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Bestraft wegen Keirat.
» Von ® c o. B. Wiärre n.
Gerade jetzt, da es gewissermaßen Mode geworden ist, daß reiche und vornehme Damen Ehen mit Zigeunern oder Kutschern und Chauffeuren schließen, möge daran erinnert werden, daß es Zeiten gab, in denen solche Extravaganzen nicht geduldet wurden, selbst wenn es sich nicht etwa nm sürstliche Persönlichkeiten handelte. Nachdem, der Anfang des 16. Jahrhunderts eine allgemeine Verwilderung der Sitten und des Familienlebens gebracht hatte, ging man am Ende jenes Jahrhunderts auch in bürgerlichen und lleinadligen Meisen gewaltsam gegen die Leute vor, die sich gegen das alte Herkommen und die Ehrbarkeit vergingen.
Ein klassisches Beispiel dieser Art stautmt aus dem Jahre 1572. Damals ehelichten zwei alte adelige Damen im Erzherzogtum Oesterreich, und zwar „des „Fünfkirchers Wittib und des Lud- maustorfers Wittib", ihre Knechte, frische, fröhliche und kräftige Burschen. Die Ehen wurden durchaus vorschriftsmäßig durch die Kirche vollzogen. Die Standesgenossen dieser alten adeligen Damen aber waren nicht mit deren Vorgehen einverstanden. Sie beschwerten sich bei der Regierung, daß die Weiber „gegen die hergebrachte Dignität der Stände" verstoßen hätten, und verlangten, daß diese EMn für ungültig erklärt würden. Die Regierung war auch rasch mit dem Befehl bei der Hand, daß die beiden Ehemänner in den bischöflichen Arrest bei Maria Stiegen gebaucht, die beiden Frauen aber ihrer Familie „zur Custodie" übergeben werden sollten. Das war jedoch nur eine vorläufige Entscheidung. Jetzt begannen in dem damaligen Schneckentempo erst die Verhandlungen vor den Gerichten. Vier Jahre lang faßen die armen Ehemänner in harter Haft. Da erging im Jahre 1576 das Urteil: Die Ehen, welche die alten adeligen Damen mit ihren jungen Knechten geschlossen hätten, seien „ärgerliche, verdrießliche, unverschämte, gegen gute Sitten verstoßende Ehen". Da indes die Ehen durchaus vorschriftsmäßig geschlossen wären und den Segen der Kirche erhalten hätten, könnten sie nicht aufgelöst werden. Diese Gerichtsentscheidung wurde von der Regierung bestätigt. Aber ohne Strafe ging es doch 'nicht ab: die beiden Ehepaare wurden ans Oesterreich verbannt. Die Fürsten und die Ritterschaft fühlten sich durch diese Gerichts- und Regierungs-Entscheidung noch nicht befriedigt.. Sie hatten sich von der theologischen Fakultät in Rostock ein Gutachten besorgt, demzufolge diese Wen doch nicht gültig sein sollten, weil sie unter falschen Voraussetzungen geschlossen seien und weil man auch den Priester, der diese Ehen einsegnete, betrogen habe. Dieses Gutachten wirkte derartig auf die Regierung, daß die beiden Ehemänner abermals verhaftet und auf die alte Feste Greifenstein an der Donau gebracht wurden. Hier saßen die armen Teufel wiederum vier Jahre, bis ein neuer bischöflicher Offizial Direktor der Feste Greifenstein wurde, die gleichzeitig eine Art Zuchthaus für widerspenstige Geistliche war. Dieser Mann war vernünftig. Er untersuchte sofort den Fall der Gefangenen und erklärte, was die Rostocker Fakultät, di« sowieso im Verdacht der Ketzerei stünde, gesagt habe, sei ihm furchtbar gleichgültig. Die Ehen seien kirchlich geschlossen und demnach gültig; sie könnten unter keinen Umständen mcsgrlöst werden. Die zwei Ehemänner hätten für die Unverschämtheit, „bie Herren und Ritterschaft zu perturbieren", eine genügende Strafe dadurch erhalten, daß man sie acht Jahre gefangen gehalten habe. Diese Erklärung be# Offizials würbe von der Regierung bestätigt, und die Ehemänner könnten mit ihren Weibern, die natürlich in den acht Jahren auch nicht jünger geworden waren, endlich ungehindert von, dannen ziehen. Aber noch einmal setzten es die Stände, nut die „Dignität" zu wahren, durch, daß den Weibern, die ihre Standeswürde so sehr vergessen hatten, die freie Verfügung über ihre Güter entzogen würde. Sie behielten vielmehr nur die Nutznießung bei ihren Lebzeiten, und nach 'ihrem Tode konnten sie ihre Güter den! Knechten, die sie geheiratet hatten, nicht vermachen.
