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tavon hören würde und war nicht erstaunt, als er etwas Pater am Wend, während die anderen im Garten waren, ah, wie Otto die Ohrringe aus dem Verstecke, in das ie gebracht worden waren, hervorzog, um sie sorgfältig jeint Licht der Lampe zu untersuchen.
Während Clifford zurückblieb, um noch ein paar Worte mit Nell zu sprechen, gingen die beiden anderen, die sich schon verabschiedet hatten, zusammen voraus.
(Fortsetzung folgt.)
Wismar und der Malmöer Vertrag.
Won Ottomar Enking (Wismar).
An einer herrlich geschützten Bucht liegt im gesegneten Obotritenlande eine von drei mächtigen gotischen Kirchen überragte Stadt, die mit ihrer Umgebung in staatsrechtlicher Hinsicht heute noch ein Unikum darstellt: die alte See-- und Hansestadt Wismar, die in gewisser Weise seit hundert Jahren zween Herren gehört, dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und dem König von Schweden.
Und wenn man sich nun fragt, wie ein solches Verhältnis noch nach Begründung des Deutschen Reiches möglich ist, so findet sich wohl keine andere Antwort, als daß Wismar eben in dem Lande liegt, wo in rebus politicis als erster und letzter Grundsatz das Lapidarwort gilt: „Allens bliwwt 6t’n Ollen".
Aber neuerdings regt sich doch etwas, um an den Westen dieses Grundsatzes zu bohren und das Zweiherrensystem zu beseitigen. Won Mecklenburg freilich geht diese Bestrebung nicht aus, kann sie auch — das muß man sagen, um gerecht zu sein, — nach Lage der Dinge nicht ausgehen, sondern von jenseits des blatten Meeres kommt die Kunde, daß die schwedische Regierung bei ihrem Reichstage den Antrag gestellt hat, von den durch den Malmöer Vertrag vom 26. Juni 1803 stipulierten Rechten der Krone Schwedens auf Rückerwerbung der Stadt und Herrschaft Wismar und der Domanialämter Neukloster und Poel bedingungslos abzustehen.
Ehe ich darauf eingehe, was es mit diesem Wertrage auf sich hat, möchte ich zur besseren Orientierung einen kurzen Rückblick auf die Geschichte Wismars werfen. Es ist eine nach mehr als einer Richtung hin interessante Stadt, die wohl verdiente, daß sie weiter bekannt und Lesser gewürdigt würde; sie ist eine der charakteristischsten im Städtekranz an der Ostsee.
Was ihr Name besagen will, weiß man nicht. Einige mernen, ein sagenhafter Herr Wisimarus habe an chrer Stätte die erste Niederlassung gebaut, andere behaupten, die Obotriten hätten die weite Fläche der hier tief ins Festland einschneidenden Bucht „Wysse more", d. h. kost- Uches Meer, genannt. Aber das sind sehr zweifelhafte „ ist die Stadt höchstwahrscheinlich im Jähre
1226 unter der Herrschaft Burwys I. Schon 1256 wurde der aufblühende Ort Residenz, indem Fürst Johann sein Hoflager hierher verlegte. Mer die Verhältnisse zwischen Fürsten und Bürgern blieben nur kurze Zeit ungetrübt. Es war damals noch nicht Sitte, daß die Oberbürgermeister in ehrfurchtdurchschauerten Redetrance verfielen, sobald sich eine Fürstenequipage den Toren der Stadt näherte, im Gegenteil: die Bürgerschaft empfand es als eine Gunst, die sie den Herren gewährte, wenn sie diese in ihre Mauern ausnahm. — Es kam also zu Reibereien, die einstweilen dadurch beigelegt wurden, daß die Stadt dem greisen Hetnrich dem Pilger bei seiner Rückkehr aus dem Mvrgen- lande einen Platz zur Erbauung eines „Fürstenhofes" ein- raumte, der aber nicht befestigt werden durste.
Zu Anfang des, 14. Jahrhunderts gab es wieder Streit, yni) „“1 mußte sich die trotzige Stadt vor Heinrich II. dem Löwen beugen. Sein Sohn Albrecht verließ WisUrar, als Herzog und Reichsfürst in Schwerin zu wohnen, und settdem hat Wismar gekrönte Häupter nur vorüber- A.bv,eud bet stch gesehen. Das hat aber das Aufblühen der
Iric^, geschädigt. Sie trieb lebhaften Handel und wuchs an Einwohnerzahl. So kam es, daß sie in der Hanse erne gewichtige Rolle spielen konnte; ihre Macht hob sich gewalttg. Am 31. Oktober 1875 stattete Kaiser Karl IV. F Besuch ab, und man empfing und bewirtete ihn l'? gut, daß er dem Wtsmarschen Rat „mehr Dank sagte, als den Herren Ratznannen von Lübeck, wo er vorher ge-
Won der rasch gewonnenen Höhe aber sank Wismar im 15. Jahrhundert mit dem allmählichen Verfall der Hanse wieder herab. Innere Kämpfe erschütterten die Stadt schwer. Tie Aemter stritten wider die Kaufherren und Geschlechter, und das demokratische Element gewann die Oberhand. Im Jahre 1427 setzte es der Führer der Aufständischen, ein Wollenweber Namens Klaus Jesuy, sogar durch, daß der Ratsherr v. Haren und der Bürgermeister Banzkow, angeblich wegen Werrats) auf dem Marktplatze hin gerichtet wurden. Noch jetzt zeigt ein flacher runder Stein im Pflaster die Stätte, wo das Schreckliche geschah. Die Aufrührer sind ohne Strafe davongekommen, wenn auch die Herzogin Katharine drei Jahre später den damals beseitigten Rat wieder einsetzte. Auch im weiteren Verlaufe des Jahrhunderts brachen Revolutionen aus.
