Ausgabe 
4.2.1907
 
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Mch an verschiedenen Fürstlichen und Gräflichen Höfen Hieflaer Gegend mit Beisall Unterricht gegeben, offeriert, nach vorherig erhaltener gnädigster Großherzoglicher Er­laubnis, seine Dienste als ein anerkanntes Jugendbedurf- nis einem hohen Publikum der Stadt."

Bald nach der Gründung der Hochschule faßte Land­graf Ludwig V. die Errichtung einer Universitäts- Neit schule ins Auge. Er wandte sich an den .Herzog von Württemberg mtb bat ihn um eingut dummelhafft Pferd" für sein zu gründendes Reitinstitut. Mit der Er­öffnung der Reitschule ging es allerdings nicht so rasch. Es war für den Unterhalt eines Bereiters, wie da­mals der Reitlehrer hieß, zu sorgen, ferner für die Be- fchasstmg einiger geeigneter Schulpferde, ihre Verpflegung und ihre Unterbringung, sowie für die Herstellung einer Reitbahn. Der Senat der Universität verweigerte anfangs eine Beihilfe für das neue Institut wegen anderer Ver­pflichtungen, zeigte sich jedoch ein Jahr darauf bereit, einen Beitrag zu bewilligen für die Unterhaltung des Bereiters sowie für die Beschaffung tioit Hafer für drei Pferde, falls der Landgraf sich verpflichte, den Rest an Hafer, Heu und Stroh aus derKellerei" zuzuschießen. 1665 erhielt der landgräfliche Amtmann und Rentmeister zu Gießen die Weisung, ein Reithaus aufrichten zu lassen., Nach Er­richtung desselben sandte der Landgraf seinen eigenen Be­reiter mit einigen Schulpferden von Darlnstadt nach Gießen, um den Reitunterricht an der Hochschule zu übernehmen und eineordentliche Reitschule an der Academie" ein­zurichten. Der neue Universitätsbereiter Langs­dorf erhielt neben seinem Gehalt als Hofbeamter und dem gewährleisteten Betrag von der Universität aufs neue be­willigt 70 Achtel Hafer und 9 ff. Hufbeschlaggeld. Langs­dorfs Nachfolger bezog 100 fl., 20 Achtel Korn und 70 Achtel Hafer. Später wurde das Gehalt des Bereiters aus 100 Taler und 100 Achtel Hafer erhöht. Außerdem ver­pflichtete sich der Landgraf, das nötigeRauhsutrer" und die Schulpferde selbst zu kiefern. Ueber das zu zahlende Honorar für den Reitunterricht wird nichts berichtet; jeden­falls wird es nicht geringer als das des Fecht- und Tanz­lehrers gewesen sein. Es steht außer Frage, daß der da­malige Student mehr wie heute dem Reitsport huldigte. Gehörte es doch damals zur allgemeinen Gepflogenheit des Studenten, bei der öfteren Anwesenheit des Landessürsten in Gießen oder bei dem Besuche sonstiger fürstlicher Gäste zu Pferde zu erscheinen, um Serenissimus die Reverenz zu bezeugen oder die hohen Gäste in feierlichem Zuge in die Stadt einzuholen. So zog bei der ersten Jubel­feier der Universität 1707 ein aus Studenten gebildetes Reiterkorps dem Erbprinzen bis Klein-Linden entgegen, um ihn in feierlichem Zuge nach der Feststadt zu geleiten.

Irr der Zeit, in der die französische Sprache in den Kreisen der Gebildeten besonders gepflegt wurde, durfte auch an einer Universität ein Sprachlehrer oder Sprach­meister, wie er damals hieß, nicht fehlen. Die aus den Gymnasialanstalten hervörgegangenen Studenten kamen ohne jede Borkenntnis in der französischen Sprache ans die Hochschule, da Französisch nicht auf dem Lektions­plan der Gymnasien stand. Wer das Glück hatte, wie vor­nehme und adlige Herren, seine Vorbereitung zur Uni­versität durch einen Hauslehrer oder Informator erhalten zu haben, beherrschte ivenigstens die Elemente der fran­zösischen Sprache. Dagegen war der damalige angesehene Student in der lateinischen Eloquenz sehr gefördert, und dies mit Recht; denn die meisten Vorlesungen wurden nur in lateinischer Sprache abgehalteu. Fast alle Pro­fessoren verstanden außer ihrer Muttersprache keine andere lebende Sprache, wenigstens nicht so, daß sie darin hätten unterrichten können, was sie wohl auch meistens nicht wollten. Doch war das Erlernen der französischen Sprache für den Studenten unbedingt notwendig, und wurde dafür auch schon von oben gesorgt. Selten sand sich dazu ein geschickter Deutscher, der in der fremden lebenden Sprache hätte unterrichten können. So mußte man denn zu Aus­ländern greisen. Doch legte der.Landgraf bei der Berufung Mert darauf, solche Personen zu erhalten, dieUnserer Religion zugetan wären". Oft finden wir 3 Sprachmeister, Italiener und Franzosen, nebenberufenen und unbe­rufenen Lehrern" tätig, die sämtlich ein Fixum, wenn auch ein kleines, beziehen, ein Beweis dafür, daß die Nachf- frage nach Unterricht in der fremden lebenden Sprache recht, stark gewesen fein muß. 1659 erhalten die Italiener