Friedrich der Große erzählt unst in seiner Geschichte des siebenjährigen Krieges eine merkwürdige Episode, bei der er auch eine Rolle gespielt hat, und cs ist wohl anzunehmen, daß der König weniger ans politischen Gründen handelte, als um der sürstlichen Familie gefällig zn sein und einen lästigen Ehemann zu bestrafen. Der König schreibt folgendes:
„Während dieses Feldzuges in Thüringen wurde die Entdeckung gemacht, daß ein Franzose namens Fraigne, der sich am Hofe von Zeckst aufhielt, hin und wieder Quincaillerie- Händler und andere verkleidete Menschen irr die preußische Armee schickte, um den.französischen Generalen zu rapportieren, was sie dort erfahren könnten. Man schickte deshalb ein Detachement nach Zerbst ab, das den Abenteurer packte und nach Magdeburg auf die Festung brachte. Bald stellte sich heraus, daß infolge einer jener kvniischen Herzenslaunen die Fürstin- Witwe Von Zerbst sich im geheimen mit jenem Menschen ehelich verbunden hatte. Sie machte deshalb großen Lärm Und zog sich aus Verdruß nach Paris zurück. Dieser Vorfall hätte sefw leicht durch den Eindruck, den er auf die Großfürstin von Rußland, Tochter der Fürstin von Zerbst, zu machen imstande war, von schlimmen Folgen sein können, aber wahrscheinlich erfuhr sie'.nichts davon oder mißbilligte das Verhältnis ihrer Mutter mit
dem Abenteurer, denn cs entstand nichts Unangenehmes für Herr König daraus."
Höchstwahrscheinlich 'war das Vorgehen also den betreffenden Personen, mit Ausnahme des unglücklichen Ehepaares, ganz angenehm. Was gns dem armen Teufel von Fürstin-Gemahl wurde, ift nicht bekannt.
Es bestanden in früheren Zeiten aber nicht nur diese Stan-! betragen, die zu Bestrafungen von Leuten führten, bic hei-, mieten, sondern auch andere Hindernisse, unter denen die kanonischen, also die von der Kirche eingesetzten, nicht die geringsten waren. Man denke nur an die geistliche Verwandtschaft, die nach Anordnung der Kirche zwischen all den Leuten bestand, die Paten und Patenkinder waren. Nicht nur Taufpaten, sondern auch Firmpaten und bereit Patenkinder durften niemals daran denken, sich zu, heiraten. Hinsichtlich der Berwaudtschaft ging man im kanonischen Rechte so iueit, daß man Ehen erst vom vierzehnten Grade an für erlaubt hielt. Ein Ueberbleibsel aus dem kanonischen Rechte besteht ja heute noch in England, wo es dem Manne streng verboten ist, die Schwester seiner vev-i storbenen Fran, also seine Schwägerin, zu heiraten.
Bestraft wurden Ehen nicht nur zwischen Katholiken und Ketzern oder Ungläubigen, sondern auch zwischen Christen und Juden, und das alte Heiratsverbot zwischen Negern und Weißen besteht heute noch mit aller Strenge in Ancerika, dem angeblichen Lande der, Freiheit. Wenigstens ist in denr größten Teile der nordamerikanischen Bundesstaaten (in 26) die Ehe zwischen Weißen und Negern strafbar.
