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seine Geisteskräfte stkanken machte. Ich will sogleich' Nach London an einige von den einflußreichen ehemaligen Bekannten meiner Mittler schreiben und ihre Aufmerksamkeit sür sein Ersuchen in Anspruch nehmen. Abwesenheit und neue Beschäftigung kann zn dieser Krisis seines Lebens wirklich seine Kettung sein.
(Fortsetzung folgt.)
Die türkische Familie.
Skizze aus den Papieren Ferhad Paschas (Baron v. Stein).
Von „Mars".
Unter den Papieren meines Großvaters, der infolge seiner 'aktiven Beteiligung an dem Aufstand des Jahres 1848 den größten Teil seines Lebens als Flüchtling im Auslande, darunter zehn Jahre in der Türkei verbrachte, fand ich unter anderem ein Fragment, in dem die türkische Familie geschildert wird. Obgleich diese Aufzeichnung um das Jahr 1860 entstand und auch in der Türkei sich manches geändert hat, glaube ich dennoch, daß die Skizze Allgemeininteresse hat, und will ich sie darum der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten.
Ferhad Pascha war ein in türkischen Diensten stehender ehemaliger österreichischer Offizier, namens v. Stein, bei dem mein Großvater eine Anstellung als Privatsekretär gefunden hatte. Die Papiere dieses Paschas, der selbst mit der Witwe eines Muselmanns verheiratet war und deren Söhne erster Ehe mit ihren Frauen in demselben Hause lebten, bieten ein reichhaltiges Material, aus dem mein Großvater folgendes erzählt:
Für den Europäer und den Nichtmuselmann ist es ganz und gar unmöglich, in das innere häusliche Leben des Moslims einzudringen, und was davon in Europa erzählt wird, beruht auf dürftigen Wahrnehmungen, unvollständigen Mitteilungen und den Bären, welche listige Dolmetscher den Reisenden aufgebunden haben.
Die Absonderung der Geschlechter und die Sitte, vermöge welcher heiratsfähige Mädchen und Frauen vor Männern (die nächsten Anverwandten ausgenommen) sich mehr oder weniger verhüllen, hat der Islam als ein Erbe urältester Zeit übernommen. In Arabien herrschte diese Sitte, und Mohamed hätte fo wenig vermocht, sie abzuschaffen, als dies heute möglich ist. Und gerade der weibliche Teil würde sich wahrscheinlich einer Veränderung dieser Sitte am energischsten widersetzen; denn die dünne Hülle, die bei den vornehmen und reichen Damen das Gesicht bedeckt, läßt den Teint feiner und weicher, die rote Schminke minder auffällig erscheinen und verbirgt leichte Falten, die fchöne Europäerinnen oft zur Verzweiflung bringen.
Die Absonderung der Geschlechter bedingt eine Scheidung der Wohnunaen, wovon der „Harem" — der verbotene Ort — nur den weiblichen Gliedern des Haushalts, den nächsten männlichen Anverwandten, den noch nicht mannbaren Knaben und entmannten Hämmlingen zugänglich ist. — Der andere, ganz abgesonderte Teil des Hauses heißt „Selamlik" — Begrüßungsort — und gehört ausschließlich den Männern. — Frauenbesuche wenden sich in den Harem, der seinen eigenen Eingang hat, selbst in dem Falle, daß sie Geschäfte zu dem Hausherrn führen, der dann, in den Harem gerufen, gewöhnlich, durch weibliche Mitglieder seiner Familie von dem Verlangen des Besuches in Kenntnis gesetzt wird. Häufig trifft man in den größeren Wohnungen einen Mittelraum, gleich zugänglich von Harem und Selamlik, sein Name ist Mabein — Zwischenraum.
Während die Araber in ihren Zelten Harem und Selamlik durch Zwischenwände abteilen, gibt es in den Häusern der Armen, welche in den Städten ober Dörfern wohnen, oft kein Selamlik, und toemt sich in unabweisbaren Geschäften ein Besuch einstellt, mit welchem der Hausherr weder in ein Kaffeehaus noch in die Vorhalle einer Moschee, noch sonst wohin geljeit kann, so werden die weiblichen Mitglieder des Haushaltes entweder in em anderes Gemach des Hauses eingesperrt oder zu den Nachbarinnen auf Besuch geschickt. , _ f .
