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ich mich aufs Sofa uttb schlafe, schlafe. — Es ist gekommen, lote ich mir's dachte. All mein Streben ist nntergegangen, ich bin ein Kommismensch geworden, einer wie viele."
Der alte Mann neigte den weißhaarigen Kopf.
„Ein geistig so Hochstehender Mensch, wie Sie, Joachim, wie ist denn das möglich? Warum werfen Sie sich nicht auf militärische Studien oder lernen Russisch, versuchen mal auf die Kriegsakademie zu kommen —
Joachim lachte fast höhnisch aus.
(Fortsetzung folgt.)
Umerikanischs Ehescheidungen.
Seit Jahr und Tag werden von allen ernsthaften Ameri- kanern die herrschenden laxen Anschauungen über die Ehe beklagt und die Leichtigkeit, mit der Ehen geschlossen, aber auch wieder geschieden werden können. Sie fordern, daß der Bund die Regelung dieser Materie in die .Hand nimmt und ein für das ganze Land gültiges Gesetz namentlich über Ehescheidungen erläßt. Wie die Verhältnisse heute drüben liegen, kann es einem Manne oder einer Fran, die da glauben, in rechtsgültiger Ehe zu leben, passieren, daß sie beim Betreten eines anderen Staates wegen Bigamie verhaftet oder daß ihre Kinder nicht als legitim anerkannt werden. Im Staate Newyork z. B. kann eine Ehe nur ivegen Ehebruchs geschieden werden. Sonst kennt das New- yorker Gesetz nur Trennung von Tisch und Bett. Da ist es nun vorgekommen, daß ein Newyorker nach einem anderen Staate verzog, sich dort scheiden ließ und wieder heiratete. Bei seinem Tode entdeckte dann seine (zweite) Frau, daß sie in den Augen der Newyorker Richter nur die Konkubine ihres Mannes war und daß sie und ihre Kinder das in Newyork gelegene Grundeigentum ihres Mannes nicht erben konnten. Das fiel alles der ersten Frau und deren Kindern zu.
Der Staat Süd-Karolina kennt überhaupt keine Ehescheidung, und eilte in diesem Staate geschlossene Ehe ist ungültig, wenn. eine der beiden Parteien geschieden ist, obgleich die Scheidung in dem Staate, in dem sie ausgesprochen wurde, zu Recht besteht. In Newyork kann eine Ehe, wie gesagt, nur wegen Ehebruchs geschieden werden. Da sich aber herausstellte, daß, wenn beiden Parteien an der Scheidung lag, die eine Partei, gewöhnlich der Ehemann, sich bei einem kleinen Ehebruch absassen ließ, wurde vor kurzem verfügt, daß das endgültige Urteil erst mehrere Monate nach ausgesprochener Scheidung eingetragen werden soll. Wenn aber die andere Partei es mit der ehelichen Treue ernst nimmt und nicht geschieden werden will, gibt es kein Mittel, um eine im Staate Newyork gültige Scheidung herbeizuführen. Der schuldige Teil, b. h. derjenige, dessen Ehebruch die Scheidung der Ehe ermöglicht hat, darf nicht wieder heiraten, was ihn nicht hindert, in einem anderen Staate eine dort gültige Ehe zu schließen. In Nord-Karolina gilt das gleiche Gesetz
wie in Newyork. In Maryland und New-Jersey gelten als Scheiduugsgründe Ehebruch und böswilliges Verlassen, in Virginia ebenfalls, wozu hier noch Verurteilung wegen eines Verbrechens als Scheidungsgrund hiuzutritt. In den meisten anderen Staaten kommen Trunksucht und grausame Behandlung als Scheiduugsgründe hinzu. Eine Anzahl Staaten spricht auch die Ehescheidung aus, wenn der Gatte nicht zum Unterhalt seiner Familie beiträgt. Aus Veranlassung eines dort allmächtigen Magnaten des Petroleumtrusts hat vor ein paar Jahren der Staat Florida Irrsinn als Scheidungsgrund der schon vorher laugen Liste hinzugefügt. Jener Trustniagnat, der die wichtigsten Bahnen in Florida eignet, wollte auf seine alten Tage sich eine Jüngere als Gattin antrauen lassen. Dem aber stand im Wege, daß er in Newyork wohnte und daß er schon eine Gattin besaß, die sich aber in einer Anstalt üesand. Er sand den Answeg aus diesem Dilemma, indem er sein Domizil auf längere Zeit nach Florida verlegte und dort den Erlaß jenes Gesetzes durchsetzte. Jetzt lebt er wieder in seinem Palast in der Fünften Avenue in Newyork mit seiner jungen Frau, und niemand rümpft über sie die Nase, trotzdem sie nach dem Newyorker Gesetz nicht seine legitime Gattin ist.
