Ausgabe 
31.8.1906
 
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für Kriegskosten eine Entschädigung von 932 fl., die Stifsdame Wilhelmine von Wrede in Gießen erhält einen Nebenbau als Eigentum und 4000 sl. Dieses Kapital vermacht sie 1817 der Generalin von Nagel in Gießen, die es bis zum Jahre 1828 den Gutskäusern zu 5 Prozent verzinslich stehen läßt.

1814 wird der Unterhof an der Wetzlarer Straße für 458 fl. an Johs. Jung, Christoph Lenz, Ludwig Eckhard und Jakob Weigel verkauft. Die übrigen Gebäude, Burghaus, Scheuern und Stallungen werden von den Gutskäufern an den Gemeinds- mann Johs. Jung für 600 fl. ivieder abgetreten. ,

Von der ganzen Kaufsumme erhalt Freiherr v. Wrede in .Würgossen bar ausbezahlt 2278 fl.

Seit dem Wegzug des Freiherrn von Wrede aus Klein- Linden nach Würgossen scheinen alle Beziehungen zur. Gemeinde abgebrochen zu feilt. Aus einer Mitteilung des Pfarramts zu Herstelle erfuhren wir noch, daß ein Herr v. Wrede, der m Würgossen wohnte, im Jahre 1821 dort in Konkurs geraten iet.

Ob jetzt noch Nachkommen der Familie existieren, konnte nicht ermittelt werdens vielleicht ist es einem der geehrten Leser mög­lich. darüber Auskunft zu geben. B. . . . r.

als Garnisonsprediger die Leichenpredigt über Röm. 4. B. 8. I hielten; gesungen wurde: Freu dich sehr, o meine Seele und m I der Kirche: Wenn mein Stündlein vorhanden ist, wo auch kurz I vor der Leichenpredigt eine Trauermusik ausgeführt wurde von I den Hautboisten. Nach der Predigt wurde unter dem ganzen I Geläute gesungen: Nun lasset uns den Leib begraben. Den I Leichentext haben sich der Hochsel. Herr selbst erwählt. ,

Die Hochadelige Leiche wurde altem Herkommen und Gerechtig- I kett nach am sogenannten Bachweg von der ganzen Gemeinde I und den Schülern empfangen, welche auf dem Leichenwagen in | Begleitung eines fürstlichen Landreiters und Grenadrerkorps unter Anführung des Hauptmanns Schmalkalder von Gießen aus bis I an den vorgedachten Bachweg geführt wurde, hernach auf die I Totenbahre gesetzt und bis in die Kirche in das Hocgadelige I Wredische Begräbnis getragen wurde. Des Hochsel. Herrn Majors | ruhmvolles Alter ist gewesen 56 Jahre, 8 Monate und 15 Tage." I

Anno 1791. Der Fürstl. Hessen-Darmstädtischc Obrist und Kommandeur eines leichten Infanterie-Bataillons, auch Ritter des Fürstl. Hessen-Cassel'schen Militärordens, Herr August Ludwig v. Wrede, war geboren zu Merlau bei Grünberg am 26. Februar und starb zu Gießen den 1. Juni 1791 in einem Alter von 43 Jahren, 3 Monaten und 2 Tagen und wurde am 3. Juni in der von Schwalbachischen Gruft zu Gießen beigesetzt.

Anno 1792. Die Weyland Hochwohlgeborene Frau Sophie Charlotte Dorothea Christiana v. Wrede geboren in Merlau, Witwe von Ludwig Karl, Obrist v. Wrede, starb allhier nm 10. Dezember und wurde in der Stille am 12. Dezember in der Gruft, zu Klein-Lindes beigesetzt. Ihr Alter waren 80 Jahre weniger 29 Tagen.

Ans vorgefundenen Gemeinde- und Schulakten sind noch Einzelheiten über die adelige Familie und ihr Verhältnis zur Gemeinde zu berichten.

Sehr dürftig war die Lehrer-Besoldung in Klein-Linden. An bar erhielt der Lehrer jährlich 80 Gulden. Bei der Stelle war kein Land, ttodj* nicht einmal soviel,daß man eine Salat- pslanze hinsetzen tonnte. Der Schullehrer muß Gras für seine Kuh und Holz kaufen, dazu noch Merzins geben, wo ihm noch mehr als die Hälfte seiner Besoldung draufgeht". Durch die Güte der Aebtissin v. Wrede zu Frauenalp waren wegen ver­schiedener Gefälligkeiten des Schullehrers 34 Gulden zum An­kauf eines Schulgrundstückes gestiftet worden. Das Konsistorium ! vermehrte den Fonds um weitere 45 Gulden. Hierauf wurde | anno 1796 ein Ackervor 83 Gulden bei einem öffentlichen Strich gestrichen, welches mit den Kosten des Kaufbriefes auf 84 Gulden 6 Kreuzer kommt." Wegen des noch fehlenden Betrages wendet sich der Schullehrer Frank in Klein-Linden an den Freiherrn von Senkenberg in Gießen mit der Bitte, die noch restierende Summe gütigst beisteuern zu wollen.

