244
Gemeinnütziges.
Wäscheregeln. Essig, zugleich zu der Waschbrühe gegeben, erhält die blaßroten und grünen Farben; zum letzten Wasser gegeben, stellt er veränderte hochrote Farben wieder her. Soda erhält das Purpurrot und Bleiblau; reine Pottasche erhält und bessert das Schwarz auf reiner Wolle. Ist die Farbe in Geweben durch Saucen verändert, so stellt Salmiakgeist, mit 12 Teilen Wasser verdünnt, sie wieder her; ist sie durch Mallen verändert, so setzt ein Zusatz von Essig sie wieder in den ursprünglichen Stand.
Möbelpolitur (amerikanische Vorschrift). 20 Gewichtsteile Leinöl, 12 Teile Terpentinspiritus, 1 Teil Antimonchloridlösung, 8 Teile Weinessig, 3 Teile Alkohol, 1/4 Teil Kampfer, ein Zwölftel Teil Ämmoniumchlorid. Der Kampfer wird im Alkohol, das Ammoniumchlorid im Weinessig gelöst. Dann mischt man die übrigen Bestandteile hinzu und schüttelt das Ganze so lange, bis es zu einer weichen Masse eingedickt ist.
Vermisstes.
* Tie Finsensche Lichtbehandlung. Der dänische Arzt Professor Finsen, dessen Institut der deutsche Kaiser bei seiner Anwesenheit in Kopenhagen einen Besuch abstattete, ist durch die von ihm in die Therapie der Hautkrankheiten eingeführte Lichtbehandlung zu einem Weltrufe gelangt. Er verwendet dabei das konzentrierte elektrische Licht, bei welchem die ultravioletten Strahlen das wirksame Agens bilden. Tie Wärmestrahlen werden dabei ausgeschaltet, sodaß der Patient kaum das Gefühl der Hitze empfindet. Verbessert wurde die Methode noch durch Dr. Ba n g, dem es gelang, ein möglichst kaltes und dabei an ultravioletten Stramin sehr reiches Licht zu erzeugen, indem er eine Lampe .Tut Elektroden aus Eisen benutzte, die bakterientötende Kraft ist dabei stärker wie bei der von Finsen konstruierten Lampe. Tas Finsenlicht wird mit vor- züglichem Erfolge namentlich bei der Behandlung des Lupus, der sogenannten fressenden Flechte, verwendet, dann bei Hautgeschwülsten, Hautentzündungen und auch beim Haarschwund. Der Heilungsprozeß geht in der Weise von statten, daß das kranke Gewebe abgestoßen wird und sich unter Bildung von schönen Narben in gesundes umwandelt. Die Methode hat nur den Nachteil, daß die Apparate sehr kostspielig sind und daß die Behandlung sich oft sehr, je nach der Größe der kranken Hautpartien in die Länge zieht, sodaß in einem Falle manchmal bis 300 Belichtungen notwendig waren. In leichteren Fällen genügt dagegen bereits eine einmalige Lichteinwirkung der Strahlen, um den Heilungsprozeß anzuregen. Die Vorzüglichkeit der neuen Methode bewirkte es, daß die Finsensche Lichtbehandlung bereits in einer Anzahl deutscher Krankenhäuser eingeführt wurde; in Berlin ist sogar ein Universitätsinstitut für Lichtbehandlung begründet worden. Prof. Finsen will jein Licht ferner in der Behandlung der Blattern wirksam gefunden haben, nach seinen Untersuchungen soll durch Aufenthalt der Patienten in einem Raum, wo nur rotes Licht herrscht, die Eiterung , der Pockenpusteln verhindert werden.
* Eine mini sterielle Umfrage über den Hypnotismus. In Preußen waren Laien, welche die Hypnose betrieben, mehrfach deswegen angeklagt worden; die Gerichte hatten jedoch die Ausübung der Hypnose als Ausübung der Praxis betrachtet, und da diese durch die Gewerbeordnung freigegeben ist, die Angeklagten freigesprochen. Als darauf die Wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen in Berlin auf Erfordern ein Gutachten dahin abgegeben hatte, daß die Anwendung der Hypnose durch Nichtärzte zu verbieten, dagegen durch Aerzte zu gestatten sei, richtete der preußische Medizinalminister eine Umfrage an die ihm unterstellten Aerztekammeru, um zu erfahren, ob und welche Nachteile etwa durch Anwendung seitens der Aerzte nachgewiesen wurden; eine ähnliche Enquete betreffend die Resultate der Hypnose, die durch Nichtärzte ausgeführt wurde, veranlaßte er durch die Re- gierungspräsidenteu. Die Kammern veranstalteten nun wiederum ihrerseits Erhebungen bei den einzelnen Aerzten; diese ergaben, daß die Hypnose überall nur von ganz wenigen Aerzten angewendet wird, oft noch nicht einmal von einem Dutzend in einer Provinz, viel häufiger wird sie von Nicht- ärzten, von sogen. Magnetopaihen, in Anwendung gezogen.
lieber den Heilwert der Hypnose waren die Ansichten geteilt. Menn auch von einzelnen Berichterstattern Heilerfolge angegeben werden und das' Vorkommen von Schädigungen verneint wurde, so überwiegen doch die Ansichten, daß die Hypnose zu therapeuthischen Zwecken entbehrlich sei. Der Psychiater Prof. Pelmann in Bonn erklärte aus seinen Erfahrungen heraus sie bei Geistesstörungen für ungeeignet.^ Die Aerztekammer von Hessen-Nassau sprach sich dahin aus, daß die hypnotische Behandlung nur in die Hände des! Arztes gehöre.