Der Reformation schloß sich das Gemeinwesen bereits 1524 an, indessen wurde dadurch der wirtschaftliche Tiefstand nicht gehoben. Kriege und Zwistigkeiten schwächten die Stadt fortwährend, und auch die Versuche, ihr dttrch Anlegung einer Kanalverbindung mit dem Schweriner See ein Hinterland zu schaffen, führten zu nichts Dauerndem. Mit diesem Kanalprojekt hat sich übrigens auch Wallenstein beschäftigt, und noch heute heißt der Graben, der einen Abfluß für den genannten See bildet, der Wallensteingraben.
Der 30jährige Krieg ruinierte auch Wismar, die Stadt wurde fast ganz lahmgelegt, bis sie im westfälischen Frieden ihre Zugehörigkeit zu Mecklenburg verlor und schwedisch wurde, samt den beiden Domanialämtern Neukloster und Poel.
Aus der Schwedenzeit ist eigentlich nichts als Kriegsnot, Belagerung, Elend und Verarmung zu berichten. Von 1675 bis 1680 waren die Dänen Herren der Stadt, und nach ihrem Abzug ließ Schweden den Platz in eine Festung ersten Ranges umwandeln, aber das hinderte nicht, daß 1716 Dänen, Preußen und Hannoveraner sich abermals in den Besitz Wismars setzten. Vier Jahre später fiel es an den bisherigen Herrn zurück, doch mußte die Festung geschleift werden. Sie ist nie wieder aufgebaut worden. Das 18. Jahrhundert mit dem siebenjährigen Kriege brachte immer größere Not und Armut über die Stadt. Von 1758 bis 1762 wurden ihr 735 300 Reichstaler Kontributionen ab gepreßt, und noch war man mit der Tilgung dieser Schulden lange nicht fertig, da kamen die napoleonischen Kriege... .
Wismar war fast nur noch ein Schutt- und Trümmerhaufen mit 6000 Einwohnern, als mit dem Jahre 1803 der Anfang zu besseren Werhältuissen hereinbrach Schweden war zu einer Macht zweiten Ranges herabgesunken, ihm lag daher nicht mehr viel an Wismar, und es erbot sich gern, die Herrschaft wieder an Mecklenburg abzutreten, pfandweise, wie man damals sagte, kaufweise, wie man in Wirklichkeit meinte. Und am 26. Juni genannten Jahres ward dann zwischen dem Schwedenkönig und dem Herzog Friedrich Franz zu Malmö der aus 25 Artikeln besteheitde Vertrag unterzeichnet, wonach Mecklenburg die vor 155 Jahren an Schweden gefallenen Besitzteile zunächst auf 100 Jahre für die „Pacht"--Summe von 1250000 Talern Hamb. Bgnko zurückerhielt. Ueber die Verzinsung wurde in Art. 4, Abs. 2 bestimmt:
„Der Zinsenfuß des Pfand-Schillings wird, von dem Tage der Auswechselung der Ratifikation an gerechnet, auf Fünf Prozent angenommen. Bon diesen Fünf Prozent werden Zwey Prozent als Aequivalent für die Nutznießung der hypothekarischen Besitzungen abgezogen, und die übriger Dreh Prozent sollen bis zum Ablauf der Werfallzeit jährlich zum Kapitale geschlagen werden, und einen zinstragenden Theil desselben ausmachen. Es wird demnach die aus diesen angehäuften zum Haupt-Fonds geschlagenen Zinsen erwachs Jene, Total-Summe diejenige seyn, die Seine Majestät der König von Schweden in dem Wiedereinlösungs-iFalle zu entrichten haben würden."
Das gäbe, wenn Schweden in diesem Sommer gekommen wäre, um Wismar einzulösen, die stattliche Summe von 107 740 000 Mark. Wer Schweden war gar nicht verpflichtet, sich jetzt schott zu entscheiden, ob es die Herrschaft von neuem übernehmen wollte, denn in Art. 3 heißt es:
„. . . Dagegen aber, wenn es Seiner Königlich-Schwedischen Majestät Eonvenienz nicht sein sollte, diese Bedingungen zu der vorbestimmten Zeit zit erfüllen, dann das Wiedereinlösungsrecht nicht reklamiert, sondern gegenwärtige Vereinbarung de facto so angesehen werden soll, alK.