Im Jahre 1798 stellt die Gemeinde an das Fürstliche Ober­amt in Gießen das Ansinnen, den Obristen von Wrede, der zu dieser Zeit in Gießen wohnte, zur Beisteuer für die Einquar­tierungskosten heranzuziehen. Das Oberamt entscheidet, daß von Wrede für dieses Jahr 100 Gulden beizusteuern hat.

Im Jahre 1781 verklagt die Gemeinde den Herrn v. Wrede beim Oberamt, weil er keinen Watz (Eber) halten will und ver­bietet ihm darum den Beitrieb seiner Schweine zur Gemeinde- Herde. Das Oberamt entscheidet zu Gunsten des Freiherrn.

1807 verläßt der letzte in Klein-Linden ansässige Freiherr Ludwig Dietrich Christian v. Wrede den Ort und verzieht nach Würgossen bei Herstelte in Westfalen. Nach fünf vorgefundenen Briefen zu urteilen, war er in steter Geldverlegenheit und dar­um gezwungen, zunächst das Gut zu verpachten. Nach dem vor­liegenden Pachtprotokoll sind die Pächter: Johannes Weigel, Ludwig Jung, Andreas Luh, Ludwig. Lenz, Gemeindeschreiber Weigel, Georg Philipp Weigel, Caspar Weigel Witwe und Fried­rich Weller. Das Gut wird mit Ausnahme des Hofes und der Gärten für 870 Gulden auf 12 Jahre verpachtet. Es enthielt 107 Morgen 35 Ruthen Ackerland und Wiesen, die zu 9784 fl. taxiert sind. Dazu kommen noch 23 Morgen Acker außerhalb der Gemarkung, der Wert der Gebäude mit 1740 fl., im Ganzen also eilt Wertobjekt zu 13 421 fl. veranschlagt. Zwei Jahre nach der Verpachtung beabsichtigt die Gemeinde, das Gut zu kaufen. Der Bürgermeister Ludwig Weigel läßt die ganze Gemeinde dar­über abstimmen, und alle gegen einen, Christoph Lenz, geben durch Unterschrift ihre Zustimmung.

Gegen eine Abstandessumme an die Pächter wird das Gut 1812 am 22. Juli öffentlich versteigert. Herr v. Zwirnlein aus Winnerod bleibt Meistbietender und erhält für 15 000 fl. den Zuschlag. Dieser verkauft das Gut wieder nm 8. März 1813 für 15 5Ö0 fl. an Klein-Lino euer Ortsbürger. Die. Käufer sind: Ludwig Lenz, Caspar Lenz, Johannes Schaum, Gemeindeschreiber Weigel, Ph. Weigel, Ludwig Weigel, Ludwig Lenz, Johannes Weigel, Johannes Theiß, Johannes Jung, Georg PH. Weigel, PH. Deibel, Andreas Lenz, Jakob Wejgel, Phl. Weigel Sohn, Philipp Neidel, Johs. Deibel, Friedrich Andermann, Ludwig Wei­gel, Schwanenwirt und PH. Jung.

Das Gut umfaßt: Wohnhaus, 2 Scheuern, Stallungen und Hofraum nebst 4 Morgen 31 Ruthen Burggarten, 81 Morgen Ackerland, 14 Morgen Wiesen, 8 Morgen Weide und die Pferch­gerechtigkeitauf den 20 Morgen".

Aus dem Gutsverkauf erhält die Gemeinde laut Vergleich

Das schwächere Geschlecht.

