519 ■-*
Aus der guten atten Zett.
Heutzutage hören wir oft den landläufigen Satz: „Ehen werden im Himmel geschloffen." Bor Zeiten jedoch war es vielfach anders; welchen Beschränkungen der freie Willen der Untertanen im Punkt der Ber- heiratung unterlag, davon gibt das folgende Privilegium Wilhelms I. von 1490 d. d. Kassel am Frehtag nach Set. Michaelis einen Beleg. Es lautet: „Wir Wilhelm der Elterw, von G. Gn. Landgraw zu Hesseu, Graw zu Ziggenhain k. haben durch besundere Gunst und gnemge Zuneigung zu Unserer Stadt Wolffhagen etzliche neue Privilegia bestimint: daß Unsere Bürger und Bürger- schen zu Wolffhagen gesessen, nach ihrenr Willen undt Vorsehungen des Allmächtigen Gottes frien (freien) mögen. Sie mögen auch desgl. ihre Kinder nach ihrem Willen und nutze vergeben u. sollen sürbaß von Uns u. Unseren Erben keinerlei) Weise noch durch Uns selbst oder jemand von Unserwegen angelaget, betrüget, gezwungen, noch geboten werden, ob Wir Diener oder Dienerinnen hatten, dieselben zur Ehe zu nehmen, sondern solches Zwanges, beträngs, bethe oder geheiß gentzlich u. gar verlaßen sein u. bleiben." Eines gleichen Gnadenaktes hatte sich die Stadt Zierenberg zu erfreuen.
Wir erfahren weiter, daß die früheren Kaiser und Landesherren vormals das Recht ausübten, ein Mädchen, welches einem ihrer Hofbeamten gefiel, „ohne selbiges oder dessen Eltern darum zu fragen, für eine Braut desselben durch den Marschall ausrufen zu lassen." Lersner gibt in der Frankfurter Chronik im 1. Buch im 7. Hauptstück § 56 folgende Nachricht: Wenn ein Kaiser oder König in eine Stadt gekommen und Einer der bei sich habenden Hofbedienten eine schöne und reiche Tochter ersah und solche zur Ehe haben wollte, konnte er auf diese Art, ohne Begrüßung der Eltern und Weibsperson, sie erlangen. Er begrüßte nur den Kaiser darum, da dann der Kaiser seinen Marschall vor der Weibsperson Wohnung schickte und also ausrnsen lassen:
„Hört zu Ihr Herren überall
Was gebeut der Kaiser und Marschall;
Was er gebeut und das muß sein, Hier ruf ich aus N. N. mit N. N.
Heut zum Lehen Morgen zur Ehen Ueber em Jähr Zu einem Paar!"
Daß dieses Recht wirklich in Ausübung gewesen, davon liefern die Privilegien, wodurch verschiedene Reichsstädte die Befreiung davon erlangten, den deutlichsten Beweis. König Heinrich VII. erteilte den Städten Frankfurt ä. M., Wetzlar, Friedberg und Gelnhausen (1232) das Privilegium, als die Tochter des Frankfurter Bürgers Goldstein wider ihren Willen mit einem' Hofdiener verheiratet werden sollte. König Richard entsagte in der Urkunde vom 8. September 1257 diesem' Rechte. Mit welcher Strenge das Recht noch im Anfang des 16. Jahrhunderts vom' Kaiser Max I. ausgeübt wurde, davon lesen wir in Treuen- hübers Annalen beim Jähre 1509: „Als Dietrich Reisch- kohl, Rathsbürger zu Steyr, gestorben u. nur eine Tochter Magdalene nebst einem schönen Erbgut verlassen und solches am Kaiserlichen Hof laut worden, schrieb der Kaiser sich dato: Ulni den 3. May. Dem Herrn von Polheimb, Obrist- Hauptmann der Niederösterreichischen Lande: Se. Majestät sei dem weiland Dietrich Reischkohl hinterlassenen Töchterlein mit Gnaden geneigt, auch, ms Landesfürst u. obrister Gerhab (?) Willens, sie nach Gefallen ehelich zu verhey- rathen, daher solle er, Obristen-Hauptmann, dasselbe Töchterlein von Stund an ausnehmen in sein Frauenzimmer. Es solle die Freundschaft ohne Widerrede gutwillig und gehorsamlich verwilligen, in Ansehung, das solches des Töchterleins und seiner gantzen Freundschaft zur Ehr fürgenommen sey. Wo sie aber sich hierzu nicht schicken, Weigerung oder Aufschub suchen wollten, ihnen ferner entdecken, daß hierauf Ihre Majestät nichts destominder „mit dieser Heyrath sortfahren und sich nicht irren lassen würden". Hiergegen protestierten die Reischkohlschen uno reisten zum Kaiser nach Jnsprugg, das Geschäft hinterstellig zu. machen. Aber der Obrist- Hauptmaun befahl nichtsdestoweniger, die Jungfrau nach Weiß nebst einer Dienerin als Wärterin zu schicken. Weil sich aber diese erstere weigerte, ward hierauf der Vollzug denen M Steyr bei einer Wna Po.n 200 Fl, a.uferlegt. Hier
auf geschah die Stellung der Jungfrau, um sich der Strafe ledig zu machen. Demnächst befahl der Kaiser hernach von 'Augsburg aus am 6. April 1510 die völlige Heirat zwischen dem Truchsäßen und der Juuzfr.ru nach Ordnung und Gesetz der christlichen Kirche zu schließen, sich ehelich zusammen zu geben, und ihm, Truchsäßen, die Jungfrau mit all ihrem Hab und Gut zu überantworten. Doch soll die Ehe nicht eher erfolgen, bis diese zwischen 15 und 16 Jahre alt sey. Die Kopulation geschah aber Sonntag Exaudi im Schlosse Warttenberg. Oft gemeldeter Truchsäß ist aber alsbald mit Tode abgegangen, worauf die Reischkohl 1512 von Sigismund Wolff von Dietrichstein geheyratet. Mit demselben ist nun über 20 000 Fl. aus der Stadt Steyr; hinweg an den Adel gekommen, welches zu selber Zeit für ein mächtig Gut gehalten ward." Wie glücklich hiernach die Gegenwart, wo dergleichen Eheabschlüsse auf allerhöchsten Befehl nicht mehr möglich sind.