Es bedarf keiner weiteren Ausemandersetzung der Folgen und Einwirkung dieser Absonderung der Geschlechter. Unverkennbare Notwendigkeit mochte sie einst geschaffen haben, und in der Werse, wie sie noch heute bei den nomadisierenden Stämmen Arabiens gang und gäbe ist, hat sie sogar ihr unleugbar Gutes. Wenn; ein ganzer Stamm unter Zelten lebt, so erscheint diese Trennung als eilt Mittel der Sittenpolizei von hohem Belange; aber da unter den Zelten das Familienleben auch nur äußerst wenige Geheimnisse haben kann, so fehlt den Jünglingen und Mädchen die Gelegenheit nicht, sich zu beobachten und kennen zu lernen; ja wir behaupten ungescheut, daß unter solchen Verhältnissen durchaus keine Verstellung, wie sie in Europa beide Geschlechter so häufig täuscht, einschleichen könne. Ganz anders muß es kommen, wenn die Menschen anstatt der luftigen Zelte in Häusern wohnen, und in dieser Übertragung ganz zweckmäßiger Institutionen auf Verhältnisse, die himmelweit verschieden, liegt_ hier wie in so vielem anderen die Widersinnigkeit. Starre Stabilität von Gesetzen und Sitten unter dem Wechsel aller äußeren bedingenden Umständen kann der Vernunftwidrigkeit wegen nur nachteilige Folgen haben.
In der türkischen Familie gilt noch heute der Mann als der Ernährer und Herr, selbst die Frau und Kinder erscheinen nicht viel besser gestellt als die Sklaven. Da alle äußeren Beziehungen auf ihm ruhen, so besorgt er auch infolgedessen alle Anschaffungen und Bedürfnisse für das Haus persönlich oder durch seine Diener; es darf daher nicht wundernehmen, hochgestellte Männer Eßwaren untersuchen und darum handeln zu sehen. Ehedem war es Sitte, daß die Männer auch alle persönlichen Bedürfnisse der Frauen einkauften oder wenigstens auswählten und in das Mabein bringen ließen, wo die Frauen eine nähere Auswahl trafen. Heutzutage aber und besonders in den Gegenden, welche der westeuropäischen Zivilisation zugänglicher sind, überlassen die Türken ihren weiblichen Familienmitgliedern die Anschaffung ihrer persönlichen Bedürfnisse selbst, wodurch dieselben in direkte Beziehung mit den Handelsleuten kommen. Von welchen Folgen dies war, zeigt ein im Jahre 1858 erlassenes Verbot des Polizeiministers, durch welches muselmännischen Franen der Eintritt in die Läden der Kaufleute untersagt wird. — Die türkischen Basars älterer Bauart sind an der Seite, welche der Straße zugekehrt ist, ganz offene Buden, und man begreift das Verbot erst, wenn man weiß, daß sie im Hintergründe Magazins enthalten, in welchen sich außer den Warenvorräten auch kleine Divans und andere Bequemlichkeiten vorfinden. Diese Räume werden nun unter dem Vorwande, die Waren zu besehen, besucht, dienen aber häufig zu Liebeszusammenkünften. Sklavinnen und Verschnittene warten indessen ganz vertrauensvoll vor der Boutique, während die Dame sich im Innern befand, und auf diese treuen Wächter und Begleiterinnen beruft man sich bei jeder Anschuldigung, gegenüber irgendeinem Zweifel.
