Ausgabe 
10.7.1903
 
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ihrer Haltlosigkeit zu erweisen. Er erklärt sich nunmehr mit meinem Vorhaben ganz einverstunden und ermächtigt mich, den Schülern über die Sache selbst und! über den Grund seiner Einsprache die nötige Aufklärung zu geben; was ich denn auch in der darauffolgenden Stunde tat.

Es hat vielleicht Schüler gegeben, die in dem kleinen Zwischenfall nur das Ungewöhnliche, das Pikante, sahen, aber td) glaube, in den Meisten würde doch! dadurch die Ueberzeugung und das Vertrauen gestärkt, daß ihre Lehrer Mit Ernst und Gewissenhaftigkeit nach gerechter Beurteilung streben, und dieser und jener mag sich doch im Stillen vorgenommen haben, in Zukunft Verdächtigungen nicht so leicht zu glauben oder gar auszustreuen.

Ter ganze Vorfall zeigt aber üt geradezu drastischer Weise, tote aus unbedeutenden Zufälligkeiten ein Argwohn, ein Gerücht entstehen kann, das vielleicht dein Fernerstehen- den einen gewissen Eindruck von Glaubwürdigkeit machen kaiin, obwohl er mit den Tatsachen selbst in schneiendem Widerspruche steht: ein Schüler erscheint als begünstigt, der nicht versetzt wird.

Eine ernste Mahnung aber ergiebt sich daraus für alle Eltern, die wriklich bestrebt sind, in ihrem Grziehungswerke Hand in Hand mit der Schule zu gehen, nämlich die: nicht die Eindrücke, die die Jungen aus der Schule mitbringen, ohne weiteres als objektive Tatsachen hinzunehmen. Gewiß haben dieselben meist irgend welche tatsächlichen Unterlagen und eine bewußte Unwahrheit der Jungen braucht durchaus nicht vorzuliegen: und doch kann das, was sie aus der Schule erzählen, so falsche wie nur möglich sein; weil sie es nicht vermögen, an ihren subjektiven Eindrücken selbst Kritik zu üben. Uebrigens soll damit gar nicht gefordert sein, daß die Eltern die Mitteilungen ihrer Jungen einfach als leeres Gerede beiseite legen sollen. Sie mögen sie prüfen, und wo ihtrett Anlaß vorhanden zu sein scheint, mögen sie ver- trauensvoll an die Lehrer oder den Direktor sich toenbett und sie mögen doch ja nicht glauben, daß irgend ein Er- suchett um Aufklärung oder eine Beschwerde ihnen übel genommen werde oder daß darunter gar ihre Kinder zu leiden hätten!

Man bringe uns Lehrern doch vor allem das eine entgegen: Vertrauen! Vertrauen zu unserem ernsten Streben, Unparteilichkeit und Gerechtigkeit zu üben. Herrscht aber 6et den Eltern dies Vertrauen, so wird es uns auch leichter sein, bei den Söhnen es zu geivinnen. Ohne Ver­trauen aber erscheint diesen auch das herzlichst gemeinte Mort leicht als leeres Gerede, und so kann ihnen gerade das Beste und Wertvollste beeinträchtigt werden, was ihnen die Schule geben kann: die Förderung sittlicher Willens­bildung und sittlicher Einsicht.

Gemeinnütziges.

Schweißige Füße. Wenn man einige Tage eine Kleinigkeit Tannin in die Socken streut, so wird nicht nur der üble Geruch beseitigt, sondern auch die Haut gestärkt, ohne daß der Schweiß allzusehr unterdrückt wird. Die unvorsichtige Unterdrückung des Schweißes sollte vermie­den werden, weil dadurch, der Erfahrung gemäß, leicht andere Leiden hervorgerufen werden.

Gegen Entzündung und Blutvergiftung ist eiu vorzügliches, äußeres Mittel essigsaure Tonerde (in jeder Apotheke zu bekommens 1 Eßlöffel auf 1 Liter Wässer; bei giftigen Insektenstichen 1 Eßlöffel auf Va Liter kaltes Wasser. Alle 510 Minuten Umschläge davon erneuern.

Vermischtes.

