Ausgabe 
18.11.1903
 
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das Ganze wird ebensowenig als ein Bild im Sinne d-er Postordnung angesehen wie eine offen zur Versendung kom­mende Ansichtspostkarte; in diesem Falle ist also eine schrift­liche Widmung nicht zulässig. Tie aus den Bahnhöfen rc. mittelst Automaten zum Verkauf gestellten Farbenphoto­graphien sind als Bilder im Sinne der Postordnung anzu­sehen (sie werden unter Streifband verschickt); es darf ihnen also eine Widmung beigefügt werden, welche sich ent­gegen der Angabe auf den Automaten nicht notwendig aus sünf Worte zu beschränken hat.

In vorgedruckten Einladungs- und Einberuftingskarten darf der Name der Eingeladenen oder Einberufenen, sowie Zeit, Zweck und Ort der Zusammenkunft vermerkt wer­den, dagegen ist es nicht zulässig, vorgedruckte Empfangs­bescheinigungen, in welchen der Betrag, für den quittiert wird, oder vorgedruckte Mahnbriefe, in welchen der Gegen­stand, der in Erinnerung gebracht wird, handschriftlich oder auf mechanischem Wege eingetragen oder abgeändert ist, gegen die ermäßigte Truckfachentaxe zu befördern. Diese beiden letzten Beispiele werfen ein glänzendes Licht auf die menschenfreundliche Gesinnung der Postverwaltungen: wäh­rend sie die lästige Einrichtung, Rechnungen zu bezahlen, nicht unterstützen, leisten sie der Veranstaltung von Lese-, Tee-, Tanz-, Kaffee- rc. Kränzchen und sonstigen geselligen Zusammenkünften nach Kräften Vorschub.

Schwirrt Ihnen schon der Kopf, schöne Leserin, oder wollen Sie noch mehr wissen? Nun denn: es ist gestattet, Druckfehler zu berichtigen, gewisse Stellen des gedruckten Textes zu durchstreichen, um sie unleserlich zu machen, Worte oder Teike des Textes, auf welche man die Aufmerk­samkeit zu lenken wünscht, durch Anstriche hervorzuheben und zu unterstreichen. Wenn dagegen durch Unterstreichen ein­zelner Wörter oder Zeichen, die in ihrer Verbindung einen besonderen Sinn ergeben, ein neuer Text hergestellt wird, so ist ein derartiges Unterstreichen als eine auf Umgehung des Briefportos abzielende Zuwiderhandlung gegen die Be- stimmung der Postordnung anzusehen und die Drucksache als unzulässig von der Beförderung auszuschließen. Es ist gestattet, Modebilder, Landkarten rc. auszumalen, bei Ausschnitten aus Zeitungen, Zeitschriften und Büchern handschriftlich oder aus mechanischem Wege Titel, Tag, Nummer und Adresse der Veröffentlichung, welcher der Artikel entnommen ist, hinzuzufügen. Weitere Ausnahmen erstrecken sich auf die kaufmännische, buchhändlerische und sonstige Geschäftskorrespondenz.

Nnentwertete oder entwertete Postfreimarken dürfen innerhalb Deutschlands gegen die ermäßigte Taxe für Druck­sachen versendet werden, nicht aber nach dem Ausland.

Tie Drucksachenversendungen müssen offen, und zwar entweder unter Streif- oder Kreuzband oder umschnürt oder in einem offenen Umschlag oder aber in einfacher Weise zusammengesaltet eingeliefert werden, sodaß ihr In­halt leicht geprüft werden kann. Drucksachen in Form offener Karten dürfen die Größe der Formulare zu Postpaketadressen nicht wesentlich überschreiten und nicht die Bezeichnung Post­karte tragen. Briefe dürfen den Drucksachen nicht beigefügt werden.

Sie haben vielleicht, schöne Leserin, einen Bruder in Amerika, den Sie über die Ereignisse in der Heimat dadurch auf dem laufenden halten, daß Sie ihm abwechslungs­weise das einemal einen Brief, das anderemal einen Bund Zeitungen schicken. Sie sind eben am Zusammenpacken der Zeitungen und wissen, daß Sie einen Brief nicht beilegen dürfen, wenn Sie von der Trucksachentaxe Gebrauch machen wollen, aber Sie können es auch nicht übers Herz fringen, Zeitungen abzuschicken, ohne ein Wort, eine kurze Nachricht beizufügen; ganz zart und einfach schreiben Sie mit Blei­stift auf den Rand einer Seite:Papa geht es gut", und weil Sie schon dran sind, auf eine weitere Seite möglichst versteckt:Schreibe doch bald wieder". Warten Sie, warten Sie! Jeder Postbeamte hat das Recht, die Sendung darauf zu prüfen, ob sie Zusätze enthält, welche die Beförderung gegen die Trucksachentaxe ausschließen, und es wäre Ihnen doch gewiß nicht angenehm, wenn Sie über einem solchen Vergehen ertappt würden? Oder verlassen Sie sich darauf, daß die Postbeamten nicht alles ansehen?