Newyorker, die von einer unglücklichen Ehe befreit werden wollen, fchlagen in der Regel einen von folgenden zwei Wegen ein. Entweder läßt der Gatte sich bei einem Schäferstündchen abfassen, setzt sich aber dabei der Gesahr aus, daß der Richter die Kvllusiou entdeckt und die Klage der in ihrem heiligsten Rechte gekränkten Gattin abweist, oder eine der Parteien zieht temporär nach Süd-Dakota oder Rhode-Island, wo liberalere Gesetze gelten. Gewöhnlich ist es die Gattin, da der Gatte in Newyork bleiben muß, um Geld zu verdienen. Sie klagt dann auf Scheidung, weil der Gatte nicht genügend zu ihrem Unterhalte beitrüge; er komntt auf einige Tage in die Jurisdiktion des betreffenden Gerichts nnd läßt sich Klage und Vorladung zustellen, verteidigt sich aber nicht; die Scheidung wird ausgesprochen, und beide Parteien können auch in Bork gültige neue Ehen eingehen, da die Newyorker Gerichte Ehescheidungen anderer Staaten anerkennen, wenn der beklagten Partei persönlich die Vorladung zugestellt worden ist oder wenn er sich durch einen Anwalt vor dem Gericht hat vertreten lassen, aber auch nur dann. Es kommt Afters vor, daß die in Süd-Dakota oder Rhode Island klagende
Gattin die reichere von beiden ist, das macht aber keinen Nnteri- fchied. Man etzühlt sich, daß einst ein Mann einem Anwälte in Newport,, Rhode, Island, doppelte Gebühren zahlte, einmal, damit er die Gattin seines Anftraggebers in dein Scheidungsprozeße vertrat, die sie gegen ihn im Staate Masstrchusseltsi angestrengt hatte, und das zweitemäl, damit er die Scheidung einer anderen Dame im Staate Rhode Island durchsetze. In beiden Fällen wurde die Scheidung ausgesprochen, und wenige Tage später fand die Trauung jenes „smarten" Herrn mit der in Rhode Island Geschiedenen statt. Weniger gut erging es einer Newyorkerin, die sich in Rhode Island hatte scheiden lassen gegen den Willen ihres Mannes. Da sie sehr reich war, ging sie mit ihiren Kindern nach Europa. Als sie nach einigen Sren mit dem einen Kinde nach Newyork aus Besuch kam, der Gatte es ihr abnehmeu, und das Gericht entschied, daß die Ehe noch zu Recht bestehe und der Vater die Verfügung über die Kinder habe. Ein anderer Newyorker beantragte kürzlich vor Gericht, mau möge ihn von der Zahlung der Alimente an seine Geschiedene befreien. Seit er von ihr geschieden sei, habe sie sich viermal verheiratet und stehe vor der fünften Ehe. Es genüge wohl, daß ein Maicn für eine Frau sorge, man solle aber nicht ein halbes Dutzend zwingen, für sie zu arbeiten.
Es ist tatsächlich hohe Zeit, daß in den Vereinigten Staaten eine gleichmäßige Regelung und eine Erschwerung der Ehescheidungen erfolgt. Die Zahl der letzteren ist, namentlich in. den Großstädten, in den letzten Jahren rapid gestiegen, in Newyork z. B. von 522 im Jahre 1900 auf 843, in Philadelphia von 484 auf 614, in Boston von 345 auf 512 nsm. Den Vogel schießt aber Chicago ab, ivo diese Zahl Von 1690 auf 2350 anwuchs. Der stehende Witz der amerikanischen Blätter von der „ungeschiedenen" Chicagoerin ist daher begreiflich.