Jean d'Ordo und Giovanni Antonio del pozzo das fürst­liche Privileg, in derfranzösischen, italienischen und hispanischen Sprache zu informieren". Ausfallend ist, daß nicht bloß um diese Zeit, sondern auch im folgenden 18. Jahrhundert das Erlernen des Italienischen und Spani­schen Bedürfnis war, während nach Englisch keine Nachfrage war. Vorübergehend von 16961699 war ein Deutscher, Joh. Friedr. Riedel, als Sprachmeister an der Universität tätig. 1699 erhält wieder ein Italiener, Rosati, seine An­stellung als Sprachmeister mit 26 ft. Gehalt und 10 Achtel Korn. 1717 wurde ihm eine einmalige Gratifikation von 10 fl. zuteil. Obschon Rosati in seinem Landsmann Reinetti 1708 einen bedeutenden Nebenbuhler erhalten hatte, konnte er sich doch am längsten von allen Sprachmeistern halten. Er muß sich einer besonderen fürstlichen Gunst zu erfreuen gehabt haben; denn 1723 erhielt er eine Zulage von 50 fl unter der Bedingung, die Kadetten täglich eine Stunde umsonst zu unterrichten. Auch wurden ihm auf Lebens­zeit drei Achtel Korn bewilligt. Als französischer Sprach­meister wirkte 1700 der räsugiö d'Eireval, der 45 fl. und 10 Achtel Korn an Gehalt bezog. 1716 unterrichteten neben einander die französische Sprache der Deutsche L. von Seidlitz und der Franzose de Flemme. Es müssen sich fort­während neben den privilegierten Sprachmeistern noch Privatlehrer niedergelassen haben; denn wiederholt wird in Erinnerung gebracht, allen anderen sei das Unterrichten verboten. Am besten stand sich der 1722 bestellte französische Sprachmeister Gabriel Maria; er bezog 100 ft. aus der Kriegskasse und 50 fl. und 12 Achtel Korn von der Hoch­schule. Er mußte neben sich als Konkurrenten den Fran­zosen Dulac dulden. Das Honorar für die Sprachstunden sollte auch nicht mehr als IV2 Taler monatlich betragen. Oft treten auch Studenten als Konkurrenten der privilegierten Sprachmeister auf. Es wird auch diefen das Unterrichten untersagt, doch mit der Einschränkung, daß einem armen Studentenzu seinem besseren Unterhalt" gestattet sein sollte, sobald er nach vorausgegangenem Examen als, tüchtig befunden wäre, im Französischen zu unterrichten.

1775 wurde Französisch als fakultativer Lehrgegenstand an dem hiesigen Gymnasium eingeführt; als außerordent­licher Lehrer trat ein der Universitäts-Sprachmeister Chastel. Da Gießen oft französische Gäste in seinen Mauern sah, wie int 7 jährigen Kriege, war die Kenntnis der fran­zösischen Sprache auch für weitere Kreise erwünscht. Chastel muß sehr lauge in Gießen tätig und ein gesuchter Sprach­lehrer gewesen sein. Nach 1806 kündigt er imGiesser Anzeigungs-Blättchen" die Uebertragung einesCharakter­gemäldes'von I. I. Engel: Lorenz Stark" ins Fran­zösische an und kennzeichnetdiesen vortrefflichen mora­lischen Roman als ein Lesebuch, welches die Eltern ihren Söhnen und Töchtern nicht ganz empfehlen rönnen".

Landgraf Ludwig V. hatte bestimmt, daß die Pro­fessoren in Oel gemalt und ihre Porträts in den Hör- sälen der Universität aufgehäugt wurden und bewilligte zu diesem Zweck jedem Professor 5 fl. Aber erst 1720 finden wir an der Hochschule als U n i v e r s i t ä t s m a l e r einen Ehr. Max. Pronner. Sein Gehalt betrug anfänglich 15 fl. und 4 Achtel Korn und wurde später auf 50 fl. 10 Malter Korn erhöht mit der Bestimmung, daß er dafür die Universitätsarüeit umsonst verrichte". Die Stelle eines Universitäts-Malers scheint nur vorübergehend er eiert worden zu fein; denn in dem Anstellungsdekret des Er­wähnten findet sich der Passus,daß mit seinem Ableben das ganze akademische Salarium eessire und dem fiseo wieder anheimfallen solle". Ob der Maler Berchelmann, der 1775 den fakultativen Unterricht im Zeichnen am Gymnasium übernahm, auch Universitätsmaler war, ent­zieht sich der Beurteilung. Wenn dies der Fall, dann war er jedenfalls nicht als solcher angestellt.

Einen besonders bestellten Musik-Direktor hat die Hochschule von Anfang an nicht gehabt. Wenn auch das musikalische Leben im allgemeinen damals in Gießen noch sehr wenig rege war, so wurde die Musik jedoch am Pädagogium und an den Stadtschulen schon eifrig gepflegt. 1661 übernahm der Paedagogiarch Dr. Misler die Leitung der Musik am Paedagogium, während dem Superinten­denten Haberkorn diese in der Kircheund bei den Schülern auf den Gassen" übertragen wurde. Es bestanden demnach in Gießen Schülerchöre, die nach Art derCurrenden" wöchentlich einigemal vor den Häusern mehrstimmige Cho­räle sangen, wie sich dies noch in den süddeutschen Städten,