Es ist eine allgemein verbreitete, aber nichtsdestoweniger irrige Meinung, daß unter den Moslim die Polygamie herrschend sei. Sie ist nur gestattet, und die Gründe hierfür liegen wieder so tief in den klimatischen Verhältnissen, daß wir die unter den gleichen lebenden Patriarchen der heiligen Schrift mehrfach beweibt finden, ohne daß sich unsere Verehrung sür sie deshalb verminderte. In südlichen Ländern sind die weiblichen Geburten zahlreicher als die männlichen, und bei nomadischen und kriegerischen Völkern wird die Zahl der Männer durch die unvermeidlichen Beschwerden und häufigen Kämpfe stets unverhältnismäßig vermindert. In heißen Ländern reifen die Mädchen viel früher, verblühen aber auch um so eher und verlieren in einem fast noch jugendlichen Alter die Fähigkeit, Mutter zu werden. Endlich glaubten die Volkslehrer in der Polygamie ein Schutzmittel gegen viel unmoralischere und widernatürliche Sinnesbefriedigung zu finden, zu denen das heißere Blut und vielerlei äußere Bedingungen den Südländer mehr als den Nordländer verleiten. Mohamed fand die Vielweiberei in den Sitten seines Volkes, und wenn er fie für unzulässig erklärt hätte, würde er nicht nur gegen das wahre Bedürfnis gehandelt, sondern auch gerade die Reichsten und Mächtigsten vom Beitritt zu seiner Lehre abgehalten haben. —> Die gestattete Polygamie und die der frühzeitig eintretenden Mannbarkeit entsprechenden frühen ehelichen Verbindungen beider Geschlechter hat 12 Jahrhunderte nach Mohamed noch den günstigen Einfluß, daß es außer der Hauptstadt beinahe keine Lustdirnen gibt; so sehr ist die Prostitution durch das vorgedachte Institut beschränkt. Mohamed gestattete seinen Anhängern, außer ihrer rechtmäßigen ersten Gattin, die immer das weibliche Familienhaupt bleibt, noch auf gesetzlichem Wege mit drei anderen Frauen freien Standes in eheliche Verbindung zu treten, und außerdem so viele ihrer weiblichen Sklaven zu gebrauchen, als jeder mit allen Bedürfnissen hinreichend versehen kann. Die Kinder dieser drei verschiedenen Verbindungen haben aber vollkommen gleiche Rechte.
Die Verbindung mit einer Freren, welche nur unter gesetzlichen Formen und öffentlich stattfinden kann, ist durch Rücksicht auf die erste Gattin und deren Familie, den Fall erwiesener Untreue oder chronischer Krankheit ausgenommen, sehr erschwert, und Heiratslustige müssen tief unter ihren Stand heruntergreifen, um ein freies Mädchen zu finden, das sich zur zweiten Frau ^Ißenn aber in einer mehrjährigen Ehe keine oder keine männlichen Kinder erzielt werden, Gesundheitsrücksichten den engeren Verkehr der Frau mit dem Manne für immer versagen, bann pflegen solche Frauen nicht nur selbst ihre Zustimmung zu einer weiteren ehelichen Verbindung zu geben, sondern sie wählen selbst dem Gatten seine künftige legale Beischläferin, wenn es die Mittel erlauben, eine weiße Sklavin, und sichern sich aus diese Art die Erkenntlichkeit des Gatten, der neuen Frau und die forw dauernde Machtstellung im Hause, selbst wenn namentlich nach der Geburt eines Knaben die Sklavin — Odalisk — tret« gesprochen und deren Verbindung durch einen Ehekontrakt befestigt werden sollte. , ~ ,,, r. , ... <
Die Sklavinnen, welche der Frau gehören, sind für bett Ehemann gleich Töchtern unantastbar, und eine kluge Fran duldet keine ihr nicht eigentümliche Sklavin im Hause, wenn sie Nicht durch eigene Gebrechen oder Schuld dazu gezwungen ist. ,
Da unter den gegebenen Verhältnissen der Muselmann hflrats^ fähige Mädchen^ nicht unverhüllt sehen, .»och wemger mit in einen Verkehr treten kann, welcher ihm Aufschluß übet. Charakter, Gemüt und Verstand verschaffte, fo muß er sich bei der Wahl feiner Gattin an feine nächsten weiblichen «nberroaigten wenden Da aber das Ehestiften für em gottgefälliges Weik