Aber noch weiter ist man in Amerika gegangen. Man will dort (eüt ähnlicher Versuch ist bereits in Frankreich im Jahre 1900 gemacht worden) alle die Leute bestrafen, welche Ehen eingehen, die aus medizinischen und gesundheitlichen Gründen nicht zu billigen sind. Degenerierte, Geisteskranke, Schwindsüchtige, selbst Menschen, die nur im Verdacht dieser Krankheiten stehen, sollen unter keinen Umständen heiraten dürfen. Seit dem Jahre 1901 hat mvn in verschiedenen amerikanischen Staaten versucht, diescii Ansichten gesetzmäßige Geltung zu verschaffen. Menn das bisher noch nicht gelungen ist, so ist doch die Sache nur aufgeschoben und nicht aufgehoben, und bald wird in Amerika die Eheschließung auf gewaltige Schwierigkeiten stoßen, wenn dort zum Heiraten vor allem ein ärztliches Attest notwendig ist, und die Entscheidung wird sich um! so schwierigen gestalten, wenn in manchen Fällen ärztliche Gutachten sich diametral gegenüberstehen. Es werden sich dann Ehehindernisse und interessante, ja romantische Verhältnisse ergeben, wie sie selbst die Feudalzeit mit ihren Ehehindernissen und Eheverboten nicht gekannt hat. Im Staate Colorado hat dieser Versuch schon die Form eines Gesetzesvorfchlags angenommen, wonach die. Ehe zwischen Leuten, die nicht absolut gesund sind, mindestens mit vier und höchstens mit sieben Jahren Gefängnis bestraft: werden soll. t'
Aus Stam'mesrücksichten findet man private Eheverbote heute noch unter einzelnen JndianerstämMen Amerikas. - Man muß nicht glauben, daß die gesamten Indianer, die heute als sried-i. liche Bürger in Amerika leben, degeneriertes Volk sind. Durch. Landvcrkänfe an die Weißen sind einzelne dieser Stämme zn großem Reichtum gelangt und leben in sehr guten Verhältnissen. In Kansas beschloß ein solcher Jndianerstamm, bestehend aus' 700 'erwachsenen Personen, Männern und Weibern, daß fortan! Ehen zwischen Indianern und Indianerinnen auf das strengste verboten sein sollten. Durch die fortwährenden Heiraten unter-, einander war eine derartig nahe Verwandtschaft , eingetreten> daß für das Fortbestehen des Stammes das Schlimmste zu be-. fürchten stand, wenn man nicht Einhalt tat. Starben doch von ICO Säuglingen gleich nach der Geburt ungefähr 80. Mit Einziehung des Anteils am Stammesvermügen sollten Diejenigen Indianer und Judiaiierinnen bestraft werden, welche 'Stammes- genossen fortab heirateten. Wenige Wochen nach jenem Beschluß wurden bereits 300 Ehen zwischen Indianern und weißen Fraueir und umgekehrt zwischen Indianerinnen und weißen Männern geschlossen.
Es ist 'merkwürdig, daß sich überhaupt alle die Eheverbote und Vorschriften, die man in früheren Jahrhunderten bei uns in Europa und speziell in Deutschland zu verzeichnen hatten jetzt in Amerika, wiederfinden. Infolge der höchst konfusen Gesetzgebung, die keine einheitlichen Grundsätze aufstellt (so darf zum Beispiel in dem einen Staate der Onkel die Nichte h-eicateit, während dies in einem anderen Staate streng bestraft wird), ist man jetzt in Amerika auf die im 17. und 18. Jahrhundert in Deutschland so sehr verbreiteten „Gewissens-Ehen" gekommen, die sogar eine gewisse Rechtsgültigkeit auch vor der Kirche hatten und in der Weise geschlossen wurden, daß die angeblichen Eheleute sich gegenseitig das Gelübde der Treue ablegten, ohne Zuziehung der Kirche (jetzt natürlich des Standesbeamten). Diese Matrimvnia eonseientiae oder Mariages de conseience waren ja auch in Preußen üblich, wo Offiziere und Beamte sehr selten den Heiratskonsens erhielten und schwere Strafen zn gewärtigen hatten, wenn sie doch 'heirateten. Kaiser Joses II. versuchte iml Jahre 1783 durch eine Verordnung in Oesterreich diese Gewissensehen, die man jetzt in Amerika in so großer Menge findet, abzuschaffen, indem' er die schönen Worte sagte:
„Nur Wnenstolz und gesellschaftliche Vorurteile haben die


