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Wiedebnrg (31t bem. respektvoll in gemessenem Abstande hinter ihm dreingehenden Diener): „Johann!"
Sohan» (herbeieilenb): „Herr Hofrat'/ , ,
$.: „Hast du die Damen, die eben vorbeigmgen, gesehen?" ,Ja, Herr Hvfvat!" ,
„Haben sich die Damen nach mir ningeichen?" „Ja, Herr Hofmt!" „Lange nmgesehen?" „Ja. Herr Hofmt!"
(stolz weitergehend): „Lab sie schlechtem"
vernrrTehte».
* Behandlung v 0 n Mückenstichen. In der „Münchener medizinischen Wochenschrift", veröffentlicht Dr. K. F. Hoffmanns einen Aufsah „Heber Verhütung und Betz a n d l» n g v 0 n M ü ck e n st i d) e n", dessen Nutzanwendung jetzt zu Beginn der Ferienzeit für viele von Interesse sein wird. Bon altershev wurden Einreibungen mit Essig, Teer, Kampfer, Zitronensaft und stark riechenden ätherischen Oelen als vorbeugende Schutzmittel empfohlen. Hofstnann enipfiehlt eine Salbe auZ Nelkenöl und eine Tinktur aus Insektenpulver. Man schüttet in eine Flasche eines der gebräuchlichen Insektenpulver und übergießt das Pulver mit 75proz. Spiritus. Die Mischung tvird im Laufe von zwei Stunden mehrfach geschüttelt. Dann filtriert man und erhält eine schwach bräunliche, die.Haut gelblich sär- bende Tinktur, welche nicht auffallend riecht und die Haut nur selten reizt. Diese Tinktur soll 4—5 Stunden und noch länger gegen Mückenstiche schützen .und speziell für Kinder ein ganz ausgezeichnetes prophylaktisches Mittel sein. Hoffmann behauptet, daß Leute, die nachts vorher von Mücken ganz zerstochen wurden, nach der Einreibung gänzlich frei von Stichen blieben. Welche Wohltat würde die Bestätigung dieser Angaben auch für die, Besucher Italiens und des Orients bedeuten! Schließlich empfiehlt Hoffmann verschiedene Mittel, mit denen man die frischen und alten Stickte behandeln kann, die bekannten Hausmittel Seife, Salmiakgeist, Kalilauge, Menthol und Thymoltinkturen und preist als souveränstes aller Mittel eine aus dem Petroleum gewonnene Salbenart, das sogenannte Naphthalan. Es soll, nach Stichen eingerieben, schmerzstillend und entzündungswidrig wirken.
* Humorvolle G e richtsurteile. Schon mancher Gläubiger, der zur Wiedererlangung seines Geldes die Hitie der Gerichte in Anspruch nahm, hat die wenig ireudenvolle Erfahrung machen können, daß ein rechtskräftiges Urteil o't nur schöne Zukunstsmusik ist denn „ivo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren'. Aber bisweilen trägt auch schon das Urteil stlbst alle Kennzeichen der Zukunitsinusik an sich und räumt dem Schuldner Zahlungsbedingungen ein, die die Möglichkeit einer endgiltigen Abtragung der Schuld bedenklich in die Ferne rücken. Eine englische Zeitschrift stellt eine Reihe derartiger Gerichtsentscheidungen zusammen, in denen das Urteil dem Klüger zwar recht gab, aber doch dem Verurteilten willkommener sein konnte als dem Gläubiger. Erst kürzlich halte ein gutherziger Londoner Richter entschieden, daß eine Schuld von 20 Mark in monatlichen Ratenzahlungen von je 10 Psg. getilgt werden sollte. Im Londoner Lord Mayors Court wurde wenige Monate vorher ein Schuldner verurteilt, 222,80 Mark in monatlichen Raten von 60 Psg. abzubezahlen, so daß der Gläubiger nach Verlaus von 37 Jahren vielleicht seine 222,80 Mark wieder bekommt. Noch besser erging es einen: Schuldner, der seine Sache vor dem kürzlich verstorbenen, in London so populären Richter Bacon verfocht; und) dem Urteil ivar die Schuld von 21080 Mark in einer vom Gericht genau vor- geschriebenc» Weise derart zu tilgen, daß