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den sogenannten öffentlichen Baugrund, d. h. die und Veränderung von Straßen in den ländlichen da aber diese dadurch, daß sie die Dorf- und Flurvöllig unbeachtet ließ, in demselben Sinne zer- auf die ländlichen Siedelungen wirkte wie die
regelte Anlage Orten; straßen störend
Baupolizei durch die Vorschriften für Feuersicherheit auf die Bauernhäuser, so war sie ein immerhin zweifelhafter Gewinn. Wirksame dörfliche Bauordnungen, die das geschichtlich gewordene Bild der Ortschaft achteten, sind nicht geschaffen worden' man begnügte sich mit den Baupolizei-Ordnungen für größere Gebiete.
zwischen Land und Külturbauten herbeigeführt hat, drängt es auch bei eintretendem Mangel zu einem Ersatz durch gleiche Stoffe, der in unserer verkehrsreichen Zeit leicht ermöglicht ist. Auf den Nordseehalligen ist ein aus Walfischrippen errichteter Zaun üblich, der gewiß nicht einheimischen Ursprungs ist und doch zur charakteristischen Erscheinung geworden ist. Wenn also das aus Rußland bezogene Eichenholz gut und preiswert ist, soll man es ruhig verwenden.
Das ist jedoch keineswegs eine Hauptfrage für die Erhaltung unserer Dörfer. Wichtiger als das Schwinden eines einheimischen Baustoffes ist die Aufgabe, Surrogate und andere neuzeitliche Ersatzmittel von geringer Dauerhaftigkeit zu vermeiden. Es ist nur ein von literarischen Quellen gespeistes Vorurteil, wenn dem Verblendziegel oder dem glasierten Ziegel das Fachwerk und die Schindelkleidung weichen müssen. Da ein bäuerliches Haus, das ja zumeist allein steht, allen Angriffen des Klimas und des landwirtschaftlichen Betriebes gewachsen sein muß, so dürfen wir zu der Jahrhunderte alten Erfahrung mehr Vertrauen haben, als zu den neueren Ersatzstoffen, die trotz ihrer zeitlich beschränkten Dauer schon eine Proletarierhafte Verkümmerung zeigen. Nach den Erfahrungen, die man im Königreich Sachsen genracht hat, stellt sich zudem die Benutzung der alten Baustoffe (Fachwerk, Holzverkleidung, Schindeln) erheblich billiger als die gerühmten Surrogate. Von großer Wirkung würde es zweifellos sein, wenn Abbildungen guter neuer Bauten mit den Herstellungskosten auf dem Lande verbreitet werden, etwa durch Aushang an öffentlichen Orten, wie Gasthöfen, Amtsräumen, Schulzimmern. Hätte jener Bauerngutsbesitzer in Mitteldeutschland, der sich auf seinem alten, unveränderten Hofe einen mehrstöckigen italienischen Nenaissanccpalast aus Berblend- ziegeln mit Sandsteinbossierung hat errichten lassen, solche Vergleichstafeln zur Hand gehabt, dann würde er vielleicht nicht jene grobe Geschmacklosigkeit begangen haben.
Können wir von den bisher erwähnten Mitteln: Milderung der Feuerversicherungen, öffentlich zugängliche Bau- bezw. Beratungsstellen und Hinweis auf gute alte und neue Bauernbauten den erschreckenden Tiefstand unseres Kunstempfindens mildern? So wenig diese zu unterschätzen sind und so hoch die Mitwirkung unserer Bauschulen, die ja schließlich doch für die Bedürfnisse der ländlichen Baukunst etwas übrig haben werden, zu bewerten ist, eine griindliche Umkehr kann nur durch Rückkehr zu der Gepflogenheit örtlicher Bauordnungen gesichert werden. Wir besitzen solche in Deutschland bereits sür größere Bezirke; sie gehen aber meistens nur von allgemeinen technischen Erfahrungen aus und verbinden eine merkwürdige Vorliebe für Neuerungen mit einer bedauerlichen Mißachtung der bestehenden Dorf- und Hausformen. In Preußen bildet das Allgemeüke Landrecht den Ausgangspunkt, zu dem eine Reihe von Bestimmungen über einzelne Teile des Hochbauwesens, besonders über die Feuerpolizei kommen. Im übrigen beschränkte man sich in den polizeilichen Bestimmungen auf allgemeine Gesichtspunkte, die zwar die Verschiedenheit des Klimas, des Baugrundes und der Lebensgewohnheiten etwas berücksichtigten, aber nur für größere Gebiete, Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise — nicht für einzelne Ortschaften. Nicht in Betracht gezogen sind die örtliche Bauweise, der Grundplan des Dorfes und die Feldflur. Eine spätere Verordnung von 1875
Einfachste WshnrmgsS«rrst.