Vielleicht hat's für die empfindlichen Ohren allerradikalfler Fraitenrechtleriitnen einen etwas unangeirehmen Klang, aber eine Beleidigung ist es jedenfalls nicht, wenn hier vom schwächeren" Geschlechte die Rede sein soll. Miltons freundliches Urteil mag über dem Ganzen schweben:Die Frau ist die schone Schwäche der Natur". . «

Die Schranken des Weibes bedeuten ja auch seine starke. Mit Schillerschem Idealismus darf man sich zu der wertvollen Tatsache bekennen:Mächtig seid ihr; ihr seid's durch der Gegenwart ruhigen Zauber; was die stille nicht wirkt, wirket die rauschende nie. Kraft erwart' ich vom Mann, des Gesetzes Würde behaupt' er; aber durch Anmut allem herrschet und herrsche das Weib!" Die Anmutigen werden es dem Dichter sicher­lich nicht Übelnehmen, wenn er ein andermal die feine kritische Glosse macht:Männer richten nach Gründen, des Weibes Urteil ist seine Liebe; wo es nicht liebt, hat schon gerichtet das Weib". Daran hat z. B. Heinrich v. Trectschke gedacht, und es steht darum in seinerPolitik" zu lesen, daß es wünschens­wert sei, daß unsere Damen mit politischen Stimmrechten und dergleichen ausgerüstet würden. Echte, holde Weiblichkeit, lieb­lich frauenhafte Natürlichkeit, damit hat das schwächere Geschlecht zu allen Seiten alle möglichen Siege erfochten. So ist die Rats­dienerstochter Klara Tott in Augsburg 1472 die Gemahlin des Pfalzgrafen Friedrich geworden. Im Jahre_ 15o7 wurde die schöne Philippine Welser zur Frau Erzherzogin Ferdinand von Oesterreich, und wie könnte dieses Kapitel schier ms Endlose ansgesponnen werden! Es soll aber nicht einseitig von der,äußeren Schönheit geredet werben. Luthers Frau konnte auf dieses Prä­dikat keinen Anspruch erheben, und der Reformator hat ihr doch das Kompliment gemacht:Säte von Bora ist der Morgenstern von Wittenberg." Ihr eignete das, was Paul Heyse her Annette von Droste-Hülshofs nachgerühmt hat, und was schließlich dem schwächeren Geschlechte überhauvt eine so wundervolle Weihe geben kann:Ein Herz, so stark, das Schwerste zu verwinden, so warm, um leicht in Flammen aufzugehen, so tief, um ahnend Tiefstes zu verstehen, so tveich, um nur m Starrheit Halt zu finden." Kein Verständiger wird's einem weiblichen Wesm ver­argen, wenu's Anlehnung sucht, in erster Linie natürlich^ an einen geliebten Mann. Und es ist wiederum fo selbstverständ­lich, daß darüber alle sonstigen Interessen in den Hintergrund treten. Die Dichter haben's so gerne geschildert, Wie das Frauen­herz bald so, bald so erobert wird. Dem anfänglichen Wider­streben folgt das freudige, glückliche Ja. Der alte gute Johann Heinrich Voß, um den auch mal zu nennen, berichtet mit idyllischer Behaglichkeit von einer fleißigen Spinnerm, die aber vom stürmisch werbenden Freiersmann gestört w o.Mit großem Ernst verwies ich's ihm, doch ward er kühner stets uni) freier, umarmte mich mit Ungestüm und küßte mich so rot wie Feuer. O sagt mir, Schwestern, sagt mir an: Mar s möglich, daß taj weiterspann?" ... , , .. , ~. <

Dem schwächeren Geschlechte gegenüber geziem, sich ^att und Ritterlichkeit. Es ist ungemein reizvoll, was_ in solchem Sinne bereits die ältdeutschen Rechtsfitten und Weistumer bekunden. Da heißt es im Salzburger Landtäding von 1534:Kommt eme Frau in einen Baumgarten, wodurch em Weg geht ober da­neben, und ist das Obst zeitig, und ob eine Frau eine besondere Lust hätte, so möchte sie ober etroer von ihretwegen em Obst her­abbrechen, ober wie sie bas herabbringen möchte, damit sie ihre Lust auf einmal wohl erfättigcn mag." Oder man beachte bte zarte Rücksichtnahme der Eichstädter Erbmarschallsordnung:Wenn zu Rebdorf ein neuer Abt wird, ,o soll der Marschall von jedem haben ein Pfund Heller und seine Ehefrau em Ringelern nach ihren Ehren." Auch die altdeutschen Rechtssprichworter find be­zeichnend :Der Mann muß feine Frau führen und fassen ,Der Männer Ehre ist auch der Frauen Ehre" usw., Im harten Lebens­kämpfe kann's nicht nach romantischen Sentimentalitäten gehen, aber die Brutalitäten sind damit noch Nicht gerecht ertigt, am allerwenigsteiis solche gegen das schwächere Geschlecht. Max