Ausgabe 
13.4.1904
 
Einzelbild herunterladen

219

die Vermeidung einer Katastrophe bei eintretender Panik in Betracht kommen: Die Möglichkeit einer raschen und sicheren Entleerung der Zuschauerräume und die sichere Aufrechterhaltung der Beleuchtung in sämtlichen zur Ent­leerung der Zuschauerräume und der Bühne dienenden Nebenräumen.

Diese Fragen sind auch für die Feuer-, Unfall- und Haft­pflichtversicherung von großer Bedeutung. Wenn es ge­lingt, durch geeignete Einrichtungen bei einem ausbrechen­den Brand eine prompte Entleerung der Zuschauerräume sicherzustellen, dann stehen die entleerten Zuschauerräume der Feuerwehr zur Bekämpfung des aus der Bühne ent­standenen Feuers zur Verfügung, während diese Räume für Lösch- und Rettungsarbeiten unzugänglich sind, soweit die Ausgänge durch das von der Panik ergriffene Publikum verstopft werden. Es werden aus Anlaß der Katastrophe in Chikago den Theatern vielfach neue Verfügungen auf­erlegt, insbesondere glaubt man die Entleerung der Par- terreräume dadurch ausreichend zu sichern, daß man einige Parterrelogen in Ausgänge verwandelt. Im Frankfurter Opernhause z. B. haben vier Parterrelogen fallen müssen, um neuen Ausgängen für die Parterreräume Platz zu machen. Man darf aber daran zweifeln, ob durch diese geringe Vermehrung der Ausgänge eine Verstopfung der­selben sicher verhütet wird und ob daher das sehr be­deutende Opfer an Einnahme, welches sich, pro Parterre­loge eines größeren Theaters im Jahre auf einige tausend Mark beläuft, gerechtfertigt ist. Es dürfte daher am Platze fein, zu erwägen, auf welche Weise die vorstehend ge­nannten Hauptbedingungen für eine rasche Entleerung der Zuschauerräume und im Zusammenhang damit für das möglichst beschleunigte Eingreifen der Lösch- und Rettungs­mannschaften am ficherften erreicht werden können.

Tie rasche Entleerung der Logen bietet keine Schwierig­keiten. Tie Logen sind für eine nur kleine Zahl, meist vier bis sechs Personen, bestimmt, und jede Loge besitzt ihren eigenen Ausgang nach dem Flur. In modern eingerich­teten Theatern müssen die Flure ausreichend bemessen sein, daß die Personen, welche bei einem ausbrechenden Feuer den Flur erreicht haben, sich als gerettet betrachten können. Bedenklicher aber steht es in dieser Beziehung in allen mir bekannten Theatern mit den Parterreräumen. Tie Parterrerüume fassen mehrere hundert Personen und besitzen nur eine kleine Zahl von Ausgängen, meist nur vier bis sechs. Bei einer Panik, welche bekanntlich auch ohne tatsächliche Feuersgefahr infolge falschen oder falsch verstandenen Lärms jederzeit ausbrechen kann, sind diese wenigen Ausgänge völlig ungenügend, um eine glatte und rasche Entleerung der Parterreräume zu ermöglichen. Bei dem sofort entstehenden Gedränge verstopfen sich diese wenigen Ausgänge, und der durch das Nachdrängen der Hunderte von Menschen entstehende furchtbare Druck macht eine Wieder­öffnung der verstopften Ausgänge durch Rettungsmann­schaften zur Unmöglichkeit. Tie gräßlichen Szenen, welche sich in solchen Fällen abzuspielen pflegen, sind aus den Zeit­ungsberichten über solche Theaterkatastrophen zur Genüge bekannt.

Werden, wie oben bereits erwähnt, die bisher üblichen Ausgänge durch Beseitigung von vier Parterrelogen ver­mehrt, dann wird dadurch in den Folgen einer Panik nichts geändert. Es ist ganz gleichgiltig, ob sich hundert oder nur fünfzig Menschen in sinnloser Hast nach einem Ausgang drängen, die Vermehrung der Ausgänge auf das Doppelte der bisherigen Zahl ist für eine Panik bei weitem nicht ausreichend. Die Verstopfung fängt bereits in den Seiten­gängen an, und es liegt nicht im Bereich der Möglichkeit, die Seitengänge so geräumig zu machen, daß bei einer Panik nicht schon in ihnen selbst die verhängnisvollste Ver­wirrung entsteht.

Es liegt nun nahe, diese Gefahr für das Publikum in den Parterreräumen durch eine in jedem Theater mögliche Vorrichtung zu befeitigen: Man braucht nur alle Parterre­logen mit niederlegbaren Brüstungen zu versehen; zur raschen und gefahrlosen Entleerung des Parterres werden diese Brüstungen niedergelegt, und dem Publikum des Par­terres stehen nun außer den-gewöhnlichen Ausgängen noch ebensoviele weitere Ausgänge, als das Parterre Logen hat, zur Verfügung. Da jeder dem ihm nächstgelegenen Logen­ausgang zustrebt, so ist jedes GÄränge in den Seiten­gängen und an den gewöhnlichen Türen ausgeschlossen. Die Seitengänge kommen dann für die Entleerung dieser

