„Sie erwiderten seine Güte, dankten sie ihm reichlich! O, er ist ein beneidenswerter Mensch, solch treue, liebende Braut gefunden zu haben!" warf der junge Mann mit bitterem Lachen ein.
„Ach, wie hart, wie unerbittlich Sie sind! Wollen Sie kein Mitleid haben? Wollen Sie nicht daran denken, wie jung ich war und wie arm? Ueberall erschien es mir besser, als in unserem Hause, in unserer Armut. Erst als ich hierher kam. Sie kennen lernte — P
„Und erfuhren, daß Dateshall und sein Einkommen besser seien als der Preis, welchen Sie zuerst errangen —!" unterbrach er sie mit zornigem Ton und Blick.
„Tas war es nicht", stöhnte sie; „das nicht. Wenn Sie arm gewesen wären —"
Wieder ertönte das harte,.höhnische Lachen von seinen Lippen. Angstvoll luchten ihre Augen die seinen und in dieselben blickeno sah sie, daß alles vorbei, daß sie seine Liebe verloren. Fortan würde er nur Verachtung und Zorn für sie haben. Dennoch konnte sie eine letzte Ditte nicht unterlassen, und den trüben Blick mit unendlicher Innigkeit auf ihn heftend, mit einer Stimme, in welcher ihr ganzes Empfinden lag, sprach sie: „Wollen Sie mir nicht wenigstens verzeihen? Mein Unrecht war groß, aber größer ist meine Reue. Ich weiß, daß ich falsch, feige und schlecht gehandelt habe, daß ich Ihre volle Verachtung verdiene, aber verzeihen, vergeben Sie mir!"
„Vergeben!" wiederholte er bitter. „Welchen Nutzen würde meine Vergebung für Sie haben? Würde Sie Ihnen die Wahrheit und Treue, die Sie für immer verloren haben, wiederbringen?"
„Sie wollen mir nicht verzeihen?" klagte sie: „Und Sie meinten, Sie liebten mich?"
„Liebte Sie! Ich tat mehr als das, ich glaubte, ich vertraute Ihnen. Mir geschah recht; ich stellte mir ein Götterbild aus! Ich hätte wissen können, daß es tönerne Füße hatte!" In seiner Stimme war unbeschreiblicher Schmerz und Zorn, jeder Funken seiner großen Liebe war erloschen, erstorben durch ihre Falschheit. Tie Enttäuschung war zu bitter, die letzten Wochen waren so glücklich gewesen, es war hart, alles zu verlieren, wieder in die alte Oede und Leere zurücrzukehren, bitter hart, aber er schwankte keinen Augenblick. Wie konnte er die falschen Lippen nochmal berühren, seit er wußte, daß sie willig die Küsse eines andern empfangen? Wer bürgte ihm dafür, daß nicht auch er einen Nachfolger fand!
„Soll ich Sie zum Hause zurückführen?" fragte er kalt. -
„Wie kann ich jetzt zur Gesellschaft zurück?"
„Sie sind eine gute Schauspielerin, Ihre Kunst wird Sie nicht im Stich lassen."
Fortsetzung folgt.
dreien von der Kost.
Indem wir heute die Frage erörtern: „Türfen auf Postsendungen, welche gegen die Drucksachentaxe befördert werden sollen, handschriftliche Zusätze angebracht werden?" glauben wir der Mehrzahl unserer Leser einen Gefallen zu erweisen, denn die darauf bezüglichen Vorschriften werden iin täglichen Leben ebenso oft gebraucht, wie vom Publikum dagegen verstoßen wird. Aber nicht nur der Laie, sondern auch der erfahrene Postbeamte findet sich in dem Labyrinth der Frage: „Welche Postsendungen sind gegen die ermäßigte Drucksachentaxe zulässig?" nur schwer zurecht und kommt immer wieder zu der beschämenden Einsicht, daß unser Wissen Stückwerk ist. „In dubio libertas", ist die Ansicht des Absenders, „in zweifelhaften Fällen sind die Vorschriften strenge auszulegen", so lautet die Weisung der Postverwaltung an ihre Beamten. Es fällt mir nicht ein, eine wissenschaftliche Abhandlung über Drucks fachen schreiben zu wollen, aber — nicht wahr, schöne Leserin, Sie sind doch auch der Ansicht, daß auf Drucksachen 5 Worte handschriftlich beigefügt werden dürfen, und finden es vielleicht gar nicht liebenswürdig, wenn ich Ihnen dieses Recht bestreite; selbst auf diese Gefahr hin möchte ich es wagen, einige Winke über die im täglichen Leben am häufigsten vorkommenden Fälle zu geben.