nack) genau 119 Jahren die Angelegenheit zum Absckiluß kommen müßte. In Leeds wurde ein 75 Jahre alter armer Mann namens John Mottram zur Nück- zahlung von 70 Mark verurteilt, aber der humorvolle Richter setzte zugleich fest, daß die Tilgung der Schuld durch fortdauernde Abzahlung von je ein Penny, also rund 8 Psg. im Jahr, abgetragen werden soll. Der Gläubiger wird fick) also 87 0 Jahre gedulden müssen. Dis amüsanteste Entscheidung in dieser Art von Gerichtsurteilen tvurde im vergangenen Jahre in Paris gefällt. Eine vermögenslose arme Fran hatte von einem Geldverleiher 50 Frs. erhalten und sollte sie nun zurückzahlen, wozu sie außerstande war. Das Gericht mußte sie zwar verurteilen, aber im Urteil war festgesetzt, daß die Angeklagte Frau Couriot ihrem Gläubiger jährlich sage und schreibe ein Centime abbezahlen sollte. Die Schuld würde also in spätestens 5 0 00 Jahren getilgt sein. Tie Verurteilte erlegte sosort einen Sou, um ihre Verpflichtungen aus 5 Jahre los zu sein. Aber die Chronik der Rechtsprechung weist entd) andere Kuriosa aus, Fälle, in denen Angeklagte zu Freiheitsstrafen ver- urleiit wurde«, die abzuleiste» ihnen die Wellordnnng schwer machen dürfte. In dieser Richtung ist wohl das Urteil gegen den Exbürgermeister von Alba einzig dastehend. Der saubere Beamte wurde wegen 217 Erpressungen, Betrügereien, Fälschungen usiv. verurteilt und erhielt in jedem Falle 14 Jahre Gefängnis. Er sofl also insgesamt 3038 Jahre absitzen, ehe er die Freiheit ivieder erlangt.
"Was Autographen wert sind. Die Antographen ersreuen fick; gegenwärtig bei den Sammlungen einer besonderen
Grinst. Seitdenr Pierpotrt Morgan 22 000 Alk. für einen Brief Luthers bezahlt hat, ist ein allgenreines Steigen der Preise zu beobachten. Irr den Vereinigten Staaten wurde kürzlich ein allerdings besonders interessantes Autograph von Poe für 6800 Mk. verlaust. In Paris hat eine größere Autographenversteigerrmg stattgesturden, bei der im Ganzen 20 000 Alk. erzielt wurden. Im einzelnen hebt der Ganlors solgerrde Preise hervor, die zugleich ein Bild davon geben könne», welche Schätzung die berühmten Atünner der Vergarrgenheit heute genießen. Es erzielten: Briefe von Heinrich IV. 160 Fr., Mine, de Maintenon 160, Königin Maria Leczinska an Kardinal Fleriry 405, Kaiserin Marie Luise 95, Kaiserin' Josephine 86, Balzac 110 und 116, Blücher 91, Washington 465, Napoleon I. 376, Marschall Ney 255, Mine, de Pompadour 520, Mine. Dubarry 175, Robespierre 455, Danton 98, Bossuet 660, Heinrich Heine an die Baronin Rothschild 705, Viktor Hugo 76, Mendelssohn 160, Vicomte de Mirabeau 1005, Müsset 78, Chopin 250, Rousseau 280, Schiller 550, Wagner 176, Weber 75, Beethoven an seinen Verleger 700. Für Manuskripte von Anatole France ivurden 330 Fr. gezahlt, von Franklin 275, von Friedrich II. 135 und Goethe 330. ______
* „Pflege dein Haar mit Mus iE". Diesen allen Kahlköpfigen tröstlichen Ruf stimmt ein amerikanischer Arzt an, der in der Musik das beste Mittel gegen Haarschwuud' erkannt hat. Die durch die Instrumente erzeugten Schallwellen erschüttern die Duft, und diese zitternden Bewegungen teilen sich den Haaren mit, für die das sehr heilsam sein soll. Die „Musikmassage", 'die dabei auf die Kopfhaut aus- geübt wird, stärkt und kräftigt den Haarboden besser als jedes andere Mittel; der beste Beweis: die Haarfülle, bereit sich die Musikvirtuosen stets erfreut haben. Den Phonographen eröffnet sich hier ein neues Feld der Wirksamkeit, wenn sie neben der Tonerzeugung die Haarerzeugung besorgen.