Die zahllosen Scheidungen, namentlich unter den Newyorker Vierhundert, führen in dem ultrafashionablen Badeort Newport, wo diese allsommerlich zusammenkommeu, häufig zu unangenehmen Begegnungen. Man kann dort Söhne und Töchter an ihrem Vater oder ihrer Mutter vorübergehen sehen, ohne S zu grüßen, und eine schlagfertige junge Dame, gefragt, welche iß 3£ sie sei, antwortete: ,,O, ich bin die Miß L mit den zwei Vätern und den zwei Müttern."
Die Phantasie des Krudes.
Das „Jilustr. Wiener Extrabl." brachte vor kurzem eilte Reihe von Aufsätzen über „Das Kind". Aerzte, Pädagogen und Künstler äußern sich über die Pflege und Erziehung des Kindes, namentlich auch über fein Verhältnis zur Kunst und die vernünftige Ausbildung seines Kunstsinns. So schreibt Hofschauspieler Fcrd. Gregori über „Die Phantasie des Kindes":
„Wem es ernst damit ist, daß sein Kind dereinst der Kunst die Seele öffne, der muß die Keime gar behutsam in die junge Ackerscholle legen: zu viele auf einen Fleck geworfen, nehmen einander die Nahrung weg, verkümmern, ehe sie recht grünen können, nnd sterben eines elenden Todes. So soll man das Spielzeug nicht nach seiner naturalistischen Vollkommenheit auswählen, sondern nach feiner Schlichtheit und nach seinen Mängeln. Die Phantasie des Kindes schießt nicht auf, wenn es mit kostbaren Küchen, ausgestopften Tieren und genau nachgemachten Eisen- bahnzügen hantiert. Kein Segen ruht für die Zukunft aus diesen Geschenken, nur der Fluch der Unfruchtbarkeit. Ein krummer Zweig, eigenhändig vom Baum gebrochen, ein Stückchen Zci- tnngspapier daran gesteckt; das ist die Fahne, der das kleine Heer mit hellerer Begeisterung nachläuft, als der seidenen Trikolore an vergoldeter Stange !
Diese Ueüerlegung gilt auch für das Theater, denn dem Kinde ist auch das nur ein Spielzeug. Steife Drahtpuppen, die man zwischen langweiligen Kulissen herumführt, sind gesündere Kost als großstädtische Ausstattuugswunder. Da hat der kindliche Geist, der so gern und leicht rege ist, vollauf zu tun, um Leben und Mannigfaltigkeit zu sehen, wo dem Erwachsenen nur Tod und Eintönigkeit erscheinen. Und immer bleibt dabei sein Blick aufs Wesentliche gerichtet, während der nnsrige so oft zum Nebensächlichen abirrt. Wie wäre denn dem kleinen Kindergehirn möglich, was dem elterlichen nicht gelingt? Wie könnte es seine Aufmerksamkeit so geuau teilen, daß Auge und Ohr immer im richtigen Verhältnis arbeiten? Und arbeitet denn die Bühne in dem richtigen Verhältnis zwischen Wort und Bild?
Darum möge man dem Kinde wohl das gedruckte Drama frühzeitig in die Hand geben, das anfgeführte ihm aber recht lange feruhalten. Meine Tochter hatte den „Teil" gelesen, und als ich den Geßler darin spielte, fragte sie mich, ob ich einen lebendigen Falken ans der Faust trüge und ob er zahm genug sei? Ich schämte mich vor ihr, als ich ihr sagen mußte, daß der Falke überhaupt nicht aus die Bühne käme. Wäre sie in der Vorstellung gewesen, vielleicht hätte ihr der Mangel dieses Requisits den ganzen Abend verdorben! Der Falke ist ja eigentlich


