Ausgabe 
17.8.1907
 
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gediegene wissenschaftliche Forschung mit geschickter an­regender Lehrtätigkeit, so daß Gießen nicht hinter anderen Universitäten zurückstehen muß.

Schutz landschaftlicher Schönheit.

Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst hat zu dem Gesetzentwurf gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden eine Eingabe an das preußische Abgeordnetenhaus gerichtet, aus der wir folgende wichtige Punkte hervorheben:

Gleich wie dem Maler, Bildhauer und Architekten in­folge seiner Schulung und seiner Begabung für die seiner KUnst naheliegenden Kunst- und Naturobjekte eine schärfere Beurteilungsfähigkeit zugestanden wird als dem gebildeten Laien, so muß anerkannt werden, daß dem geschuldeten, fein empfindenden Landschaftsgartenkünstler eine größere Befähigung bei der Beurteilung landschaftlicher Schönheit zugestanden werden muß als demjenigen, dem nicht das Studium landschaftlicher Schönheit Lebensaufgabe ist. Wird es aber der Ortspolizei schon schwierig werden, ohne Sachverständige die Entscheidung bei der Beurteilung land­schaftlicher Schönheit zu treffen, so wird dieses noch schwie­riger, ja, unmöglich werden bei Entscheidungen, die histo­risch wertvolle Schöpfungen der Kunst betreffen. Wohl be­stehen Gesetze und Verordnungen, die historische Baudenk­mäler schützen; auch der Schutz von Naturdenkmälern ist in gewissem, vorwiegend botanischem Sinne durch die Er­richtung der staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege ge- währlerstet, aber den Schutz historischer Gartenkunstschöpf­ungen bezweckt bisher noch kein Gesetz, noch keine Ver­ordnung. Eine große Anzahl hochinteressanter Gartenschöpf­ungen befinden sich in fiskalischem und Privatbesitz, z. B. Unterstehen die für die Geschichte der Kunst bedeutsamen Anlagen zu Marienwerder bei Hannover und Abtei Loccum der Klosterkammer zu Hannover. Diese Parke stehen in Gefahr, ihrer Schönheit und Eigenart vollkommen verlustig zu gehen infolge des allzu starken Ueberwiegens der wirt­schaftlichen Interessen. Es erscheint außerordentlich wün­schenswert, Bestimmungen in das Gesetz aufzunehmen, wo­durch derartige Kunstschöpfungen zu s chützen sind vor ästhetisch unbegründeter Zupflanzung oder Verwachsung von Sichten und Flächen, Abholzung wichtiger Pflanzungen, Errichtung von Nutz- und Zierbauten, durch die der Gesamt­charakter gefährdet wird. Von ebenso großer Bedeutung ist die ästhetische Bewertung der Forstbewirtschaftung. Immer dringender werden Forderungen laut, die dem nur mate­riellen Nutzen erstrebenden Forstmann die Pflege des Waldes mehr als bisher zur Pflicht machen. Ganz besonders wichtig ist die Berücksichtigung ästhetischer Bedenken bei der Anwendung von Kählschlägen. Diese forstwirtschaftliche Betriebsform sollte in solchen Gebieten, die Tausenden Und Abertausenden als Erholungsstätten dienen, durch gesetz­liche, Bestimmungen überhaupt verboten werden. Wird der vorliegende Gesetzentwurf zum Gesetz, so ist bei dessen Aus­führung die Beurteilung, was landschaftlich schön ist, von größter Bedeutung, und es wird in jedem einzelnen Falle zu prüfen sein, in welcher Weise die wirtschaftlichen Inter­essen mit den ästhetischen Grundgesetzen zu vereinbaren sind. Gerade in diesem Punkte zeigt der von uns allgemein mit großer Freude begrüßte Gesetzentwurf eine Lücke, die auszufüllen wir für eine der vornehmsten Aufgaben des Gesetzgebers halten. Ter Entwurf bezeichnet die Ortspolizei .als diejenige Behörde, die darüber zu entscheiden hat, was künstlerisch schön, was landschaftlich schön, was überhaupt ästhetisch schön ist. Bei allem schuldigen Respekt vor dieser Obrigkeit können wir es nicht unterlassen, Zweifel än der Zuständigkeit dieser Behörde in ästhetischen Fragen zu fetzen. Es ist möglich, daß bei vorkommenden Fällen die Ortspolizei den Rat des Fachmannes einholen wird, Uber es ist keine Bestimmung vorhanden, die eine sach­verständige Begutachtung zur Pflicht macht. Eine derartige Bestimmung in das Gesetz zu bringen, ist der Zweck der vorliegenden Eingabe.