Räume überhaupt nicht mehr in Betracht. Ein größeres Theater enthält etwa 20 bis 24 Logen im Parterre. Durch Niederlegung der Logenbrüstungen würden mit den vor­handenen gewöhnlichen Ausgängen also etwa 30 Ausgänge zur Verfügung gestellt werden. Das Parterre enthält etwa 20 Sitzreihen zu je etwa 15 bis 20 Sitzplätzen, zusammen etwa 300 bis 400 Sitzplätze. Jeder dieser so geschaffenen Ausgänge würd^,also bei vollem Hause nur 8 bis 12 Per­sonen aus dem Parterre in den Flur zu befördern haben. Wird auf jeder Seite je eine Loge nicht mit der niederleg­baren Brüstung versehen, sodaß diese beiden Logentüren vom Parterre aus unzugänglich bleiben, dann können diese beiden Türen als Noteingänge für die Rettungsleute dienen, welche durch diese Türen ungehindert in das Parterre gelangen können, um bewegungsunfähige Personen heraus­zuschaffen und, falls an einem oder dem anderen Logen­ausgang dennoch eine Stockung eintreten sollte, was wohl kaum anzunehmen ist, diese rasch zu beseitigen. Durch diese Noteingänge würde der Feuerwehr das sofortige Ein­dringen zur Bekämpfung des Feuers auf der Bühne, so lange die Zwischenräume noch nicht durch Rauch unzugäng­lich gemacht sind, ermöglicht.

Die Ausgabe, für diese niederlegbaren Logenbrüstungen eine zweckmäßige Konstruktion zu finden, dürfte nicht schwer zu lösen sein. Man könnte z. B. die Einrichtung so treffen, daß das Publikum diese Brüstungen im Falle der Gefahr selbst niederlegt. Besser wäre es, deren Niederlegung vom Flur aus durch beauftragte Rettungsleute vornehmen zu lassen. Tie Brüstungen können aus mehreren horizontalen Teilen bestehen, welche durch derhbare Scharniere mit­einander verbunden sind; sie sind oben in Riegeln aus­gehängt; wird der Riegel vom Flur aus oder vom Publikum gelöst, so fallen fie nicht in ihrer ganzen Höhe herunter, sondern sie klappen in ihren Scharnieren zusammen und bilden vor der Loge im Seitengang des Parterres einen Lluftritt, welcher die Besteigung der Loge erleichtert. Tie Brüstungen brauchen übrigens nicht aus festem Material zu bestehen; man kann dazu auch Vorhänge aus Tuch Plüsch usw. verwenden, welche an Leisten aufgehängt sind und welche mit den Leisten in die Höhe gestellt werden können. Oder man bringt unter Brüstungen einen Schlitz an, in welchem sie bei der ^Entriegelung versinken. Tie letztere Ausführung dürfte wohl die größte Sicherheit bieten; im Augenblick der Gefahr können von einer oder zwei Stellen des Flurs aus durch Beauftragte sämtliche Brüstungen durch einen einzigen Handgriff in die Schlitze versenkt werden. Tem Publikum wird durch diese plötzliche Oesfnung aller Parterrelogenbrüstungen sofort klargemacht, daß für jeden der nächste Ausgang die benachbarte Loge ist; ein Drängen nach den entfernteren Ausgängen fällt also weg. Tie Sicherheit, seinen Ausgang nach dem Flur nur mit wenig anderen teilen zu müssen, dürste Wohl das wirk­samste Mittel zur Dämpfung der Panik und zur Aufrecht­erhaltung einer leidlichen Ordnung bei der Entleerung des Parterreraumes sein.

Wenn somit durch niederlcgbare Logenbrüstungen für das Parterre ausreichend gesorgt werden kann und die Logen in den Stockwerken bei der gebräuchlichen Einricht­ung moderner Theater genügende Sicherheit bieten, so ist es für die Gallerien schon etwas schwieriger, schlimme Folgen bei einer Panik zu verhüten. Die Sitzreihen der Gallerien sind vielfach mit nnr wenigen und engen Gängen versehen, und leider fehlt hier vielfach der umlaufende Flur zur Treppe, welcher nötig wäre, um in ähnlicher Weise, wie oben für das Parterre vorgeschlag n, Notausgänge für das Publikum und Noteingünge für d e Rettungsleute zu schaffen. Ob man beim Neubau eines Theaters zweckmäßig auch die Gallerien mit reichlich, breiten umlausenden Fluren versehen sollte, deren Wände eine fortlaufende Reihe von Nottüren erhalten, ist eine Frage, welche mancherlei für und gegen fich hat und deren Erörterung an dieser Stelle zu weit führen würde. Ich beschränke mich daher hier auf den Hinweis, daß man auch Gallerien, welche keine umlaufenden Gänge haben, bei vielen Theatern den gleichen Sicherheits­faktor bieten könnte, welcher nach meinem Vorschläge in den Ausgängen der Parterrelogen dem Parterreraume ge­schaffen werden kann, wenn man die fehlenden umlaufenden Gallerieflure durch reichlich bemessene Balkons ersetzte, die nach der Gallerietreppe führen. Tann würden die er­wünschten Notansgänge und Noteingänge in den Wänden der Gallerte anzubringen sein und die umlaufenden Balkons.