* Gegen den Musiklärm in den Häusern der Großstädte ruft Dr. med. Siegmund Auerbach- Frankfurt a. M. in einem Aufsatze in der Beilage der MünchenerAllg. Ztg." den Schutz der Gesetzgebung und der Polizei an. Er weist zur Begründung dessen insbesondere auf die Erfahrungen der Nervenärzte hin, daß bie stetig zunehmenden Nervenleiden, speziell ~ die Nervenerschöpfung (Neurasthenie), zu einem nicht geringen Teil auf den von Fahr zu Jahr wachsenden Lärm auf den Straßen und innerhalb der Häuser zurückzuführen sind. Man könne diesen Einfluß natürlich nicht in Zahlen aus­drücken, wie etwa die jährliche Sterblichkeit an Lungen­schwindsucht; aber man müßte als Arzt blind sein, um die uervenzerrüttenden Wirkungen des Musiklärms nicht

einzusehen. Die gesetzliche Regelung der Materie verursache keine Schwierigkeiten; in Preußen beispielsweise biete der § 10 des Teils II Artikel 17 des Allgemeinen Landrechts die Handhabe zum Einschreiten. Dieser Paragraph lautetr Tie nötigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publioo oder einzelnen Mitgliedern desselben bevor-, stehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizei.^ Ta nun nach! dem übereinstimmenden Urteil der Sachver. ständigen der Lärm, namentlich! der Mustklärm, gesund­heitsschädlich, und zu einer wirksamen Prophylaxe vieler Nervenkrankheiten die Bekämpfung desselben unumgänglich notwendig sei, so sei nur erforderlich, daß die Polizei auf Grund dieses Paragraphen Verfügungen gegen den Unfug des Musiklärms erläßt.Es müßte beschlossen wer­den, Berufsmusikern und Sängern oder musizierenden Privatleuten, die länger als etwa vier Stunden täglich auf einem lärmmachenden Instrumente spielen wollen," das Wohnen in nach lokalen Verhältnissen zu bestimmen-, - den Stadtteilen überhaupt zu versagen. Derjenige, der Ruhe zu seinem Berufe nötig hat, muß wissen, in welchen Bezirken ihm diese wenigstens einigermaßen gewährleistet wird. Es muß ferner festgesetzt werden, daß es in allen Straßen, die der eben erwähnten Gruppe von Einwohnern verschossen wären, mindestens ebenso viele völligmusik- reine" Häuser gäbe, als solche, in denen das Spielen eines Instrumentes gestattet wäre. Jene würden am besten an die beiden Enden der Straße verlegt werden. Aber auch für die musikalischen Häuser müßte bestimmt werden, daß zu gewissen (für den Schlaf und die Mittagsruhe freizu­haltenden) Stunden das Musizieren verboten sei unv stets zur Zeit desselben die Fenster zu schließen seien. Für Festlichkeiten und sonsttge besondere Anlässe müßte poli­zeiliche Dispensation eingeholt werden. IN dieser Be­ziehung könnte natürlich jede Härte vermieden werden/* TieFreis. Ztg." meint dazu: Nur ein Zusammenwirken der Hausgenossen auf Grund von strenge innezuhaltenden Hausordnungen kann da Ersprießliches leisten. Und gelingt es dazu noch, die Wände und Decken der Zimmer weniger schalldurchlässig zu konstruieren, als es jetzt leider der Falk ist, so ist schon viel geholfen. Verstummen werden ja auch dann nicht berechtigte und unberechtigte Klagen Über die Musikpest, aber vollkommen ist eben nichts unter der Sonne.

Literarisches.

Das Cinkochen der Früchte. Eine Sammlung über 200 erprobter Hausrezepte von Marie Aab el. 21, Auflage. Preis 50 Pfg. Backnang, I. Rath's Verlag.i Dieses empfehlenswerte Büchlein enthält: Die Bereitung der Fruchtsäfte, Hausschnäpse, Creme, Kompotte, Sulzen, des Gefrorenen, der Marmeladen, der feineren kalten und warmen Getränke, der in Essig eingemachten Früchttz und Gemüse. Vollständige Kartoffel-Küche. Nach eigener vieljähriger Erfahrung, herausgegeben von Marie Aabel. 154.160. Tausend. Preis 50 Pfg.: Tiefes Schriftchen enthält Anleitung zum Zubereiten der verschiedensten Kartoffelsuppen, Knödel; Nudel, Pastetes- Gemüse, Salate usw.

Magisches Quadrat.

(Nachdruck verboten.)

1. Bindemittel.

2. Vorname.

8. Nebenfluß der Donau.

4. Münze.

In die Felder vorstehenden Quadrates sind die Buchstaben AAA, EE, II, K, LL, MM, BR, SS derart zu setzen, daß die wagerechten Reihen gleichlautend sind mit den senkrechten und Wörter von der bei­gefügten Bedeutung bilden.

(Auflösung in nächster Nummer.)

Auflösung der Zahlenpyramide in vor. Nr.r A A s Gas Sage Agnes Spange

Redaktion: Auaust Göb. Rotationsdruck und Verlaa der Brühl'schen Universitüts-Buch- und Steindruckerei (Pietsch Erben) in Gießen.