Gegen die für Drucksachen festgesetzte ermäßigte Taxe werden befördert: alle durch! Buchdruck, Kupferstich, Stadl
stich, Holzschnitt, Lithographie, Metallographie, Photographie, Hektographie oder ein ähnliches mechanisches Verjähren vervielfältigten Gegenstände, die nach ihrer Form oder sonstigen Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind, z. B. Zeitungen und periodische Schriften, broschierte oder eingebundene Bücher, Noten, Visitenkarten, Adreßkarten, Stiche, Photographien und Albums mit Photo- graphieu, Bilder, Zeichnungen, Pläne, Landkarten, Kataloge, Prospekte usw. Den Drucksachen werden gleichgestellt die Vervielfältigungen eines mit der Feder oder der Schreibmaschine hergestellten Schriftstücks, wenn sie durch ein mechanisches polygraphisches Verfahren erlangt sind.
Als allgemeine Regel gilt, daß Zusätze oder Aender- ungen, gleichviel ob sie handschriftlich, mit Durchdruck, Punktionen, Unterstreichen, Durchstreichen, Wegschaben, Durchstechen, Ab- oder Ausschneiden von Wörtern oder Zeichen stattgefunden haben, bei Drucksachen nicht gestattet sind. Aber wie alle Regeln, so hat auch diese Ausnahmen:
Auf allen Drucksachen, also auch auf den unter Umschlag verschickten, darf der Tag der Absendung, die Unterschrift oder Firma, sowie der Stand und Wohnort des Absenders handschriftlich oder auf mechanischem Wege angegeben oder abgeändert werden; zu der Ortsangabe ist auch die Angabe der Wohnung des Absenders zu rechnen; so darf z. B. auf eilte Ansichtspostkarte geschrieben werden: „Pontresina, Hotel Bernina, den 25. Juli 1903. Wilhelm Berger, stud. med."
Es ist auch gestattet, die Karte von einer beliebigen Anzahl von Personen mitunterschreiben zu lassen, ohne daß sie dadurch die Eigenschaft eiuer Drucksacheukarte verliert.
Allgemein verbreitet ist die Annahme, daß auf Druck- fachen fünf beliebige Worte handschriftlich angegeben werden dürfen; dieser Irrtum beruht wohl auf einem Mißverständnis. Es ist nämlich zulässig, auf gedruckten Visitenkarten — wohlgemerkt nur auf gedruckten Visiteu- karten — mit höchstens 5 Worten oder mit den üblichen Anfangsbuchstaben (p. f., P. p. re.) gute Wünsche, Glückwünsche, Danksagungen, Beileidsbezeugungen oder andere Höflichkeitsarten handschriftlich hinzuzufügen, zum Beispiel: „Wünsche viel Vergnügen zur Reise"; „Herzliche Glückw.nfche zur Verlobung"; „Besten Dank für freundliche Glückwünsche"; X. U. (gedruckt); „gestaltet sich die innigsten Beileidsbezeigungen" 2C.
Für denjenigen, der es versteht, seine Gefühle in fünf Worte zusammenzufassen, ist es also möglich, so ziemlich die ganze im alltäglichen Leben vorkommende Höflichkeitskorrespondenz unter Verwendung gedruckter Visitenkarten (unter Umschlag) gegen die Truäsachentaxe abzuwickeln.
Ferner ist' es zulässig, auf Büchern, Musikalien, Zeitungen, Zeitschriften, Bildern (auch Photographien , Landkarten, Weihnachts- und Neujahrskarten eine Widmung hinzuzufügen (handschriftlich w.). Diese Widmung kann z. B. lauten: „In treuer Freundschaft :c."; sie ist keineswegs auf fünf Worte beschränkt, darf aber nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Korrespondenz haben. Die offen verschickten Ansichtspostkarten zählen nicht zu den Bildern im Sinne der Postordnung. Es ist deshalb nicht erlaubt, auf einer Ansichtspostkarte, welche offen gegen die Trucksachentaxe befördert werden soll, einen Gruß niederzuschreiben und noch viel weniger einen Gruß und Kuß. Es hilft Sie nichts, schöne Leserin, wenn Sie auch geltend machen, das sei herzlos und ein Kuß sei doch schon au und für sich eine „Druck-Sache" iu des Wortes verwegenster Bedeutung. Mit höheren Mächten läßt sich nicht rechten! Der Empfänger bekommt den Gruß nicht einmal ausgeliefert gegen Entrichtung eines sogenannten Strafportos, denn die Drucksachen, welche den Bedingungen nicht entsprechen- werden nicht befördert, sondern dem Absender zurückgegeben, oder, wenn dieser nicht zu ermitteln ist, zurückgelegt und später vernichtet. Wer auf eine Ansichtspostkarte mehr schreiben will als die eingangs aufgeführten zulässigen Vermerke, muß sie mit 5 Pfg. (als Postkarte) frankieren, daun kann er darauf schreiben, so viel er will.
Menn ein Amateurphotograph auf der Reise ein Bild fertigt, dieses in einen offenen Umschlag steckt und eine schristliche Widmung beifügt, so wird die Sendung gegen Trucksachentaxe befördert, denn die Photographie bildet den Inhalt der Sendung und ist ein Bild im Sinne der Postordnung; wenn aber der Absender ein solches Bild auf eine oisene Karte auiklebt. so ist das Bild ein Teil der Karte, und