Es ist eine Eigentümlichkeit der Damen, daß sie ein unbegrenztes Vertrauen in die Haltbarkeit auch der un­zulänglichsten Streifbänder setzen; tatsächlich halten diese

auch häufig gerade so lauge, bis das Dienstmädchen die Sendung in den Briefkasten eingeworfen hat. Die Post- leute können dann sehen, tote sie mit den fliegenden Blättern zustande kommen. In derselben Zeit und mit derselben Mühe, mit der ein Bund Zeitungen rc. in ein ungenügendes Streif­band mangelhaft verpackt wird, läßt er sich in ein die Zeit­ungen vollständig umhüllendes, widerstandsfähiges Papier einschlagen und mit einem kräftigen Bindfaden kreuzweise umschnüren, daß die Schlaufe von dem Postbeamten, der eine Prüfung vornehmen will, leicht geöffnet werden kann; in dieser Verpackung kann die Sendung die Reise um die Erde antreten, ohne Schaden zu leiden.

LAerarisches.

Ein SOjähriges'Jub iläum. Unsere heutige Zeit ist wahrlich nicht arm an Jubiläen und es ist Mode geworden, selbst die unbedeutendste Gelegenheit zum Gegen­stände einer mehr oder weniger geräuschvollen Festlichkeit zu machen. Wenn aber in unserem raschlebigen und nüch­ternen Zeitalter schließlich doch dem feierlichen Begehen: eines sich jährenden, wenn auch vielleicht wenig redens­werten Ereignisses eine gewisse Berechtigung nicht abge­sprochen werden kann, um wie viel mehr geziemt es sich, die Jubelfeier einer Zeitschrift zu begehen, die sich nun schon ein halbes Jahrhundert hindurch^ rastlos und unentwegt der Jugend gewidmet hat? Der Name JsabellaBraun hat einen guten Klang. Es ist ein Name, der alte Erinner­ungen wachruft, Erinnerungen an die Jugendzeit, an glückliche Stunden im Elternhause. Wer hätte noch niemals etwas von der Isabella Braun gelesen wer noch nie von deren Jugendblättern gehört? Die Jugendblätter von Js. Braun dürfen als die erste und älteste derartiger lite­rarischer Erscheinungen gelten. Ihre Gründung fällt in das Jahr 1851. Die Gründerin ging mit Eifer an ihr Werk, und da sich diesem alsbald das ganze Wesen ihrer sym­pathischen und gediegenen Persönlichkeit aufprägte, konnte es nicht ausbleiben, daß die Jugendblätter überall ge­fielen und die grünen Monatshefte jedesmal freudig be- willkommt wurden. Glänzend waren die Namen, die ihre Feder in den Dienst der Jugendschrift gestellt hatten und die meisten derselben, wie Graf Pocci, Güll, Kobell, Geibel rc. blieben derselben bis zum Tode getreu. Am 2. Mai 1886 schloß Isabella Braun int Alter von 70 Jahren für immer die Augen. Groß und allenthalben war die Trauer um sie, und mancher fragte sich bange: wie mag es nun den Jugend­blättern ergehen? Aber, wie eine gute Hausmutter für ihre Kinder sorgt, so war auch die fürsorgliche Dichterin für einen kräftigen Hinterhalt bedacht gewesen, und eine stattliche Corona treuer Mitarbeiter behütete das Erbe der Entschlafenen und pflanzte es in deren Geiste weiter. Heute nun überschreiten die Jugendblätter die Schwelle eines halben Jahrhunderts und treten in ihr fünfzigstes Erschein­ungsjahr. Der jetzige Verlag int Verein mit dem nun­mehrigen Schriftleiter Oberlehrer Metlinger haben es sich zur Ehrensache gemacht, die Jugendblätter nicht nur im Geiste der Gründerin toeiterzuführen, sondern dieselben ins­besondere auch nach der künstlerischen Seite hin auf der Höhe einer erstklassigen Jugendschrift zu erhalten. Die Nummer 1 des Jubiläums-Jahrgangs ist bereits erschienen. Der Verlag der Jugendblätter München II, Schillerstraße 28, ist bereit, jedermann, der sich für die Jugendblättcr inter­essiert, eine Probenummer gratis und franko zuznseudett.

Scherz-Charade.

Durch Frankreichs Auen stießet

Tas erste Silbenpaar

Tas andre: durch die Lüste

Zieht ihre dunkle Schar.

An diese beiden Paare

Füg einen Teil von dir.

Tann sollst Du, Freund, verleben

Das ganze heut bei mir!

Ich sielst in meiner Laube Ein Bowlchen vor uns hin. . . Solch Trank beim warmen Ganzen Ist recht nach meinem Sinn!

(Auflösung in nächster Nummer.)

Auflösung des Buchstabenrätsels in vor. Nr.r Fürst, First, Forst.

Redaktion: Augu sl Eötz. Notatioustruü und L erlag der 8 kl'M en l'viversltötk-Tnä - und k teindriMerci. R. Lange, Eießen.