Ueber bie Bewilligung der Jagdgerechtsamkeit für die Studenten und Angehörigen der Universität äußert die Urkunde,
dasz sie in der ganzen Gieszer gemarkang, esz sey in waldt oder feldt, naher neben, hohem vnnd niaderigem' wildprett, wuldten Ant vnnd andern Waldtvögeln. . . . pirschen vnnd heczen vnndt wasz Bie schieszen oder fangen zu sich nehmen vnnd behaltten mögen. *)
An weiteren Freiheiten wurde bewilligt:
Sie die oben genannten) sollen von allen bürgerlichen Be» schwerungcu (Brot- und Fenerschilling), Wacht- und Mortgelb frei [em und ihre Getränke, Welch Bucker und andere Notdurft im ganze» Land von Umgelb, Acciö und Zählgeld frei passieren. In die Beireiung von bürgerlichen Beschwerungen sind der Notarins, Apotheker, Buchdrucker und Buchbinder, als ivelche einer Universität von nöten, mit einbegriffen.
An Besoldung erhielt jeher Professor „für jedes Quartel 60—70 f L, sodann alljährlich 22 Achtel Frucht und eine Quantität H o lz u n d 5z eu". Ludwig V. veranlaßte, daß die Professoren der neuen Akademie in Oel gemalt und ihre Porträts in den Hörsälen auf- gehüngt wurden, und bewilligte zu diesem Zwecke jedem' Professor 5 fl. Diesem Brauche folgte man bis zu Ende des 18. Jahrhunderts. Auf den Gemälden tragen die Theologen schwarze, die Juristerr himmelblaue, die Mediziner rote und die Philosophen violette Mäntel.
Der Ruf der neuen Akademie zu Gießen, deren Lehrkörper hervorragende Gelehrten angehörten, zog viele Ausländer hierher. Es seien nur neben anderen die Namen der Theologen Winkelmann, Mentzer und Feuerborn, der Juristen A n t o n i und K i tz e!, der Mediziner H o r st und I u n g e r m a n n, der Philosophen Diete- rtch Helvicus und Bachmann, des Professors der Berevsamkett Ntgidius erwähnt. Dm hochgeschätzten Gelehrten Antonii folgten viele Schüler aus Marburg nach Greßen, und so konnte er bereits im Herbste 1605, obgleich die neue Hochschule noch nicht die Privilegien einer Universität hatte, vor einer bedeutenden Zahl Zuhörer seine juristischen Vorlesungen eröffnen. Antonii' wurde auch am Einweihungstage der Universität vom Landgrafen Ludwig V. zum Kanzler und erftenRektor ernannt. Wir finden um diese Zeit in Gießen Studenten aus Oesterreich, Böhmen, Schlesien, Dänemark, Schweden und Rußland. Zwei noch rm Knabenalter von 13 und 14 Jahren stehende Prinzen von Holstein kamen 1608 nach Gießen, um zu studieren. Der ältere wurde 1609, der jüngere 1610 zum Rektor magnificentissimus ernannt. In den Pestjahren 1609, 1611 und 1612 litt der Besuch der Hochschule sehr. Eine allgemeine Flucht der Studenten und' Pro- sessoren aus dem verpesteten Gießen vollzog sich. Die Frequeiiz sank 1617 auf 150 eingeschriebene Studenten, I darunter allein 15 adltche waren. Um so erfreulicher war | es, als sich 1618 der Besuch der Studierenden bis gegen ’ 560 steigerte.
Der „lutherische Katzenkrieg", ein theologisches Gezanre zwischen Anhängern kalvinistischer und lutherischer Richtung über die beideir Naturen Christi verwickelte die Greßener Professoren M entze l und F e u e r b o r n in eine unliebsame Fehde mit Wittenberger und Tübinger Theologen. Der Austrag dieses theologischen Streites erhöhte Nicht das Ansehen der neuen Hochschule. Der Landgraf mußte selbst eingreifen, damit „seine neue Universität in oen Augen aller Vernünftigen sich nicht lächerlich mache."
Als im Dezember 1621 „dem tollen Christian" von Braunschweig auf seinem Zuge nach der Wetterau der Mit dem Kaiser verbündete Landgraf Ludwig V. den Durchmarsch durch sein Land verweigerte, drohte Meßen eine ernste Gefahr. Aus Furcht vor einer langen Belagerung wollten die Studenten damals Gießen verlassen. Den eindringlichen Vorstellungen des Rektors Winkelmann gelang ^/Jje halten und um eine Fahne zu scharen mit der Auftchrrst: „Literis et armis ad utrumque parati" (Im Wissen und in Waffen allzeit gerüstet), nun fest entschlossen, den Wall verteidigen zu helfen.
Nachdem dem Landgrafen Ludwig V., der mit seinem Vetter, oem Landgrafen Moritz von Hessen-Kassel, um die
Erbschaft stritt, diese zugesprochen wurde, erwies
± unpraktisch, im Lande zwei Universitäten zu umerhanen. Die Universität Gießen und das G v m - n a s i u m wurden 1625 und 1626 n a ch Marburg ver -
. .ra 9ln '^a[)re 1809 wurde die freie .Jagd den ©tubenten und UntDeifitatSanpeljorigen wegen Unzuträglichkeiten entzogen. Das Jagdrecht war 1866 verpachtet und wurde dann abgelöft.
legt, ohne jedoch tit der Marburger Anstalt auszuqehen, und verblieben dort bis 1650. 9htc vorübergehend von November 1633/34 weilte, weil die Pest in Marburg wütete dagegen die Seuche in Gießen nachgelassen hatte, die Universität wieder an ihrer ehemaligen Heimstätte.