In einem Artikel über „Proletarische Lebenskunst" behandelt Göhre eingehend das Problem der Arbeiterwohnung vom ästhetischen Standpunkt aus. Bon der Forderung strengster Selbstzucht ausgehend, mahnt er die Arbeiterschaft, nicht in das erste beste „Quartier" einzuziehen, sondern der Wohnungssuche dieselbe Sorgfalt zuteil werden zu lassen, wie das bei der Wohnungseinrichtung der Fall sein muß. Letzteres ist ein überaus wunder Punkt im nationalen Kulturleben. Gerade in den einfachsten sozialen Verhältnissen ist es eine große Knust, wirtschaftlich zurechtzukommen, und mit dem wenigen, was zur Verfügung steht, viel zu leisten.- Die Frauen dieser Kreise sind in den allerseltensten Fällen für die Lebensführung, die ihrer in der bescheidenen Ehe erwartet, wirklich vorgebildet. Jede Künst will gelernt sein; die schwere Kunst der einfachsten Lebenshaltung glaubt jeder von Hause mitbekommen zu haben. Und sie ist auch darnach. Wenn wir immer nur wirtschaften und dahinwursten wollten, wie wir das bei Vater und Mutter gesehen haben, dann würde der Kulturfortschritt bald zum Stillstand verurteilt werden. Wie vieles Unzulängliche, Unpraktische, Unrationelle, Schädliche haben wir von unserer Elterngeneration übernommen. Bor allem im Wohnwesen! Die meisten Arbeiterfrauen, denen das Wohnen schon ohnehin durch die herrschende Wohnungsnot und Kleinwohnungsteuerung erschwert wird, haben gar keine Ahnung davon, wie man eine kleine Behausung zu einem wirklichen schmucken, traulichen „Heim" macht. Göhre liest ihnen ordentlich den Text und gibt schließlich gute Ratschläge, die auf Einfachheit, Solidität und Sauberkeit hinauslaufen. Damit ist es aber auf die Dauer nicht getan. Es muß mehr gefchehen. Ebenso wie man für- weit weniger wichtige soziale Schäden Veranstaltungen und Vereine geschaffen hat, sollte man auch für die praktische Hilfeleistung bei der Wohnungsgründung in unbemittelten Kreisen Sorge tragen. Es ist sehr leicht von Göhre gesagt, daß Arbeiter nicht Muschelmöbel und plumpe Edelholz-Imitationen kaufen sollen, sondern Stücke aus einfachem, gediegenem, farbig gestrichenem Tannenholz. Wo gibt es aber derartiges Mobiliar zu kaufen? Dort, wo
Es sollte darum unsere größte Sorge sein, Ordnungen für jedes Dorf und daneben Wege- und Flurordnungen für g rößere Gebiete zu schaffen. Natürlich nicht in der Weise, daß diese von einer Stelle aus oder durch den bautechnischen und juristischen Berater der Regierungen entworfen, sondern von der Gemeindevertretung geschaffen und von den letzteren nur bestätigt werden. Allgemeine Grundsätze könnten diesen Ortsstatuten gern mit auf den Weg gegeben werden, die das Geschichtliche in den Dorfund Ortsbildern darstellen. Zaghaft dürfen sie indessen nicht sein. Sollen sie ihren Zweck erfüllen, dann müssen sie wie unsere alten Dorfordnungen auch gewissen Einschränkungen der Willkür unnachfichtlich entgegentreten. Das Allgemeininteresse legt uns überall Schranken auf; nur auf dem ästhetischen Gebiet sind wir schrankenloser Willkür überantwortet. Aus seinem Dorfe wandert der Bauer nicht von Ort zu Ort; die Hofstätte, welche ihn geboren, wird ihn in den meisten Füllen auch sterben sehen. Das Bauungetüm, das hier inmitten seiner schlichten Höfe errichtet wird, hat er zeitlebens vor Augen. Wie wir es in so vielen Fällen erlebt haben, wird es erst zaghaft, dann mehr und mehr nachgehvlt und schließlich sieht er die Verwilderung des Geschmackes in seiner Umgebung gar nicht mehr. Er muß sich vor solchen Aeuße- rungen moderner Unkultur schützen können durch eine Bauordnung, die für die städtische Siedelung schon lange eine Richtschnur — wenn auch keineswegs immer die beste — geworden ist. Natürlich darf sie nicht zur Hemmung ausarten; dagegen aber schützt sie die Forderung, daß sie nicht von Fernstehenden, sondern vvn der Gemeindevertretung selbst aufgestellt werde.
(Schluß folgt.)