vermischtes«

* Aufregungen und Appetit. Wer unter uns hat nicht schon an sich oder an anderen die Erfahrung gemacht, daß bei Aufregungen, namentlich seelischer Art,

der Appetit zum Essen vollständig schwindet, ja daß man einen Ekel vor den Speisen bekommt.Vor Aerger kann ich nicht essen!" oderVor Schreck blieb mir der Bissen im Halse stecken!", so heißt es dann manchmal. Ja, oft sind Magen- und Darmstörungen die Folge solcher Auf­regungen. Woher kommen diese Erscheinungen? Daß nervöse Einflüsse eine große Rolle spielen, das steht bei sonst gesundem Magen außer allem Zweifel, aber experi­mentelle Untersuchungen waren in überzeugender Weise noch nicht darüber angestellt. Die Aerzte Sasaki und Bickel haben jedoch den exakten Beweis dafür erbracht, daß die Erfahrung des Lebens Recht hat, wie sie in dem Verein für innere Medizin in Berlin auseinandersetzten. An Hundenversuchen ist von ihnen einwandsfrei festgestellt worden, daß durch stärkere Affekte der in Frage kom­mende Hund wurde durch Vorhalten einer Katze in Wut gebracht! die nervösen Apparate des Magens so nach­drücklichverstimmt" werden können, daß die mit Auf­nahme der Speisen Hand in Hand gehenden nervösen Er­regungen nicht mehr genügen, um die normale Magensaft­bildung auszulösen. Weiter aber ließ sich noch feststellen, daß bei einer bereits eingeleiteten Magensaftproduktiou die Affekte einen gewaltigen, hemmenden Einfluß auf letztere haben können. So schied der Hund in ruhigem Zustand in 5 Minuten 28,5 KZtm. Magensaft ab, nachdem man ihnr aber die Katze vorgehalten hatte, nur noch 3 KZtm. Das ist in der Tat ein gewaltiger Unterschied. Wir sehen daraus, welchen Einfluß das seelische Leben auf die körper­lichen Funktionen überhaupt haben muß. Wir können aber daraus auch Schlüsse ziehen, wie die Umgebung, wie Aeußer- lichkeiten auf Anregung des Appetits einwirken. Nicht nur der Arzt soll deshalb in Krankenhäusern dahin drin­gen, daß eine leckere Zubereitung und anmutende Ser- vierung stattfindet, sondern auch jede Hausfrau sollte es verstehen, den Mittags- und Abendtisch so einzurichten, daß er sauber und für das Auge gefällig aussieht. Schon das Garnieren der Speisen mit Petersilie macht einen Eß­tisch oft ungeahnt angenehm. So spielen also wissenschaft­liche Erfahrungen in das Intimste des Familienlebens über.

. Sprachecke des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, kaputt. Ein gewöhnliches und garstiges Wort, das wir wohl dem Französischen verdanken. Hier heißt faire capot im Pikettspieleinen ganz, hereinlegen, einen großen Vorteil über ihn erringen"; kaputt bedeutet also eigentlichim Spiel hereingefallen." Der französische Ausdruck im Deutschen sagen wir dafürmatsch machen" 'vom ital. marcio miwbe tflf Nach Kluge im Dreißigjährigen Kriege mit einer Anzahl anderer ursprünglicher Spielausdrücke nach Deutschland gekommen, und er wurde bei uns -auch schon früh in der heutigen übertragenen Bedeutung angewandt, so schon im Jahre 1643 in einer Zeitung, capot bedeutet bekanntlich Mantel oder Kappe, und man sagt, beim Pikettspiel solle die völlige Niederlage gleichsam wie em Mantel sein, der über den Besiegten geworfen werde. Eine andere Deutung hat Hermann Schrader in seinem Bilderschmuck der deutschen Sprache versucht. Er führt das Wort auf caput mortnum (totes Haupt, Totenkopf) zurück, worunter der Chemiker die wertlosen Rückstände oder Wfälle versteht; der gekürzte -Ausdruck caput konnte leicht jaus jedes Tote, Unbrauchbar^ Vernichtete, Zerbrochene übertrügen werden. Daher komme auch die französische Wendung. Tie Betonung kaputt spricht aber gegen diese Ableitung von caput.

Mischrätsel.

Mich seh'n die Gelehrten in T Millionen Den Wassertropfen gemächlich bewohnen; _ Ob Pflanze, ob Tierchen 's ist unentschieden. Sie nennen mich griechisch, ich bin es zufrieden.

AlsEinheit" zwar kennst du mich, doch mein Wort Ist teilbar und mischst du die Zeichen: sofort Hast Kaffee du, den uns die Holländer bauen, Auch eine Provinz in italischen Gauen.

Auflösung des Kreuzrätsels in Numrner 118: S H P eia brr

Sebas tian Hirschkuh Par t h e n o n ihn a u o n h n

k fichey Urnyechtäts-Buch^. »Md. StychSrncktteij SL Semge, G7eßen..