Im Jahre 1650 wurde die Marburger Erbschasts- angelegenheit wieder anders, und zwar dahin geregelt daß Marburg an Kassel kam; die Universität sollte jedoch für beide Länder gemeinschaftlich bleiben. Dem Landgrafen Georg II. von Darmstadt mußte jedoch daran gelegen sein, eine eigene Hochschule zu besitzen; er verlegte daher seine Universität wieder nach Gießen Bei der Rückverlegung der Hochschule war wieder Darmstadt Alsfeld und Grünberg in Frage gekommen. Allein der Umstand, daß Darmstadt eine fürstliche Residenz, Alsfeld eme Grenzstadt, Grünberg ein „kaltes ungesundes Loch" sei, entschred für Meßen. Aus Dankbarkeit bewilligten Bürgermeister und Rat der zurückkehrenden Universität:
. 200 fl., zehn morgen Lands gegen den Totts-Acker (Friedhof) bei den neuen Eiehen, auch das erste mal auf gemeine Statt kosten umzureihsen und zu ackern, zehn Wagen Holz auf der Statt kosten zuzuführen, zur Aufrichtung des Paedagogii. Weiter soll jedem Professor! und preceptori classico ebensoviel Schweine I in die Mast einzutreiben, gestattet seyn, als einem Bürger, auch solle jeder derselben, gleich einem gemeinen Bürger, ein loos zu Loosholz bekommen, endlich soll dero Gesind auf die gewöhnlichen Holztage in die Stadtwälder gehen und Urholz auflesen und nachhaus tragen dürfen.. Aus dieser zeit stammt auch die Verordnung’, „dasz ye zu zeitten durch Rektoren, Decanum, vnnd wehn wir noch darzu verordtnen werden, die habitationes (Wohnungen), so die Studenten bey den Bürgern diengen, besehen, vndt gesehäezt. werden, damit sie nicht übernommen, wie ingleichen, dasz die tische nicht überseczet werden.
Von Marburg erhielt die abziehende Universität 80 000 Gulden Abfindung für überlassene Gebäude und sonstige Einkünfte aus dem Universitätsgrundbesitz.
Die Wiedereinführung der Universität zu Meßen wurde an allen Kirchentüren in Hessen und in Frankfurt durch ein Patent des Landgrafen Georg II. bekannt gegeben, worin der Fürst betonte, daß er „geschickte, erfahrene, treufleißige uud tapfere professores in ommnibus et sinoulis facultatibus nominiert habe". Am 5. Mai 1650 fanden große Festlichkeiten in Gießen aus Anlaß der Wckderein- suhrung der Universität statt. Tags zuvor waren bereits die Prinzen Ludwig und Georg als Vertreter des Landgrafen im feierlichen Zuge eingeholt worden. Der Kanzler Sin o ld, genannt Schütz, begrüßte die hohen Gäste mit einer, lateinischen Ansprache, auf die der Erbprinz Ludwig mit einer „wohl gesetzten lateinischen Gegenrede" antwortete. Zur Einweihung waren auf Befehl des Landgrafen alle Pfarrer und Ratsherren der Städte des Oberfürstentums erschienen. Ein feierlicher Zug bewegte sich von dem Kolleggebäude nach der Stadtkirche, wo Superintendent Haberkorn die Einweihungspredigt hielt. Der ambrosische Lobgesang beschloß die kirchliche Feier. Ein frohes Festmahl vereinigte die hohen Gäste im fürstlichen Schlosse, und auch in vielen Häusern der Stadt ging es hoch her; feierte man doch mit der Wiedereinführung der Universität das Geschenk des langersehnten Friedens und den Abzug der Friedensexekutionsvölker.
Religiöse Streitigkeiten infolge der von Spener angeregten pietistischen Zusammenkünfte (collegia pietatis) füllen das Ende des 17. Jahrhunderts aus und spalteten auch die akademische undl bürgerliche Bevölkerung in Gießen in zwei Lager. Fürst- liche Kommissare mußten den Frieden wieder Herstellen,
Am 18. Oktober 1707 konnte unsere Landesuniversität ihre 100jährige Jubelfeier begehen. Der Landgraf Ernst Ludwig entwarf selbst das Programm für die Feier und entsandte den Erbprinzen Ludwig uttb: den Prinzen Franz Emil < als Vertreter nach Gießen. Der Erbprinz wurde von der Universität zum Rector magnificenrissimus ernannt und am 17. Oktober im feierlichen Zuge in die Stadt eingeholt. Bis nach Klein-Linden ritt ein aus Studenten gebildetes Korps dem Erbprinzen entgegen. Unter dem Donner der Kanonen hielten die Prinzen ihren Einzug. Gießer bewaffnete Bürger bildeten Spalier von der Schloßgasse bis zum alten Schloß, wo die Prinzen von dem akademischen Senat empfangen wurden. Am folgenden Tage, dem 18. Oktober, bewegte sich ein feierlicher Zug, darunter die Vertreter der hessischen Städte, die Abgesandten der Universitäten Marburg und Rinteln, nach der Stadtkirche,


