Ausgabe 
25.3.1907
 
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legen, Doktor? Und dir, Papa? Ei! Es dampft noch ganz hübsch, und hier, Papa, sind Trüffeln, Champignons undKalbs- milch, die du so gern issest."

Sie waltete ihres Hausfrauenamtes, ein Strom von Behaglich­keit und Wärme schien von ihr auszugehen, die Mienen der beiden Herren klärten sich plötzlich. Villatte sah ihr bewun­dernd und dankbar in die Augen, wie hübsch sie aussah, wie warm und gut.

Sylvia erschien jetzt ebenfalls und setzte sich auf ihren Platz. In ihren Zügen zuckte und sprühte die Neugier und Schelmerei, sie konnte es nicht unterlassen, geflüsterte Fragen an Erna zu richten, die diese mit zurechtweisender Geberde abwies, und Villatte, ihrem Gegenüber, allerlei Zeichen und Winke zu geben, welche ihre Stimmung verrieten.

Erna beantwortete jetzt die halblaute, brummige Frage des Vaters:Wo kommt sie denn eigentlich her?"

Zunächst von Leipzig mit dem Achtuhrzuge das weitere werden wir erst erfahren müssen. Johann hat den Kutscher be­zahlt, und ich habe die Koffer oben in das Fremdenzimmer schaffen lassen." .

Die Koffer?" wiederholte der Papa in unnachahmlichem Tonfall.

Ja, Papa, ihrer vier". Erna lachte und sah den kommenden Dingen jedenfalls mit Ergebung entgegen. Sie schien sich der Lage gewachsen zu fühlen und nickst gewillt zu fein, sich ihre Stimmung darum zu trüben.

Das Souper verlief ganz aniiniert, die Speisen und der Wein waren vorzüglich, die Stimmung hob sich zusehends.

Bist ein praktisches, kerngesundes Mädel", sagte der Komnierzienrat und nickte seiner Tochter zu,der Mann, der dich einmal freit, ist nicht betrogen. Solch ein Weibchen mit heiterer Stirn, das den Kochlöffel richtig zu schwingen weiß, ist ein guter Haussegen."

Erna errötete.

Wirst den Haussegen in deinem Haus behalten, Vater", sagte sie,und es freut mich, wenn es dir recht ist".

£>111 Guck in die Welt, wirst dich schon eines Tages be- simun, rmd dann wird nach dem alten Vater gar nicht gefragt".

(Fortsetzung folgt.)

Pommersche Dorflehrer im Jahre 1738.

Eine treffliche Beleuchtung der sozialen Stellung des Hommerschen Landlehrers aus der Zeit Friedrich Wilhelms I. liefert uns die noch aus jener Zeit erhalteneJnnungs Ar- tikul für das Gewerk der Schneider zu L." (pommersche Stadt), gegeben zu Berlin am 16. Juni 1738.

Der § 9 erwähnter Urkunde behandelt die Frage:Wie weit die Küster und Schuhlmeister auf dem Lande das Schneiderhandwerk treiben können. Derselben Meisterstück und Meistergeld."

,,§ 9. Wegen der Schneider auf dem platten Lande, deren bisher eine ziemliche Anzahl gewesen, haben Wir aller» gnüdigst verordnet, daß äusser denen Küstern und Schuhl- meistern, dieselbe ohne Unterschied, ob sie auf alten Stellen sitzen oder nicht, weggeschafft und in die Städte zu ziehen, angewiesen werden, oder sich der Schneiderey gäntzlich ent­halten sollen: Worüber Mr mit Nachdruck dergestalt gehalten wissen wollen, daß die Gerichts-Obrigkeiten, sie sehen von Adel oder Beamte, in ein Hundert Dukaten fiskalischer Straffe verfallen seyn sollen, welche nach Ablauf des 1738sten Jahres, einen sein Handwerk treibenden Schneider in ihren Törffern, Herrschaftlichen Häusern oder Vorwerkern, wissentlich annoch zu dulden und zu hegen sich unterstehen würden: Allermaßen dann die Lano- und Polizeyreuter, auf die Gewerke in denen Städten selbst gebührend zu vigilierert und die Eontravenitienten gehöriges Orts anzuzeigen haben.

Die auf dem Lande wohnende Küster und Schuhlmeister aber sollen hiervon ausgenommen und denselben zu ihrer besseren Sübsistentz nachgelassen sein, allerhand Schneider Arbeit für die Land Leute (massen wann Arbeit für Leute so in Städten wohnen, bei ihnen gefunden werden sollte, selbige confisciret rind der Küster oder Schuhlmeister dem Befinden nach bestraft werden solle, jedoch ohne Gesellen und Jungen verfertigen. Wollte aber ein Land Küster oder Schuhlmeister Gesellen halten oder Jungen lehren, ist er schuldig, das Meister Recht in der nächst gelegenen Stadt, zu gewinnen; und soll ein solcher Land Meister zum Meister Stück verfertigen.

1) Einem Bauer Rock und Hoseit von Land Tuch

2) Ein Frauen-Kamisol von Tuch, Warp, oder oubereit für Bauer Leute üblichen Zeug.

