Ausgabe 
17.8.1907
 
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Schiedssprüche und gab Rechtsgutachten ab. Oft kamen Anfragen von weit her. Eine große Fülle von Rechtssachen hat so die Fakultät bearbeitet in der Zeit von Januar 1803 Lis Juli 1879 sind es nach Ausweis der Registrande allein 1428 und eine intensive Arbeit nebenbei bewältigt. Aufgehoben wurde das Spruchkolleg Lei Einführung der Reichsjustizorganisation vom 1. Oktober 1879.

Diese Fülle von Nebenarbeiten, wozu zeitweilig noch die traurigen politischen Verhältnisse und die Kriegsdrangsale kommen, erklären uns wenigstens zum größten Teil die uns ganz sonderbar anmutenden sich durch das ganze 17. Jahrhundert hinziehenden oft sehr energischen und un­gnädigen landesherrlichen Ermahnungen an die Professoren, ihre Lektionen nicht unentschuldigt ausfallen zu lassen und zunächst ihres eigentlichen Amtes zu walten.

Eine besondere Ehrung der Fakultät bedeutete es, als am 4. Dezember 1630 dem jedesmaligen Dekan die.Würde eines kaiserlichen Pfalzgrafen verliehen wurde, wonach er legitimieren, Wappen erteilen, Notare und ge­krönte Dichter ernennen konnte. Aber leider waltete über dieser Würde ein ganz besonderer Unstern; denn nicht nur zur Zeit ihrer Ausstellung konnte wegen der Kriegswirren von der erteilten Gnade kein Gebrauch gemacht werden, son­dern auch 1650 kam das Dekret nicht wieder mit nach Gießen. 1705 knüpfte man in Wien wegen Erneuerung wieder Ver­handlungen an, die sich bis 1707 hinzogen, aber resultat- los verliefen.

Zunächst gab es 3 ordentliche Professoren der Rechte. In der Marburger Zeit wurde diese Zahl auf 5 erhöht, was dann bis heute die Norm geblieben ist, wenn auch des öfteren, mitunter durch rein äußerliche Gründe veranlaßte Schwankungen vorkommen. Daneben wurden seit 1677 Assessoren bei der Fakultät angestellt, denen besonders Arbeiten des Spruchkollegs zufielen. Gegen 1800 hören diese Stellen wieder auf. 1723 sollte, wozu schon 1676 die Anregung gegeben wurde,«» besoldeter Aktuar der Fakultät angestellt werden. Seit Oktober 1898 ist den Professoren des bürgerlichen Rechts ein Assistent zur Unterstützung beigegeben.

Ursprünglich ivurde fast ausschließlich römisches Recht gelehrt, neben dem das Staatsrecht einen breiten Raum einnahm. Was für merkwürdige Tinge dabei vorkamen, zeigt z. B. eine Ankündigung des Prof. Hunnius aus dem Wintersemester 1623/24: Tie neueste Verfassung des römi­schen Reiches verglichen mit den Pandekten. Gleich in der ersten Zeit studierten besonders viel Adelige in Gießen die Rechte, so daß der ebengenannte Hunnius und Rein- king sich veranlaßt sahen, besondere Vorlesungen für Adlige zu halten. Von wesentlichem Einfluß auf das juristische Studium war dann das Aufkommen und die Pflege des Naturrechtes, das 1694 zuerst einen Vertreter in Gießen bekam. Und wenn auch dieser zunächst der philosophischen Fakultät angehörte, und erst am 30. August 1761 die Juristen formell die Erlaubnis erhielten, über Na­turrecht zu lesen, so übte doch die neue Disziplin von Anfang an eine große Anziehungskraft aus. 1720 wurde verordnet, daß alle das öffentliche und das Staatsrecht betreffenden Dissertationen vor Drucklegung der Zensur des Geh. Rats­kollegiums unterliegen.

Im Vorlesungsverzeichnis vom Winter 1663/64 macht: Tabor bekannt, daß er am Anfang jeder Woche eine ge­druckte Uebersicht des zu behandelnden Stoffes verteilen werde. Um eine Einführung in die Praxis zu bieten, wurde 1678 verordnet, daß alle sich in Gießen aufhaltendest Doktoren, Lizentiaten, Praktikanten und Kandidaten der Rechte bei den Berhandlurcgen des Spruchkollegs unter Leistung des Verschwiegenheitseides zuhören sollten. Prak­tische Uebungen (scholas elaboratorio-practicas) führte im Sommer 1783 Musäus ein. Tann wird der Gedanke bald von anderen ausgenommen, und bald finden wir eine ganze Anzahl von Repetitorien, Examinatorien, praktischen Ueb­ungen und Kolloquien angezeigt, bis endlich im April 1885 die Gründung des juristischen Seminares erfolgte und eine gewisse Einheit für die praktischen Uebungen schuf. Im Anfang des 19. Jahrhunderts mußte, der politischen Lage entsprechend, besonderes Gewicht auf Kenntnis des fran­zösischen und napoleonischen Rechts gelegt werden. Aber seit den Befreiungskriegen blüht das Studium des deut­schen Rechtes mächtig auf. Eine durchgreifende Aenderung erfuhren endlich Plan und Betrieb des juristischen Studiums 1897 infolge des 1900 in Kraft tretenden neuen bürgerlichen

Gesetzbuches. Als 1825 die Forstlehranstalt begründet wurde, hatte das insofern auch einen Einfluß auf di« juristische Fakultät, als 1828 zuerst Forst- und Jagdrecht vorgetragen wurde.

