnsfahtgkech