Ausgabe 
8.6.1907
 
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flehend rFrage mich nicht, sieh in mir eine Kranke, Unglückliche, die nur das eine weiß, daß sie dich liebt. Erich, zweifle nicht an mir, ich liebe dich, daran laß dir genügen, aber laß mir Zeit, dann wird alles gut."

Um sie nicht noch mehr aufzuregen, sprach Erich ihr begütigend zu und trug sie sanft auf das Sofa, wo sie sich wie ein müdes Kind betten ließ und bald in tiefen Schlaf versank.

Unbeweglich saß Erich neben der Schlummernden, in die geliebten Züge starrend, denen das Leid einen tiefen Schmerzens­zug eingegraben hatte. Wie es da vor ihm lag, das leidvolle Weib, von dem sonst nur Sonnenschein ausstrahlte, wurde er von solcher Rührung ergriffen, daß er, den Kopf in die Hände stützend, ein Schluchzen nicht unterdrücken konnte.

Sie, dem sie jede geringste Regung ihres Herzens vertraut hatte, hatte ein Geheimnis vor ihm, so schwer, daß es die Blüte ihres Lebens knickte. Und er mußte stumm zusehen, wie sie litt, er durfte ihr nicht helfen und nur durch Schweigen konnte er ihren Schmerz lindern. Tausend Gedanken kreuzten in seinem Hirn, was die Ursache ihres Krimmers sein konnte; wohl brachte er ihn mit Friedrich Arndt zusammen, aber es waren nur Vermutungen, die auf schwankem Grunde lagen.

Er hatte diese Freundschaft nicht gern gesehen, ohne zu wissen warum. Nicht aus Eifersucht, aber es schmerzte ihn, ohne daß es ihm recht bewußt wurde, daß außer ihm noch ein anderer Mensch einen Blick in die Tiefe dieser Frauenseele tat.

Ihr Jnstinft hatte ihn wortlos verstanden und seine Em­pfindung schweigend geachtet. So ließ er sie in dem, was sie als Pflicht erkannt hatte, gewähren. Daß sie auf rechtem Wege war, dafür bürgte ihm ihre Reinheit und. das bewies ihm ihre strah­lende Fröhlichkeit, die sie nie so verklärt hatte, wie in dieser Zeit.

Woher nun dieser plötzliche Umschwung? Je länger er darüber nachdachte, desto sicherer wurde es ihm, daß ihr Kummer seine Ursache in Friedrich Arndt hatte. Aber warum war sie nicht offen gegen ihn? Hatte sie etwas zu verbergen?

Nein, dies Antlitz konnte nicht lügen, diese Stirn konnte keinen unedlen Gedanken bergen.

Zweifle nicht an mir, ich liebe dich", tönte cs in ihm. Nein, er wollte nicht zweifeln, und das Weh in seiner Brust zurückdämmcnd, hauchte er einen leisen Kuß auf ihre Stirn.

Die Tage darauf ging Elisabeth wie im Fieber umher, alles in ihr drängte zu Friedrich Arndt, aber sie hatte nicht den Mut, ihm unter die Augen zu treten.

So schwer es Erich wurde, nicht mit Fragen in sie zu dringen, bezwang er sich doch und wenn sie seine schonende Zartheit mit einem dankbaren Blick lohnte, wurde es ihm leichter, fein Versprechen zu halten.

Nachdem so 8 Tage tiesster Mutlosigkeit und Verzweiflung verstrichen waren, entschloß sich Elisabeth endlich, Friedrich Arndt auszusuchen.

Je näher sie seinem Hause kam, desto langsamer wurde ihr Schritt, ihr Herz klopfte zum Zerspringen und eine Schwäche drohte sie zu überfallen.Es muß sein," sprach sie sich selbst Mut ein. Auf ihr Klingeln öffnete ihr Frau Arndt, begrüßte sie wie stets mit kriechender Freundlichkeit, .die Elisabeth anwiderte, und nachdem sie sie nach der Ursache ihres langen Ausbleibens und ihres schlechten Aussehens gefragt hatte, führte sie sie zu ihrem Mann hinein, froh, ungestört ihren Obliegenheiten nach- gehen zu können. Sie störte die Beiden niemals, mit hämischer Freude duldete sie dies ihrer Ansicht nach unerlaubte Verhältnis, das die stolze Tugend ihres Mannes zu Fall brachte.

Nachdem sich die Tür hinter Elisabeth geschlossen hatte, blieb sie regungslos stehen, sie wagte nicht die ausgestreckten Hände zu ergreifen; erst als leise ihr Name an ihr Ohr schlug, stürzte sie vor ihn: nieder und bedeckte seine Hand mit heißen Tränen und Küssen.

Liehkosend strichen diese über den blonden Scheitel und müde flüsterte er:

Armes Kind, vergib, daß ich dich so erschreckt habe. Ich danke dir, daß du noch einmal gekommen bist, um Abschied von mir zu nehmen."

Nein, nicht Abschied nehmen, sühnen will ich," schrie sie verzweifelt.

Was sprichst du von Sühnen, du Reine? Der gefehlt hat, bin ich, und wenn du mir verzeihen kannst, werde ich leichter in die ewige Nacht versinkm. Siehst du, nun war mein Traum doch noch in Erfüllung gegangen; du hast mich die Wonnen des Lebens ahnen lassen; daß ich selbst.mit rauher Hand mein einziges großes Glück zerstören mußte, sollst du, armes Kind, nicht ent­gelten. Mein leidenschaftliches Herz hatte mir den Blick getrübt und mehr in deine Worte und dein Wesen hineingelegt, als ich zu glauheu berechtigt war. Vergib dem, der sein ganzes Leben in: Dunklen gewandert ist und auch einmal so vermessen war, die Hand nach der Sonne auszustrecken."

So sprach ein Mann, den die letzten Tage zum Greise gemacht hatten.

Wie Peitschenhiebe trafen Elisabeth diese Worte wehmütiger Resignation. Ihre vibrierenden Nerven hörten nur, was tiefer lag als jene Worte, eine inbrünstige Hoffnung, bie sie vernichtet, eine berechtigte Forderung an das Schicksal, die sie erweckt und dann zurückgewiesen hatte. So wie sie da am Boden kauerte,

lag sie auf den Trümmern eines Menschenlebens, dem sie den Gottesgedanken ertötet hatte.

(Schluß folgt.)

Das Flecht des Ehemannes.

Von AmtLgerichtsrat L. Fischer.

Von einem Prozesse, der in Paris viel von sich rede,« gemacht hatte, berichtete neulich hier Anne JuleS Case: Eine Frau hatte sich, ohne ihren Mann zu fragen, innerlich operieren; lassen. Als sie nicht geheilt wurde, klagte der Mann gegen den Arzt (wohl auf Schadenersatz?) mit der Begründung, daß er als Oberhaupt der Familie das Recht habe, über seine Frau; zu verfügen, also em operativer Eingriff ohne seine Einwilligung widerrechtlich sei. Die Klage ist abgewiesen mit der Begrün- dung,daß in der Gesetzgebung die jetzt so häufig vorkommen-, den gynäkologischen Operationen nicht vorgesehen sind".

Der Fall und die eigenartige Begründung erregten mein Interesse, so daß ich mir die Frage vorlegte, wie er roohl nach unserem deutschen Rechte zu entscheiden sei.

Daß ein Arzt eine Operation nicht ohne Einwilligung des Beteiligten oder seines gesetzlichen Vertreters, dem die Sorge für seine Person obliegt, vornehmen darf, ist bom höchsten deutschen Gerichte, dem Reichsgerichte, entschieden. Wer sich für den Fall interessiert, der lese die Entscheidung Reichsgerichts in Strafsachen, Band 25, S. 375 ff. Vieles Aufsehen hat auch ein Fall. 'erregt, der in der Deutschen Juristenzeitung 1899 S. 199 unter 5 mitgeteilt ist.

Dieser Fall ist jedoch anders geartet. Hier handelt es sich nicht darum, ob der Vertreter der zu operierenden Person befragt werden soll; denn der Mann ist 'das nicht in den« Sinne, wie der Vater im Verhältnis zum Kinde oder der Vor-, mund im Verhältnis zum Mündel. Eine eheliche Vertretungs­macht in den persönlichen Angelegenheiten der Frau gibt es nicht. Der Mann hat nur gegenüber der Frau gewisse per­sönliche Rechte. Gehen diese aber so weit, daß der Mann, wie in dem von Anne Jules Case berichteten Falle der Kläger! meinte, über die Frau verfügen darf?

Die Untersuchung führte mich zum Bürgerlichen Gesetzbuch und von diesem zu seiner Entstehungstzeschichte. Das, was' ich dabei mir wieder ins Gedächtnis rufen durfte, war von so großem Interesse, daß ich es hier mitteilen möchte. Handelte es sich doch da um eineFrauenfrage", ein Thema, über das in unserer Zeit alle Blätter, in denen Frauen zu Worte kominen, sich viel vernehmen lassen.

Bekanntlich klagen unsere Frauen, daß die Frau bei der! Schöpfung des Bürgerlichen Gesetzbuches schlecht sortgekoinmen; sei. Hier können wir einmal die Probe machen.

§ 1304 B. G. B. bestimnrt:Dem Manu steht die Entscheidung! in allen das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegen^ heften zu, er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung.

Tie Frau ist nicht verpflichtet, der Entscheidung des Mannes Folge zu leisten, wenn sich die Entscheidung als Mißbrauch seines Rechts darstellt."

Im Reichstag gab 'es bei den Verhandlungen über dasl Bürgerliche Gesetzbuch eine lebhafte Erörterung wegen dieser Be­stimmung.Was ist Mißbrauch?" fragten die Verteidiger der Fraumrcchte. Der ehrwürdige Plank, einer der Schöpfer unseres! Gesetzbuches, der als Regierungsvertreter zur Stelle war, and-, wvrtete:

Um Mißbrauch handelt eS .sich, sobald eine Entscheidung des Mannes mit der rechten ehelichen Gesinnung im Widerspruch steht. Damit wird der Berechtigung der Frauen tn weitesten« Maße Rechnung getragen. Sie sind hiernach nicht verpflichtet/ einer Entscheidung des Mannes zu folgen, von der man sagen muß: bei der rechten Liebe würde sie der Mann nicht treffen.,

Heinrich Dernburg, der Rechtslehrer, bemerkt hierzu:

Eine vornehme Auslegung! Sie gibt die Leuchte, welche die zahlreichen Bestimmungen deS Bürgerlichen Gesetzbuches über das Cherecht erhellt. In ihrem Licht entsprechen diese einem gesunden Ehcleben. In diesem Sinne werden sie nicht tyrannische,, pedantische Ehemänner, widerspenstige Frauen, eine hadernde Ge-, sellschast schaffen."

Wie steht es nun mit unserer Frage, wenn wir unser GeS. setz anwendcu und dabei als Leuchte uns gegenwärtig, halten, daß der Mann überall rechte eheliche Gesinnung, rechte Liebe bei feinen Entschließungen betätigen soll. Hat die Frau über ihren Körper allein zu verfügen oder hat der Mann ein ausschließ­liches Verfügungsrecht oder wenigstens ein Mitbestimmun gsrecht?.

So allgemein läßt sich die Frage nicht beantworten. ES muß'in jedem Einzelfalle zuerst'geprüft werden: liegt eine dass gemeinschaftliche Leben betreffende Angelegenheit vor?

Eine solche Angelegenheit ist $. B, wie schon daS Gesetz her- vvrhebt, die Wahl des Wohnorts und der Wohnung. Will die Frau in der Kolonie Grünewald wohnen, zieht es dagegen der! Mann vor, in der Geschäftsgegend uni Innern der Stadt auch seine Wohnung zu haben, so gibt der Mann den Ausschlag. Natürlich darf ein Millionär nicht die Marotte haben, eine! Kellerwohnung zu beziehen. Das wäre ein Mißbrauch sieines Bestimmungsrechts. Dagegen könnte sich die Frau mit Erfolg auslehnen, 1