Zum Schlüsse sei wenigstens kurz einiger der bedeutende sten Lehrer, deren ja viele eine Zeitlang in Meßen gewirkt haben,, gedacht. Gleich der erste Rektor der Universität Gottfried Antonii (160518 Professor in Gießen) way einer der bedeutendsten Juristen der Zeit, besonders ge- schätzt als Kenner des Lehnrechts. Oft wurde er auch zu' diplomatischen Missionen verwendet. Neben ihm wirkten Helfrich Ulrich Hunnius seit 1613 und Theodor Rein- ki n g seit 1617, letzterer später Vizekanzler des Oberfürsten-, tums Hessen, und Kanzler in Mecklenburg und Schleswig. Dem 17. Jahrhundert gehören ferner an Justus Sinolt genannt Schütz, ein geschickter Diplomat (162557), Gre- gor Tülsner (163172), Huldreich Eyden (1656-69),- später Geheimratspräsident in Weimar, zuletzt Reichshofrat in Wien, Johann Nikolaus Hert (16821710), Bernhard Ludwig Möllenbeck (16851720), Immanuel Weber (16991726), ein vielseitiger Gelehrter. Aus dem 18. Jahr­hundert seien genannt: Jakob Friedrich Ludovici (1721 bis 1723), den man mit großen Opfern von Halle hierher zog erzählt doch Nebel, daß er nur gegen ein paar lange Kerls für die Garde vom preußischen Könige eingetauscht werden konnte, Johann Daniel Gruber (172427), später Historiograph und Bibliothekar in Hannover, Johann Georg Eftor (172535), zugleich hessischer Historiograph, Heinrich Christian Senckenberg (173843), dann juristischer Be­rater deutscher Fürsten und Reichshofrat in Wien, Johann Christoph Koch (17591808), ein scharfer Geist, aber wegen seiner Schärfe gefürchtet, Johann Strauch (177679), Christian Hartmann Samuel - v. Gatzert (176782), dann hessischer Staatsminister, Ludwig Julius Friedrich Höpf- n e r (177181), feiner Kenner des Naturrechtes und Freund Goethes, Karl Ludwig Wilhelm V. G r o l m a n (17981819), Mitglied der Gesetzgebungskommission und dann Staats- mtnister in Darmstadt; ihm verdankt Hessen den Entwurf seiner Verfassung.

Aus der Fülle der Dozenten des 19. Jahrhunderts) seien nur folgende herausgegriffen: Franz Josef v. Arens (180333), bekannt als scharfer Gegner aller Bereinigungen unter den Studenten, Egid von Löhr (181351), scharf­sinniger Kenner des römischen Rechts, Gustav Ludwig Theo­dor Ma re zoll (181737), Prozessualist, Franz Stickel (181748), besonders im Staats- und französischen Rechte arbeitend, Justus Timotheus Balthasar von Linde (1823 bis 1829, 3336), besonders bekannt als Leiter des hessischen' Unterrichtswesens und berüchtigt durch die Verfolgung der Studentenverbindungen, Friedrich von L i n d e l o f (1823 bis 1830), seit 1858 Justizminister in Darmstadt, Karl Fried­rich Ferdinand Sintenis (183141), der bekannte Kom­mentator der Pandekten und spätere anhaltische Minister, Johann Michael Franz Birnbaum (184075), tüchtiger Kriminalist und Rechtshistoriker, Johann Baptist Hein­rich (184042), später Domdekan und Generalvikar in Mainz, Achilles Renaud (184151), berühmter Lehrer des Prozeß- und Wechselrechts, E. F. W. Teurer (185168), Romanist Rud. v. Jhering (185268), dessen geistvolles Hauptwerk:Der Geist des römischen Rechts" in Gießen entstanden ist, Hermann Wassers ch leb en (185289), ausgezeichneter Kenner des Kirchenrechtes, Heinrich Siegel (185357), in erster Linie Rechtshistoriker, Adolf Merkel (186268), bekannt als Kriminalist, Oskar v. Bülow (1865 bis 1872), derVater der Prvzeßvoraussetzungen", Ferdi­nand Regelsberger (186872), ein hervorragender Pandektist, Ernst Eck (187273), berühmter Zivilrechts­lehrer, Hermann Se u f f e r t (187279), Karl Gareis (187588), jetzt in München, Kenner des Handels-, Wechsel- und Völkerrechts, Lothar Seuffert (187681), jetzt irr München, Franz v. Liszt (187981), jetzt in Berlin, das Haupt einer neuen zivilrechtlichen Schule, Rudolf S t a m m- ler aus Alsfeld (188485)/jetzt in Halle, mit scharfem Blick für die praktischen Bedürfnisse des akademischen Unter­richts, Konrad Hellwig (188588), jetzt in Berlin, Paul I ö r s (188890), jetzt in Wien, bekannter Romanist, Kon­rad C o s a ck (188993), jetzt in Bonn, hauptsächlich im Privat- und Völkerrecht tätig, Reinhard Frank (1890 bis 1900), jetzt in Tübingen, für Strafrecht, Straf- und Zivil­prozeß.

Und.auch die jetzigen Mitglieder der Fakultät vereinen'