* 3 iv e i Begräbnisse f ü r einen Solen. Tie „Japan Times" in Pokohama berichtet von einem religiösen Streit in einer japanischen Familie, der nidjt ohne Komik ist. Ein reicher Japaner war gestorben. Ter Vater des Verstorbenen ivar ein gläubiger Anhänger des Shinto, des altjapauischeu Kultus, während die Witwe des Verstorbenen aus einer buddhistischen Familie stammt und eine enthusiastische Buddhistin ivar. Ter Vater errichtete nun, entsprechend den Shintobräucheu, einen Hausaltar, hing ein Strohseil mit Papierstreiien in einem Raume au! und be- handelte die Seele des Verstorbenen als einen Gott, während die Witwe in einem andere» Raum ihre buddhistischen Gebete sprach und Weihrauch brannte. Bald entspann sich ztvischen dem Vater und der Witwe eine Auseinandersetzung darüber, ob das Begräbnis nach shintoistischem oder nach buddhistischem RitnS abgetzalte» tverden sollte. Keine Partei gab nach; der Vater und die Witwe trafen beiderseits besondere Verabredungen mit Begräbnisunternehmern und Priestern. Zwei Särge ivttrben hergerichtet und Shinto- und Buddhapriester kamen gleichzeitig znui Trmterhaus. Die Shintopriester begannen ihre Gebete auszusagen, die Buddha- priester Sutras zu singen. Da legten sich die zum Begräbnis erschienenen Verwandten ins Aiittel, um eine Lösung des Knotens zu finben. Nach langer Beratung kam man zu dem Schluß, daß das Begräbnis ztveimäl stattfinden sollte, einmal und) shintoistischem und einmal nack) buddhistischem Ritus. Nun aber erhob sich die neue Frage, ob das shintoistische oder das buddhistische Begräbnis zuerst stattfinden sollte. Schließlich loste man und das Los entschied zugunsten der Witwe, so daß zunächst das buddhistische Begräbnis 'stattfand unb hinterher das shintoistische. Wir ivissen nicht, in welchen Sarg die sterblichen Ueberrefte gelegt worden sind. Wir fürchten aber, daß die Seele des Verstorbenen in einige Unruhe geriet und nunmehr zwischen dem buddhistische» und shintoistischen Paradiese tjin unb her läuft.
Mter-Ratsel.
In die Felder nebeiistehender Figur sind die Buchstaben a a a a a a a, ä ä, c e, d d d d, e e e e, f f, h h, 1 1, m m in m, n n, rrrr, ssss, tttt, uu derart einzutrage», daß die senkrechten und magerechten Reihen gleichlautend folgendes ergeben:
1. Schädliche Ticke.
2. Stadt in bett Niederlanden.
3. Russisches Gouvernement.
Auflösung ui nächster Nummer.
Auflösung des Rätsels in voriger Nummer r
Spargel l!par, gel, Geld).
Redaktion: K. Neurath. — Rotationsdruck und Verlag der Brühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gieße»