Und ist es übrigens damit, wie wegen der Stadt Meister vorhin geordnet worden, jedoch daß keine Wander-Jahre er­fordert werden, zu halten. Es soll auch ein Land Schuhl­meister an Meister-Gelde und allen Kassen überhaupt mehr nicht als dreh Rthlrn zahlen und mit dem Meister-Stück frey zu gebühren haben, von welchen dreh Rthlrn dem Bei­sitzer 12 Groschen, denen Meistern zur Ergötzlichkeit 1 Rthlr, dem Meister, bey welchem er das Meisterstück verfertigt 12 Gr und 1 Rthlr in die Lade gezahlt werden sollen

Ob tum zwar einen solchen zünfstigen Land Meister- erlaubt ist, Jun gen. zu lehren und Gesellen zu setzen, so sollen doch die Jungens anderes nicht, als bei dein Gewerk in der Stadt losgefprochen, noch die Gesellen anderswo zum Meister gemacht lverden. Zu ivelchem Ende der Land- Meister des Gewerks-Bersammlungen, wenn er, daztt ge­fordert wird, zlvar beiwohnen kann, sonst aber nicht schuldig ist, bei denselben jährlich mehr als einmal, nehmlich auf Trinitatis sich einzufiudcu, da er das sogenannte Quartal Geld, so mehr nicht als 8 Gr jährlich fein soll, zugleich abführen muß."

Diese Schneider-Lehrer haben sich bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts gehalten, die überaus traurigen Ge­haltsverhältnisse zwangen den Landlehrer, auf irgend eilte Art Geld zu verdienen. Die sentinaristisch vorgebildeten Lehrer gingen in die Städte oder aber nahmen die besseren Landstellen. Schlecht besoldete Stellen Ivurben vergeblich ausgeschrieben, schließlich übertrug mau einemSchneider- Lehres die Stelle. Und welchen Wandel haben die drei­zehn Jahrzehnte seit jener Zeit geschaffen. K. E. P.

Die Reichtümer des Zaren.

In Rußland erschien vor kurzem einPopulärer Ka­lender", der eine Menge offenbar mit Fleiß zusammen­getragener statistischer Angaben enthielt und überhaupt über die inneren Verhältnisse des Zarenreiches eine Reihe inter­essanter Aufklärungen gab. Auf einer Seite wurden in dem Büchlein auch die Vermögensverhältnisse des russischen Kaiserhauses untersucht und ein Neberblick gewährt über die kolossalen Reichtümer, die das Haus Romanow besitzt. Ter Kalender ist ivegen dieser einen Seite sofort konfisziert worden; einem englischen Publizisten, B. E. Marsden, ist es jedoch gelungen, ein Exemplar zu erhalten, und teilt er nun imEvening Standard" eine Reihe interessanter Taten daraus mit. Dos Einkommen des Zaren fließt aus drei Quellen: aus dem Staatsschatz, ans den kaiserlichen Do­mänen (den ehemaligen Kirchenländereien) tutb aus den sogenanntenKabinettsbesitzungen". Ter Staatsschatz ent- richtet seine Abgaben dem Kaiser als dein Souverän; die kaiserlichen Domänen sind gemeinsames Eigentum der 61 Mitglieder des Hauses Romanow, werden jedoch vom Haupt des Geschlechtes verwaltet; dieKabiuettsbesttzungen" end­lich sind persönliches Eigentum des Zaren in seiner Eigen­schaft als Herrscher, lieber die Besitzungen, die der Zar und seine Verwandten zudem noch als Privatleute inne haben, sind genaue Angaben nicht zu erlangen und sie werden als Privatangelegenheit nicht in Berechnung ge­zogen, wenngleich man weiß, daß sie sehr bedeutend sind. Don der Staatskasse bezieht der Kaiser eine Jahressumme von 30 Millionen Mark, mit der die Kosten des kaiser­lichen Hvfhaltes gedeckt werden. Tie regierende Zarin z. B. erhält eine Jahresremuneration von 400 000 Mk., die Kai­serin-Witwe bezieht die gleiche Summe. Jedes Kind, i as deut Zaren geboren wird, erhält vom Geburtstage bis zuin vollendeten 21. Lebensjahre jährlich etwa 80000 Mk., wäh­rend der Thronfolger mit jährlich 2 00'1000 Mk. dotiert ist. Die Zahlen sind verhältnismäßig nicht übertrieben hoch und stellen noch nicht ein Prozent der jährlichen Staatsein­nahmen dar. Die Haupteinnahmequellen des russischen Aarenhauses sind also keineswegs die Staatskasse, sondern vielmehr die kaiserlichen Domänen. Diese Ländereien, die früher den Hauptkchaü der Kirche bildeten, brachten im Mittelalter der Geistlichkeit einen unvergleichlichen Reich­tum. Die russische Kirche ist zwar auch heute noch reich, aber mit diesen Gütern ging, vor hundert Jahren etwa, doch ihr größter Schatz in den Besitz der Romanows über. Diese kaiserlichen Domänen umfassen 21328 000 Acres (ein Acre gleich 40.46 Ar), eine Fläche, die an Ausdehnung Ir­land übertrifft. Mw« zwei Drittel von diesem Gebiet be°