* Die Kurpfuscher u nd die Gewerbeord- n n n g. Bekanntlich ist int Reichstag sowohl wie int preuß. Landtag in letzter Zeit die gesetzliche Regelung des Kurpfuschertums des öfteren verlangt worden, und im preuß. Landtage hat auch Ministerialdirektor Förster eine solche durch eine Aeitderuttg der Gewerbeordnung in Aussicht gestellt. Die Kurpfuscher sind in ihrem Gewerbebetrieb durch die Gewerbeordnung bis jetzt nur in ganz unbedeutender Weise gehemmt worden, sodaß man sagen könnte, sie erfreuen sich, int Gegensatz zu anderen Gewerbebetrieben, einer fast völligen Gewerbefreiheit. Sie dürfen ihr Gewerke ungehindert betreiben, dürfen sich nur nicht den Titel Arzt oder einen ähnlichen beilegen, eine Bestimmung, die sie sehr gut zu umgehen wissen. Durch die Novelle von 1883 ist ihnen auch der Gewerbebetrieb im Umherziehen nach § 560 der Gewerbeordnung verboten. Nun sollen durch die nächste Gewerbeordnungsnovelle die Kurpfuscher in den § 35 der Gewerbeordnung einbezogen werden. Nach diesem Paragraph kann einer großen Anzahl von Gewerbetreibenden der Gewerbebetrieb wegen Unzuverlässigkeit untersagt werden. Dazu gehören: Tanzlehrer, Turnlehrer, Badeanstaltsbesitzer, Trödler, Losehändler, Winkeladvokaten, Agenten und Drogisten. Der Gewerbebetrieb der letzteren ist durch die Novelle von 1896 eingeschaltet worden, um bett Betrieb der wilden Apotheken einzuschränken und das Publikum vor den dadurch entstehenden Gesundheitsgefahren zu schützen. Hier sollen die Kurpfuscher emgereiht werden, und das mit Recht, denn der Schaden, welchen sie der Gesundheit und dem Leben der Bevölkerung zusügen, übertreffen weit diejenigen, welche durch die Drogisten angerichtet werden. Personen, welche die in diesem Paragraphen bezeichneten Gewerbe betreiben, haben bei Eröffnung ihreA Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen. Diese Bestimmung ist in Preußen bereits durch Ministerialerlaß auf die Kurpfuscher ausgedehnt worden, der Anfang zur Unterstellung derselben unter die Gewerbeordnung ist also bereits gemacht.
* Boshaft. In Christiania erzählt man sich eine prachtvolle Geschichte: Ans irgend einem gleichgiltigen Grunde hatte sich jemand mit einem Wurstfabrikanten entzweit und beschlossen, sich an diesem zu rächen. Als eines Tages der Laden des Wursthändlers mit Publikum angefüllt war, trat hastig der Mann hinein und warf eine tote Katze auf bett Labentisch mit den Worten: „Hier ist die zwölfte. . . habe heute keine Zeit, Rechnung vorzulegen, komme aber morgen wieder!" Weg war der Boshafte, ein Teil der Kundschaft retirierte und der Laden- inhaber raste wie ein Vulkan.
tEitercwifcbes,
— Natur wissen schaftliche Fugend- und Volksbibliothek. Regensburg, Verlagsanstalt vorm. G. I. Manz. 2. Bändchen: Im Reiche der Blumen. 180 S. Mit 30 Textbildern. Von Jos. Ni ess en. Preis 2.— Mk. Dieses Bändchen, das die Charakterblumen der einzelnen Monate mit besonderer Rücksicht auf die Bestäubungseinrichtung vornimmt, ist vortrefflich gelungen und verdient ebenso Anerkennung wie Verbreitung.
Zahle «Pyramide.
(Nachdruck verboten.)
1 Vokal.
1 2 Ausruf.
1 2 3 Städtchen in Bayern.
4 12 3
3 4 12 5
5 2 4 3 1 6 (Auflösung in
Verbrechen.
Ideal der Mädchen. Kopfbedeckung.
nächster Nummer.)
Auflösung des Buchstabenrätsels in vor. Nr.r Nazareth, Lazarett.
Redaktion: August Götz. — Rotationsdruck uud Verlag der Brühl'schen Universttäts.Vtust. und Steiudruckerei (Pietsch Erben) in Gießen.