Der Papierverbranch der Welt.
Liebig hat einmal den Verbrauch an Seife als Maßstab für die Kultur eines Volkes ansehen wollen. Mit einem gewissen Recht für gewisse niedrige Kulturstufen, denn Reinlichkeit ist eine der primitivsten Voraussetzungen für eine Halbwegs menschenwürdige Existenz. Für die differenzierten Formen einer fortgeschrittenen Kultur muß man sich, wenn man sie zahlengemäß nach dem Anwachsen gewisser Produktionszweige schätzen will, nach einem anderen Maßstabe umsehen; in dieser Beziehung dürfte sich wohl kaum eine Industrie so eignen, in ihrem Anwachsen einen Spiegel geistiger Kultur wiederzugeben, wie die Papiererzeugung. Denn jede Aeusternng geistiger Kultur ist vor allem auf den Weg des Wirkens durch das gedruckte Wort gewiesen. Von diesem Standpunkt aus erscheinen die Ergebnisse einer in der „Revue scieutifique" mitgeteilten Statistik über die Papierproduktion der Welt doppelt interessant. Den ersten Platz unter den Papier produzierenden Ländern nehmen gegenwärtig die Vereinigten Staaten ein mit 13 Millionen Zentner Jahresproduktion. Deutschland ist mit 8 Mill. Zentner an die zweite Stelle gerückt. England erzeugt 5 Millionen, Frankreich 4 Millionen, Oesterreich 3, Italien 2,5 . Millionen im Jahr. Des größten Unternehmens können sich dce Amerikaner rühmen. Es ist die „International Paper Co.", die im ganzen 31 Fabriken mit 96 ununterbrochen laufenden Maschinen besitzt. In den Fabriken der Gesellschaft arbeiten also beinahe soviel Maschinen wie in Italien und den Niederlanden zusammengcnommen, ihre Jahresproduktion ist beträchtlicher als die Oesterreich-Ungarns und erreicht beinahe die Englands; das in den Fabriken festgelegt Kapital beträgt 220 Mill. Mark, das Betriebskapital 244 Mill. Mark. Haben die Amerikaner so auf dem Gebiet der Papiererzeuguug die europäischen Staaten überflügelt, so hat Deutschland seinen Rang als Papicr- exporteur behauptet. Mit dein Betrag von 1038 000 Zentner Jahresausfuhr marschiert es gegenwärtig an der Spitze der Staaten, während mit einer Million die Vereinigt. Staaten, mit 843 000 England, und Frankreich mit 266 000 nachfolgend Das Exportgcbiet der Vereinigt. Staaten umfaßt hauptsächlich Südamerika, aber auch Kanada und Australien. Der Papierbedarf der Levante, und der ostasiatischcn Länder wird hauptsächlich von Oesterreich und Deutschland versorgt. Ein Absatzgebiet ersten Ranges bildet trotz seiner beträchtlichen Papierproduktivn England. Im letzten Jahr lvurden dort über 3 Millionen Zentner eingeführt. Eine mcrk- würdige Entwicklung hat der P a p i e r v e r b r a u ch durchgemacht. Er ist relativ am größten in den Bereinigten Staaten, wo jährlich 17i/a Kilo verbrauchtes Papier auf den Kops der Bevölkerung entfällt. Dann folgt mit 16 Kilo pro Kopf Großbritannien. Deutschland steht mit 13,6 Kilo pro Kopf an dritter Stelle. Es folgen Frankreich 9,3, Oesterreich 8,6, Italien 7 Kilo. Den geringsten Papicrkonsum unter den europäischen Staaten weist Serbien mit 0,5 Kilo pro Kopf aus.
VermrfthLss.
* Eine Erinnerung tut die letzte Jagdreise des verewigten Prinzen Friedrich Karl von Preußen nach dem Elchrevier der Oberförsterei Jben- h'or st tit Ostpr. knüpfte sich bis vor kurzer Zeit an einen viersitzigen Extrapostwagen der Posthalterei K a u k c h m e n; die Rolle, welche dieser im Leben des Prinzen gespielt, ist wichtig und eigenartig genug, daß sie es Wohl verdient, der Vergangenheit entrissen zit werden. Der Herbst des Jahres 188-1 hatte frühzeitig eingesetzt. Schon Mitte Oktober war die Natur öde und kahl, heftige Stürme trieben tagaus, tagein unablässige Regenschauer vor sich über die Fluren hin und hatten die Landwege der Niederung fash bis zur Grundlosigkeit durchweicht. Und in dieser Zeit wurde die Durchfahrt des Prinzen zur Elchjagd nach der OVerförsterei Iben- Horst in Kaukehmen erwartet. Man glaubte schon, der hohe Herr, werde die Fahrt der trostlosen Witterung wegen


